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WiSo Prüfungsvorbereitung IHK-Prüfung

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Präsentation zum Thema: "WiSo Prüfungsvorbereitung IHK-Prüfung"—  Präsentation transkript:

1 WiSo Prüfungsvorbereitung IHK-Prüfung
Oliver Freiburg Diese Präsentation setze ich in meinem achtstündigen Kurs zur Vorbereitung auf die IHK-Prüfung im Fach Wirtschafts- und Sozialkunde ein. Die Themen sind nicht vollständig und erschöpfend dargestellt und bedürfen immer zusätzlich meinen mündlichen Erläuterungen. Bei Fragen lese ich dich gerne auf meinem Blog unter

2 Rechtssubjekte Natürliche Personen Juristische Personen
alle Menschen des öffentlichen Rechts des Privatrechts Körperschaften des öffentlichen Rechts öffentlich-rechtliche Anstalten rechtsfähige Vereine privatrechtliche Stiftungen z.B. VolkswagenStiftung z.B. Sparkassen, Rundfunkanstalten Gebiets-körperschaften z.B. Gemeinden, Länder, Bund Personen-körperschaften z.B. IHK, Religions-gemeinschaften Idealvereine Vereine mit wirtschaftlichen Zwecken nach BGB, z.B. Sportvereine, Musikvereine nach Handelsrecht z.B. AG, GmbH, eG © Oliver Freiburg

3 Eigentum und Besitz Eigentum Besitz
Rechtliche Herrschaft einer Person über Sachen und Rechte Eigentümer kann über sein Eigentum nach Belieben verfügen, sofern nicht andere gesetzliche Bestimmungen oder Rechte anderer Personen verletzt werden. Tatsächliche Herrschaft einer Person über Sachen und Rechte Besitzer darf über den Besitz grundsätzlich nur im Rahmen einer Vereinbarung mit dem Eigentümer verfügen © Oliver Freiburg

4 Eigentumsübertragung
Veräußerer Erwerber Einigung Gegenstand ist beim Veräußerer + Übergabe Einigung Gegenstand ist bei einem Dritten + Abtretung des Herausgabeanspruchs Gegenstand ist beim Erwerber Einigung Einigung Veräußerer soll Besitzer bleiben + Besitzkonstitut Unbewegliche Sachen (Grundstücke) Einigung (Auflassung) + Eintragung im Grundbuch © Oliver Freiburg

5 Nichtigkeit von Willenserklärungen und Rechtsgeschäften
Die Nichtigkeit eines Rechtsgeschäftes hat zur Folge, dass die Vertragsparteien so gestellt werden müssen, als hätte das Rechtsgeschäft nicht stattgefunden. Willenserklärung und Rechtsgeschäft Beispiel § 105 (1) BGB Willenserklärungen von Geschäftsunfähigen 4-jähriges Kind kann Fahrrad nicht rechtswirksam verschenken § 105 (2) BGB Willenserklärungen, die im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit abgegeben wurden Betrunkener verschenkt im „Rausch“ sein Auto § 117 BGB Rechtsgeschäfte, die zum Schein abgeschlossen wurden Bauherr schließt mit befreundetem Architekten einen Architektenvertrag um die entdeckten Baumängeldurch Architektenhaftpflicht begleichen zu lassen § 134 BGB Rechtsgeschäfte, die gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen Kaufvertrag über Rauschgift ist nichtig § 138 BGB Rechtsgeschäfte, die gegen die guten Sitten verstoßen Darlehen mit 40 % Zins (Wucher) § 125 BGB Rechtsgeschäfte, die gegen die gesetzlichen oder rechtsgeschäftlichen bestimmten Formvorschriften verstoßen mündliche abgeschlossener Grundstückskaufvertrag § 116 BGB geheimer Vorbehalt, nur nichtig, wenn der Andere den Vorbehalt kennt (Rechtsbindungswille fehlt) Arbeitsloser Kegelbruder sagt, er würde alle zur Kegeltour einladen § 118 BGB Mangel der Ernstlichkeit, wenn Mangel erkannt werden konnte Bestellung von Wiskas im Restaurant © Oliver Freiburg

6 Anfechtbarkeit von Rechtsgeschäften
Gültig zustande gekommene Rechtsgeschäfte werden durch Anfechtung mit rückwirkender Kraft von Anfang an nichtig. Gründe für die Anfechtbarkeit von Rechtsgeschäften § 123 BGB Arglistige Täuschung und widerrechtliche Drohung Anfechtung binnen Jahresfrist ab Entdeckung der Täuschung oder nach Aufhören der Zwangslage Anfechtung nach 10 Jahren ausgeschlossen Unfallwagen als garantiert unfallfrei verkaufen wenn Du mir Dein Handy schenkst, zeige ich dich nicht wegen Trunkenheit am Steuer an § 119 BGB Unbewusstes Abweichen des Willens von der Erklärung (Irrtum) Inhaltsirrtum: Irrtum über die Bedeutung der Willenserklärung Ein Osnabrücker bestellt im Rheinland einen Halve Hahn und bekommt ein halbes Brötchen mit Käse Erklärungsirrtum: Irrtum bei der Äußerung des Willens durch Versprechen oder Verschreiben Im Kaufvertrag für ein Auto wird eine 0 vergessen und irrtümlich 500 € statt € eingetragen. Übermittlungsirrtum: Übermittlung des fremden Willens durch einen Dritten A beauftrag B 10 Flaschen Weißwein zu kaufen. B kauft als Bote aber unbewusst 10 Flaschen Rotwein. Eigenschaftsirrtum: Irrtum bei der Willensbildung aufgrund einer falschen Vorstellung der Person oder Sache Käufer glaubt, er kaufe Ring aus Gold. Ring ist aber aus Messing. © Oliver Freiburg

7 Arten des Kaufvertrages
Unterteilung nach Art und Beschaffenheit Vertrags-parteien Zahlungs-zeitpunkt Lieferung der Ware Stückkauf Gattungskauf Kauf auf Probe Kauf nach Probe Kauf zur Probe Handelskauf zweiseitiger einseitiger (Verbrauchs-güterkauf) bürgerlicher Kauf vor Lieferung bei Lieferung nach Lieferung Tageskauf Terminkauf Fixkauf Kauf auf Abruf © Oliver Freiburg 7

8 Abschluss und Erfüllung von Kaufverträgen
übereinstimmende Willenserklärungen Abschluß des Kaufvertrages (Verpflichtungs-geschäft) Antrag: Angebot Verkäufer Käufer Annahme: Bestellung Pflichten Pflichten Erfüllung des Kaufvertrages (Erfüllungs-geschäft) Übergabe des Kauf-gegenstandes (mangelfrei, rechtzeitig) Übertragung des Eigentums Leistungs-pflicht rechtzeitige Zahlung des Kaufpreises Annahme des Kaufpreises Annahme-pflicht Annahme des Kaufgegenstandes © Oliver Freiburg

9 Störungen des Kaufvertrages
Verkäufer Käufer Mangelhafte Lieferung Lieferverzug Annahmeverzug Zahlungsverzug © Oliver Freiburg

10 Mangelhafte Lieferung (Schlechleistung)
Unterscheidung der Mängelarten in Hinblick auf Rechte Sache Erkennbarkeit Dritte können gegenüber dem Käufer der Sache Rechte geltend machen. Qualitätsmängel Quantitätsmängel Artmängel offene Mängel versteckte Mängel arglistig verschwiegene Mängel © Oliver Freiburg

11 Sachmangel – Verkäufer liefert mangelhaft
Unterscheidung der Mängel nach nach Erkennbarkeit des Mangels Art des Mangels Erkennbarer Mangel (offener Mangel) Mangel in der Güte (Qualitätsmangel) Nichterkennbarer Mangel (versteckter Mangel) Mangel in der Menge (Quantitätsmangel) Arglistig verschwiegener Mangel Mangel in der Art (Gattungs-Mangel) © Oliver Freiburg

12 Sachmängel § 434 BGB Beispiele Art des Mangels
Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit Schreibtisch 60 cm tief, statt 80 cm, Kratzer Keine Eignung für die vertragliche vorausgesetzte Verwendung Fernbedienung passt nicht zum Fernseher Keine Eignung für die Verwendung, die bei solchen Sachen gewöhnlich sind Wasserundurchlässiges Zelt Abweichung der Werbeaussage von der tatsächlichen Eigenschaft 5-Liter-Auto verbraucht 8 Liter. Gilt nicht, wenn offensichtlich: „…verleiht Flügel“ Kennzeichnung der Ware auf der Verpackung oder auf der Ware selbst weicht von der tatsächlichen Eigenschaft ab Fangfrischer Fluss-Wildlachs ist tatsächlich gezüchteter Lachs Fehlerhafte Montage durch den Verkäufer Beschädigung des Geschirrspülers Fehlerhafte Montageanleitung, die dazu führt, dass die Sache nicht oder fehlerhaft montiert wird. Schrankfüße sind oben Minderlieferung Statt 5 Kartons Kopierpapier nur 3 Kartons Falschlieferung Statt Laserdrucker, Tintenstrahldrucker © Oliver Freiburg

13 Rügefristen bei Sachmängeln
zweiseitiger Handelskauf einseitiger Handelskauf Erkennbarer Mangel (offener Mangel) unverzüglich (Prüfpflicht) innerhalb zweier Jahre unverzüglich nach Entdeckung, jedoch innerhalb zweier Jahre Nicht erkennbarer Mangel (versteckter Mangel) Arglistig verschwiegener Mangel nach 3 Jahren © Oliver Freiburg

14 Gewährleistungsansprüche beim Sachmangel
Voraussetzung: Mängelrüge (Reklamation) Nacherfüllung wahlweise Beseitigung des Mangels Ersatzlieferung (max. zweimal nachbessern) nach erfolgloser Nacherfüllung oder abgelaufener Frist Rücktritt Minderung Schadenersatz Aufwendungs-ersatz © Oliver Freiburg

15 Lieferverzug Verkäufer liefert nicht oder nicht rechtzeitig
Voraussetzungen Fälligkeit Mahnung Verschulden Nacherfüllung Rechte des Käufers nach abgelaufener Frist zur Nacherfüllung setzen einer neuen Frist zur Nacherfüllung Rücktritt Minderung Schadenersatz © Oliver Freiburg

16 Annahmeverzug Käufer nimmt die Ware nicht oder nicht rechtzeitig an
Voraussetzung: Fälligkeit und tatsächlich angebotene Ware Rechte des Verkäufers Aufbewahren und Klage auf Abnahme Rücktritt Notverkauf, Selbsthilfe-verkauf Schadenersatz © Oliver Freiburg

17 Berechnung von Verzugszinsen
Zahlungsverzug Käufer bezahlt den vereinbarten Kaufpreis nicht oder nicht rechtzeitig Voraussetzung: Verzug des Käufers z.B. nach Mahnung kalendermäßiges Leistungsdatum Leistungsverweigerung 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Rechte des Verkäufers Berechnung von Verzugszinsen Rücktritt Zahlung verlangen Schadenersatz © Oliver Freiburg

18 Vollmachten Unternehmer Prokura Handlungsvollmacht Einzelvollmacht
Einzelvollmacht auch als Artvollmacht Unternehmer Prokura Handlungsvollmacht Einzelvollmacht Geschäft verkaufen Prokura erteilen Eid leisten Steuererklärung unterschreiben Bilanz/Inventar unterschreiben Eintragungen ins Handelsregister Insolvenz anmelden Geschäfte, für die Vollmachten gesetzlich verboten sind Grundstücke belasten Grundstücke verkaufen Geschäfte, für die Sondervollmachten notwendig sind Grundstücke kaufen Vollmachten erteilen Prozesse führen Darlehen aufnehmen Produktion umstellen typische Tätigkeiten eines Handelsgeschäftes z.B. Mitarbeiter einstellen Rechnungen bezahlen © Oliver Freiburg

19 Abzugsfähige Aufwendungen und Freibeträge
Werbungskosten Sonderausgaben außergewöhnliche Belastungen Kinderfreibeträge Entlastungsbetrag für Alleinerziehende Abzug der ermittelten Beträge von den Einkünften führt zu einer Senkung des zu versteuernden Einkommen und damit zur Steuerersparnis. © Oliver Freiburg

20 Werbungskosten Aufwendung zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen aus einer Einkunftsart Berufskleidung Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte Anschaffung von Fachliteratur Kosten für Fortbildung Kontoführungsgebühren für das Gehaltskonto Gewerkschaftsbeitrag Arbeitnehmer Pauschbetrag: EUR © Oliver Freiburg

21 Sonderausgaben Meist Aufwendungen der Lebensführung.
unbegrenzt abzugsfähig Beiträger zur gesetzlichen KV und RV (Grundversorgung) Kirchensteuer in begrenzter Höhe abzugsfähig sog. Vorsorgeaufwendungen KV-Beiträge über Grundversorgung hinaus Berufsunfähigkeits-, Unfall-, Haftpflichtversicherung Aufwendungen für eigene Berufsausbildung oder Weiterbildung in einem bisher nicht ausgeübten Beruf Zuwendungen für steuerbegünstigte Zwecke (Spenden und Mitgliedsbeiträge) Pauschbetrag: 36 EUR © Oliver Freiburg

22 Außergewöhnliche Belastungen
Belastungen, die größer sind als für die überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen. Krankheitskosten Körperbehinderung Beerdigungskosten (wenn Erbe nicht ausreicht) Berufsausbildung von Kindern © Oliver Freiburg

23 Wie verhält sich das Angebot, wenn der Preis steigt?
Angebotsregel: Je mehr der Preis eines Gutes steigt, desto größer wird die angebotene Menge Je mehr der Preis eines gutes sinkt, desto geringer wird die angebotene Menge Preis Angebotskurve P2 P1 M1 M2 Menge © Oliver Freiburg

24 Wie verhält sich die Nachfrage, wenn der Preis steigt?
Nachfrageregel: Je mehr der Preis eines Gutes steigt, desto geringer wird die nachgefragte Menge Je mehr der Preis eines gutes sinkt, desto größer wird die nachgefragte Menge Preis Nachfragekurve P2 P1 M2 M1 Menge © Oliver Freiburg

25 proportionale Elastizität der Nachfrage
Normale Elastizität Die Mengenänderung verhält sich proportional zur Preisentwicklung Preis Nachfragekurve E = normal P2 P1 M2 M1 Menge © Oliver Freiburg

26 elastische Nachfrage auch: hohe Elastizität
Die Mengenänderung verhält sich überproportional zu einer Preisänderung leicht substituierbare Produkte statt Kartoffeln werden Nudeln gekauft Preis Nachfragekurve E = hoch P2 P1 M2 M1 Menge © Oliver Freiburg

27 unelastische Nachfrage
auch: geringe Elastizität Die Mengenänderung verhält sich unterproportional zu einer Preisänderung schwer substituierbare Produkte z.B. Zigaretten, Milch Preis Nachfragekurve E = gering P2 P1 M2 M1 Menge © Oliver Freiburg

28 völlig unelastische Nachfrage
auch: geringe Elastizität auch eine maximale Preisänderung bewirkt keine Mengenänderung nicht substituierbare Produkte z.B. Insulin Preis Nachfragekurve vollkommen unelastisch Menge © Oliver Freiburg

29 Elastizität der Angebotskurve
Preis Angebotskurve unelastisch Angebotskurve proportional Angebotskurve elastisch Menge © Oliver Freiburg

30 marktwirtschaftliches Preisbildungsgesetz
Das Verhältnis von Angebot und Nachfrage bestimmt den Preis. Der Gleichgewichtspreis bildet sich am Markt und heißt deshalb auch Marktpreis. Die größtmögliche Menge wird beim Gleichgewichtspreis abgesetzt. Veränderung des Preises führen zu Käufer- bzw. Verkäufermarkt Preis N A Angebotsüberhang = Käufermarkt P2 Gleich-gewichts-preis P1 Nachfrageüberhang = Verkäufermarkt M2 M2 Gleich-gewichts-menge Menge © Oliver Freiburg

31 Funktionen des Marktpreises
Lenkungsfunktion Niedrige Preise zeige den Unternehmen, dass es sich nicht mehr lohnt, die Produktionsfaktoren in diesem Markt einzusetzen hohe Preise zeigen lohnende Märkte Ausgleichsfunktion Nachfrager wollen mit den Gütern ihr Nutzenmaximum verwirklichen Anbieter streben nach Gewinnmaximum diese gegensätzlichen Interessen werden über den Marktpreis ausgeglichen Anreizfunktion durch den Preis soll der Nachfrager animiert werden, für ein Angebot Geld auszugeben © Oliver Freiburg

32 Änderung des Gleichgewichtspreises durch Nachfrageänderung
Beispiel: Gesamtnachfrage steigt z.B. wegen gestiegener Einkommen, wegen Zahl der Nachfrager wegen anderer Kaufvorstellungen Nachfragekurve verschiebt sich von N1 nach N2 Bei gleichbleibender Angebotssituation steigt der Gleichgewichtspreis P*1 auf P*2 Preis N1 N2 A P*2 P*1 M1 M2 Menge © Oliver Freiburg

33 Änderung des Gleichgewichtspreises durch Änderung der Angebotsmenge
Beispiel: Angebot steigt z.B. gesunkener Produktionskosten Stand der Technik Zahl der Anbieter Angebotskurve verschiebt sich von A1 nach A2 Bei gleichbleibender Nachfragesituation sinkt der Gleichgewichtspreis P*1 auf P*2 Preis N A1 A2 P*1 P*2 M1 M2 Menge © Oliver Freiburg

34 Marktformen Monopol, Oligopol, Polypol
viele Anbieter wenige Anbieter ein Anbieter viele Nachfrager Polypol Brot Angebotsoligopol Autos, Benzin Angebotsmonopol Deutsche Bahn (Fernreisen) wenige Nachfrager Nachfrageoligopol Landwirte/Molkereien beiderseitiges Oligopol Kerosin beschränktes Angebotsmonopol Spezial- Medikament ein Nachfrager Nachfragemonopol Bahnschwellen beschränktes Nachfragemonopol Straßenbauunternehmen beiderseitiges Monopol Mautsystem, Panzer © Oliver Freiburg

35 Magisches Viereck der Wirtschaftspolitik
© Oliver Freiburg

36 magische Vielecke der Wirtschaftspolitik
magisches Sechseck gerechte Einkommensverteilung Erhaltung einer lebenswerten Umwelt weitere Vielecke ausgeglichene öffentliche Haushalte humane Arbeitsbedingungen Sicherung von Ressourcen © Oliver Freiburg

37 Staatliche Preispolitik
Beeinflussung der Nachfrage Beeinflussung des Angebots Erhöhung der Nachfrage Steuersenkung für Verbraucher Steigerung der Staatsnachfrage Subventionen an die Verbraucher Senkung der Nachfrage Einschränkung der Staatsnachfrage Steuererhöhung für Verbraucher Streichung von Subventionen Erhöhung des Angebots Beseitigung von Einfuhrbeschränkungen Aufhebung von Wettbewerbsbeschränkungen Subventionen an Unternehmen Senkung der Kostensteuern (Mineralölsteuer, KFZ-Steuer) Senkung des Angebots Beschränkung der Einfuhr Subventionen für Betriebsstillegungen Erhöhung der Kostensteuern © Oliver Freiburg

38 Kartell Vertraglicher, horizontaler Zusammenschluss von Unternehmen, die rechtlich selbstständig bleiben, aber einen Teil ihrer wirtschaftlichen Selbstständigkeit aufgeben. Preiskartelle einheitliche Preisgestaltung, Preisabsprachen (Ziel: Preisniveau hoch oder niedrig zu halten) Kalkulationskartelle stimmen sich im Aufbau und Inhalt ihrer Kostenrechnung ab (Vorstufe zu Preiskartellen) Konditionenkartelle einheitliche Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen Produktionskartelle steuern gemeinsam Produktion und Angebot, so dass keine Überkapazitäten entstehen Syndikate hoch entwickeltes Kartell mit einer gemeinsamen Vertriebs- oder (seltener) Beschaffungsorganisation, häufig in Form einer GmbH, eG, AG © Oliver Freiburg

39 Konzern Horizontaler, vertikaler oder anorganischer Zusammenschluss von Unternehmen, die rechtlich selbstständig bleiben, aber ihre wirtschaftliche Selbstständigkeit durch einheitliche Leitung aufgegeben haben. 3 häufige Formen: Kapitalverflechtung (Gleichordnung) Mutter- und Tochtergesellschaften (einseitige Beherrschung) Holding © Oliver Freiburg

40 Konzern Kapitalverflechtung
Unternehmen A Unternehmen B 60 % Kapitalbeteiligung an B 60 % Kapitalbeteiligung an A © Oliver Freiburg

41 Konzern Mutter- und Tochtergesellschaft
Mutter-unternehmen Unternehmen C Unternehmen A Unternehmen B 70 % Kapital- beteiligung an C 80 % Kapital- beteiligung an B 60 % Kapital- beteiligung an A Ein Unternehmen übt durch kapitalmäßige Bindung die Herrschaft über ein oder mehrere Unternehmen aus und unterstellt sie damit einer einheitlichen Leitung. © Oliver Freiburg

42 Holding Holding Unternehmen C Unternehmen A Unternehmen B 70 % Kapital- beteiligung an C Leitungsgesellschaft, die kapitalmäßig an den einzelnen Unternehmen beteiligt ist, für diese aber nur Verwaltungs- und Organisationsaufgaben übernimmt. Holding (=Dachgesellschaft) erstellt selbst keine veräußerbaren Leistungen . 80 % Kapital- beteiligung an B 100 % Kapital- beteiligung an A © Oliver Freiburg

43 Konjunkturphasen BIP Zeit Boom Hoch- konjunktur Aufschwung Abschwung
Expansion Rezession Krise Depression Zeit © Oliver Freiburg

44 Überblick über Konjunkturindikatoren
Phasen im Konjunkturzyklus Aufschwung Hochkonjunktur Abschwung Krise Arbeitslosigkeit - -- + ++ offene Stellen Güternachfrage der Haushalte Preisniveausteigerung Zinsen Investitionen Gewinne Lagerbestände Zukunftserwartungen 0 gleichbleibend ++ starke Zusage + Zunahme -- starke Abnahme - Abnahme © Oliver Freiburg

45 Früh- / Spätindikatoren
Frühindikatoren Spätindikatoren Auftragseingänge Ifo-Geschäftsklima-Index Kreditaufnahme Lohnstückkosten Offene Stellen Baugenehmigungen etc. Arbeitslosenquote Transferzahlungen Bruttoinlandsprodukt Verbraucherpreisindex Zinsniveau Exportentwicklung etc. © Oliver Freiburg


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