Verband der bayerischen Bezirke, 25. Januar 2012 Gesamtplanverfahren für Leistungen für Erwachsene mit geistiger / körperlicher Behinderung und Leistungen.

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Schule – und was dann? Informationstag zu beruflichen Perspektiven für Menschen mit Autismus in Thüringen am 22. September 2012 in Weinbergen/Höngeda Lars.
Advertisements

System der Rehabilitation in Deutschland
Das Kostenträgerübergreifende Persönliche Budget: eine neue Möglichkeit für Menschen mit Behinderung und ihre Familien.
Erste länderübergreifende Ehrenamtskarte Deutschlands gilt in Bremen und Niedersachsen
Handicapped …aber nicht jede Behinderung ist sichtbar
Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen Vorschläge der Bund-Länder-Arbeitsgruppe der Arbeits- und Sozialministerkonferenz.
SetUp – KooperationsWerkstatt Berufliche Qualifizierung Jugendlicher mit besonderem Förderbedarf (BQF-Programm) ein Modellprojekt im Auftrag des Bundesministeriums.
Eingliederungsleistungen nach dem SGB II
Gesetzliche Grundlagen der Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben Judith Brune, WS
Susann Kasperski Juliane Schmidt
Behinderung – was ist das ?
R. Burtscher, SoSe 2008 Ausgewählte Aspekte beruflicher Integration SoSe 2008 Prof. Dr. R. Burtscher.
Auswirkungen des PfWG auf den Reha-Bereich Änderungen in den Gesetzen
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
nach dem Konzept „Netzwerke Offener Hilfen (NetOH)“
Eingliederungsmanagement der B. Braun Melsungen AG
Seite 1 IAB-Workshop Fünf Jahre Grundsicherung - Berlin, IAB-Workshop Fünf Jahre Grundsicherung Resümee aus Sicht der Praxis: Welche Lehren.
Autonome Berufe in der Werkstatt für behinderte Menschen
Partizipation, Arbeit und volle Arbeitnehmerrechte Fachforum der Tagung „Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zwischen Alltag.
Kompetenzagentur Emsland
International Disability Alliance
Werkstättentag der BAG WfbM September 2004
Das Subsidiaritätsprinzip Grundlage der Kommunalen Selbstbestimmung & der gesetzlichen Vorrangstellung der freien Wohlfahrtspflege Erstellt von der.
Die LAG WR NRW erarbeitet sich den
Rehabilitation Teilhabe
Gemeinnützige Arbeit als Resozialisierungsinstrument
Einzelfallhilfe-Manufaktur e.V.
RD Hessen – PB 210 – Nutzungshinweise zur Titelfolie:
Fachdienste für Arbeit
Als Heilerziehungspfleger-in leistest Du Assistenz und Unterstützung in folgenden Bereichen BILDUNG ARBEIT FREIZEIT.
Inhaltsverzeichnis Hintergrund und Ziele der ICF Grundbegriffe der ICF
Interinstitutionelle Zusammenarbeit Kantonale IIZ – Tagung Sozialdienste.
„Gesamtplanverfahren“ bei seelischer Behinderung
1 Ausblick. 2 MultiplikatorInnenschulung - Rahmenbedingungen - Akquisition - Unterstützung Projektleitung - Erfa-Treffen Rolle Fachstellen Nutzung des.
Anwaltschaft für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung
Ein kurzer Blick ins das SGB IX Marc-Patrick Homuth, Arbg Elmshorn
Perspektive Gemeinwesen? Prof. Dr. Albrecht Rohrmann
Prof. Dr. Christian Bernzen
Die Zuständigkeiten des LWV Hessen Integrationsvereinbarung
Das Persönliche Budget – Umsetzung und Perspektiven
Fachforum auf dem 7. Berlin-Brandenburger Pflegetag
Der individuelle Förderplan
Herzlich Willkommen in der Oldenburger Jugendwerkstatt
„ A u f g e f ä c h e r t “ : Öffentliche Soziale Leistungen im Landratsamt Würzburg
Barrieren der Inanspruchnahme von Hilfen und Leistungen der Behindertenhilfe in Deutschland Rechtliche Ansprüche und ihre Umsetzung aus Sicht des Landesbehindertenbeauftragten.
Ausgangslage Familienzentren sind in der Regel Angebote für Familien mit jüngeren Kindern. bundesweite Entwicklung und Förderung von Familienzentren Profile:
„Was ist Peer-Beratung?“
„Was ist Peer-Beratung?“
Dagmar Much Empirische Erhebung Bildungsträger und Bildungsplaner.
§ 72a SGB VIII erweiterte Führungszeugnisse
Übergänge aus Werkstätten für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt – Utopie oder Handlungsoption? Workshop 2 Wie sollte ein Übergangsmanagement.
Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung „Aufnahme von unbegleiteten minderjährigen Ausländern – Herausforderungen, Voraussetzungen und Chancen“
Informationen zur externen Evaluation im Schuljahr 2015/2016
Prozessbeschreibung Stand:
Der Berufswahlpass – Eine Klammer um alle für Berufs- und Studienorientierung relevanten Inhalte und Aktivitäten ihrer Schule und Partner Schule, Ort,
Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII
Zentrale Elemente der konzeptionellen Weiterentwicklung des Praxistages Inhalte: Prozess der Steuerung im Rahmen der Weiterentwicklung Grundlagen und Aspekte.
Integrationsfachdienst
Inklusion in Betrieben - Motivation sucht Praxis
Die Integrationsfachdienst München-Freising gGmbH Von der Zuständigkeit zur Verantwortung...
Verband der bayerischen Bezirke, 25. Januar 2012 Gesamtplanverfahren für Leistungen für Erwachsene mit geistiger / körperlicher Behinderung und Leistungen.
Herzlich Willkommen beim Berliner Fallmanagement Passgenaue Hilfen für Menschen mit Behinderung Berliner Fallmanagement.
Betriebliches Eingliederungsmanagement § 84 SGB IX.
Betriebswirtschaftliche Projekte Management-Systeme Zertifizierungen ISO 9001, ISO 14001, ISO und weitere Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.
Zusammenhänge zwischen eingreifender, leistender und “ermöglichender” Verwaltung: Am Beispiel des Jugendamtes Lt Koch; OFR Gerdeman.
Modellprojekt Bayern zur „Integration von behinderten Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt“ Werkstätten:Tag 2008 vom 24. – in Bremen Vortrag.
Jobcenter Weimarer Land Erfurt – Erfahrungsaustausch Integrationsberater LAP der Region Mittelthüringen.
Das persönliche Budget ASG Treffen vom Vortrag Irene Goldschmidt Lebenshilfe Delmenhorst und Landkreis Oldenburg e.V.
W.J. Kainz 1 Mittagessen in Werkstätten für behinderte Menschen – eine Leistung der Eingliederungshilfe? Willi Johannes Kainz Richter am Bayerischen Landessozialgericht.
Förderlogik Sozialgesetzbücher 1-12 Teilhabeleistungen Vom Allgemeinen zum Besonderen.
 Präsentation transkript:

Verband der bayerischen Bezirke, 25. Januar 2012 Gesamtplanverfahren für Leistungen für Erwachsene mit geistiger / körperlicher Behinderung und Leistungen für Menschen mit Behinderung in Werkstätten gem. § 58 SGB XII in Bayern

Verband der bayerischen Bezirke, 25. Januar 2012 Rechtlicher Rahmen Sozialgesetzbuch XII SGB XII § 58 Gesamtplan (1)Der Träger der Sozialhilfe stellt so frühzeitig wie möglich einen Gesamtplan zur Durchführung der einzelnen Leistungen auf. (2)Bei der Aufstellung des Gesamtplans und der Durchführung der Leistungen wirkt der Träger der Sozialhilfe mit dem behinderten Menschen und den sonst im Einzelfall Beteiligten, insbesondere mit dem behandelnden Arzt, dem Gesundheitsamt, dem Landesarzt, dem Jugendamt und den Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit, zusammen.

Verband der bayerischen Bezirke, 25. Januar 2012 Verfahrensgrundsätze  Das Gesamtplanverfahren selbst ist kein Verwaltungsakt, sondern eine Planungsmaßnahme.  Es ist wesentlicher Teil des Verwaltungsverfahrens.  Es dient der Vorbereitung des Verwaltungsaktes in Form des Bescheides.

Verband der bayerischen Bezirke, 25. Januar 2012 Ziele  Ganzheitliche und umfassende Betrachtung der Situation im Sinne einer personenzentrierten Hilfegewährung  Individuelle Wünsche der Leistungsberechtigten finden stärkere Beachtung  Zielgenaue Hilfen  Wohnortnähe und Sozialraumorientierung  Standardisierter Verfahrensablauf verkürzt Bearbeitungszeiten  Verbesserung der Zusammenarbeit

Verband der bayerischen Bezirke, 25. Januar Zentrale Fragen im Planungsprozess  Was möchte der Mensch mit Behinderung?  Welche Fähigkeiten, Ressourcen und Einschränkungen sind vorhanden?  Welche Ziele werden angestrebt?  Welche Fähigkeiten sollen entwickelt werden?  Welche Lebensform wird angestrebt?  Welche Beeinträchtigungen lassen sich überwinden oder reduzieren?  Welche Hilfen oder Unterstützungsleistungen sind notwendig?

Verband der bayerischen Bezirke, 25. Januar Planungsinstrumente  Arztbericht  Sozialbericht  Hilfeentwicklungsberichte (HEB-Bögen) HEB-A (vorläufige Hilfeplanung) HEB-B (Entwicklungsbericht) HEB-C (Abschlussbericht und ggf. Übergangsbericht)  Berichtsbogen Werkstatt  Berichtsbogen Förderstätten / TENE und andere tagesstrukturierende Maßnahmen  Personenkonferenz

Verband der bayerischen Bezirke, 25. Januar HEB - Bögen Die verschiedenen Hilfeplanungs- und Entwicklungsberichtsbögen haben unterschiedliche Funktionen: HEB-A (für die vorläufige Hilfeplanung) HEB-B (als begleitender Entwicklungsbericht) HEB-C (Abschluss- und ggf. Übergangsbericht)

Verband der bayerischen Bezirke, 25. Januar Berichtsbogen Werkstatt HEB-Bögen in WfbM Doppelte Funktion im Werkstattbereich: - Dokumentation der Hilfeplanung - Eingliederungspläne der WfbM Berichtsbogen kann mit HEB-Bogen kombiniert werden Mit der Bundesagentur für Arbeit Regional- direktion-Bayern als Eingliederungspläne abgestimmt

Verband der bayerischen Bezirke, 25. Januar Berichtsbogen Förderstätten/TENE und andere tagesstrukturierende Maßnahmen Berichtsbogen wird selbständig verwendet kann mit HEB-Bogen kombiniert werden Offene Darstellung des zweiten Lebensbereiches

Verband der bayerischen Bezirke, 25. Januar Personenkonferenz Eigenständiges Planungsinstrument Kann in jeder Phase des Verfahrens statt- finden Gesprächsforum, in dem sich alle, die an der Hilfegestaltung beteiligt sind, abstimmen können

Verband der bayerischen Bezirke, 25. Januar Anschrift des Leistungsträgers:Anschrift des Leistungserbringers: Ort der Leistungserbringung (falls abweichend): Bildungsbegleiter EV/BBB: Ansprechpartner/in: Fax: Berichtsbogen WfbM für den Personenkreis der Menschen mit wesentlicher geistiger und / oder körperlicher und / oder seelischer Behinderung zur Erstellung eines Gesamtplanes gemäß § 58 SGB XII für Name: Vorname: Geburtsdatum: Berichtsbogen WfbM Die im Berichtsbogen erhobenen Daten sind zur Vorlage beim Leistungsträger (Sozialhilfeträger) bestimmt und dienen der sozialhilferechtlichen und fachlichen Abklärung der §§ 53 und 9 SGB XII i.V.m. § 58 SGB XII. § 67 a Abs. 3 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) verpflichtet dazu, auf die Mitwirkungspflichten des Antragstellers bzw. Sozialleistungsbeziehers nach den §§ 60 ff SGB I (Sozialgesetzbuch Erstes Buch) zur Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts hinzuweisen. Gleiches gilt für den Hinweis, dass der Sozialhilfeträger bei fehlender Mitwirkung nach § 66 SGB I ohne weitere Ermittlungen die Leistungen bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise versagen oder entziehen kann, soweit die Voraussetzungen der Leistung nicht nachgewiesen sind. Der Berichtsbogen kann als eigenständiges Manual oder als Ergänzung zum HEB-Bogen verwendet werden. Die Leistungserbringer werden um Weiterleitung des Berichtsbogens WfbM an den Leistungsträger gebeten.  Erg ä nzung zum HEB  A  B  C  kein HEB-Bogen

Verband der bayerischen Bezirke, 25. Januar Aktuelle Maßnahme: Eingangsverfahrenvon bis BBB 1. Jahrvon bis BBB 2. Jahrvon bis Arbeitsbereichvon bis VollzeitTeilzeitAußenarbeitsplatz Stunden: Folge-Maßnahme: BBB 1. Jahrvon bis BBB 2. Jahrvon bis Arbeitsbereichvon bis VollzeitTeilzeitAußenarbeitsplatz Stunden: Berichtsbogen WfbM

Verband der bayerischen Bezirke, 25. Januar Der Eingliederungsplan bzw. der Entwicklungsbericht soll zum Bereich Teilhabe am Arbeitsleben in WfbM Angaben zu folgenden Merkmalen liefern: Beschreibung der durchgeführten Maßnahmen innerhalb der letzten ___Monate - Welche Tätigkeiten wurden im o. g. Zeitraum durchgeführt? - Welche Zielsetzung wurde verfolgt? - Welche Maßnahmen waren geplant und mit welchen Methoden wurden diese umgesetzt? - Welche Maßnahmen haben sich zur Zielerreichung bewährt, welche nicht? - Welche Maßnahmen waren nicht geplant, wurden aber zur Zielerreichung notwendig und erbracht? Reflexion der Entwicklung innerhalb des letzten Förderzeitraumes anhand der Förderziele unter Berücksichtigung der Ressourcen Welche Förderung erfolgte im - kognitiven Bereich - sozialen Bereich - Bereich Motivation / Schlüsselqualifikationen - Bereich der Arbeitsausführung - Bereich der Psychomotorik Welche zusätzlichen Einschränkungen liegen vor? Berichtsbogen WfbM

Verband der bayerischen Bezirke, 25. Januar Der Eingliederungsplan bzw. der Entwicklungsbericht soll zum Bereich Teilhabe am Arbeitsleben in WfbM Angaben zu folgenden Merkmalen liefern: Eignung und Neigung des Mitarbeiters Kompetenzanalyse Eignung: - Ist er (weiterhin) auf die Beschäftigung im Arbeitsbereich der Werkstatt angewiesen? - Kommt er für den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt in Betracht und sollte daher durch übergangsfördernde Maßnahmen (Beschreibung) gefördert werden? - Ist die Werkstatt nicht länger die geeignete Einrichtung zur Teilhabe am Arbeitsleben? Dann Beschreibung, ob weiterführende berufliche Bildungsmaßnahme oder Aufnahme in die Förderstätte oder andere Maßnahme erfolgt. Neigung: - In welchem Bereich möchte der Mensch m. Beh. gerne arbeiten? - Ist eine dahingehende Förderung möglich? - Möchte die Person auf einen Außenarbeitsplatz? Berichtsbogen WfbM

Verband der bayerischen Bezirke, 25. Januar Der Eingliederungsplan bzw. der Entwicklungsbericht soll zum Bereich Teilhabe am Arbeitsleben in WfbM Angaben zu folgenden Merkmalen liefern: Praktika gem. Zielvereinbarung BA und Werkstätten/Verordnung nur erforderlich, wenn *aufgrund der Zielvereinbarung mit der WfbM Praktika durchgeführt werden oder *Vermittlung auf den freien Arbeitsmarkt erprobt werden soll oder * Außenarbeitsplatz in Betracht gezogen wird Fortschreibung der Förderziele- Welche Ziele werden weiter verfolgt? - Welche Ziele werden verändert bzw. welche Ziele kommen hinzu? - Mögliche Bereiche für Förderziele siehe unter „Reflexion“ Beschreibung der geplanten Maßnahmen ___Monate - Welche Mittel / Maßnahmen werden zur Zielerreichung eingesetzt? a) innerhalb der WfbM b) außerhalb der WfbM Mehrbedarf Es besteht ein individueller Mehrbedarf. Berichtsbogen WfbM

Verband der bayerischen Bezirke, 25. Januar Regelung Anfahrt kommt selbstständigöffentlicher PersonennahverkehrFahrdienstSonstiges Bei Nutzung des Fahrdienstes bitte Begründung (ggf. Beschreibung der Fördermaßnahme): Zusätzliche Bemerkungen des Leistungserbringers: Wenn Vorkommnisse erwähnenswert sind, die für Arbeit relevant sind: Keine Anbindung an den öffentl. Personennahverkehr Kann öPNV noch nicht selbständig nutzen Berichtsbogen WfbM

Verband der bayerischen Bezirke, 25. Januar Sichtweise des Leistungsberechtigten bezüglich der durchgeführten bzw. geplanten Maßnahmen / Ziele: Bearbeitung immer erforderlich Die Sozialverwaltung des Sozialhilfeträgers (Leistungsträgers) ist datenverantwortliche Stelle i.S.d. § 67 Abs. 9 S. 3 SGB X. Der/die Leistungsberechtigte bzw. sein/ihr gesetzliche/r Betreuer/in erklärt für die Zweckbestimmung dieses Bogens seine/ihre Einwilligung in die Übermittlung der hierzu erforderlichen Daten an den Sozialhilfeträger. Dies gilt auch für Angaben über die Gesundheit (besondere Arten personenbezogener Daten nach § 67 Abs. 12 SGB X). Berichtsbogen WfbM Datum / Unterschrift des Leistungserbringers / Name in Druckbuchstaben / Funktion Datum, Unterschrift des/der LeistungsberechtigtenDatum, Unterschrift des/der gesetzlichen Betreuers/in

Verband der bayerischen Bezirke, 25. Januar 2012 Anschrift des Leistungsträgers:Anschrift des Leistungserbringers: Ort der Leistungserbringung (falls abweichend): Tel. Ansprechpartner/in: Fax: Berichtsbogen Förderstätte Berichtsbogen Förderstätte / TENE / andere tagesstrukturierende Maßnahme für den Personenkreis der Menschen mit wesentlicher geistiger und / oder körperlicher und / oder seelischer Behinderung zur Erstellung eines Gesamtplanes gemäß § 58 SGB XII für Name: Vorname: Geburtsdatum: Die im Berichtsbogen erhobenen Daten sind zur Vorlage beim Leistungsträger (Sozialhilfeträger) bestimmt und dienen der sozialhilferechtlichen und fachlichen Abklärung der §§ 53 und 9 SGB XII i.V.m. § 58 SGB XII. § 67 a Abs. 3 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) verpflichtet dazu, auf die Mitwirkungspflichten des Antragstellers bzw. Sozialleistungsbeziehers nach den §§ 60 ff SGB I (Sozialgesetzbuch Erstes Buch) zur Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts hinzuweisen. Gleiches gilt für den Hinweis, dass der Sozialhilfeträger bei fehlender Mitwirkung nach § 66 SGB I ohne weitere Ermittlungen die Leistungen bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise versagen oder entziehen kann, soweit die Voraussetzungen der Leistung nicht nachgewiesen sind. Der Berichtsbogen kann als eigenständiges Manual oder als Ergänzung zum HEB-Bogen verwendet werden. Die Leistungserbringer werden um Weiterleitung des Berichtsbogens Förderstätten/TENE/andere tagesstrukturierende Maßnahmen an den Leistungsträger gebeten.  Erg ä nzung zum HEB  A  B  C  kein HEB-Bogen

Verband der bayerischen Bezirke, 25. Januar 2012 Folge-Maßnahme: Förderstättevon XXXbis XXX WfbMvon bis TENEvon bis Andere tagesstrukturierende Maßnahme von bis Vollzeit/GanztagsTeilzeit/HalbtagsStunden_____ Aktuelle Maßnahme: Förderstättevon bis WfbMvon bis TENEvon bis Andere tagesstrukturierende Maßnahmevon bis Vollzeit/GanztagsTeilzeit/HalbtagsStunden_____ Berichtsbogen Förderstätte

Verband der bayerischen Bezirke, 25. Januar 2012 Berichtsbogen Förderstätte Beschreibung der durchgeführten Maßnahmen unter Berücksichtigung der Ressourcen / Ziele: Entwicklung innerhalb des letzten Zeitraums unter Berücksichtigung der Ressourcen / Ziele: In der Regel werden folgende Förderziele verfolgt: 1. Wiedereingliederung in die WfbM (Förderstätte, TS) 2. Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (Förderstätte, TENE, TS) Maßnahmen zu 1.: Stufenweise Hinführung an diverse Aufgabenfelder (Praktika) Maßnahmen zu 2.: Förderung der Motivation (Belohnungsliste) Förderung der Eigenaktivität (Mithilfe bei den hauswirtschaftlichen Tätigkeiten) Förderung des Wohlbefindens (Sport, Entspannungsübungen) Förderung der sozialen Kompetenz (Teilnahme an Gemeinschaftsangeboten) Förderung der Motorik (Bastelstunde, Gemeinschaftsspiele) Darstellung der Entwicklungen zu 1.: Praktika haben gezeigt, dass a.) WfbM Fähigkeit neu/wieder erlangt werden kann b.) keine WfbM Fähigkeit mehr erlangt werden kann Darstellung der Entwicklungen zu 2.: Ressourcen zu 1. und 2.:

Verband der bayerischen Bezirke, 25. Januar 2012 Mehrbedarf Es besteht ein individueller Mehrbedarf. Berichtsbogen Förderstätte Regelung Anfahrt FahrdienstSonstiges Bei Benutzung des Fahrdienstes bitte Begründung (ggf. Beschreibung der Fördermaßnahme): Bitte kreuzen Sie an auf welchem/n der fünf Bereiche der Schwerpunkt der Förderung innerhalb des Bewilligungszeitraums lag: 1.Umgang mit den Auswirkungen der Behinderung 2.Aufnahme und Gestaltung persönlicher, sozialer Beziehungen 3.Selbstversorgung / Wohnen 4.Arbeit / arbeitsähnliche Tätigkeiten, Ausbildung 5.Tagesgestaltung, Freizeit, Teilnahme am gesellschaftlichen Leben

Verband der bayerischen Bezirke, 25. Januar 2012 Zusätzliche Bemerkungen des Leistungserbringers : Soweit nicht in HEB-Bögen abgebildet Berichtsbogen Förderstätte

Verband der bayerischen Bezirke, 25. Januar 2012 Geplante Maßnahmen / Ziele: In der Regel werden folgende Förderziele verfolgt: 1. Wiedereingliederung in die WfbM (Förderstätte, TS) 2. Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (Förderstätte, TENE, TS) Maßnahmen zu 1.: Stufenweise Hinführung an diverse Aufgabenfelder (Praktika) Maßnahmen zu 2.: Förderung der Motivation (Belohnungsliste) Förderung der Eigenaktivität (Mithilfe bei den hauswirtschaftlichen Tätigkeiten) Förderung des Wohlbefindens (Sport, Entspannungsübungen) Förderung der sozialen Kompetenz (Teilnahme an Gemeinschaftsangeboten) Förderung der Motorik (Bastelstunde, Gemeinschaftsspiele) Berichtsbogen Förderstätte

Verband der bayerischen Bezirke, 25. Januar Sichtweise des Leistungsberechtigten bezüglich der durchgeführten bzw. geplanten Maßnahmen / Ziele: Bearbeitung immer erforderlich Die Sozialverwaltung des Sozialhilfeträgers (Leistungsträgers) ist datenverantwortliche Stelle i.S.d. § 67 Abs. 9 S. 3 SGB X. Der/die Leistungsberechtigte bzw. sein/ihr gesetzliche/r Betreuer/in erklärt für die Zweckbestimmung dieses Bogens seine/ihre Einwilligung in die Übermittlung der hierzu erforderlichen Daten an den Sozialhilfeträger. Dies gilt auch für Angaben über die Gesundheit (besondere Arten personenbezogener Daten nach § 67 Abs. 12 SGB X). Datum / Unterschrift des Leistungserbringers / Name in Druckbuchstaben / Funktion Datum, Unterschrift des/der LeistungsberechtigtenDatum, Unterschrift des/der gesetzlichen Betreuers/in Berichtsbogen Förderstätte

Verband der bayerischen Bezirke Stand: Umsetzung / Ausblick Anwenderworkshops Koordinierende Arbeitsgruppe auf Landesebene Reflektierende Arbeitsgruppe auf Bezirksebene Fortführung des Antwortforums Aufgaben\Soziales\Gesamtplanverfah- ren\Menschen mit körperlicher und geistiger Behinderung

Verband der bayerischen Bezirke, 25. Januar Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!