Belege als Grundlage der Aufzeichnung (Buchung)

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Rechnungen Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: November 2018.
 Präsentation transkript:

Belege als Grundlage der Aufzeichnung (Buchung) Belege sind schriftliche Aufzeichnungen über betriebliche Vorgänge, die im Rechnungs-wesen erfasst werden müssen. Belege sind das Bindeglied zwischen Geschäftsfall und Aufzeichnung. Belege als Grundlage der Aufzeichnung (Buchung) Beleggrundsätze Belegmanagement Belegprüfung Rechnungsbestandteile laut Umsatzsteuergesetz (UStG) Bestandteile von Kleinbetragsrechnungen laut UStG ü

ü Beleggrundsätze Keine Aufzeichnung (Buchung) ohne Beleg! Belege als Grundlage der Aufzeichnung (Buchung) Beleggrundsätze Belegmanagement Belegprüfung Rechnungsbestandteile laut Umsatzsteuergesetz (UStG) Bestandteile von Kleinbetragsrechnungen laut UStG Zur Vermeidung von Unklarheiten und Doppelaufzeichnungen ist genau festzustellen, welcher Beleg als Aufzeichnungsunterlage dient, da zu einem Geschäftsfall oft mehrere Belege gehören (z. B. Rechnung und Zahlungsbestätigung). Die Belege sind wie Urkunden zu behandeln, d. h., es darf nichts unleserlich gemacht werden. Notwendige Änderungen sind zu beglaubigen bzw. zu paraphieren, d. h., die Echtheit ist mit der Unterschrift bzw. einer Paraphe (Zeichen) zu bestätigen. Nach erfolgter Aufzeichnung soll dies auf dem Beleg vermerkt werden (Abhaken, Aufzeichnungsvermerk). Die Belege sind, soweit dies möglich ist, abzusichern. Belege dürfen nicht verschwinden! Die Belege sind geordnet und übersichtlich aufzubewahren (sieben Jahre). Die Aufbewahrung kann auch elektronisch auf Datenträgern (z. B. Mikrofilm) erfolgen. ü

ü Belegmanagement Belege als Grundlage der Aufzeichnung (Buchung) Beleggrundsätze Belegmanagement Belegprüfung Rechnungsbestandteile laut Umsatzsteuergesetz (UStG) Bestandteile von Kleinbetragsrechnungen laut UStG ü

Sonstiger Beleg Kassa-beleg Eingangs-rechnung Beleggruppen: Bank-beleg Für Unternehmen sind Belege eine Bestätigung für: einen anderen Zahlungsvorgang eine Barzahlung einen Einkauf Sonstiger Beleg Eingangs-rechnung Kassa-beleg Beleggruppen: eine Überweisung einen Verkauf Bank-beleg Ausgangs-rechnung

Kassa-beleg Kassabelege Sind Belege über Zahlungsvorgänge in bar Kassabelege werden im Kassabuch erfasst. Kassa-beleg Auf dem Beleg ist ein Vermerk zur Barzahlung angebracht: „bar“ „Betrag dankend erhalten“ „KASSA“ „Quittung“ Kassabelege können sowohl Betriebsausgabe als auch Betriebseinnahme sein. TAGESLOSUNG: die Summe aller Tageseinnahmen

Bank-beleg Bankbelege Sind Belege über unbare Zahlungsvorgänge Bankbelege werden im Bankbuch erfasst. Bank-beleg Bei Bankbelegen ist zwischen Kontoauszug und den dazugehörigen Einzelbelegen zu unterscheiden. Die Bank-Belegnummer ist mit der Kontoauszugsnummer ident. Mehrere Arten von Überweisungen Abbuchung Zahlungsanweisung E-Banking Belege sind im Buch auf S. 44 abgebildet! Bankbelege können sowohl Betriebsausgabe als auch Betriebseinnahme sein.

Eingangs-rechnung Eingangsrechnungen Sind Belege über den Einkauf von Waren oder Dienstleistungen beim Lieferanten Eingangs-rechnung Eingangsrechnung werden im Wareneingangsbuch erfasst. Eingangsrechnung werden erst später bezahlt. Bis zur Zahlung hat man eine Verbindlichkeit gegen den Lieferanten. Offene Eingangsrechnungen werden nach der Fälligkeit in einem Ordner systematisch geordnet. Der Erhalt einer Eingangsrechnung stellt noch keine Betriebsausgabe dar (neutral). Erst zum Zeitpunkt der Zahlung kommt es zu einer Betriebsausgabe (gewinnmindernd)

Ausgangs-rechnung Ausgangsrechnungen Sind Belege über den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen an den Kunden Ausgangs-rechnung Ausgangsrechnung werden erst später bezahlt. Bis zur Zahlung hat man eine Forderung gegen den Kunden. Offene Ausgangsrechnungen werden zeitlich geordnet (chronologisch) in einem Ordner abgelegt. Kontrolle der Zahlungseingänge!!! Die Ausstellung der Ausgangsrechnung stellt noch keine Betriebseinnahme dar (neutral). Erst zum Zeitpunkt der Zahlung kommt es zu einer Betriebseinnahme (gewinnerhöhend)

Sonstiger Beleg Sonstige Belege Sind Belege, die keiner bisherigen Beleggruppe zugeordnet werden können. Zahlungen mittels Bankomat- oder Kreditkarte Eigenverbrauch des Unternehmers Gutschriften infolge einer Warenrücksendung oder eines nachträglichen Rabattes. Sonstiger Beleg Der Erhalt von sonstigen Belegen stellt noch keine Betriebseinnahme dar (neutral). Erst zum Zeitpunkt der Zahlung kommt es entweder zu einer Betriebseinnahme (gewinnerhöhend) oder zu einer Betriebsausgabe (gewinnmindernd) Belege sind im Buch auf S. 53 abgebildet!

Belegprüfung Folgende Arbeitsschritte sind bei der Belegprüfung durchzuführen: Belege als Grundlage der Aufzeichnung (Buchung) Beleggrundsätze Belegmanagement Belegprüfung Rechnungsbestandteile laut Umsatzsteuergesetz (UStG) Bestandteile von Kleinbetragsrechnungen laut UStG ü

Rechnungsbestandteile laut Umsatzsteuergesetz (UStG) Name und Anschrift des Lieferanten 1 Belege als Grundlage der Aufzeichnung (Buchung) Beleggrundsätze Belegmanagement Belegprüfung Rechnungsbestandteile laut Umsatzsteuergesetz (UStG) Bestandteile von Kleinbetragsrechnungen laut UStG Name und Anschrift des Kunden 2 Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder Art und Umfang der sonstigen Leistung 3 Tag der Lieferung oder der sonstigen Leistung 4 Ausstellungsdatum 5 Entgelt (Rechnungsbetrag ohne USt) 6 Steuersatz 7 Umsatzsteuerbetrag 8 Fortlaufende Nummer 9 10 UID-Nummer des Lieferanten UID-Nummer des Kunden bei Rechnungen mit einem Gesamtbetrag über € 10.000,– (Entgelt und Umsatzsteuer) 11 ü

ü Bestandteile von Kleinbetragsrechnungen laut UStG Gesamtbetrag € 400,-- nicht übersteigt Belege als Grundlage der Aufzeichnung (Buchung) Beleggrundsätze Belegmanagement Belegprüfung Rechnungsbestandteile laut Umsatzsteuergesetz (UStG) Bestandteile von Kleinbetragsrechnungen laut UStG ü