Die Neue Schweizer Regionalpolitik (NRP) 2008  2015 Für Innovation und Wertschöpfung in den Regionen regiosuisse, Dez. 2009.

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 Präsentation transkript:

Die Neue Schweizer Regionalpolitik (NRP) 2008  2015 Für Innovation und Wertschöpfung in den Regionen regiosuisse, Dez. 2009

Die Neue Regionalpolitik (NRP) Viele ländliche Gebiete in der Schweiz sind mit fehlendem regionalem Wirtschaftswachstum und einem ungenügenden Angebot an wettbewerbsfähigen Arbeitsplätzen konfrontiert. Mit der NRP unterstützen Bund und Kantone diese Gebiete bei der Anpassung an die globalisierte Wirtschaft. Kernaufgabe der NRP: Stärkung der Regionen als Wirtschaftsraum

Ziele der NRP Unternehmerisches Denken und Handeln in den Regionen fördern. Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Regionen stärken (wettbewerbsfähige Standorte) Wertschöpfung in den Regionen erhöhen Damit will die NRP dazu beitragen: Arbeitsplätze zu schaffen und zu erhalten, die dezentrale Besiedlung zu erhalten, regionale Disparitäten abzubauen.

Massnahmen im Rahmen der NRP (Ausrichtungen) 1.Förderung von Programmen, Initiativen und Projekten zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Regionen und Unternehmen (Federführung Kantone) 2.Koordination der Regionalpolitik mit weiteren Sektoralpolitiken (Federführung Bund) 3.Aufbau und Betrieb Wissensmanagement Regionalentwicklung und Qualifizierung Regionalmanagement (durch, Feder- führung Bund) Die Präsentation konzentriert sich im Folgenden auf die 1. Massnahme.

Finanzhilfen im Rahmen der NRP A-fonds-perdu-Beiträge für Vorbereitung, Durchführung und Evaluation von Projekten, welche die Wettbewerbsfähigkeit und Wertschöpfung in den Regionen steigern Zinsgünstige oder zinslose Darlehen für Infrastrukturen, die Teil eines wettbewerbsfähigen Wertschöpfungssystems sind Steuererleichterungen für Privatunternehmen (als Anreiz für die Ansiedlung von Industriebetrieben oder produktionsnahen DL-Unternehmen, in Ergänzung der kantonalen Anstrengungen zur Wirtschaftsförderung) Interregionale Ausgleichs- und Versorgungsmassnahmen werden von NFA und Grund- versorgungspolitik des Bundes übernommen Über diverse Sektoralpolitiken (Landwirtschaft, Tourismus, Bildung etc.) unterstützen Bund und Kantone die Regionalentwicklung mit weiteren Programmen und Mitteln.

Ausrichtung der Finanzhilfen Die im Rahmen der NRP gewährten Finanzhilfen werden von Bund und Kantonen gemeinsam getragen. Die Höhe der Finanzhilfen und Darlehen richtet sich nach der Gesamtwirkung des Vorhabens. Eine angemessene Beteiligung der Projektträger / Eigenfinanzierung ist erforderlich.

Welche Gebiete können profitieren? Berggebiete Weiterer ländlicher Raum Grenzregionen Die gesamte Schweiz ohne: die Grossagglomerationen Zürich, Basel, Bern, Lausanne und Genf die städtischen Kantone ZG, SO, BS, BL, GE sowie ein Grossteil der Kantone ZH und AG Ausnahmen: - Projekte im Rahmen der grenzüberschreitenden, transnatio- nalen und interregionalen Zusammenarbeit (INTERREG etc.) - Steuererleichterungen  separate Verordnung

Europäische territoriale Zusammenarbeit (ETZ) Projekte im Rahmen der territorialen Zusammenarbeit mit Europa können in der ganzen Schweiz gefördert werden. –INTERREG IV: grenzüberschreitende (INTERREG IV A), transnationale (INTERREG IV B) und interregionale (INTERREG IV C) Zusammenarbeit –ESPON 2013: Forschungsnetzwerk zur Beobachtung der europäischen Raumentwicklung –URBACT II: nachhaltige Stadtentwicklung durch Erfahrungsaustausch zwischen europäischen Städten Finanzhilfen des Bundes erhalten Projekte, die das Primärziel der NRP verfolgen – die Förderung von Innovation, Unternehmertum und Wertschöpfung. Kantone und private Projektträger können mit eigenen Mitteln weitere Projekte fördern.

NRP-Fördergebiet Kanton X / Region X Entscheidend ist, dass der Nutzen eines mit NRP-Geldern geförderten Projektes zum Grossteil im Fördergebiet erfolgt. Abbildung NRP-Wirkungsperimeter Kanton / Region X

Zusammenarbeit mit Europa Möglichkeiten im Kanton / in der Region Programm-Beteiligungen  Prioritäten, Ablauf

Wie wird die NRP in die Praxis umgesetzt? (Ausrichtung 1) Das Mehrjahresprogramm des Bundes (2008  2015) legt die generellen Schwerpunkte und Förderkriterien fest. Darauf basierend definieren die Kantone in Zusammenarbeit mit ihren Regionen detaillierte kantonale oder überkantonale Umsetzungs- programme (2008  2011, 2012  2015).  kantonale Strategien, Förderschwerpunkte und Handlungsfelder Die Kantone verwalten die Gelder von Bund und Kanton und entscheiden, welche Vorhaben Finanzhilfen erhalten.

Umsetzungsprozess der NRP Zusammenwirken von Bund und Kanton bei Konzeption, Umsetzung und Evaluation

Was wird gefördert? Der Bund gibt in seinem Mehrjahresprogramm 2008  2015 Förderkriterien, -inhalte und mögliche Förderbereiche vor. Was, wo konkret gefördert wird, hängt davon ab, welche Entwicklungs- ziele und Stossrichtungen die Kantone in Zusammenarbeit mit den Regionen für ihre Gebiete definiert haben.  kantonale Umsetzungsprogramme 2008  2011

Wann ist eine Projektidee förderwürdig? NRP-Unterstützung können Projekte beantragen, die –unternehmerisches Denken und Handeln in der Region stärken und die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit erhöhen. –zur regionalen Wertschöpfung beitragen und Arbeitsplätze schaffen. –regionale Potenziale ausschöpfen (Stärken stärken; aber auch Neues wagen). –regionale Wertschöpfungssysteme aufbauen oder stärken (arbeitsteilige regionale oder regionsübergreifende Netzwerke; horizontale und vertikale Vernetzung; ausgereifte Form = Cluster). –die Zusammenarbeit fördern und Grenzen überwinden – zwischen Regionen und Kantonen, zwischen öffentlichen und privaten Institutionen, aber auch zwischen Wirtschaftssektoren und Branchen.

Weitere Förderkriterien (1/2) Projekt wird von der regionalen Wirtschaft bzw. durch Unternehmen mitgetragen (Einbindung der Wirtschaft in NRP-Projekte). Keine Förderung von Projekten, die nur einer einzelnen Firma zugute kommen. Ziel der NRP ist die wirtschaftliche Entwicklung der Region und nicht die Förderung einer einzelnen Unternehmung. Vertikale oder horizontale Kooperationen sind gefragt, mit ökonomischer Wirkung für die Region. Das Projekt fördert den Export von Gütern und Dienstleistungen aus der Region, dem Kanton oder der Schweiz. Regionale Zentren als Entwicklungsmotoren: Förderung v. a. in Klein- und Mittelzentren / partnerschaftliche Kooperationen zwischen Zentren und weiterem ländlichen Raum

Weitere Förderkriterien (2/2) Das Projekt ist innovativ. Dies erfordert: Unternehmergeist, Fähigkeit neue Ideen zu entwickeln, aufzunehmen und umzusetzen, gewisse Risikobereitschaft. Das Projekt verfügt über eine kritische Grösse, die bedeutende, nachhaltige regionalwirtschaftliche Wirkungen erwarten lässt. Konzentration auf Schlüsselprojekte  bestmögliche Wirkung der eingesetzten Mittel Die Projekte sollen nach der Förderphase eigenwirtschaftlich funktionieren (NRP als Anschubfinanzierung). Das Projekt entspricht den Kriterien der Nachhaltigkeit (neben wirtschaftlichem Nutzen soll das Projekt auch ökologischen und sozialen Mehrwert bringen). Kriterien geben ein Raster vor, anhand dessen Projekte beurteilt werden können. Sie ersetzen aber nicht die Beurteilungs- und Beratungsgespräche mit den Projektträgerinnen und -trägern.

Inhaltliche Förderbereiche (1/2) Projekte, die sich auf Aktivitäten im vorwettbewerblichen Bereich beziehen, Bsp.: –Unterstützung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten –Förderung des Wissenstransfers –Erarbeitung von konzeptionellen Grundlagen –Beeinflussung harter und weicher Standortfaktoren Projekte, die sich auf den überbetrieblichen Bereich bzw. auf betriebsübergreifende Kooperationen beziehen, d. h. gemeinsame Aktivitäten zur Überwindung der Nachteile der Kleinstrukturen (insbesondere vertikale und horizontale Integration), Bsp.: –Wissenstransfer im Hinblick auf Produkt- und Verfahrensinnovationen –Institutionelle Reformen

Inhaltliche Förderbereiche (2/2) Initiativen des Wissenstransfers zwischen Bildungs- / Forschungsstätten und Unternehmen Wertschöpfungsorientierte Infrastrukturen, Bsp.: –Erschliessung Industriegebiet –Reha-Zentren, Forschungsinstitute usw. –Entwicklung / Optimierung eines Tourismusortes –Ausbau Bildungsstandort Institutionen und institutionelle Reformen, Bsp.: –Pilotprojekte von Gemeindereformen –Reformen der öffentlichen Aufgabenteilung –Unterstützung Regionalmanagement

Was wird unterstützt? Thematische Förderbereiche Entscheidend für die Unterstützung eines Projektes ist, dass dieses –den Strategien und Schwerpunkten des kantonalen Umsetzungsprogramms entspricht. –in Einklang mit der regionalen Förderstrategie steht.  Kantonale / regionale Handlungsstrategien und Schwerpunkte laut Umsetzungsprogramm und regionaler Entwicklungsstrategie …… –Themenbereiche: z. B. Strukturwandel im Tourismus…… Bildung und Gesundheit……

Wer kann Projekte lancieren und einreichen? Projekte können «top down» durch Kanton(e) initiiert werden oder «bottom-up»  durch Regionen, Gemeinden, Unternehmen, oder Private, die eigene Projektideen formulieren und die Unterstützungsgesuche bei den Kantonen einreichen.

Ablauf Projektgesuch und Bewilligung Prozessablauf in Kanton / Region

Kontakt- und Auskunftsstellen (1/3) Kanton –Evtl. kurzes Skizzieren der Rolle und Aufgaben –Kontaktstelle für NRP-Projekte: –Kontaktstelle für Steuererleichterungen: Region –Evtl. kurzes Skizzieren der Rolle und Aufgaben Koordination und Begleitung der Initiativen, Programme und Projekte Unterstützen, informieren, motivieren, sensibilisieren, mobilisieren –Kontakt:

Kontakt- und Auskunftsstellen (2/3) INTERREG –Ansprechstelle Kanton / Region: –Adressen nationale und kantonale Kontaktstellen auf ESPON / URBACT –Kontaktstellen auf Bund –Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement (EVD), Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), Ressort Regional- und Raumordungspolitik –Kontakt:

Kontakt- und Auskunftsstellen (3/3) Wissen für die NRP und Regionalentwicklung –Hotline: Erstberatung zu Fragen rund um die NRP, Vermitteln von Ansprechstellen und Kontaktpersonen – Informations- und Arbeitsplattform zur NRP und Regionalentwicklungwww.regiosuisse.ch