Pommersche Handwerkskammer. BERUFSAUSBILDUNG IN POLEN.

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Die folgende Übersicht ist für Schüler/innen gedacht, die keinen Aus-bildungsplatz gefunden haben. Mit Hilfe unserer Informations-CD möchten wir die Schülerinnen.
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 Präsentation transkript:

Pommersche Handwerkskammer

BERUFSAUSBILDUNG IN POLEN

GRUNDSCHULE (6 Jahre) GYMNASIUM (3 Jahre) ALLGEMEIN- BILDENDE OBERSCHULE PROFIL- OBERSCHULE TECHNISCHE FACHSCHULE BERUFSSCHULE (2-3 JAHRE) FACHOBER- SCHULE FACHOBER- SCHULE FACHOBER- SCHULE ERGÄNZENDE ALLGEMEINBILDENDE OBERSCHULE ERGÄNZENDE TECHNISCHE FACHSCHULE FACHOBERSCHULE S T U D I U M SCHULSYSTEM IN POLEN

System der Berufsausbildung in Polen Berufsschule Berufspraktikum im Handwerk Abschlussdiplom der Schule 6 Jahre Geselle 2-3 Jahre Meister Schulungen

Voraussetzungen für die Einstellung des Lehrlings Ein Jugendlicher, der Berufsausbildung in einem Handwerks- betrieb beginnen möchte, muss folgende Voraussetzungen erfüllen: abgeschlossenes 16. Lebensjahr, abgeschlossenes Gymnasium, gute körperliche Verfassung und gute Gesundheit, die ihm die Berufsausbildung und später die Arbeit ermöglichen. Zur Berufsausbildung können minderjährige Mitarbeiter zwischen dem 16. und 18. Lebensjahr aufgenommen werden. Vor dem Abschluss des Arbeitsvertrages über Berufsausbildung ist der Lehrlingsanwärter verpflichtet, sich der ärztlichen Untersuchung zu unterziehen.

Berufsausbildung im Handwerk Traditionell befassen sich kleine und mittelständische Handwerks- betriebe außer ihrer Geschäftstätigkeit auch mit der Lehrlingsausbildung. Die Berufsausbildung erfolgt im dualen System: praktischer Teil im Handwerksbetrieb, theoretischer Teil in der Berufsschule bzw. in weiterbildenden Kursen. Die Grundlage für die Gestaltung der Berufsausbildung bildet der Arbeitsvertrag, der zwischen dem Arbeitgeber – Handwerker und dem Lehrling – minderjährigem Mitarbeiter unterschrieben wird. Im Zusammenhang mit dem abgeschlossenen Arbeitsvertrag und der Tatsache, dass der Lehrling die Berufsschule besucht, erlangt ein Jugendlicher doppelten Rechtsstatus, d.h. eines Lehrlings und minderjährigen Mitarbeiters bzw. nur eines minderjährigen Mitarbeiters, wenn die theoretische Ausbildung außerhalb des Schulsystems erfolgt.

Dauer der Berufsausbildung Dauer der Berufsausbildung im Handwerk und in der Schule Die Berufsausbildung dauert: mindestens 24 Monate höchstens 36 Monate In begründeten Ausnahmefällen kann die Handwerks- kammer auf Antrag des Lehrlings – minderjährigen Mitarbeiters und mit Zustimmung des ausbildenden Handwerkers die Berufsausbildungszeit verkürzen bzw. verlängern.

Einem minderjährigen Mitarbeiter – Lehrling steht das Recht auf die Vergütung für seine Arbeit zu. Die Höhe der monatlichen Vergütung ist unterschiedlich und beträgt: im ersten Ausbildungsjahr mindestens 4 % im zweiten Ausbildungsjahr mindestens 5% im dritten Ausbildungsjahr mindestens 6% der durchschnittlichen Vergütung in der Wirtschaft im vergangenen Vierteljahr (nach Angaben des Statistischen Amtes). Vergütung für Lehrlinge

Den Arbeitgebern, die mit den minderjährigen Mitarbeitern Arbeitsverträge über Berufsausbildung abgeschlossen haben, steht die Bezuschussung der Ausbildungskosten zu, wenn ein minderjähriger Mitarbeiter die Berufsausbildung bzw. das Anlernen zur Ausübung einer konkreten Arbeit abgeschlossen und das Examen bestanden hat. DIE HÖHE DER BEZUSCHUSSUNG: PLN – Ausbildungsdauer bis zu 24 Monaten ,77 PLN – Ausbildungsdauer über 24 Monate - im Falle des Anlernens zur Ausübung einer konkreten Arbeit 240 PLN für jeden vollen Ausbildungsmonat. Bezuschussung der Ausbildungskosten

Dem Arbeitgeber, der minderjährige Mitarbeiter einstellt, stehen zu: - Rückerstattung der an minderjährige Mitarbeiter gezahlten Vergütung - Rückerstattung der Sozialversicherungsbeiträge RÜCKERSTATTUNG DER VERGÜTUNG, DIE AN MINDERJÄHRIGE MITARBEITER AUSGEZAHLT WERDEN

Berufsbildung in Handwerksbetrieben Polen Pommersche Handwerkskammer I Jahrgang 2030 III Jahrgang 1707 II Jahrgang Gesamt 5798 Über

Danke für Ihre Aufmerksamkeit Dariusz Gobis Pomersche Handwerskammer