Eidg. Volksabstimmung vom 7. März 2010 Anpassung des BVG- Mindestumwandlungssatzes Rot. Thomas J. Grichting.

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Eidg. Volksabstimmung vom 7. März 2010 Anpassung des BVG- Mindestumwandlungssatzes Rot. Thomas J. Grichting

 Was ist der Umwandlungssatz  Die Argumente dagegen  Die Argumente dafür  Schlussfolgerung

Elemente zur Bestimmung des Umwandlungssatzes Der Umwandlungssatz hängt von der Lebenserwartung ab (Sterbetafel). Grundsätzlich sinkt der Umwandlungssatz bei steigender Lebenserwartung (das Kapital bleibt gleich, die Renten werden jedoch länger ausbezahlt).

Elemente zur Bestimmung des Umwandlungssatzes Der Umwandlungssatz hängt vom technischen Zinssatz ab: Der technische Zinssatz dient als Berechnungshypothese: Wie hoch kann das zur Finanzierung der Renten zurückgestellte Kapital verzinst werden? Diese Annahme hängt von der zu erwartenden Entwicklung der Finanzmärkte ab Sinkt der technische Zinssatz, so reduziert sich auch der Umwandlungssatz (das Kapital wird einen geringeren Zins erzielen)

Wie hoch soll der Umwandlungssatz sein? Ein zu hoher Umwandlungssatz könnte die Finanzierung der Renten gefährden; die potenziellen Verluste müssten auf die Versicherten abgewälzt werden Ideal wäre ein ausgeglichener Umwandlungssatz. Die Festlegung ist jedoch nicht einfach, denn der Umwandlungssatz hängt von der künftigen Rendite ab, die schwer einschätzbar ist Bei einem tiefen Satz ist die Wahrscheinlichkeit grösser, Gewinne zu erzielen, was eine positive Auswirkung auf die Versicherten hätte (den Rentenbezügern kann eine Überschussbeteiligung ausbezahlt werden)

Renditeperformance und Mindestzinssatz

Ein zu hoher Umwandlungssatz verursacht Rentenlöcher: Neurentner mit einem BVG-Altersguthaben von Fr. 150’000.- Dieser Rentner erhält heute eine jährliche BVG-Altersrente von Fr. 10’575.- Das Altersguthaben ist nach 19 Jahren und 7 Monaten aufgebraucht Die durchschnittliche Lebensdauer eines 65-Jährigen beträgt 20 Jahre und 1 Monat Bei jedem Neurentner entsteht ein Fehlbetrag von durchschnittlich Fr. 20’ Die heutigen Rentenbezüger werden von den Erwerbstätigen subventioniert: Das Alterskapital eines 25-jährigen Mannes mit einem durchschnittlichen Einkommen beträgt bei dessen Pensionierung Fr. 500’000.- Es fehlen ihm Fr. 88’125.- für die 20,1 Jahre Lebenszeit, die er laut Statistik noch vor sich hat Das Altersguthaben ist nach 19 Jahren und 7 Monaten aufgebraucht Durch die Subventionierung der heutigen Rentenbezüger verliert ein aktiver Beitragszahler im Lauf seines Berufslebens rund einen Prozentpunkt pro Jahr der Rendite seines Alterskapitals.

Argumente dagegen  Die Rentenkürzung ist nicht akzeptabel, weil das verfassungsmässige Ziel, welches eine Garantie von 60% des letzten Lohnes im Zeitpunkt der Pensionierung vorsieht, realisiert werden muss.  Die Versicherten werden bei der Berechnung der Rente einen bedeutenden Betrag verlieren.  Diese Anpassung ist unnötig, weil die 1. BVG-Revision bereits eine Senkung des Umwandlungssatzes von 7.2 auf 6.8% bis im Jahr 2014 vorsieht.  Die Versicherer machen mit der beruflichen Vorsorge gute Geschäfte. Es gibt keinen Grund für die die Senkung des Umwandlungssatzes.

Argumente dafür  Bei der 1. BVG-Revision wurde die Lebenserwartung ab dem Zeitpunkt der Pensionierung zu tief eingeschätzt.  Die Renditen der letzten 10 Jahre belaufen sich auf jährlich durchschnittlich 2.7%. Es bräuchte eine Rendite von 4.9% um den Umwandlungssatz von 6.8% gewährleisten zu können, bzw. eine Rendite von 4.3% für einen Umwanldungssatz von 6.4%.  Im Jahr 2004 hat die vom BSV eingesetzte Arbeitsgruppe « Umwandlungssatz » drei Umwandlungssätze formuliert, 6%, 6,15% und 6,4%, 6,4% war der höchste Satz bereits vor 6 Jahren.  Das Kapital wird nicht angetastet  Die Privatversicherer haben die Möglichkeit, 10% des Ertragsüberschusses zu verwenden, 90% bleibt den Versicherten vorbehalten. Mit einer Senkung des Umwandlungssatzes werden sie nicht einen Rappen mehr verdienen.  Ohne Senkung des Umwandlungssatzes wird das System der Kapitalbildung mehr und mehr zu einem Umverteilungssystem bei dem die Aktiven für die Rentner bezahlen. Dies ist nicht gerecht und entspricht nicht der Philosophie der 2. Säule.

Schlussfolgerung  Unsere Gesellschaft entwickelt und verändert sich. Die steigende Lebenserwartung und die sinkenden Renditen sind Realität. Es ist notwendig, unsere Sozialversicherungen an die Gegebenheiten des 21. Jahrhunderts anzupassen.  Es ist nicht korrekt, wenn aus dem Kapitalisierungssystem der 2. Säule ein System der Umverteilung wird. Bereits heute werden 600 Millionen (Zahlen des BSV) auf dem Rücken der Aktiven getragen. Wenn wir in diese Richtung weitergehen, werden wir all die strukurellen Probleme haben, welche die AHV heute beschäftigen.  Das Prinzip der Vorsicht muss Vorrang haben. Vorsorgen heisst rechtzeitig handeln!