Referent: Heinz-Günther Hunold, Steuerberater 02. Mai 2016 Vortragsveranstaltung Betriebsübergang im Handwerk Handwerkskammer zu Köln.

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer/Steuerberater 1 10 Gebote DER Unternehmenssicherung.
Advertisements

Rechtsformwahl.
Rechtliche Aspekte von Unternehmensübergaben
Vermögen- und Erbschaftsteuern – Profiteure zur Kasse! Stand: Oktober 2009 ver.di Bundesvorstand Bereich Wirtschaftspolitik
Analyse von Voice-over-IP-Software im Vergleich zu Hardwarelösungen und Integration in ein bestehendes, heterogenes VoIP-Netz Auswertung und Empfehlung.
Prof. Dr. Ekkehart Reimer
Sicherung und Steigerung wirtschaftlicher Potentiale in mittelständischen Unternehmen Osnabrück, 1. Juni 2006 Univ.Prof. Dr. Herbert Neubauer Wirtschaftsuniversität.
Das System der Umsatzsteuer
ECOVIS Berlin - Steuerberater Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte
Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
Erbschaftsteuerreform
Testament und Überlassung
Das System der Umsatzsteuer
Die.BAVExperten.in/Österreich Die Clevere Abfertigungsvorsorge aus Sicht kleiner Unternehmen.
Erbschaftsteuerliches Fristencontrolling im Familienunternehmen
Zukunftsorientierte Unternehmensgestaltung Steinbeis Mittelstandskongress 12. Oktober 2009 Dr. Thomas Meyding.
BGZ Beratungs Gruppe Zürich Rautistrasse Zürich Switzerland Tel & 56 Fax
Erbschaftsteuerreform
Neues Erb- und Schenkungssteuerrecht
Vernünftig vererben und übergeben Vortrag Ottilia. L
Unternehmerforum Erben und Vererben für Unternehmer
Titel, Thesen, Testamente
Neuerungen im Gesellschaftsrecht
Betriebsübernahme.
Die Veräußerung von Grundstücken im Einkommensteuerrecht
                                                                                                                                                                                                                                                               
Der Salzburger Mittelstand
Thema: Wie finde ich das passende Unternehmen für mich?
Unternehmensteuerreform 2008 Steuerberatungsgesellschaft Schongau GmbH Referentin: Johanna Lodes Steuerberater.
Wer nicht ausbildet muß zahlen! Im Ausbildungsjahr 2000/2001 fehlten in Deutschland über betriebliche Ausbildungsplätze Bilanz des Ausbildungsstellenmarktes:
Unternehmensnachfolge strategisch gestalten
Vorstellung Person und Institution Schenkung Stiftung Vererbung
„Rechtsprobleme eines Unternehmens“.
Steuern, Rechtsform, Buchführung und Co.
6. Treffen der Menschen mit Armutserfahrung
Übernahme als Alternative zur Neugründung
Kording Consulting GmbH Nachfolgeregelungen Betriebswirtschaftliche Beratung Potentialanalyse Mediation der Übergabe, Übernahme Potentialanalyse, Vorbereitung.
Die Eingeschränkte Revision und ihre Chancen Das neue Revisionsrecht und die Wahlmöglichkeiten für KMU.
ESt-Training Sophie.
Neues zum Erbschaftsteuergesetz
Stolpersteine in der Betriebsübergabe
Herzlich Willkommen! Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Helfern bei Veranstaltungen und Festen Mag. Christian Rendl.
Inhaltsübersicht Einführung 2. Rechtliche Möglichkeiten und Grenzen
1. Vorarlberger Immobilien-Tag
mit Leitfragen die eigene Idee strukturieren
Von Dr. Stephan Schauhoff Rechtsanwalt/Fachanwalt für Steuerrecht Vorlesung Steuerberatung Nachfolgegestaltung 08. Juli 2010.
Umsatzsteuer Vorlesungsbegleitende Literatur Tipke/Lang, § 14 B
Vorweggenommene Erbfolge
Das Unternehmertestament
Ausgewählte Probleme bei der Unternehmensnachfolge
Berechnung der EK-Steuer
Besteuerung von Liegenschaftsübertragungen Stichwort: „Grunderwerbsteuer“ bisher und Auswirkungen der Änderungen ab Dr. Hermann Gittmaier öffentlicher.
2. Studienphase mit Schwerpunkt Finanzmanagement und –berichterstattung
Steuer-Training Steuer-Rechtsprechung 2016/1
Testamentsgestaltung für Eheleute Recht-Verständlich! e. Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde Fachanwalt für Erbrecht
1.
1 Referenten: Hans-Jürgen Maas, Dipl.-Betriebswirt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Frank Keil, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Betriebsübergabe.
Handwerkskammer des Saarlandes Veranstaltung „Betriebsübergabe erfolgreich planen“ Losheim, 6. Juni 2011 Die steuerlichen Auswirkungen einer Unternehmensübertragung.
Unterstützungskasse Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Die Minijobber Informationen für den Arbeitgeber.
Handwerkskammer des Saarlandes Veranstaltung „ Betriebsübergabe erfolgreich planen“ Losheim, 6. Juni 2011 Gestaltungsmöglichkeiten bei der Übertragung.
K KNOW-HOW RAIFFEISENVERBAND TIROL Nr arnulf perkounigg Wesentliche Änderungen durch die Steuerreform 2015/2016 für private Zimmervermietung.
Spielgemeinschaften Vereinsgemeinschaften Autor: Edgar Oberländer - Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss.
Rechtliche Aspekte der Unternehmernachfolge Notarin Julia Priemer-Bleisteiner.
Willkommen Herzlic h. Private Vorkehrungen für eine gelungene Unternehmensnachfolge – Notfällen rechtzeitig vorbeugen Michael Grossmann - Generationenberater.
Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Steuervorteile des steuerbegünstigten Verein gegenüber dem.
UNTERNEHMENSNACHFOLGE Asset Deal vs. Share deal
Lernkartei für Steuerfachangestellte Thema: KStG
 Präsentation transkript:

Referent: Heinz-Günther Hunold, Steuerberater 02. Mai 2016 Vortragsveranstaltung Betriebsübergang im Handwerk Handwerkskammer zu Köln

Seite 2 … ca. 80 Mitarbeiter

Seite 3 Biografie  Geb. 1958, verheiratet, 3 Kinder  Eintritt in die väterliche Kanzlei 1980 Schwerpunkte  Controlling  Strategieberatung  Finanzkommunikation  Unternehmenskauf und –verkauf  Erben und Vererben  Generationsnachfolge  Krisenmanagement  Risikomanagement  Coaching  Mediation Kernkompetenz der Kanzlei Betreuung mittelständischer Unternehmen in betriebs- wirtschaftlichen, rechtlichen, steuerlichen, wirtschafts- politischen und strategischen Fragestellungen Turn around oder Wachstum von der Wiege bis zum Betriebsübergang Heinz-Günther Hunold Steuerberater Telefon:+ 49 (0) Fax: + 49 (0)

Seite 4 Handlungsbedarf bei der Unternehmensnachfolge aus steuerlicher Sicht

Seite 5 1. Daten und Fakten Unternehmensbestand (2015): 3,64 Mio. davon KMU: 3,62 Mio. (99,6 %) darunter übernahmewürdige Unternehmen: ( p.A.) in a) Geschätzte Unternehmensübertragungen

Seite 6 b) Gewählte Nachfolgeregelung in %

Seite 7 c) Definition Mittelstand nach ifM Bonn + EU Volkswirtschaftliche Bedeutung der KMU UnternehmensstandInsgesamtKMUKMU- Anteil Umsatz der Unternehmen lt. Unternehmensregister ,96 Mrd.2.159,77 Mrd.35,5 % Handwerksunternehmen Umsatz der Handwerksunternehmen ,08 Mrd. Beschäftigte27,2 Mio.16,1 Mio.59,2 % Bil/€ Ʃ Unternehmens- größe Zahl der Beschäftigten &Umsatz €/Jahr 2 Mio. kleinstbis 9bis 2 Millionen 10 Mio. kleinbis 49bis 10 Millionen 43 Mio. mittel bis 499bis 50 Millionen EU-Norm 82,2 % aller Azubis werden in KMU ausgebildet

Seite 8 2. Erfolgreiche Unternehmensnachfolge Definition  Wenn der vom Unternehmer gewünschte Nachfolger auch tatsächlich Nachfolger wird und dieser nach einigen Jahren das Unternehmen auch erfolgreich führt.  Keine Streitigkeiten oder Trennungsabsichten bestehen Störfelder einer erfolgreichen Unternehmensnachfolge  Der Kandidat wird nicht Nachfolger  Unerwartete Schwierigkeiten  Die Gesellschaft wird gefährdet Liquiditätsabflüsse  Nachfolger kündigt/veräußert

Seite 9 Erfolgreiche Unternehmensnachfolge Betriebswirtschaft des Unternehmens private Altersversorgung Standortsicherung des Betriebes Mitarbeiter Erb-/Schenkungsrecht Komplexe Schnittstelle

Seite Unternehmensnachfolge durch plötzlichen Tod des Unternehmers Der Super-Gau: GmbH Gewinn 300 T€ (nachhaltig) Wert nach Erbschaftssteuergesetz 2015 Unternehmer ist geschieden Lebensabschnitts -gefährtin geht leer aus T€ laut § BewG 300T € x 17,86 %= T€ 85 % Versteuerung =4.554T€ 15% steuerpflichtig = 804 T€ Erbschaftsteuer 30 % Kind aus Ehe ggf. Minderjährig Erbschaftsteuer 19 %

Seite 11 Statista 2015 Handelsblatt Statistiken zu Nachfolgereglungen in Deutschland 53 % der Erbfälle mit Testament (untersuchte Fälle eines Jahres) emnid71 % kein letzter Wille (allgemeine Umfrage)

Seite Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten 1. Verkauf gegen Einmalzahlung Verkäufer:./../.= § 16 (4) EstG: Freibetrag 45 T€ (baut sich ab ab VB 136 T€); 55. Lebensjahr § 34 (3) EstG: ermäßigter Steuersatz (Achtung: Grenze T€) § 34 (1) EstG: Fünftelregelung Käufer : Anschaffungskosten: Kosten Buchwert Gewinn VP Abschrei- bung Ausnahme Share-Deal – Anteilskauf z.B. einer GmbH-Beteiligung

Seite Verkauf durch Rentenvereinbarung, Ratenzahlung, dauernde Last Vorteil Erwerber: KP nicht auf einmal Nachteil Veräußerer:Abhängig von GF-Erfolg Steuerliche Möglichkeiten: Zuerst: Wahlrecht Direktversteuerung – Raten später bis auf Zinsanteil steuerfrei Alternativ: Laufende Besteuerung nach Jahreseinkommen

Seite Übertragung eines Unternehmens im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge Verschonungsregel: Betriebsvermögen ist ggü. sonstigem Vermögen besonders zu behandeln. Cash €Firma € Freibetrag 85 % € € € € FB Steuerpflichtig € € Weitere Voraussetzungen:  Personalbestand konstant 5 Jahre  Vertriebsvermögen konstant Aber: Bundesverfassungsgericht sieht Entscheidung vom als verfassungswidrig! Gesetzgeber muss sich Gedanken machen bis zum Aber: Bundesverfassungsgericht sieht Entscheidung vom als verfassungswidrig! Gesetzgeber muss sich Gedanken machen bis zum

Seite 15 Erweiterte Information zu S. 14: Bundesverfassungsgericht erklärt die Verschonungsregelung als verfassungswidrig - Lösung bis zum Das gesamte Erbschaftssteuergesetz ist komplett nicht mehr anwendbar. (Prof. Dr. Klaus-Peter Düren / Ludwig Maximilian Universität MCH) Dies ist zur Zeit die herrschende Meinung. 2.Das ErbStG bleibt anwendbar bis die Änderung durchgesetzt ist. 3.Das ErbStG bleibt anwendbar, die Verschonungsregelung der §§ 13a+b ErbStG für Betriebsvermögen entfallen.

Seite Derzeitiger Status: (Prof. Dr. Swen Bäuml Hochschule Mainz Die verfassungsrechtlichen Bedenken richten sich für die nicht Anwendbarkeit der Verschonungsregelung: An die Begünstigung von großen Unternehmensvermögen (ab 26 Mio. €) Verwaltungsvermögen = Nicht benötigtes Betriebsvermögen Lohnsummenregelung, die derzeit schon bei weniger als 10 % der Betriebe gilt ( nicht ≤ 3 AN; Staffelung 3-15 AN; > 15 bisheriges Recht)

Seite Vermietung und Verpachtung a)Vermietung z.B. des Betriebsgrundstückes und Verkauf des Unternehmens (§ 16 Abs. 4 EStG i.V.m. § 34 EStG) b)Verpachtung z.B. bei minderjährigen Kindern und noch nicht Klarheit über die spätere Unternehmensnachfolge 1.Verpachtung erfolgt im Rahmen eines bestehenden Gewerbebetriebes 2.Verpachtungsmodell kann durch Betriebsaufgabeerklärung beendet werden Folgen: § 16 Abs. 4 EStG i.V.m. § 34 EStG

Seite Stiftungen a) Gemeinnützige Stiftungen (erbschaftssteuerfreie Übertragungsmöglichkeit) b) Familienstiftungen – werden heute weniger errichtet (doppelter Freibetrag) S T I F T U N G

Seite Unternehmensnachfolge - Gestaltung 1. Trennung von Eigentum Betriebsgrundstück & Firma NÄCHSTE GENERATION Vermietung Eigentümer Ehefrau Eigentümer Ehemann Firma Schmitz Steuerfreier Verkauf an Ehemann/Schwiegersohn steuerbegünstigte Übertragung auf Kind/Tochter

Seite Verkauf von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft Alternative 50 % GmbH 100 T€ STK € VP € STK € Veräußerungsgewinn HOLDING 100 T€ STK GmbH €./. 95 % steuerfrei € STK € Bemessungsgrundlage € davon 95 % steuerfrei € Veräußerungsgewinn

Seite 21 Zusammenfassung Unabhängig von allen steuerlichen Überlegungen bedarf die Unternehmensnachfolge einer gut bedachten Strategie: a)Wie sieht meine persönliche Versorgung zukünftig aus? Ist diese gesichert? b)Sind die für die Unternehmensnachfolge auserkorenen Personen wirklich geeignet? Gibt es ggf. Rückzugsszenarien. c)Meine Unternehmensnachfolgeüberlegungen sollten mit meinen Gesellschaftsverträgen und meinem Testament korrespondieren. d)Ein Testament sollte spätestens alle drei Jahre gecheckt werden. e)Die Nachfolgeregelung ist eine der wichtigsten Aufgaben des aktiven Unternehmers zu Lebzeiten. f)Neben Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer werden ertragsteuerliche und grunderwerbsteuerliche Aspekte häufig vergessen.

Seite 22 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit