Referent: Heinz-Günther Hunold, Steuerberater 02. Mai 2016 Vortragsveranstaltung Betriebsübergang im Handwerk Handwerkskammer zu Köln
Seite 2 … ca. 80 Mitarbeiter
Seite 3 Biografie Geb. 1958, verheiratet, 3 Kinder Eintritt in die väterliche Kanzlei 1980 Schwerpunkte Controlling Strategieberatung Finanzkommunikation Unternehmenskauf und –verkauf Erben und Vererben Generationsnachfolge Krisenmanagement Risikomanagement Coaching Mediation Kernkompetenz der Kanzlei Betreuung mittelständischer Unternehmen in betriebs- wirtschaftlichen, rechtlichen, steuerlichen, wirtschafts- politischen und strategischen Fragestellungen Turn around oder Wachstum von der Wiege bis zum Betriebsübergang Heinz-Günther Hunold Steuerberater Telefon:+ 49 (0) Fax: + 49 (0)
Seite 4 Handlungsbedarf bei der Unternehmensnachfolge aus steuerlicher Sicht
Seite 5 1. Daten und Fakten Unternehmensbestand (2015): 3,64 Mio. davon KMU: 3,62 Mio. (99,6 %) darunter übernahmewürdige Unternehmen: ( p.A.) in a) Geschätzte Unternehmensübertragungen
Seite 6 b) Gewählte Nachfolgeregelung in %
Seite 7 c) Definition Mittelstand nach ifM Bonn + EU Volkswirtschaftliche Bedeutung der KMU UnternehmensstandInsgesamtKMUKMU- Anteil Umsatz der Unternehmen lt. Unternehmensregister ,96 Mrd.2.159,77 Mrd.35,5 % Handwerksunternehmen Umsatz der Handwerksunternehmen ,08 Mrd. Beschäftigte27,2 Mio.16,1 Mio.59,2 % Bil/€ Ʃ Unternehmens- größe Zahl der Beschäftigten &Umsatz €/Jahr 2 Mio. kleinstbis 9bis 2 Millionen 10 Mio. kleinbis 49bis 10 Millionen 43 Mio. mittel bis 499bis 50 Millionen EU-Norm 82,2 % aller Azubis werden in KMU ausgebildet
Seite 8 2. Erfolgreiche Unternehmensnachfolge Definition Wenn der vom Unternehmer gewünschte Nachfolger auch tatsächlich Nachfolger wird und dieser nach einigen Jahren das Unternehmen auch erfolgreich führt. Keine Streitigkeiten oder Trennungsabsichten bestehen Störfelder einer erfolgreichen Unternehmensnachfolge Der Kandidat wird nicht Nachfolger Unerwartete Schwierigkeiten Die Gesellschaft wird gefährdet Liquiditätsabflüsse Nachfolger kündigt/veräußert
Seite 9 Erfolgreiche Unternehmensnachfolge Betriebswirtschaft des Unternehmens private Altersversorgung Standortsicherung des Betriebes Mitarbeiter Erb-/Schenkungsrecht Komplexe Schnittstelle
Seite Unternehmensnachfolge durch plötzlichen Tod des Unternehmers Der Super-Gau: GmbH Gewinn 300 T€ (nachhaltig) Wert nach Erbschaftssteuergesetz 2015 Unternehmer ist geschieden Lebensabschnitts -gefährtin geht leer aus T€ laut § BewG 300T € x 17,86 %= T€ 85 % Versteuerung =4.554T€ 15% steuerpflichtig = 804 T€ Erbschaftsteuer 30 % Kind aus Ehe ggf. Minderjährig Erbschaftsteuer 19 %
Seite 11 Statista 2015 Handelsblatt Statistiken zu Nachfolgereglungen in Deutschland 53 % der Erbfälle mit Testament (untersuchte Fälle eines Jahres) emnid71 % kein letzter Wille (allgemeine Umfrage)
Seite Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten 1. Verkauf gegen Einmalzahlung Verkäufer:./../.= § 16 (4) EstG: Freibetrag 45 T€ (baut sich ab ab VB 136 T€); 55. Lebensjahr § 34 (3) EstG: ermäßigter Steuersatz (Achtung: Grenze T€) § 34 (1) EstG: Fünftelregelung Käufer : Anschaffungskosten: Kosten Buchwert Gewinn VP Abschrei- bung Ausnahme Share-Deal – Anteilskauf z.B. einer GmbH-Beteiligung
Seite Verkauf durch Rentenvereinbarung, Ratenzahlung, dauernde Last Vorteil Erwerber: KP nicht auf einmal Nachteil Veräußerer:Abhängig von GF-Erfolg Steuerliche Möglichkeiten: Zuerst: Wahlrecht Direktversteuerung – Raten später bis auf Zinsanteil steuerfrei Alternativ: Laufende Besteuerung nach Jahreseinkommen
Seite Übertragung eines Unternehmens im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge Verschonungsregel: Betriebsvermögen ist ggü. sonstigem Vermögen besonders zu behandeln. Cash €Firma € Freibetrag 85 % € € € € FB Steuerpflichtig € € Weitere Voraussetzungen: Personalbestand konstant 5 Jahre Vertriebsvermögen konstant Aber: Bundesverfassungsgericht sieht Entscheidung vom als verfassungswidrig! Gesetzgeber muss sich Gedanken machen bis zum Aber: Bundesverfassungsgericht sieht Entscheidung vom als verfassungswidrig! Gesetzgeber muss sich Gedanken machen bis zum
Seite 15 Erweiterte Information zu S. 14: Bundesverfassungsgericht erklärt die Verschonungsregelung als verfassungswidrig - Lösung bis zum Das gesamte Erbschaftssteuergesetz ist komplett nicht mehr anwendbar. (Prof. Dr. Klaus-Peter Düren / Ludwig Maximilian Universität MCH) Dies ist zur Zeit die herrschende Meinung. 2.Das ErbStG bleibt anwendbar bis die Änderung durchgesetzt ist. 3.Das ErbStG bleibt anwendbar, die Verschonungsregelung der §§ 13a+b ErbStG für Betriebsvermögen entfallen.
Seite Derzeitiger Status: (Prof. Dr. Swen Bäuml Hochschule Mainz Die verfassungsrechtlichen Bedenken richten sich für die nicht Anwendbarkeit der Verschonungsregelung: An die Begünstigung von großen Unternehmensvermögen (ab 26 Mio. €) Verwaltungsvermögen = Nicht benötigtes Betriebsvermögen Lohnsummenregelung, die derzeit schon bei weniger als 10 % der Betriebe gilt ( nicht ≤ 3 AN; Staffelung 3-15 AN; > 15 bisheriges Recht)
Seite Vermietung und Verpachtung a)Vermietung z.B. des Betriebsgrundstückes und Verkauf des Unternehmens (§ 16 Abs. 4 EStG i.V.m. § 34 EStG) b)Verpachtung z.B. bei minderjährigen Kindern und noch nicht Klarheit über die spätere Unternehmensnachfolge 1.Verpachtung erfolgt im Rahmen eines bestehenden Gewerbebetriebes 2.Verpachtungsmodell kann durch Betriebsaufgabeerklärung beendet werden Folgen: § 16 Abs. 4 EStG i.V.m. § 34 EStG
Seite Stiftungen a) Gemeinnützige Stiftungen (erbschaftssteuerfreie Übertragungsmöglichkeit) b) Familienstiftungen – werden heute weniger errichtet (doppelter Freibetrag) S T I F T U N G
Seite Unternehmensnachfolge - Gestaltung 1. Trennung von Eigentum Betriebsgrundstück & Firma NÄCHSTE GENERATION Vermietung Eigentümer Ehefrau Eigentümer Ehemann Firma Schmitz Steuerfreier Verkauf an Ehemann/Schwiegersohn steuerbegünstigte Übertragung auf Kind/Tochter
Seite Verkauf von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft Alternative 50 % GmbH 100 T€ STK € VP € STK € Veräußerungsgewinn HOLDING 100 T€ STK GmbH €./. 95 % steuerfrei € STK € Bemessungsgrundlage € davon 95 % steuerfrei € Veräußerungsgewinn
Seite 21 Zusammenfassung Unabhängig von allen steuerlichen Überlegungen bedarf die Unternehmensnachfolge einer gut bedachten Strategie: a)Wie sieht meine persönliche Versorgung zukünftig aus? Ist diese gesichert? b)Sind die für die Unternehmensnachfolge auserkorenen Personen wirklich geeignet? Gibt es ggf. Rückzugsszenarien. c)Meine Unternehmensnachfolgeüberlegungen sollten mit meinen Gesellschaftsverträgen und meinem Testament korrespondieren. d)Ein Testament sollte spätestens alle drei Jahre gecheckt werden. e)Die Nachfolgeregelung ist eine der wichtigsten Aufgaben des aktiven Unternehmers zu Lebzeiten. f)Neben Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer werden ertragsteuerliche und grunderwerbsteuerliche Aspekte häufig vergessen.
Seite 22 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit