Britta Sauthof Projektarbeit Sanierungskonzept für die Liegenschaften des Landkreises Goslar
Anlass und Hintergrund Britta Sauthof Einsparungsvorgaben und Haushaltskonsolidierungen der letzten Jahrzehnte haben sich auf den baulichen Zustand der Gebäude ausgewirkt ein Sanierungs- / Instandhaltungsstau ist entstanden auf Wunsch der Politik ist ein Sanierungs- und Abbaukonzept vorzulegen darüber hinaus sind die Schulgebäude barrierefrei herzurichten
Immobilienbestand Britta Sauthof m² Grundstücksfläche m² Gebäudefläche (Bruttogrundfläche) 55 Gebäude 90 Gebäudeteile unterschiedlicher Baujahre und Baukonstruktionen (der Großteil aus den 60‘er und 70‘er Jahren) Bürogebäude, Schulgebäude, Sporthallen, Hausmeisterhäuser u. -wohnungen, Sportfreiflächen, Parkplätze, Tiefgaragen, Nebengebäude dies entspricht rd durchschnittliche Einfamilienhäuser mit 150 m² Gebäudefläche und einem Grundstück von 400 m²
bisherige Veränderungen im Immobilienbestand Britta Sauthof zurzeit rd m² Leerstand, ab 2013 rd m² Abgabe der Sporthalle der BbS an die Stadt Seesen Aufgabe der Nutzung d. Liegenschaft „Pulverweg 65“ in CLZ ehem. Orientierungsstufe in SeesenHalle Bautechnik in Bad Harzburgehem. BbS in Clausthal-Zellerfeld Altbaubereich im Schulzentrum Langelsheim (alte Turnhalle, Trakt I – Grundschule – und Trakt II)
Vermarktung und Nachnutzungskonzepte Britta Sauthof Problem: kaum Vermarktungschancen für kommunalspezifische Immobilien Nutzung nicht mehr benötigter Schulflächen durch Dritte Mehrgenerationen-Projekt „Zukunftsorientiertes Wohnen“
Arten von Baumaßnahmen Britta Sauthof Anpassung an geänderte Nutzungsanforderungen neue Raumzuschnitte und –flächen Raumumnutzungen Inklusion Amokkonzepte Sanierungs- und Modernisierungsbedarf Anpassung an heutige Standards energetische Sanierungen Instandhaltung und Instandsetzung Wartungen, Inspektionen, Reparaturen Mängelbeseitigung, auch bauordnungsrechtliche und sicherheitsrelevante Mängel (nicht disponibel)
Veranschlagung von Baumaßnahmen Britta Sauthof Bauunterhaltung oder Investition? Investitionsauszahlungen im Finanzhaushalt wertsteigernde Baumaßnahmen wie - Erweiterungen - Raumumnutzungen - Grundsanierungen, die die Nutzungsdauer verlängern Bauunterhaltungsaufwendungen im Ergebnishaushalt - Wartungen und Inspektionen - Reparaturen und Mängelbeseitigungen - Sanierung einzelner Gewerke (Fenster, Dach, Heizung…)
Bemessung von Bauunterhaltungsmitteln Britta Sauthof KGSt-Richtwert (vereinfacht): 1,2 % des Wiederbeschaffungswertes + Mehrbedarf für außerordentliche Instandhaltung im 4. Lebensjahrzehnt eines Gebäudes durchschnittlicher jährlicher Mittelbedarf, der schwanken darf, aber im Durchschnitt weniger Jahre den Richtwert erreichen sollte Unterschreitungen sollten innerhalb weniger Jahre nachgeholt werden, sonst drohen Rückstellungen oder außerordentliche Abschreibungen
Richtwertmittel in Relation aktueller KGSt-Richtwert beträgt rd. 4,5 Mio € in Relation zu durchschnittlichen Einfamilienhäusern aus den 60‘er/70‘er Jahren mit rd. 150 m² Fläche und 400 m² Grundstücksanteil entspricht dieser Wert € / Jahr daraus sind zu finanzieren: - alle Wartungen und Prüfungen - alle Reparaturarbeiten - Arbeiten am Grundstück und Kanal - Austausch von Fenstern, Fassaden, Heizungen, Elektroleitungen, Wand- und Bodenbelägen, sonst. Sanierungen, Erneuerung von Dächer usw Britta Sauthof
Bauunterhaltung beim Landkreis Goslar Britta Sauthof Durchschnitt 1990 – 2011 : 0,58 % des WBW Tiefpunkt 0,19 %
Bauunterhaltungs- / Instandhaltungsstau Britta Sauthof rein rechnerische Darstellung nicht aussagekräftig anteilige Berücksichtigung von Investitionsmaßnahmen unterschiedliche Definitionen, da z. B. eine Kernsanierung sowohl die Behebung des Sanierungsbedarfs beinhaltet, aber auch in die Zukunft gerichtete Modernisierungs- maßnahmen im wesentlichen neben den laufenden Ansätzen in der Haushalts- und Finanzplanung enthalten (s. Anlage 1)
Haushalts- und Finanzplanung von Baumaßnahmen Britta Sauthof detaillierte Zusammenstellung aller Einzelposten mit einer Prioritätseinschätzung da die Eckwerte regelmäßig überzeichnet sind, schließen sich verschiedene Konsolidierungsrunden an Baumaßnahmen müssen auch mit der höchsten Priorität teilweise über mehrere Jahre verschoben und gestreckt werden
Rahmenbedingungen für den baul. Handlungsbedarf Britta Sauthof Schulentwicklungsplanung, z. B. - Verlagerung von Berufsfeldern - Verlagerung von Schulen - Veränderung von Unterrichtsinhalten (FUR) / Klassenstärken Übernahme der Schulträgerschaft von der Stadt Goslar mit erheblich sanierungsbedürftigen Gebäuden? Fusion der Landkreise Osterode am Harz und Goslar Fusion der Städte Goslar und Vienenburg Inklusion, z. B. - Auswirkungen auf den Bestand der Förderschulen - Herstellung der Barrierefreiheit in Gebäuden
Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit (Anl.3) Britta Sauthof Vorgehensweise: - Aufnahme der Ist-Situation - Planung der Umbaumaßnahmen zunächst beschränkt auf den Bedarf an Rampen, Aufzügen und Behinderten-WC - Kostenkalkulation auf Basis von Erfahrungswerten - Priorisierung mit aufsteigender Dringlichkeit Eine Abstimmung mit den Schulen über schulorganisatorische Möglichkeiten steht noch aus! Berücksichtigung der finanziellen Spielräume für 2013: Anpassung des Eckwertebeschlusses um 125 T€ alle Maßnahmen werden einem Budget zugeordnet und sind damit gegenseitig deckungsfähig
Haushaltsplanung 2013 – 2016 (gemäß Anlage 1) Britta Sauthof
Rahmenbedingungen für das Sanierungskonzept Britta Sauthof
Sanierungs- und Modernisierungskonzept Britta Sauthof Flexibilität ermöglicht eine situationsgerechte Steuerung für die inklusionsbedingten Umbauerfordernisse: Aufnahme in die Änderungsliste zum Haushalt 2013 ff im übrigen: Beibehaltung der Haushaltsplanung einschließlich der Finanzeckdaten des Zukunftsvertrages ab dem Jahr 2017 Abbau des Nachholbedarfs: - regelmäßige Veranschlagung des KGSt-Richtwertes für die laufende Bauunterhaltung i. H. v. rd. 4,5 Mio.€ / Jahr - bis 2021: zusätzliche Mittelbereitstellung von 1,5 Mio.€ / Jahr im Ergebnishaushalt - Bereitstellung von rd. 3 Mio. € / Jahr im Finanzhaushalt, ab 2021 spekulativ rd. 2 Mio. € / Jahr
Entwicklung der Haushaltsansätze Britta Sauthof
Entwicklung des Nachholbedarfes Britta Sauthof Der Erfolg dieses Sanierungs- und Modernisierungskonzeptes ist in erster Linie abhängig von den zur Verfügung gestellten Finanzmitteln!
Auswirkungen auf den Haushalt bei Umsetzung Britta Sauthof Aufnahme des inklusionsbedingten Finanzbedarfes in die Änderungsliste zum Haushalt 2013 ff ab dem Jahr 2017 Abbau des Nachholbedarfs: - regelmäßige Veranschlagung des KGSt-Richtwertes für die laufende Bauunterhaltung - bis 2021: zusätzliche Mittelbereitstellung von 1,5 Mio.€ / Jahr zum Abbau der Altdefizite - Bereitstellung von rd. 3 Mio. € / Jahr im Finanzhaushalt, ab 2021 spekulativ rd. 2 Mio. € / Jahr
Haben Sie noch Fragen? Britta Sauthof Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!