29.05.2016| Folie 1 e-Environment Umweltinformation gestern–heute-morgen Koordinierungsstelle für Umweltinformationen ADV Tagung, Verwaltungsinformatik.

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 Präsentation transkript:

| Folie 1 e-Environment Umweltinformation gestern–heute-morgen Koordinierungsstelle für Umweltinformationen ADV Tagung, Verwaltungsinformatik 2007 Wien, Hans Jörg Krammer Rudolf Legat Beiträge von H. Streuff, S. Jensen, F. Kruse, T. Vögele

| Folie 2 e-Environment Umweltinformation gestern–heute-morgen Directive INSPIRE, 2007 Time Directive on Public Access to Environmental Information, 2003 Directiveon Reuse of PublicSector Information, th Community Environment Action Programme, 2002 Aarhus Convention on Access to Information, 1998 DeclarationoftheUN StockholmConference ontheHumanEnvironment,1972 Standardized Environmental Reporting Directive, 1991 SEIS ? Quelle: Stefan Jensen, EEA

| Folie 3 Inhalt Aarhus Konvention EG – Richtlinien Umweltinformationsgesetz Koordinierungsstelle für Umweltinformationen BLSG- Bund-Länder-Städte-Gemeinden Arbeitsgruppe UW – UI SEIS– Shared Environmental Information System One-Stop-Portal für Umweltinformation_de

| Folie 4 Aarhus Konvention, Die erste Säule räumt jedem ein Recht auf Zugang zu Umweltinformationen (Art. 4 und 5) ein. Die zweite Säule spricht jedem ein Recht auf Öffentlichkeitsbeteiligung in Umweltangelegenheiten (Art. 6, 7 und 8) zu. Die dritte Säule gewährleistet jedem ein Recht auf Zugang zu den Gerichten in Umweltangelegenheiten (Art. 9). Die Aarhus-Konvention bedeutet einen wichtigen Schritt zu mehr Umweltdemokratie in Europa

| Folie 5 Aarhus Konvention, Der erste völkerrechtliche Vertrag, der jeder Person Rechte im Umweltschutz zuschreibt. Verpflichtung der Mitgliedsstaaten, aktiv Informationen zu beschaffen und der Öffentlichkeit bereitzustellen. Enthält die Verpflichtung der Vertragspartner, schrittweise ein zusammenhängendes, landesweites System von Verzeichnissen oder Registern zur Erfassung der Umweltverschmutzung in Form einer strukturierten, computerunterstützten und öffentlich zugänglichen Datenbank aufzubauen. Am 30. Oktober 2001 in Kraft getretene UNECE-Übereinkommen.

| Folie 6 Die EU verändert die europäische Informationskultur Verwaltung UI-Richtlinie 2003/4/EG Bürger PSI-Richtlinie 2003/98/EG Wirtschaft INSPIRE-RL 2007/2/EG Verwaltung Quelle: Hartmut Streuff, BMU Bonn

| Folie 7 Verwaltung Wirtschaft Die EU verändert die europäische Informationskultur Bürger UI-RL 2003/4/EG Ziele: Transparenz Teilhabe Schaffung von Umweltbewusstsein Verweigerungsgründe : Material noch in Bearbeitung Vertraulichkeit öffentliche Sicherheit, Landesverteidigung Geschäfts- / Betriebsgeheimnis Recht an Geistigem Eigentum Personenbezogene Daten Schutz von Umweltbereichen Kosten → Bereitstellungskosten Instrumente: Computer-gestützte Netzwerke. Quelle: Hartmut Streuff, BMU Bonn

| Folie 8 Verwaltung Bürger Die EU verändert die europäische Informationskultur Ziele: Aktivierung des Wertschöpfungspotentials von Verwaltungsdaten Verweigerungsgründe: öffentliche Sicherheit, Landesverteidigung Geschäfts- / Betriebsgeheimnis Recht an Geistigem Eigentum Dokumente öffentl.-rechtl. Rundfunkanstalten, von Bildungs- und Forschungsanstalten, von kulturellen Einrichtungen Kosten → Gestehungskosten Instrumente: Lizenzbedingungen Wirtschaft PSI-RL 2003/98/EG Quelle: Hartmut Streuff, BMU Bonn

| Folie 9 Die EU verändert die europäische Informationskultur Ziel: Vereinfachung Berichtspflichten Ziel: Aktivierung von Wertschöpfungspotential Ziele: Transparenz Teilhabe Verwaltung Bürger Wirtschaft Verweigerungsgründe: Vertraulichkeit öffentliche Sicherheit, Landesverteidigung Geschäfts- / Betriebsgeheimnis Recht an Geistigem Eigentum Personenbezogene Daten Schutz von Umweltbereichen Kosten → Discovery/View: keine Kosten (mit Ausnahmen) → Download, Transformation: Gestehungskosten / Refinanzierung Instrumente: Metadaten Geoportal Dienste / Services INSPIRE-RL Bürger Verwaltung Wirtschaft Quelle: Hartmut Streuff, BMU Bonn

| Folie 10 Richtlinie über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen Erweiterter Umweltinformationsbegriff Umwelt, Gesundheit, Sicherheit Erweiterter Behördenbegriff Alle – nicht nur Umwelt – Behörden in Bund, Ländern, Kommunen Erweiterte Informationspflicht Nachweis von Daten, Adressen, Zuständigkeiten (Metadaten) Aktiver Zugang zu Daten und Informationen fristgerechte Bearbeitung von Anfragen (1 Monat) Erweiterte Berichtspflichten Regelmäßige Umweltzustandsberichte an EU Harmonisierung Standardisierung von Umwelt-Metadaten Harmonisierende Wirkung bez. Informationsangebot und Bereitstellungsmethoden Es ist das erklärte Ziel der RL 2003/4/EG, die aktive Informationspflicht der MS über elektronische Kommunikationsmittel zu erfüllen

| Folie 11 Umweltinformationsgesetz (UIG 2004) erweiterter Umweltinformationsbegriff aktive Umweltinformation (über elektronische Medien!) Neufassung des Behördenbegriffes (Informationspflichtige Stelle, Mitwirkung der BVB) Verkürzte Fristen (nur mehr ein Monat) Verbesserte Rechtsdurchsetzung Einrichtung der Koordinierungsstelle für Umweltinformationen im Umweltbundesamt

| Folie 12 Koordinierungsstelle Umweltinformationen - § 10 UIG Das Umweltbundesamt führt eine Koordinierungsstelle mit der Aufgabe, den Informationsaustausch zwischen den informationspflichtigen Stellen zu unterstützen und geeignete Maßnahmen vorzuschlagen, um den Zugang zu Umweltinformationen zu erleichtern und eine hohe Qualität der Umweltinformationen sicher zu stellen.

| Folie 13 Die Koordinierungsstelle für Umwelt- informationen im Umweltbundesamt Ziel  einfachen Zugang zu Umwelt- informationen für jedermann sicherstellen durch Liste von informationspflichtigen Stellen Sicherstellung des Informationsaustausches zwischen diesen Stellen Unterstützung bei aktiver Verbreitung (Internet-Portale) Sicherung der hohen Qualität einer möglichst guten Vergleichbarkeit

| Folie 14 Liste von „Informationspflichtigen Stellen“ Sämtliche Stellen der öffentlichen Verwaltung (Bund, Länder und Gemeinden), dies ist unabhängig davon ob es sich um Umweltbehörden handelt Private, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen, oder die im mehrheitlichen Eigentum von Gebietskörperschaften stehen, sind informationspflichtige Stellen. Die Startliste der informationspflichtigen Stellen liegt vor. Sie umfasst vorerst alle Behörden der staatlichen Verwaltung. In einem weiteren Schritt werden Betriebe die der Privatwirtschaftsverwaltung des Bundes, der Länder und Gemeinden unterliegen bzw. Betriebe, die im mehrheitlichen Eigentum der öffentlichen Hand sind, hinzugefügt.

| Folie 15 Unterstützung des Informationsaustausches durch Nutzung der bestehenden E-Government Einrichtungen. Unterstützung der Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Gemeinden, Städten und der Wirtschaft Bildung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Umweltinformation“ (UW-UI) im Rahmen der Kooperation BLSG.

| Folie 16 Erleichterung des Informationszuganges (E-Government, Internet) die Benennung von Auskunftspersonen und Informationsstellen die Veröffentlichung von Verzeichnissen von verfügbaren Informationen die Einrichtung öffentlich zugänglicher Informationsnetze und Datenbanken die Veröffentlichung von behördlichen Zuständigkeiten

| Folie 17 Strukturierter Zugang zu Informationen durch Themenklassifikation In der EU Richtlinie 2003/4/EG werden Umwelt- informationen mit Hilfe von thematischen und funktionalen Kategorien beschrieben. Die Themengliederung soll: möglichst einfach und damit dem Laien-Nutzer einen schnellen und einfachen Einstieg in das jeweilige Thema bieten, gut an die Bedürfnisse der Nutzer (Informationsgewinnung) und der Informationsanbieter (Strukturierung und Gliederung des eigenen Angebots) angepasst werden können, sich an der in der EU Richtlinie 2003/4/EG benutzten Definition des Begriffs „Umweltinformation“ und den dort festgelegten Kriterien zur Bereitstellung von Umwelt- informationen orientieren, und Die inhaltlichen Anforderungen an die Informationsstruktur- elemente definieren

| Folie 18 Mindestanforderungen für aktiv zu verbreitende UI gemäß § 9 UIG Aktiv verbreitete Umweltinformationen müssen: leicht zugänglich und leicht auffindbar systematisch aufgebaut verständlich vergleichbar und aktuell sein

| Folie 19 Mindestanforderungen für aktiv zu verbreitende UI gemäß § 9 UIG Dazu gehören der Wortlaut umweltrelevanter Rechtsvorschriften und Dokumente wie: Die Normen völkerrechtlicher Verträge, des Gemeinschafts- und nationalen Rechts Politische Konzepte, Pläne und Programme Umsetzungsberichte bzw. ihre zusammengefasste Darstellung Umweltzustandsberichte insbesondere Umweltkontrollberichte Daten aus der Überwachung von Tätigkeiten, die sich auf die Umwelt auswirken oder wahrscheinlich auswirken; Genehmigungsbescheide, die erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben, und Umweltvereinbarungen Umweltverträglichkeitsprüfungen und Risikobewertungen

| Folie 20 Themenbezogene Kategorien (beispielhafte Auswahl) Kurzbezeichner (Portaloberfläche) Langbezeichner (Tooltipp) Erläuterung (Hilfetext) 1AbfallAbfall, Entsorgung und Abfallwirtschaft Alle beweglichen Dinge, deren sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss, sowohl Abfälle zur Beseitigung wie auch Abfälle zur Verwertung. 2Boden Zustand und Veränderung des Bodens und Wechselwirkung mit anderen Umweltbestandteilen (Gewässerboden siehe Gewässer). 3EnergieEnergie und EnergietechnikRessourcenökonomie der Energiebedarfsdeckung, insbesondere Ressourcennutzung und Ressourcenschonung. 4ChemikalienChemikalien und GefahrstoffeVom Menschen in die Umwelt gebrachte chemische Stoffe. 5Forstwirtschaft Wirtschaftliche Nutzung von Wäldern. 6Gentechnik Gentechnisch veränderter Organismen und Viren in der Umwelt, sowie Methoden und Anwendungsgebiete. 7GeologieGeologie und BergbauUmweltaspekte der Gewinnung mineralischer Ressourcen (Bergbau). 8GesundheitGesundheit, WohnhygieneUmwelt und Gesundheit, Nahrungsmittelkontamination, Wohnhygiene. 9Landwirtschaft Landbau zur Pflanzen- und Tierproduktion (aber: Waldbau siehe Forstwirtschaft). 10Lärm&ErschütterungenLärm, Lärmschutz, Erschütterungen Lärm (Schallemissionen und Immissionen) und Erschütterungen. 11Luft&KlimaAtmosphäre, Klimawandel, Klimaschutz Atmosphäre, Luftgüte, Klimawandel, Klimaschutz

| Folie 21 Funktionale Klassifikation Kurzbezeichner (Portaloberfläche) Langbezeichner (Tooltip) Beschreibung (Hilfeseiten) 1RechtlichesRechtsvorschriften, Verwaltungsvorschriften, Verträge, Vereinbarungen, Genehmigungen, Normen (Rechtsakte) Rechtsakte der EU, des Bundes, der Länder und der Kommunen über die Umwelt bzw. mit Bezug zur Umwelt. Umweltrelevante Genehmigungen, Zulassungsentscheidungen und Umweltvereinbarungen, auch technische Vorschriften und Normen. 2Konzeptionelles/ Programme Konzepte, Pläne, Programme, Projekte Wortlaut bzw. Informationen zu politischen Konzepten, Plänen, und Programmen, einschließlich Förderprogramme, Projekte, und Pilotvorhaben 3StatusberichteStatus-, Umsetzungs- und Projektberichte Berichte und Bestandsaufnahmen über den Stand der Umsetzung von Rechtsvorschriften, Konzepten, Plänen, Programmen, Projekten und Pilotvorhaben. 4UmweltzustandBerichte und Veröffentlichungen zum Zustand der Umwelt Darstellungen der Qualität und der Belastung der Umwelt, inklusive regelmäßig erscheinender Umweltzustandsberichte. Dies beinhaltet auch interpretierte Daten und Karten. 5Daten/KartenDaten, Karten, MesswerteDaten oder Zusammenfassungen von Daten, die nicht interpretiert oder in Berichtsform vorliegen, sowie Karten, Luftbilder, Planzeichnungen und andere Geodaten. 6RisikobewertungenRisikobewertungen, UVPDarstellung und Bewertung des Umweltrisikos aufgrund planerischer und anderer Maßnahmen, Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP)

| Folie 22 BLSG Arbeitsgruppe UW - UI „Erste Tagung der E-Government Bund Länder Arbeitsgruppe Umweltinformation“ April 2007, BMLFUW, Stubenring 12, 1010 Wien „Erste Arbeitsgruppensitzung“ 28. Juni 2007, Umweltbundesamt, 1090 Wien „Zweite Arbeitsgruppensitzung“ 25. Oktober 2007, Umweltbundesamt, 1090 Wien

| Folie 23 Anliegen der Landesumweltreferenten- konferenz vom Statuserhebung von Grundstrukturen, Datenbanken 2. Welche Grundstrukturen und Aufwände sind zusätzlich notwendig 3. Welche IT- Möglichkeiten können zur Kosten- einsparung verwendet werden 4. Ob und in welchem Umfang sind ergänzende Datenerhebungen oder -zusammenstellungen erforderlich um der Informationspflicht gerecht zu werden.

| Folie 24 AG UW-UI: Weitere Vorgangsweise AK UW-UI Empfehlung für aktive Umweltinformation definieren IT Varianten analysieren, Ressourcenbedarf klären, Empfehlung ausarbeiten Gemeinsam Einfluss auf Gesetze und VO aus der Sicht der aktiven Umweltinformation nehmen Tätigkeitsberichte für die LURK und BM erstellen Materialien für die Berichtspflicht an die Kommission Bundesministerien, Städte, Gemeinden einbinden Schrittweise Umsetzung - praktikable Lösungen schaffen – One Stop Shop

| Folie 25 Zentraler Zugang zu den Umweltinformationen von Bund, Ländern und evtl. zukünftig Kommunen Einheitlicher Zugang zu Umweltinformationen in ganz Deutschland Nachweis von Umweltinformationen nach UIG (bzw. EU-Richtlinie) Unterstützung bei: Aktiver Verbreitung von Umweltinformationen Nachweis vorhandener Umweltdaten (über Metadaten) Zentraler Beitrag der Umweltverwaltung zu INSPIRE Raumbezogene Metadaten Verknüpfung mit Geodaten-Diensten In Betrieb genommen am: One-Stop-Shop Beispiel Umweltportal Deutschland Quelle: Fred Kruse, KST PortalU

| Folie 26 One-Stop-Portal für Umweltinformation Umweltportal Deutschland Ressort 1 Ressort 2 Webseiten Analoge Daten/ Dokumente Karten FIS Datenbanken UDK Datenkataloge (Länder, Bund) UINBW Themenportale der Länder PortalU „Super“ Portale

| Folie 27 Portale auf verschiedenen Ebenen PortalU Bund/Länderportal Landes- Umweltportal Kommunale Portale Landesdatenkatalog (OGC konform) Geoportal Bund Länder Kommunen INSPIRE Geoportal Quelle: Fred Kruse, KST PortalU

| Folie 28 SEIS–Shared Environmental Information System Aufbau eines Umwelt-Informationssystems in Europa verbesserte Datennutzung „Streamlining and harmonisation of monitoring and reporting obligations“ INSPIRE als Kernelement Beteiligte: „Group of 4“ (Go4) EU-Kommission EEA Eurostat JRC 2007: „Comission Communication“ auf EU-Ebene

| Folie 29 Towards sharing environmental information... Directive INSPIRE Time Directive on Public Access to Environmental Information, 2003 Directiveon Reuse of PublicSector Information, th Community Environment Action Programme, 2002 Aarhus Convention on Access to Information, 1998 DeclarationoftheUN StockholmConference ontheHumanEnvironment,1972 Standardized Environmental Reporting Directive, 1991 SEIS ? Quelle: Stefan Jensen, EEA

| Folie 30 Die Koordinierungsstelle informiert Die KUI berichtet der Öffentlichkeit über seine Tätigkeit im Internet unter Weiters informiert die KUI über das UIG 2004 auf HELP.gv.at unter 0.html 0.html Die Plattform der Arbeitsgruppe Umweltinformation (UW-UI) am Reference Server unter UI_Umweltinformation html UI_Umweltinformation html

| Folie 31 Danke ☺

| Folie 32 Das KUI-Team Hans Jörg Krammer Umweltbundesamt, Siriusstrasse 3, 9020 Klagenfurt Internet: T: +43-(0) /20 F: +43-(0) /10 Rudolf Legat Umweltbundesamt, Spittelauer Lände 5, A-1090 Wien Internet: T: +43-(0) /5364 F: +43-(0) /5301