Schutzauftrag Kindeswohl Kinder- und Jugendhilfe- weiterentwicklungsgesetz (KICK)

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 Präsentation transkript:

Schutzauftrag Kindeswohl Kinder- und Jugendhilfe- weiterentwicklungsgesetz (KICK)

Schutzauftrag Kindeswohl Es ist ein zentrales Anliegen der KjG, das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu schützen. Ihnen soll ein Aufwachsen ermöglicht werden, das eine gute soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung ermöglicht. 2 wichtige Blickwinkel 1. Kindeswohl außerhalb der KjG 2. Kindeswohl innerhalb der KjG

Schutzauftrag Kindeswohl Gliederung: Kindeswohl Kinder haben Rechte Kinder haben Bedürfnisse Kindeswohlgefährdung Ausmaß Exkurs Sexualstraftäter Anhaltspunkte auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung Handeln bei Kindeswohlgefährdung außerhalb der KjG innerhalb der KjG

Kindeswohl „Juristisch betrachtet wird mit dem Begriff ‚Kindeswohl‘ ein Rechtsgut aus dem Familienrecht bezeichnet, welches das gesamte Wohlergehen eines Kindes oder Jugendlichen als auch seine gesunde Entwicklung umfasst.“ (Quelle:

Kinder haben Rechte 1.Das Recht auf Gleichheit. 2.Das Recht auf Gesundheit. 3.Das Recht auf Bildung. 4.Das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung. 5.Das Recht sich zu informieren, sich mitzuteilen, gehört zu werden und sich zu versammeln. 6.Das Recht auf gewaltfreie Erziehung. 7.Das Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung. 8.Das Recht auf Schutz im Krieg und auf der Flucht. 9.Das Recht auf eine Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause. 10.Das Recht auf Betreuung bei Behinderung.

Kinder haben Bedürfnisse Selbstver- wirklichung Individualbedürf nisse soziale Bedürfnisse Freunde, Zugehörigkeit, Liebe... Sicherheitsbedürfnisse Schutz vor Gefahren durch andere, Dinge verstehen wollen und einschätzen können. biologisch-physiologische Bedürfnisse genug Schlaf, gesundes Essen, gesundes Trinken, Bewegung, Toilettengang… Stärke, Erfolg, Unabhängigkeit, Freiheit, Achtung, Wertschätzung. Das Bestmögliche aus sich selbst rausholen.

Kindeswohlgefährdung „[…] [Kindeswohlgefährdung ist] eine gegenwärtige, in einem solchen Maße vorhandene Gefahr, dass sich bei der weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit vorhersehen lässt […]“ Bundegerichtshof 1956

Kindeswohlgefährdung Vernachlässigung Verstoß gegen Recht auf Gesundheit Eine Vernachlässigung liegt dann vor, wenn über eine längere Zeit bestimmte Versorgungsleistungen hygienischer, materieller, emotionaler und kognitiver Art ausbleiben. Beispiele: schmutzige Kleidung, zu wenig Nahrung, keine Spielsachen, keine Zuwendung, keine Bildung, kein Schutz

Kindeswohlgefährdung Erziehungsgewalt Verstoß gegen Recht auf gewaltfreie Erziehung Unter den Begriff Erziehungsgewalt fallen leichtere Formen der physischen und psychischen Gewalt ggü. Kindern. Mittels eines kurzfristigen körperlichen oder seelischen Schmerzes haben sie eine erzieherische Funktion im Gegensatz zu einer gezielten Schädigung oder Verletzung. körperlich: Ohrfeigen, Einsperren, Anschreien seelisch: Beleidigen, Anschreien

Kindeswohlgefährdung Kindesmisshandlung Verstoß gegen Recht auf gewaltfreie Erziehung Bei Kindesmisshandlung steht die absichtliche Verletzung und Schädigung - oder das in Kauf nehmen dieser Folgen -durch physische und psychische Gewalt im Vordergrund. körperlich: Tritte, Prügeln, Schläge, Gewalt mit Gegenständen, Schütteln seelisch: verbale Herabwürdigungen, Unterbindung sozialer Kontakte, dauerhafter Entzug elterlicher Aufmerksamkeit, Veranlassung zu strafbarem Verhalten, Ausnutzung als Ersatzpartner

Kindeswohlgefährdung Sexualisierte Gewalt Verstoß gegen Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung Jede Form sexuellen Kontaktes zwischen dem Kind und einem anderen Kind bzw. einem Erwachsenen, der dem Selbstbestimmungsrecht des Kindes widerspricht. Beispiele: Erniedrigungen, Manipulation der Geschlechtsteile, Pornographie, Geschlechtsverkehr, Vergewaltigung, Folter

Ausmaß ca. 14 Mio. Kinder und Jugendliche leben in Deutschland Angezeigte Fälle aus der Kriminalstatistik 2013 Dunkelziffer um ein vielfaches höher! Kinder und Jugendliche wurden in Deutschland Opfer von sexuellem Missbrauch Kinder und Jugendliche erlitten Körperverletzung Kinder und Jugendliche wurden Opfer von Misshandlung Schutzbefohlener, davon Kinder und Schutzbefohlene ab 14 Jahren Bei 10% der Straftaten gegen die persönliche Freiheit (Menschenhandel, Stalking, Nötigung, …) waren Kinder und Jugendliche betroffen

Ausmaß Raubdelikten fielen zu 16,5% Kinder und Jugendliche zum Opfer 71 Kinder wurden ermordet oder fahrlässig getötet etwa 50% der Kinder erleiden in der Erziehung leichte oder schwere Züchtigung 12,5% der Eltern geben an, gewaltbelastete Familie zu sein – eine Befragung von Kindern und Jugendlichen ergibt 21,3%

Exkurs Sexualstraftäter... sind zu 75% den Opfern bekannt aus dem sozialen Nahraum sind zu 90% Männer, zu 10% Frauen sind zu 1/3 Jugendliche unter 18 Jahren begehen Wiederholungstaten und Mehrfachtaten suchen die Nähe von Kindern und Jugendlichen zeigen sich engagiert, locker, kreativ nisten sich in Institutionen ein, wo es diffus, unfachlich oder autoritär zugeht

Was tun?! Anhaltspunkte auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung außerhalb der KjG Handeln bei Kindeswohlgefährdung außerhalb der KjG innerhalb der KjG

Anhaltspunkte auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung außerhalb der KjG äußere Erscheinung des Kindes oder des/der Jugendlichen: massive oder wiederholte Zeichen von Verletzungen starke Unterernährung Fehlen jeder Körperhygiene mehrfach völlig unangemessene/verschmutzte Kleidung …

Anhaltspunkte auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung außerhalb der KjG Verhalten des Kindes oder des/der Jugendlichen: deutliche Äußerungen und Hinweise durch Kind/JugendlicheR gewalttätige/sexuelle Übergriffe gegen andere apathisches oder stark verängstigtes Verhalten Schulschwänzen oder –verweigerung Kind/JugendlicheR will partout nicht nach Hause Kind/JugendlicheR begeht häufig Straftaten …

Anhaltspunkte auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung außerhalb der KjG Verhalten der Erziehungspersonen: wiederholte oder schwere Gewalt zwischen den Eltern und ggü. den Kindern nicht ausreichende Bereitstellung von Nahrung häufige berauschte Erscheinung (z.B. Alkohol) Gewährung des unbeschränkten Zugangs zu gewaltverherrlichenden oder pornographischen Medien Isolierung des Kindes bzw. Jugendlichen...

Anhaltspunkte auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung außerhalb der KjG bei der familiären Situation: Obdachlosigkeit Kind/JugendlicheR wird zur Begehung von Straftaten oder Bettelei eingesetzt Kind/JugendlicheR fühlt sich stark verantwortlich für die Eltern

Anhaltspunkte auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung außerhalb der KjG Was tun im Verdachts- oder Notfall? Ruhe bewahren! Überstürzte Aktionen können die Situation noch verschlimmern. Nimm Kontakt auf mit Fachleuten! Erkenne und akzeptiere deine Grenzen und Möglichkeiten. Falls sich nach der Beratung ein Gefährdungsrisiko abzeichnet, informiere die Fachkraft im BDKJ/BJA. In aktuell bedrohlicher Situation: sofort den Kindernotdienst /das Jugendamt anrufen!

Handeln bei Kindeswohlgefährdung innerhalb der KjG Präventive Maßnahmen Kinder und Jugendliche stark machen – Grenzen akzeptieren, die Kinder und Jugendliche aufzeigen – Modell sein beim persönliche Grenzen setzten – Vertrauensatmosphäre schaffen Reflexion über Traditionen, Mutproben etc. Absprachen im Team treffen überlegen, wie Situationen vermieden werden können, selber in Verdacht zu geraten

Handeln bei Kindeswohlgefährdung innerhalb der KjG bei Grenzverletzungen in Gruppenstunden oder auf Freizeiten dazwischen gehen und die Situation klären gegen sexistisches, diskriminierendes und gewalttätiges Verhalten aktiv Stellung beziehen für ein „um Entschuldigung bitten“ und „ein Verzeihen“ sorgen Vorfall im Leitungsteam besprechen und Konsequenzen abwägen Umgangsregeln mit der Gruppe entwickeln Präventionsmethoden einsetzen

Und als GruppenleiterIn…? Der direkte Kontakt zu einem Fall macht oft sprachlos oder gibt einem das Gefühl, hilflos zu sein. Notiere dir alles, was passiert ist und wie du gehandelt hast. Wenn es dich beschäftigt – sprich darüber! Mit einer Vertrauensperson vor Ort, anonymisiert mit einer Freundin/einem Freund, mit einer Person aus dem BDKJ/BJA- Kinderschutzteam oder wende dich an eine Beratungsstelle vor Ort. Durch den Austausch über die Situation und/oder die Unterstützung durch Fachkräfte und andere Vertrauenspersonen kann die eigene Sprachlosigkeit mit der Zeit überwunden werden.

Und als GruppenleiterIn…? Als BetreuerIn bleibst du im Kontakt mit der hauptberuflichen, fallverantwortlichen Person und/oder der insoweit erfahrenen Fachkraft. Wo Informationen über den Fortgang des Falls bekannt sind, werden dir diese mitgeteilt. ggf. kann es sein, dass du als Kontaktperson für weitere Stellen (z.B. Jugendamt) fungierst. Du kannst dich über die Kinderschutz-Hotline an eine Person aus dem BDKJ-BJA Kinderschutzteam wenden!

Weitere Informationen und Handlungsempfehlungen findest du in der Broschüre „Was tun...?“ des BDKJ/BJA

Wer hilft weiter...? Beratungsstellen in der Region Pastorale MitarbeiterInnen in der Gemeinde JugendreferentIn die AnsprechpartnerInnen im BDKJ/BJA: Dorothee Heller, Julia Schmidt und Sonja Lawan Tel.: oder