29.05.2016Folie 1 Informationsabend Jg.11 Information zur gymnasialen Oberstufe.

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 Präsentation transkript:

Folie 1 Informationsabend Jg.11 Information zur gymnasialen Oberstufe

Folie 2 Information zur gymnasialen Oberstufe Grundlagen: Grundlagen:  Die Arbeit in der GOS orientiert sich auf der Basis der Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO) an den Anforderungen, die durch die Lehrpläne und den für jeden Jahrgang spezifischen Vorgaben im jeweiligen Einführungserlass des zentralen Landesabiturs hessenweit für alle Oberstufen verbindlich sind.

Folie 3 Information zur gymnasialen Oberstufe  Organisation: Einführungsphase (E1/2, Jg.11) Qualifikationsphase (Q1/2, Jg.12) Qualifikationsphase (Q3/4, Jg.13) Zulassungs- konferenz Zulassungs- konferenz nach Q3 Abitur FH- Reife

Folie 4 Information zur gymnasialen Oberstufe  Organisation: AF I: Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Kunst, Musik, Darstellendes Spiel AF II: Geschichte, Politik und Wirtschaft, Religion, Ethik AF III: Mathematik, Physik, Chemie, Biologie Sport

Folie 5 Information zur gymnasialen Oberstufe Einführungsphase:  Kompensation der unterschiedlichen Lernausgangslage; Orientierung auf die Arbeit in den Grund- und Leistungskursen der Qualifikationsphase.  Organisation: Fachunterricht im Klassenverband. Ausnahme: Kursunterricht in - 2. Fremdsprache - Kunst, Musik oder Darstellendes Spiel - Religion oder Ethik

Folie 6 Information zur gymnasialen Oberstufe Zulassung zur Qualifikationsphase:  Am Ende der Einführungsphase entscheidet eine Konferenz über die Zulassung zur Q-Phase: - alle Kurse mindestens 05 Punkte, - pro Fach unter 05 Punkte: Ausgleich  1 x 10 Punkte oder2 x 07 Punkte  (Deutsch, Mathematik und Fremdsprachen nur untereinander)  Nichtzulassung bei: - einem verbindlichen Fach mit 00 Punkten - 2 Fächer aus D, M u. FS unter 05 Punkten - 3 Fächer unter 05 Punkte.

Folie 7 Information zur gymnasialen Oberstufe Wiederholung der Einführungsphase:  Eine Wiederholung der E-Phase ist möglich, jedoch nicht, wenn Sie bereits die Stufe 10 oder die Stufe 11 wiederholt haben. In diesem Fall müssen Sie die gymnasiale Oberstufe verlassen.  Sie können die Stufe 11 auch freiwillig wiederholen. (schriftlicher Antrag mindestens sechs Wochen vor Schuljahresende). Dies ist jedoch nicht möglich, wenn die Stufe 11 bereits einmal oder eine andere Stufe freiwillig wiederholt wurde (Verweildauer!).

Folie 8 Information zur gymnasialen Oberstufe Kurswahl Qualifikationsphase:  Zu Beginn des 2. Halbjahres werden die Wünsche der Leistungskurskombination abgefragt, um das mögliche Kursangebot zu organisieren.  Anschließend erfolgt mit der Kurswahl die Einwahl in die Leistungs- und Grundkurse.  Ein Anspruch auf eine bestimmte Leistungskurskombination oder auf bestimmte Grundkurse besteht nicht. Bei zahlenmäßig ungleicher Belegung von verschiedenen Kursen in einem Fach müssen eventuell Umverteilungen durchgeführt werden.

Folie 9 Information zur gymnasialen Oberstufe

Folie 10 Information zur gymnasialen Oberstufe

Folie 11 Information zur gymnasialen Oberstufe

Folie 12 Information zur gymnasialen Oberstufe

Folie 13 Information zur gymnasialen Oberstufe Fachhochschulreife:  Am Ende der Q2-Phase (Jg.12) kann der schulische Teil der FH-Reife erworben werden, wenn:  in 11 Grundkursen (je zwei Halbjahreskurse in D, einer FS, PoWi oder G, M und einer NaWi) insgesamt mindestens 55 Punkte der einfachen Wertung und in beiden Leistungsfächern mindestens 40 Punkte der zweifachen Wertung erreicht werden.  In zwei der vier Leistungskurse und in sieben der elf Grundkurse müssen mindestens je fünf Punkte der einfachen Wertung erreicht sein.

Folie 14 Information zur gymnasialen Oberstufe Fachhochschulreife:  Die FH-Reife wird ausgesprochen durch:  Nachweis der Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder einer schulischen Berufsausbildung oder  Nachweis einer mindestens einjährigen Berufs- oder Praktikantentätigkeit bzw. einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr.  Der Nachweis muss Angaben umfassen zu Leistungsbereitschaft, selbständigem Arbeiten, Kooperations- und Teamfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein.

Folie 15 Information zur gymnasialen Oberstufe Aufgabenkultur / Abitur-Prüfungsanforderungen:  3 Anforderungsbereiche, die in den schriftlichen Klausuren aufgabenbezogen unterschiedlich gewichtet werden.  Anforderungsbereich I : Wiedergabe von Sachverhalten aus einem abgegrenzten Gebiet im gelernten Zusammenhang und die Beschreibung und Verwendung gelernter und geübter Arbeitstechniken in einem begrenzten Gebiet und in einem wiederholenden Zusammenhang.

Folie 16 Information zur gymnasialen Oberstufe Aufgabenkultur / Abitur-Prüfungsanforderungen: Aufgabenkultur / Abitur-Prüfungsanforderungen:  Anforderungsbereich II : selbständiges Auswählen, Erklären, Ordnen, Verarbeiten, Bearbeiten und Darstellen bekannter Sachverhalte unter vorgegebenen Gesichtspunkten und Fragestellungen und das selbständige Anwenden und Übertragen des Gelernten auf vergleichbare neue Sachverhalte und Situationen.  Anforderungsbereich III: planmäßiges Verarbeiten komplexer Gegebenheiten mit dem Ziel, zu selbständigen Begründungen, Folgerungen, Deutungen, Wertungen, Lösungen und Gestaltungen zu gelangen. Gelernte Methoden bzw. Lösungsverfahren werden einer neuen Problemstellung angepasst. (VOGO/BG, Anl.11)

Folie 17 Information zur gymnasialen Oberstufe Beispiel: (Abitur 2010; Deutsch LK) 1.Geben Sie John von Düffels Ausführungen zur Dramatisierung der „Buddenbrooks“ in Grundzügen wieder und fassen Sie thesenartig seine Kriterien zur Dramatisierung eines Romans zusammen (Material). (25 BE) 2.Erläutern Sie unter Verwendung der von John von Düffel genannten Kriterien Ansatzpunkte einer möglichen Dramatisierung von Theodor Fontanes Roman „Irrungen, Wirrungen“ oder von Christa Wolfs Roman „Medea. Stimmen“. (40 BE) 3.Gestalten Sie anknüpfend an Aufgabe 2 eine kurze Spielszene in dialogischer Form für die Theaterbühne, die Aspekte der von Ihnen angedachten Dramatisierung beispielhaft verdeutlicht. Berücksichtigen Sie dabei neben der Beschreibung des Bühnenraums (Bühnenbild, Dekoration) auch möglicherweise notwendige Regieanweisungen (z.B. körperliches Handeln und Gestalt der Personen, Einsatz von Licht und Musik u. ä.). Begründen Sie kurz Ihre Gestaltung. (35 BE)

Folie 18 Information zur gymnasialen Oberstufe Bewertung: (Abitur 2010)  Erwartungshorizont zu den einzelnen Aufgabenteilen  Differenzierung nach 05 und 11 Punkten (Wann ist die Arbeit mit „ausreichend“ oder „gut“ zu bewerten)  Gewichtung der Aufgaben und Zuordnung der Bewertungseinheiten zu den Anforderungsbereichen Bewertungseinheiten in den Anforderungsbereichen Aufgabe AFB I AFB II AFB III Summe Summe  abschließend: Ermittlung des Fehlerindex

Folie 19 Information zur gymnasialen Oberstufe Fehlzeiten:  Innerhalb von 3 Tagen muss eine schriftliche Benachrichtigung erfolgen.  Ab 3 Tagen Fehlzeit ist eine ärztliche Bescheinigung notwendig, ebenso bei Versäumnis einer Klausur.  Bei häufigen Fehlzeiten kann die Oberstufenkonferenz grundsätzlich eine ärztliche Bescheinigungspflicht festlegen.  Häufige Fehlzeiten führen zu einer negativen Notenentwicklung (fehlende Kontinuität der mündlichen Mitarbeit).

Folie 20 Information zur gymnasialen Oberstufe Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und viel Erfolg für Ihr Kind!