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Barbara Winkelmann Mireia Gómez Travesa Beratungsstelle für mobile Beschäftigte ARBEIT UND LEBEN Nds. Ost gGmbH Fon: (+49) 0531/60 18 7900 Fax: (+49) 0531/

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Präsentation zum Thema: "Barbara Winkelmann Mireia Gómez Travesa Beratungsstelle für mobile Beschäftigte ARBEIT UND LEBEN Nds. Ost gGmbH Fon: (+49) 0531/60 18 7900 Fax: (+49) 0531/"—  Präsentation transkript:

1 Barbara Winkelmann Mireia Gómez Travesa Beratungsstelle für mobile Beschäftigte ARBEIT UND LEBEN Nds. Ost gGmbH Fon: (+49) 0531/60 18 7900 Fax: (+49) 0531/ 60 18 7901 E-Mail: braunschweig@mobile-beschaeftigte-niedersachsen.debraunschweig@mobile-beschaeftigte-niedersachsen.de Internet: www.mobile-beschaeftigte-niedersachsen.dewww.mobile-beschaeftigte-niedersachsen.de

2 Männlich19268,57% Weiblich8831,43% Gesamtergebnis280100,00% Quelle: Beratungsstelle für Mobile Beschäftigte, Standort: Braunschweig, Wolfsburg, Salzgitter - November 2015

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5 Betreuung in Privathaushalten :  Selbständige Erwerbstätigkeit eigentlich Scheinselbständigkeit  Unselbständige Erwerbstätigkeit Vermittlung durch ausländische Arbeitsagenturen  Hauptprobleme:  Entlohnung der Mehrarbeit, keine Freizeit in der 24-Stunden-Pflege  Arbeitsbedingungen  Kosten der Unterkunft und der Verpflegung im Verhältnis zum niedrigen Gehalt Krankenschwestern aus Spanien, Italien, Griechenland, Polen, Rumänien,…  Missbräuchliche Knebelverträge bei Kündigung seitens der Arbeitsnehmerinnen Androhung hoher Geldstrafen (bis zu 30.000 Euro).  Die Pflegekräfte übernehmen Teil der Kosten für den Deutschkurs sowie die Miete in Wirklichkeit werden aber diese Kurse meist durch europäische Fonds finanziert.  Die Problematik der Berufsanerkennung der ausländischen Krankenschwestern, von der Pflegehelferin hin Krankenschwestern.

6 Saisonarbeiterinnen: arbeiten insgesamt maximal sechs Monate im Jahr im selben Betrieb Erntehelferinnen Arbeiten maximal sechs Wochen pro Erntearbeit in einem landwirtschaftlichen Betrieb Hauptprobleme:  Entlohnung (Akkord- und Stücklohn sind zwar zulässig, aber nicht unter Tarifvertrag: ab Jahr 2016 im Westen 8,00 Euro Brutto pro Stunde)  Arbeitsbedingungen, nicht ausgezahlte Überstunden  Schlechte Unterkunftsbedingungen  Unterkunftskosten und Verpflegung im Verhältnis zum niedrigen Gehalt. Für das Jahr 2015 maximal mtl. Beträge: Für Frühstück 49 Euro, für Mittagessen 90 Euro, Abendessen 90 Euro und für die Unterkunft maximal 223 Euro.  Keine Abführung der Sozialpflichtigen Beiträge  Als Gewerbe angemeldet Scheinselbständigkeit  Andere Punkte: Vermittlungsagentur in Herkunftsland (Anmeldegebühr und monatliche Grundgebühr pro gearbeiteten Monat), Überfahrtskosten.

7 Hauptprobleme:  Entlohnung (Tarifvertrag Lohn: ab Jahr 2016 8,75 Euro Brutto pro Stunde)  Arbeitsbedingungen der Frauen im Zerlegungsbetrieb:  Stellung der Vorarbeiter als höhere Macht- Vergewaltigungen, Erpressungen, Einschüchterung bei heranholen Dritte  Schlechte Unterkunftsbedingungen  Unterkunftskosten und Verpflegung im Verhältnis zum niedrigen Gehalt  Mafiös ähnliche Strukturen:  Die Haupttätigkeit des Unternehmens ausgelagert wird.  Personal wird durch eine subunternehme übernommen.  Änderung des Subunternehmer/Werkvertragspartners gleich Informationsverlust: Urlaubsabgeltung, Entgeldfortzahlungen im Krankheitsfall gehen verloren.

8 Hauptprobleme:  Entlohnung: der Mindestlohn im Hotel- und Gastgewerbe für Arbeiterinnen beträgt pro Stunde 8,50 Euro Brutto. der Mindestlohn im Reinigung Bereich ist 9,55 Euro Brutto pro Stunde  Arbeitsbedingungen (Mobbing), Überstunden.  Ruhezeit (in Gastronomie wird die Ruhezeit von mindestens elf Stunden nicht gewährt)  Ohne jede Anmeldung bei der Sozialversicherung Schwarzarbeit, keine  Falsche Teilzeitverträge sind eigentlich Vollzeitverträge Zahlungsgarantie  Die Hotelzimmerreinigung ist besonders problematisch, da sie pro Zimmer bezahlt werden.  Mündliche Kündigung.

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