Die Elektronische Gesundheitskarte Der Staat als Datenschützer: vertrauenswürdig oder nicht?

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Die elektronische Gesundheitskarte in Schleswig Holstein
Advertisements

National ID Card Debatte um die USA-weite Einführung von Personalausweisen mit biometrischen Daten.
Medizinische Telematik und Datenschutz
Vergleich eGK USB-Karte.
Compliance und D Von Hans Emunds Hauptseminar SS11 Schmitt/Müller.
Klicken Sie auf Durchsuchen Ganzer Bildschirm Esc zum Verlassen.
Schutz der Persönlichkeit vor widerrechtlicher oder unverhältnismässiger Bearbeitung von Personendaten: Schutz der Persönlichkeit Restriktive Verarbeitung.
Privacy Policy Wirtschafts-/Privatrecht Prof. Dr. Schröter WS 01/02.
Hauptseminar Verteilte Systeme im Gesundheitswesen - Gesundheitstelematik Sommersemester 2007 Telematik im Gesundheitswesen: Überblick und Entwicklungsperspektiven.
Gegen die informationelle Fremdbestimmung
Betriebsrat Helmut Kreiser Betriebsversammlung Betriebsrat Datenschutz.
1 Seminar Internet Technologie Sicherheit Die elektronische Gesundheitskarte Peter Sadecki.
Datenschutz 99.
Datenschutz? Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
Datenschutz in der Social-Media-Nutzung durch öffentliche Verwaltungen
Modulprüfung Modul 1.1 David Bartsch.
Datenschutz - in the large
Lebensqualität erhalten Wissenswertes zum Thema Alkohol
Daten- und Persönlichkeitsschutz u. a
Beurteilung der Arbeitsfähigkeit aus hausärztlicher Sicht Ein starke Partnerschaft Michael Fluri Facharzt für Allgemeine Innere Medizin FMH Hausarztpraxis.
Die neue europäische Datenschutzverordnung
Die Elektronische Gesundheitskarte
Das E-Government-Gesetz des Bundes Zum Stand des Gesetzgebungsverfahrens Dr. Christoph Habammer, Bayerisches Staatsministerium der Finanzen IT Planungsrat.
Alzheimer und andere Demenzerkrankungen
Barrierefreies Internet
Datenschutz und Datensicherheit
eHealth - datenschutzrechtliche Herausforderungen
Die EDV und damit verbundene Gefahren
G. Gatterer Geriatriezentrum am Wienerwald
Kinder-und jugendpsychiatrische Aspekte der Kindesmißhandlung
Kostenelemente aus der REACH - Verordnung Dr. ErwinTomschik Vorsitzender der Arbeitsgruppe Chemikalienpolitik/FCIO.
© Österreichischer Bundesverlag Schulbuch GmbH & Co. KG, Wien 2014 | | Gemeinsam haushalten SB | ISBN: Alle Rechte vorbehalten.
Vortrag Mein Name: Datenschutz, wie damit umgehen Woher habe ich meine Informationen Wie geht die Gesellschaft damit um Gefahren DSG 2000/10 verbessert????
Elektronisches Patientendossier: Riesenchance oder lauter Risiken und Nebenwirkungen? eHealth: Wer hat Angst vorm gläsernen Patienten? Novartis-Forum für.
1 Welche gesetzliche Grundlage ist maßgebend? § 45 Abs. 7 des Landesplanungsgesetzes NRW Welche gesetzliche Grundlage ist maßgebend? § 45 Abs. 7 des Landesplanungsgesetzes.
Das deutsche Rentensystem
ELGA: Wie sich die IT-Industrie die Zukunft des Gesundheitswesens vorstellt … aus:
BEM aus Datenschutzsicht
Open Data und Schule Gemeinsames Projekt der Stadt Moers, der Hochschule Rhein- Waal und des Gymnasium Adolfinum 18. Mai 2014 Claus Arndt | Fachdienstleiter.
D ACH V ERBAND S CHWEIZERISCHER P ATIENTENSTELLEN DVSP E-health aus Patientensicht: Chancen und Risiken für das System, Hoffnungen und Befürchtungen der.
Datenschutz und Datensicherheit
Was sind Daten ? Daten sind Informationen, die aus Ziffern,
Umweltpolitik.
Stalking - Betroffene Aus allen Schichten und Altersgruppen
Herzlich Willkommen Lotte Arnold-Graf, Geschäftsführerin
Datenschutz - Datensicherheit
Das Patientenrecht in Frankreich Dr. Christian KAEMPF Zahnarzt
Sichere Technologie für die elektronische Gesundheitskarte
Kampagne: „Kinder- und Jugendförderung wirkt!“ okaj zürich, kantonale Kinder- und Jugendförderung.
FB IV/Soziologie1 Prof. Dr. Alois Hahn Dr. habil Rüdiger Jacob Vertrauen und Misstrauen: Theoretische Überlegungen und empirische Forschung.
Betriebswirtschaftliche
Ausbildung zur Fachberaterin Prothetik Akademie Seminar 1 Patienten-Motivation Grundlagen Planung und Organisation Typen-Psychologie die Insights-Analyse.
Mit dem E-Health-Gesetz die
Arzt-Patienten-Beziehung
Der ‚gläserne Mensch‘ und der vorsorgliche Staat Zum Verhältnis von Privatheit und Sicherheit in der Informationsgesellschaft Dipl. Pol. Ralf Bendrath.
Bundesärztekammer Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern 6. Mai 2005 TOP VIII Tätigkeitsbericht Elektronischer Arztausweis (HPC) und elektronische.
Theorien der Organisationsentwicklung
Dr. Rolf Marschner Fachgespräch Berlin
2. Geo-Fachtag Dessau Dr. Moritz Karg
Seminar SWT SS 04, Privatsphäre und persönliche Daten 1 A Gift of Fire Kapitel 2: Privatsphäre und persönliche Daten Margot Bittner Wilfried Koch.
Warum Schulung jetzt? - Neuer DSB
Anwendungen zum Widerstand
Definition/Merkmale psychischer Störungen
Modul 4 Handy-Signatur: Einstieg. Berta Bürger unterschreibt "digital"… unterschrift.jpg.
Dr. Stefan BilgerDossenheim, Minuten entscheiden Vom Bluthochdruck zum Schlaganfall.
Österreichisches E-Government 1 Novelle Zustellgesetz 2007.
Das Programm zur NRW LTW 2010 Drogenpolitik. Das Programm zur NRW LTW 2010 Drogenpolitik Präambel Prävention Datenschutz Konsum - Grundlegende Absicht.
Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung.
Die Arbeitsfelder der Sozialen Arbeit mit Familien
 Präsentation transkript:

Die Elektronische Gesundheitskarte Der Staat als Datenschützer: vertrauenswürdig oder nicht?

Übersicht 1.Anfallende Daten beim Betrieb der elektronischen Gesundheitskarte 2.Verwandtschaft der elektronischen Gesundheitskarte zu anderen Datensammlungen 3.Risiken des Datenausbruchs 4.Auswirkungen im Schadensfall 5.Praktische Probleme im eGK-Betrieb 6.Zusammenfassung

1.eGK – anfallende Daten Identitätsdaten des Patienten Ort und Zeit des Arztbesuchs Ort und Zeit des Apothekenbesuchs Behandlungen Medikamente Diagnosen Unverträglichkeiten u.ä. im Endausbau: elektronische Patientenakte

2.eGK – Verwandtschaften eGovernment als Gesamtkonzept – Elektronischer Reisepass und Personalausweis ePA – Elektronische Gesundheitskarte eGK – Elektronischer Einkommensnachweis ELENA – Elektronische Signatur – D

2.eGK – Verwandtschaften Staatliche Überwachungswerkzeuge – Vorratsdatenspeicherung – BKA-Gesetz mit online-Überwachung – Antiterrorgesetze, GTAZ, Antiterrordatei – Daten aus Straßenverkehr – Fluggastdaten PNR – Bankbewegungsdaten SWIFT

2.eGK – Verwandtschaften Existierende Urteile zum Datenschutz – Volkszählung, BRD, BVerfG 1983 – Großer Lauschangriff, BRD, BVerfG 2004 – Telefonüberwachung, Niedersachsen, BVerfG 2005 – Rasterfahndung, NRW, BVerfG 2006 – online-Durchsuchung, NRW, BVerfG 2008 – KFZ-Kennzeichenerfassung, SH/Hessen, BVerfG 2008 Kommende Urteile zum Datenschutz – Vorratsdatenspeicherung, BRD, BVerfG (verm. 2010)

3.Risiken des Ausbruchs von Daten Irrtümer Einzelfallmissbrauch durch unmittelbar Beteiligte übergeordneter Missbrauch Weitergabe von Daten an Behörden ohne gesetzliche Grundlage Ändern der gesetzlichen Grundlagen ‚freiwillige‘ Herausgabe

4.Auswirkungen von Datenausbrüchen Verletzung der Privatsphäre Störung des Familien- und Freundeskreises Nachteile am Arbeitsplatz bis hin zum Verlust finanzielle Nachteile Beschädigung des sozialen Sicherungssystems Verhaltensänderung nach spektakulären Fällen Verhaltensänderung durch Unsicherheit und Furcht vor Ausbrüchen

5.Praktische Probleme im eGK-Betrieb schützt nicht vor Missbrauch zeitaufwändige Handhabung PIN wird häufig vergessen nicht barrierefrei Heilberuf wird zum Datenbearbeiterjob mangelhafte Projektdurchführung Kostenexplosion Verwendung von Versichertengeldern zum Hauptnutzen der IT-Industrie

6.Zusammenfassung Erzeugung umfangreicher Datenbestände durch eGK-Betrieb eGK eingebunden in Gesamtkonzept Datenbestände können ausbrechen im Schadensfall furchtbare Auswirkungen für die Betroffenen Datenbestände wecken Begehrlichkeiten schwerwiegende praktische Nachteile Widerstand ist nicht zwecklos

„Es geht um das subjektive Sicherheitsempfinden.“ Christian Carius (Verkehrsminister Thüringen) am , zu seiner Forderung nach mehr Videoüberwachung. „Maß in der Anwendung ist wichtiger für den Grundrechtsschutz als manche Debatte bei der Gesetzgebung.“ Dr. Thomas de Maizière (Bundesinnenminister), in seiner Eröffnungsrede der BKA-Herbsttagung am

Die Elektronische Gesundheitskarte Der Staat als Datenschützer: Nicht vertrauenswürdig.

Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung AKVDS/KS