Prüfungsvorbereitung IHK-Prüfung

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Prüfungsvorbereitung IHK-Prüfung Wiso Prüfungsvorbereitung IHK-Prüfung

Rechtssubjekte Natürliche Personen Juristische Personen alle Menschen des öffentlichen Rechts des Privatrechts Körperschaften des öffentlichen Rechts öffentlich-rechtliche Anstalten rechtsfähige Vereine privatrechtliche Stiftungen z.B. VolkswagenStiftung z.B. Sparkassen, Rundfunkanstalten Gebiets-körperschaften z.B. Gemeinden, Länder, Bund Personen-körperschaften z.B. IHK, Religions-gemeinschaften Idealvereine Vereine mit wirtschaftlichen Zwecken nach BGB, z.B. Sportvereine, Musikvereine nach Handelsrecht z.B. AG, GmbH, eG © Oliver Freiburg www.intellia.de

Rechtsfähigkeit §§ 1, 21 f. BGB Vermögen von Personen, Rechte und Pflichten übernehmen zu können Rechte Pflichten z.B. Eigentumsrecht Zahlungsanspruch Kündigungsrecht z.B. Zahlungspflicht Schadensersatzpflicht Pflicht zur Prüfung von Waren Natürliche Personen erlangen Rechtsfähigkeit mit der Geburt und verlieren sie mit dem Tod Juristische Personen des Privatrechts erlangen Rechtsfähigkeit durch Gründung oder Eintragung in ein öffentliches Register und verlieren sie durch Auflösung oder Löschung aus diesem Register Juristische Personen des öffentlichen Rechts erlangen Rechtsfähigkeit durch Gesetz oder Verwaltungsakt (staatl. Verleihung) und verlieren diese durch Beschluss der zuständigen Behörde © Oliver Freiburg www.intellia.de

Geschäftsfähigkeit §§ 104 – 113 BGB Fähigkeit, Willenserklärungen rechtswirksam abzugeben bzw. entgegenzunehmen Geschäftsunfähigkeit beschränkte Geschäftsfähigkeit unbeschränkte Geschäftsfähigkeit Kinder unter 7 Jahren Personen mit einer dauernd krankhaften Störung der Geistestätigkeit können keine rechtsgültigen Geschäfte abschließen für sie handeln Eltern, Vormund oder Betreuer WE sind nichtig (außer Auftreten als Bote, z.B. mit Einkaufszettel) Kinder und Jugendliche vom 7. bis 18. Lebensjahr Rechtsgeschäfte bedürfen der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters Ausnahmen: wenn nur ein rechtlicher Vorteil erlangt wird (Schenkung) wenn Rechtsgeschäft mit Mitteln des Taschengeldes beglichen wird für Tätigkeiten in einem vorher genehmigten Arbeitsverhältnis alle juristischen Personen alle natürlichen Personen ab 18 Jahren (sofern nicht geschäftsunfähig) können selbstständig alle Rechtsgeschäfte abschließem © Oliver Freiburg www.intellia.de

Geldpolitische Instrumente der EZB Mindestreservepolitik Offenmarktgeschäfte Ständige Fazilitäten Mindestreservepolitik EZB kauft oder verkauft Wertpapiere am „offenen Markt“ Möglichkeiten der Geldaufnahme für Geschäftsbanken durch Verkauf von Wertpapieren Auswirkung verkauft die EZB den Geschäftsbanken Wertpapiere, wird den Käufern Liquidität entzogen Geldumlauf verringert sich Güternachfrage wird verringert Kreditmöglichkeiten für Banken Spitzenrefinanzierungsfazillitäten Möglichkeit für Banken sich „über Nacht“ Geld auszuleihen erhöhen den Kreditspielraum der Geschäftsbanken Einlagefazilitäten Banken könne überschüssiges Geld „über Nacht“ bei der Zentralbank anlegen verringern den Kreditspielraum der Geschäftsbanken bestimmter Prozentsatz der Kundeneinlagen müssen bei der Zentralbank hinterlegt werden hohe Mindestreserve verringert die Liquidität und damit den Geldumlauf © Oliver Freiburg www.intellia.de

Eigentum und Besitz Eigentum Besitz Rechtliche Herrschaft einer Person über Sachen und Rechte Eigentümer kann über sein Eigentum nach Belieben verfügen, sofern nicht andere gesetzliche Bestimmungen oder Rechte anderer Personen verletzt werden. Tatsächliche Herrschaft einer Person über Sachen und Rechte Besitzer darf über den Besitz grundsätzlich nur im Rahmen einer Vereinbarung mit dem Eigentümer verfügen © Oliver Freiburg www.intellia.de

Eigentumsübertragung Veräußerer Erwerber Einigung Gegenstand ist beim Veräußerer + Übergabe Einigung Gegenstand ist bei einem Dritten + Abtretung des Herausgabeanspruchs Gegenstand ist beim Erwerber Einigung Einigung Veräußerer soll Besitzer bleiben + Besitzkonstitut Unbewegliche Sachen (Grundstücke) Einigung (Auflassung) + Eintragung im Grundbuch © Oliver Freiburg www.intellia.de

Nichtigkeit von Willenserklärungen und Rechtsgeschäften Die Nichtigkeit eines Rechtsgeschäftes hat zur Folge, dass die Vertragsparteien so gestellt werden müssen, als hätte das Rechtsgeschäft nicht stattgefunden. Willenserklärung und Rechtsgeschäft Beispiel § 105 (1) BGB Willenserklärungen von Geschäftsunfähigen 4-jähriges Kind kann Fahrrad nicht rechtswirksam verschenken § 105 (2) BGB Willenserklärungen, die im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit abgegeben wurden Betrunkener verschenkt im „Rausch“ sein Auto § 117 BGB Rechtsgeschäfte, die zum Schein abgeschlossen wurden Bauherr schließt mit befreundetem Architekten einen Architektenvertrag um die entdeckten Baumängeldurch Architektenhaftpflicht begleichen zu lassen § 134 BGB Rechtsgeschäfte, die gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen Kaufvertrag über Rauschgift ist nichtig § 138 BGB Rechtsgeschäfte, die gegen die guten Sitten verstoßen Darlehen mit 40 % Zins (Wucher) § 125 BGB Rechtsgeschäfte, die gegen die gesetzlichen oder rechtsgeschäftlichen bestimmten Formvorschriften verstoßen mündliche abgeschlossener Grundstückskaufvertrag § 116 BGB geheimer Vorbehalt, nur nichtig, wenn der Andere den Vorbehalt kennt (Rechtsbindungswille fehlt) Arbeitsloser Kegelbruder sagt, er würde alle zur Kegeltour einladen § 118 BGB Mangel der Ernstlichkeit, wenn Mangel erkannt werden konnte Bestellung von Wiskas im Restaurant © Oliver Freiburg www.intellia.de

Anfechtbarkeit von Rechtsgeschäften Gültig zustande gekommene Rechtsgeschäfte werden durch Anfechtung mit rückwirkender Kraft von Anfang an nichtig. Gründe für die Anfechtbarkeit von Rechtsgeschäften § 123 BGB Arglistige Täuschung und widerrechtliche Drohung Anfechtung binnen Jahresfrist ab Entdeckung der Täuschung oder nach Aufhören der Zwangslage Anfechtung nach 10 Jahren ausgeschlossen Unfallwagen als garantiert unfallfrei verkaufen wenn Du mir Dein Handy schenkst, zeige ich dich nicht wegen Trunkenheit am Steuer an § 119 BGB Unbewusstes Abweichen des Willens von der Erklärung (Irrtum) Inhaltsirrtum: Irrtum über die Bedeutung der Willenserklärung Ein Osnabrücker bestellt im Rheinland einen Halve Hahn und bekommt ein halbes Brötchen mit Käse Erklärungsirrtum: Irrtum bei der Äußerung des Willens durch Versprechen oder Verschreiben Im Kaufvertrag für ein Auto wird eine 0 vergessen und irrtümlich 500 € statt 5.000 € eingetragen. Übermittlungsirrtum: Übermittlung des fremden Willens durch einen Dritten A beauftrag B 10 Flaschen Weißwein zu kaufen. B kauft als Bote aber unbewusst 10 Flaschen Rotwein. Eigenschaftsirrtum: Irrtum bei der Willensbildung aufgrund einer falschen Vorstellung der Person oder Sache Käufer glaubt, er kaufe Ring aus Gold. Ring ist aber aus Messing. © Oliver Freiburg www.intellia.de

Arten des Kaufvertrages Unterteilung nach Art und Beschaffenheit Vertrags-parteien Zahlungs-zeitpunkt Lieferung der Ware Stückkauf Gattungskauf Kauf auf Probe Kauf nach Probe Kauf zur Probe Handelskauf zweiseitiger einseitiger (Verbrauchs-güterkauf) bürgerlicher Kauf vor Lieferung bei Lieferung nach Lieferung Tageskauf Terminkauf Fixkauf Kauf auf Abruf © Oliver Freiburg www.intellia.de 10

Abschluss und Erfüllung von Kaufverträgen übereinstimmende Willenserklärungen Abschluß des Kaufvertrages (Verpflichtungs-geschäft) Antrag: Angebot Verkäufer Käufer Annahme: Bestellung Pflichten Pflichten Erfüllung des Kaufvertrages (Erfüllungs-geschäft) Übergabe des Kauf-gegenstandes (mangelfrei, rechtzeitig) Übertragung des Eigentums Leistungs-pflicht rechtzeitige Zahlung des Kaufpreises Annahme des Kaufpreises Annahme-pflicht Annahme des Kaufgegenstandes © Oliver Freiburg www.intellia.de

Störungen des Kaufvertrages Verkäufer Käufer Mangelhafte Lieferung Lieferverzug Annahmeverzug Zahlungsverzug © Oliver Freiburg www.intellia.de

Mangelhafte Lieferung (Schlechleistung) Unterscheidung der Mängelarten in Hinblick auf Rechte Sache Erkennbarkeit Dritte können gegenüber dem Käufer der Sache Rechte geltend machen. Qualitätsmängel Quantitätsmängel Artmängel offene Mängel versteckte Mängel arglistig verschwiegene Mängel © Oliver Freiburg www.intellia.de

Sachmangel – Verkäufer liefert mangelhaft Unterscheidung der Mängel nach nach Erkennbarkeit des Mangels Art des Mangels Erkennbarer Mangel (offener Mangel) Mangel in der Güte (Qualitätsmangel) Nichterkennbarer Mangel (versteckter Mangel) Mangel in der Menge (Quantitätsmangel) Arglistig verschwiegener Mangel Mangel in der Art (Gattungs-Mangel) © Oliver Freiburg www.intellia.de

Sachmängel § 434 BGB Beispiele Art des Mangels Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit Schreibtisch 60 cm tief, statt 80 cm, Kratzer Keine Eignung für die vertragliche vorausgesetzte Verwendung Fernbedienung passt nicht zum Fernseher Keine Eignung für die Verwendung, die bei solchen Sachen gewöhnlich sind Wasserundurchlässiges Zelt Abweichung der Werbeaussage von der tatsächlichen Eigenschaft 5-Liter-Auto verbraucht 8 Liter. Gilt nicht, wenn offensichtlich: „…verleiht Flügel“ Kennzeichnung der Ware auf der Verpackung oder auf der Ware selbst weicht von der tatsächlichen Eigenschaft ab Fangfrischer Fluss-Wildlachs ist tatsächlich gezüchteter Lachs Fehlerhafte Montage durch den Verkäufer Beschädigung des Geschirrspülers Fehlerhafte Montageanleitung, die dazu führt, dass die Sache nicht oder fehlerhaft montiert wird. Schrankfüße sind oben Minderlieferung Statt 5 Kartons Kopierpapier nur 3 Kartons Falschlieferung Statt Laserdrucker, Tintenstrahldrucker © Oliver Freiburg www.intellia.de

Rügefristen bei Sachmängeln zweiseitiger Handelskauf einseitiger Handelskauf Erkennbarer Mangel (offener Mangel) unverzüglich (Prüfpflicht) innerhalb zweier Jahre unverzüglich nach Entdeckung, jedoch innerhalb zweier Jahre Nicht erkennbarer Mangel (versteckter Mangel) Arglistig verschwiegener Mangel nach 3 Jahren © Oliver Freiburg www.intellia.de

Gewährleistungsansprüche beim Sachmangel Voraussetzung: Mängelrüge (Reklamation) Nacherfüllung wahlweise Beseitigung des Mangels Ersatzlieferung (max. zweimal nachbessern) nach erfolgloser Nacherfüllung oder abgelaufener Frist Rücktritt Minderung Schadenersatz Aufwendungs-ersatz © Oliver Freiburg www.intellia.de

Lieferverzug Verkäufer liefert nicht oder nicht rechtzeitig Voraussetzungen Fälligkeit Mahnung Verschulden Nacherfüllung Rechte des Käufers nach abgelaufener Frist zur Nacherfüllung setzen einer neuen Frist zur Nacherfüllung Rücktritt Minderung Schadenersatz © Oliver Freiburg www.intellia.de

Annahmeverzug Käufer nimmt die Ware nicht oder nicht rechtzeitig an Voraussetzung: Fälligkeit und tatsächlich angebotene Ware Rechte des Verkäufers Aufbewahren und Klage auf Abnahme Rücktritt Notverkauf, Selbsthilfe-verkauf Schadenersatz © Oliver Freiburg www.intellia.de

Berechnung von Verzugszinsen Zahlungsverzug Käufer bezahlt den vereinbarten Kaufpreis nicht oder nicht rechtzeitig Voraussetzung: Verzug des Käufers z.B. nach Mahnung kalendermäßiges Leistungsdatum Leistungsverweigerung 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Rechte des Verkäufers Berechnung von Verzugszinsen Rücktritt Zahlung verlangen Schadenersatz © Oliver Freiburg www.intellia.de

Arten der Prokura Einzelprokura Ein Prokurist handelt allein Gesamtprokura Mehrere Prokuristen handeln gemeinsam Filialprokura Der Prokurist handelt nur für eine Niederlassung des Unternehmens Gemischte Prokura Der Prokurist handelt zusammen mit einem geschäftsführenden Gesellschafter einer OHK oder KG oder dem Geschäftsführer einer GmbH bzw. einer UG oder einem Vorstandsmitglied einer AG © Oliver Freiburg www.intellia.de

Arten der Handlungsvollmacht Generalhandlungsvollmacht Ausführung aller gewöhnlichen Rechtsgeschäfte innerhalb eines Handelsgewerbes. Arthandlungsvollmacht Rechtsgeschäfte gleicher Art werden dauernd ausgeführt Spezialhandlungsvollmacht (Einzelvollmacht) Durchführung nur eines bestimmten Rechtsgeschäftes © Oliver Freiburg www.intellia.de

Vollmachten Unternehmer Prokura Gerneral-handlungsvollmacht Arthandlungsvollmacht gilt dauerhaft für gleichartige Rechtsgeschäfte Einzelvollmacht gilt nur für ein bestimmtes Rechtsgeschäft Unternehmer Prokura Gerneral-handlungsvollmacht Art-/Einzelvollmacht Geschäft verkaufen Prokura erteilen Eid leisten Steuererklärung unterschreiben Bilanz/Inventar unterschreiben Eintragungen ins Handelsregister Insolvenz anmelden Geschäfte, für die Vollmachten gesetzlich verboten sind Grundstücke belasten Grundstücke verkaufen Geschäfte, für die Sondervollmachten notwendig sind Grundstücke kaufen Vollmachten erteilen Prozesse führen Darlehen aufnehmen Produktion umstellen typische Tätigkeiten eines Handelsgeschäftes z.B. Mitarbeiter einstellen Rechnungen bezahlen © Oliver Freiburg www.intellia.de

Erteilen der Vollmachten Prokura durch Geschäftsinhaber oder deren gesetzliche Vertreter ausdrückliche schriftliche oder mündliche Erklärung Handelsregistereintragung notwendig Handlungsvollmacht durch Geschäftsinhaber oder Prokuristen beschränkte Untervollmachten auch durch Handlungs-bevollmächtigte schriftlich, mündlich, durch schlüssige Handlung oder stillschweigende Duldung keine Eintragung in das Handelsregister nötig © Oliver Freiburg www.intellia.de

Zeichnung der Vollmachten Prokura Firma mit Namen des Bevollmächtigten und Zusatz ppa. (= per procura) Eintragung dieser Zeichnung ins Handelsregister Handlungsvollmacht Firma mit Namen des Bevollmächtigten und Zusatz i. V. (= in Vollmacht) bzw. i. A. (= im Auftrag) © Oliver Freiburg www.intellia.de

Erlöschen der Vollmachten Prokura Ende des Anstellungsverhältnisses Widerruf durch den Vollmachtgeber Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Veräußerung des Geschäftes oder Geschäftsaufgabe Prokura bleibt so lange bestehen, bis sie im Handelsregister gelöscht ist Handlungsvollmacht Ende des Anstellungsverhältnisses Widerruf durch den Vollmachtgeber Endgültige Einstellung des Geschäftsbetriebes © Oliver Freiburg www.intellia.de

Abzugsfähige Aufwendungen und Freibeträge Werbungskosten Sonderausgaben außergewöhnliche Belastungen Kinderfreibeträge Entlastungsbetrag für Alleinerziehende Abzug der ermittelten Beträge von den Einkünften führt zu einer Senkung des zu versteuernden Einkommen und damit zur Steuerersparnis. © Oliver Freiburg www.intellia.de

Werbungskosten Aufwendung zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen aus einer Einkunftsart Berufskleidung Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte Anschaffung von Fachliteratur Kosten für Fortbildung Kontoführungsgebühren für das Gehaltskonto Gewerkschaftsbeitrag Arbeitnehmer Pauschbetrag: 1.000 EUR © Oliver Freiburg www.intellia.de

Sonderausgaben Meist Aufwendungen der Lebensführung. unbegrenzt abzugsfähig Beiträger zur gesetzlichen KV und RV (Grundversorgung) Kirchensteuer in begrenzter Höhe abzugsfähig sog. Vorsorgeaufwendungen KV-Beiträge über Grundversorgung hinaus Berufsunfähigkeits-, Unfall-, Haftpflichtversicherung Aufwendungen für eigene Berufsausbildung oder Weiterbildung in einem bisher nicht ausgeübten Beruf Zuwendungen für steuerbegünstigte Zwecke (Spenden und Mitgliedsbeiträge) Pauschbetrag: 36 EUR © Oliver Freiburg www.intellia.de

Außergewöhnliche Belastungen Belastungen, die größer sind als für die überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen. Krankheitskosten Körperbehinderung Beerdigungskosten (wenn Erbe nicht ausreicht) Berufsausbildung von Kindern © Oliver Freiburg www.intellia.de

Wie verhält sich das Angebot, wenn der Preis steigt? Angebotsregel: Je mehr der Preis eines Gutes steigt, desto größer wird die angebotene Menge Je mehr der Preis eines gutes sinkt, desto geringer wird die angebotene Menge Preis Angebotskurve P2 P1 M1 M2 Menge © Oliver Freiburg www.intellia.de

Wie verhält sich die Nachfrage, wenn der Preis steigt? Nachfrageregel: Je mehr der Preis eines Gutes steigt, desto geringer wird die nachgefragte Menge Je mehr der Preis eines gutes sinkt, desto größer wird die nachgefragte Menge Preis Nachfragekurve P2 P1 M2 M1 Menge © Oliver Freiburg www.intellia.de

proportionale Elastizität der Nachfrage Normale Elastizität Die Mengenänderung verhält sich proportional zur Preisentwicklung Preis Nachfragekurve E = normal P2 P1 M2 M1 Menge © Oliver Freiburg www.intellia.de

elastische Nachfrage auch: hohe Elastizität Die Mengenänderung verhält sich überproportional zu einer Preisänderung leicht substituierbare Produkte statt Kartoffeln werden Nudeln gekauft Preis Nachfragekurve E = hoch P2 P1 M2 M1 Menge © Oliver Freiburg www.intellia.de

unelastische Nachfrage auch: geringe Elastizität Die Mengenänderung verhält sich unterproportional zu einer Preisänderung schwer substituierbare Produkte z.B. Zigaretten, Milch Preis Nachfragekurve E = gering P2 P1 M2 M1 Menge © Oliver Freiburg www.intellia.de

völlig unelastische Nachfrage auch: geringe Elastizität auch eine maximale Preisänderung bewirkt keine Mengenänderung nicht substituierbare Produkte z.B. Insulin Preis Nachfragekurve vollkommen unelastisch Menge © Oliver Freiburg www.intellia.de

Elastizität der Angebotskurve Preis Angebotskurve unelastisch Angebotskurve proportional Angebotskurve elastisch Menge © Oliver Freiburg www.intellia.de

marktwirtschaftliches Preisbildungsgesetz Das Verhältnis von Angebot und Nachfrage bestimmt den Preis. Der Gleichgewichtspreis bildet sich am Markt und heißt deshalb auch Marktpreis. Die größtmögliche Menge wird beim Gleichgewichtspreis abgesetzt. Veränderung des Preises führen zu Käufer- bzw. Verkäufermarkt Preis N A Angebotsüberhang = Käufermarkt P2 Gleich-gewichts-preis P1 Nachfrageüberhang = Verkäufermarkt M2 M2 Gleich-gewichts-menge Menge © Oliver Freiburg www.intellia.de

Funktionen des Marktpreises Lenkungsfunktion Niedrige Preise zeige den Unternehmen, dass es sich nicht mehr lohnt, die Produktionsfaktoren in diesem Markt einzusetzen hohe Preise zeigen lohnende Märkte Ausgleichsfunktion Nachfrager wollen mit den Gütern ihr Nutzenmaximum verwirklichen Anbieter streben nach Gewinnmaximum diese gegensätzlichen Interessen werden über den Marktpreis ausgeglichen Anreizfunktion durch den Preis soll der Nachfrager animiert werden, für ein Angebot Geld auszugeben © Oliver Freiburg www.intellia.de

Änderung des Gleichgewichtspreises durch Nachfrageänderung Beispiel: Gesamtnachfrage steigt z.B. wegen gestiegener Einkommen, wegen Zahl der Nachfrager wegen anderer Kaufvorstellungen Nachfragekurve verschiebt sich von N1 nach N2 Bei gleichbleibender Angebotssituation steigt der Gleichgewichtspreis P*1 auf P*2 Preis N1 N2 A P*2 P*1 M1 M2 Menge © Oliver Freiburg www.intellia.de

Änderung des Gleichgewichtspreises durch Änderung der Angebotsmenge Beispiel: Angebot steigt z.B. gesunkener Produktionskosten Stand der Technik Zahl der Anbieter Angebotskurve verschiebt sich von A1 nach A2 Bei gleichbleibender Nachfragesituation sinkt der Gleichgewichtspreis P*1 auf P*2 Preis N A1 A2 P*1 P*2 M1 M2 Menge © Oliver Freiburg www.intellia.de

Marktformen Monopol, Oligopol, Polypol viele Anbieter wenige Anbieter ein Anbieter viele Nachfrager Polypol Brot Angebotsoligopol Autos, Benzin Angebotsmonopol Deutsche Bahn (Fernreisen) wenige Nachfrager Nachfrageoligopol Landwirte/Molkereien beiderseitiges Oligopol Kerosin beschränktes Angebotsmonopol Spezial- Medikament ein Nachfrager Nachfragemonopol Bahnschwellen beschränktes Nachfragemonopol Straßenbauunternehmen beiderseitiges Monopol Mautsystem, Panzer © Oliver Freiburg www.intellia.de

Erweiterter Wirtschaftskreislauf Staat, Banken, Ausland Staatsausgaben (z.B. Subventionen, Aufträge an private Unternehmen) Staatsausgaben (z.B. Löhne/Gehälter an Staatsbedienstete, Transferzahlungen) Steuern Staat Steuern Importe Produktionsfaktoren ausgaben Import- Löhne Ausland Unternehmen Haushalte Transferzahlungen Exporte einnahmen Export- Kredite für Investitionen Sachgüter und Dienstleistungen Konsumausgaben Ersparnisse Banken © Oliver Freiburg www.intellia.de

Magisches Viereck der Wirtschaftspolitik © Oliver Freiburg www.intellia.de

magische Vielecke der Wirtschaftspolitik magisches Sechseck gerechte Einkommensverteilung Erhaltung einer lebenswerten Umwelt weitere Vielecke ausgeglichene öffentliche Haushalte humane Arbeitsbedingungen Sicherung von Ressourcen © Oliver Freiburg www.intellia.de

Staatliche Preispolitik Beeinflussung der Nachfrage Beeinflussung des Angebots Erhöhung der Nachfrage Steuersenkung für Verbraucher Steigerung der Staatsnachfrage Subventionen an die Verbraucher Senkung der Nachfrage Einschränkung der Staatsnachfrage Steuererhöhung für Verbraucher Streichung von Subventionen Erhöhung des Angebots Beseitigung von Einfuhrbeschränkungen Aufhebung von Wettbewerbsbeschränkungen Subventionen an Unternehmen Senkung der Kostensteuern (Mineralölsteuer, KFZ-Steuer) Senkung des Angebots Beschränkung der Einfuhr Subventionen für Betriebsstillegungen Erhöhung der Kostensteuern © Oliver Freiburg www.intellia.de

Kartell Vertraglicher, horizontaler Zusammenschluss von Unternehmen, die rechtlich selbstständig bleiben, aber einen Teil ihrer wirtschaftlichen Selbstständigkeit aufgeben. Preiskartelle einheitliche Preisgestaltung, Preisabsprachen (Ziel: Preisniveau hoch oder niedrig zu halten) Kalkulationskartelle stimmen sich im Aufbau und Inhalt ihrer Kostenrechnung ab (Vorstufe zu Preiskartellen) Konditionenkartelle einheitliche Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen Produktionskartelle steuern gemeinsam Produktion und Angebot, so dass keine Überkapazitäten entstehen Syndikate hoch entwickeltes Kartell mit einer gemeinsamen Vertriebs- oder (seltener) Beschaffungsorganisation, häufig in Form einer GmbH, eG, AG © Oliver Freiburg www.intellia.de

Konzern Horizontaler, vertikaler oder anorganischer Zusammenschluss von Unternehmen, die rechtlich selbstständig bleiben, aber ihre wirtschaftliche Selbstständigkeit durch einheitliche Leitung aufgegeben haben. 3 häufige Formen: Kapitalverflechtung (Gleichordnung) Mutter- und Tochtergesellschaften (einseitige Beherrschung) Holding © Oliver Freiburg www.intellia.de

Konzern Kapitalverflechtung Unternehmen A Unternehmen B 60 % Kapitalbeteiligung an B 60 % Kapitalbeteiligung an A © Oliver Freiburg www.intellia.de

Konzern Mutter- und Tochtergesellschaft Mutter-unternehmen Unternehmen C Unternehmen A Unternehmen B 70 % Kapital- beteiligung an C 80 % Kapital- beteiligung an B 60 % Kapital- beteiligung an A Ein Unternehmen übt durch kapitalmäßige Bindung die Herrschaft über ein oder mehrere Unternehmen aus und unterstellt sie damit einer einheitlichen Leitung. © Oliver Freiburg www.intellia.de

Der Volkswagen Konzern © Oliver Freiburg www.intellia.de

Holding Holding Unternehmen C Unternehmen A Unternehmen B 70 % Kapital- beteiligung an C Leitungsgesellschaft, die kapitalmäßig an den einzelnen Unternehmen beteiligt ist, für diese aber nur Verwaltungs- und Organisationsaufgaben übernimmt. Holding (=Dachgesellschaft) erstellt selbst keine veräußerbaren Leistungen . 80 % Kapital- beteiligung an B 100 % Kapital- beteiligung an A © Oliver Freiburg www.intellia.de

Holding Alphabet Inc. Glasfasernetz Biotechnologie Automatisierungen © Oliver Freiburg www.intellia.de

Grundsätzliche Zielsetzungen von Unternehmen erwerbswirtschaftliches Ziel Ziele: Gewinn maximieren Unternehmenswachstum fördern Unterziele: Erhaltung/Erhöhung Marktanteil Ausbau d. Marktmacht Kostensicherung Liquiditätssicherung Qualifizierte Mitarbeiter gemeinwirtschaftliches Ziel Erfüllung öffentlicher Aufgaben d.h. Deckung des Bedarfs der Bevölkerung an Waren und Dienstleistungen Prinzip der Kostendeckung Gewinn nicht ausgeschlossen ggf. Zuschüsse der öffentl. Hand Beispiele: Gas-/Wasserversorger Universitäten IHK genossenschaftliches Ziel Selbsthilfe der Mitglieder (Genossen) durch gegenseitige Förderung Einkauf-, Produktions-, Absatz-, Kreditgenossenschaften © Oliver Freiburg www.intellia.de

Drei-Säulen-Modell (Nachhaltigkeit) ökonomische Ziele Wachstumsziele (z.B. Gewinnmaximierung) Ertragsziele (z.B. Rentabilität des Eigenkapitals) Marktziele (z.B. Erhöhung des Marktanteils) Leistungsziele (z.B. Hoher Qualitätsstandard) ökologische Ziele Recycling Energie sparen CO2-Ausstoß minimieren soziale Ziele Leistungen für die Arbeitnehmer z.B. ergonomischer Arbeitsplatz Risiken und Gefahren gering halten Urlaubs- & Weihnachtsgeld Jubiläumsgeschenke Weiterbildungsmöglichkeiten Sportanlagen © Oliver Freiburg www.intellia.de

Organe der Aktiengesellschaft Hauptversammlung (beschließendes Organ) Aufsichtsrat (überwachendes Organ) Vorstand (ausführendes Organ) Versammlung der Anteilseigner/Aktionäre mind. einmal jährl. vom Vorstand einberufen Beschlüsse mit Mehrheit der abgegebenen Stimmen Stimmrecht nach Aktiennennbeträgen Aufgaben Wahl der Aktionärsvertreter in den Aufsichtsrat Entscheidung über Gewinnverwendung Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat Beschluss über grundsätzliche Fragen wird durch Hauptversammlung gewählt mind. 3 Mitglieder (Vertreter der Anteilseigner und Arbeitnehmer) Aufgaben wählt Aufsichtsratsvorsitzenden bestellt den Vorstand auf fünf Jahre überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes vertritt die AG gegenüber dem Vorstand Gesetzliche Vertreter der AG besteht aus einer oder mehreren Personen Bestellung und Abberufung durch Aufsichtsrat Aufgaben leitet die AG eigenverantwortlich (keine Weisungsbefugnis der Aktionäre) = Geschäftsführungsbefugnis © Oliver Freiburg www.intellia.de

Konjunkturphasen BIP Zeit Boom Hoch- konjunktur Aufschwung Abschwung Expansion Rezession Krise Depression Zeit © Oliver Freiburg www.intellia.de

Überblick über Konjunkturindikatoren Phasen im Konjunkturzyklus Aufschwung Hochkonjunktur Abschwung Krise Arbeitslosigkeit - -- + ++ offene Stellen Güternachfrage der Haushalte Preisniveausteigerung Zinsen Investitionen Gewinne Lagerbestände Zukunftserwartungen 0 gleichbleibend ++ starke Zusage + Zunahme -- starke Abnahme - Abnahme © Oliver Freiburg www.intellia.de

Früh- / Spätindikatoren Frühindikatoren Spätindikatoren Auftragseingänge Ifo-Geschäftsklima-Index Kreditaufnahme Lohnstückkosten Offene Stellen Baugenehmigungen etc. Arbeitslosenquote Transferzahlungen Bruttoinlandsprodukt Verbraucherpreisindex Zinsniveau Exportentwicklung etc. © Oliver Freiburg www.intellia.de