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Veröffentlicht von:Vincent Althaus Geändert vor über 8 Jahren
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Barbara Winkelmann Mireia Gómez Travesa Beratungsstelle für mobile Beschäftigte ARBEIT UND LEBEN Nds. Ost gGmbH Fon: (+49) 0531/60 18 7900 Fax: (+49) 0531/ 60 18 7901 E-Mail: braunschweig@mobile-beschaeftigte-niedersachsen.debraunschweig@mobile-beschaeftigte-niedersachsen.de Internet: www.mobile-beschaeftigte-niedersachsen.dewww.mobile-beschaeftigte-niedersachsen.de
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Männlich19268,57% Weiblich8831,43% Gesamtergebnis280100,00% Quelle: Beratungsstelle für Mobile Beschäftigte, Standort: Braunschweig, Wolfsburg, Salzgitter - November 2015
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Betreuung in Privathaushalten : Selbständige Erwerbstätigkeit eigentlich Scheinselbständigkeit Unselbständige Erwerbstätigkeit Vermittlung durch ausländische Arbeitsagenturen Hauptprobleme: Entlohnung der Mehrarbeit, keine Freizeit in der 24-Stunden-Pflege Arbeitsbedingungen Kosten der Unterkunft und der Verpflegung im Verhältnis zum niedrigen Gehalt Krankenschwestern aus Spanien, Italien, Griechenland, Polen, Rumänien,… Missbräuchliche Knebelverträge bei Kündigung seitens der Arbeitsnehmerinnen Androhung hoher Geldstrafen (bis zu 30.000 Euro). Die Pflegekräfte übernehmen Teil der Kosten für den Deutschkurs sowie die Miete in Wirklichkeit werden aber diese Kurse meist durch europäische Fonds finanziert. Die Problematik der Berufsanerkennung der ausländischen Krankenschwestern, von der Pflegehelferin hin Krankenschwestern.
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Saisonarbeiterinnen: arbeiten insgesamt maximal sechs Monate im Jahr im selben Betrieb Erntehelferinnen Arbeiten maximal sechs Wochen pro Erntearbeit in einem landwirtschaftlichen Betrieb Hauptprobleme: Entlohnung (Akkord- und Stücklohn sind zwar zulässig, aber nicht unter Tarifvertrag: ab Jahr 2016 im Westen 8,00 Euro Brutto pro Stunde) Arbeitsbedingungen, nicht ausgezahlte Überstunden Schlechte Unterkunftsbedingungen Unterkunftskosten und Verpflegung im Verhältnis zum niedrigen Gehalt. Für das Jahr 2015 maximal mtl. Beträge: Für Frühstück 49 Euro, für Mittagessen 90 Euro, Abendessen 90 Euro und für die Unterkunft maximal 223 Euro. Keine Abführung der Sozialpflichtigen Beiträge Als Gewerbe angemeldet Scheinselbständigkeit Andere Punkte: Vermittlungsagentur in Herkunftsland (Anmeldegebühr und monatliche Grundgebühr pro gearbeiteten Monat), Überfahrtskosten.
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Hauptprobleme: Entlohnung (Tarifvertrag Lohn: ab Jahr 2016 8,75 Euro Brutto pro Stunde) Arbeitsbedingungen der Frauen im Zerlegungsbetrieb: Stellung der Vorarbeiter als höhere Macht- Vergewaltigungen, Erpressungen, Einschüchterung bei heranholen Dritte Schlechte Unterkunftsbedingungen Unterkunftskosten und Verpflegung im Verhältnis zum niedrigen Gehalt Mafiös ähnliche Strukturen: Die Haupttätigkeit des Unternehmens ausgelagert wird. Personal wird durch eine subunternehme übernommen. Änderung des Subunternehmer/Werkvertragspartners gleich Informationsverlust: Urlaubsabgeltung, Entgeldfortzahlungen im Krankheitsfall gehen verloren.
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Hauptprobleme: Entlohnung: der Mindestlohn im Hotel- und Gastgewerbe für Arbeiterinnen beträgt pro Stunde 8,50 Euro Brutto. der Mindestlohn im Reinigung Bereich ist 9,55 Euro Brutto pro Stunde Arbeitsbedingungen (Mobbing), Überstunden. Ruhezeit (in Gastronomie wird die Ruhezeit von mindestens elf Stunden nicht gewährt) Ohne jede Anmeldung bei der Sozialversicherung Schwarzarbeit, keine Falsche Teilzeitverträge sind eigentlich Vollzeitverträge Zahlungsgarantie Die Hotelzimmerreinigung ist besonders problematisch, da sie pro Zimmer bezahlt werden. Mündliche Kündigung.
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