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8.Multifunktionalität Leistungen der Schweizer Landwirtschaft.

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Präsentation zum Thema: "8.Multifunktionalität Leistungen der Schweizer Landwirtschaft."—  Präsentation transkript:

1 8.Multifunktionalität Leistungen der Schweizer Landwirtschaft

2 Inhalt Leistungen Ökologie: Biolandbau Bewirtschaftungsmethoden
Dünger in der Landwirtschaft Pflanzenschutzmittel Treibhausgase Feinstaub Ammoniak Leistungen Tierproduktion: RAUS/ BTS Anzahl Mutterkühe Leistungen Pflanzenbau: Direktsaatfläche GVO-freie Landwirtschaft Weitere Leistungen: Erhaltung Schweizer Sorten, Rassen und Spezialitäten Mögliche Probleme mit Produkten aus dem Ausland Schweizer Produkte Ökologischer Leistungsnachweis Externalitäten Studie Wert der externen Effekte der Landwirtschaft Sichere Versorgung mit Nahrungsmitteln Selbstversorgungsgrad Verbrauch und Herkunft Nahrungsmittel Erhaltung natürliche Lebensgrundlage und Pflege Kulturlandschaft Landnutzung in der Schweiz Landverlust Topografische Verhältnisse Dezentrale Besiedlung: Beitrag der Landwirtschaft © SBV/USP

3 Dieses Kapitel versucht die Leistungen der Schweizer Landwirtschaft aufzuzeigen. Da sind zum einen die Ziele welche in der Bundesverfassung im Artikel 104 formuliert sind, die Leistungen der Multifunktionalität. Die sichere Versorgung mit Nahrungsmitteln, die Erhaltung des Kulturlandes und dessen Pflege, aber auch der Beitrag zur dezentralen Besiedlung. Dann folgen die Ziele des Ökologischen Leistungsnachweises und deren Beitrag zu einer nachhaltigen Landwirtschaft Aber auch der vorbildliche Stand in Sachen Tierwohl und Pflanzenbau wird aufgezeigt. Schlussendlich folgen noch der Beitrag der Landwirtschaft zur Erhaltung von alten Rassen, Sorten, Spezialitäten und typisch schweizerischer Kultur. Aber auch mögliche Probleme mit Produkten aus dem Ausland.

4 Ökologischer Leistungsnachweis
Damit ein Landwirtschaftsbetrieb in der Schweiz Direktzahlungen erhalten kann, muss er die Anforderungen des Ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN) erbringen. Strenge gesetzliche Regeln, für Umwelt- und Tierschutz Tiergerechte Haltung der Nutztiere Ausgeglichene Düngerbilanz Angemessener Anteil ökologische Ausgleichsflächen Fruchtfolge Nur bewilligte Pflanzenbehandlungsmittel Bodenschutz, Massnahmen gegen Erosion Ziel: nachhaltige Landwirtschaft Rechtsgrundlage Art. 5-16, sowie Direktzahlungsverordung (DZV) Der Bezug von Direktzahlungen ist an spezifisch ökologische Auflagen gebunden, die unter den Begriff "Ökologischer Leistungsnachweis" (ÖLN) fallen. Rechtsgrundlage bilden die Artikel 5 bis 16 sowie der Anhang der Direktzahlungsverordnung (DZV). Die Anforderungen des ÖLN umfassen: Tiergerechte Haltung der Nutztiere: Einhaltung der Tierschutzverordnung. Ausgeglichene Düngerbilanz: Nährstoffbilanz / maximaler Fehlerbereich bei N und P: 10 %. Angemessener Anteil an ökologischen Ausgleichsflächen: 3,5 % der LN bei Spezialkulturen, 7 % bei der übrigen LN. Geregelte Fruchtfolge bei mehr als 3 ha offener Ackerfläche: Jährlich mindestens 4 verschiedene Ackerkulturen aufweisen und maximale Kulturanteile beachten oder Anbaupausen einhalten. Geeigneter Bodenschutz bei mehr als 3 ha offener Ackerfläche in der Ackerbauzone bis und mit Bergzone I: Für Kulturen, die vor dem 31. August geerntet werden, muss (a) eine Winterkultur oder (b) ein Zwischenfutter/Gründungung bis 15. September angesät werden (und muss bis mindestens am 15. November erhalten bleiben). Auswahl und gezielte Anwendung von Pflanzenbehandlungsmitteln: Einschränkung bei Vorauflauf-Herbiziden, Granulaten und Insektiziden. Schadschwellen sowie Prognosen und Warndienste berücksichtigen. Unbehandelte Kontrollfenster bei Wachstumsregulatoren im Getreide, bei Fungiziden im Raps und bei Sonderbewilligungen. Erosion: Zusätzlich zu den Anforderungen an die Bodenbedeckung dürfen auf den Parzellen keine regelmässig beobachtbaren Bodenabträge auftreten. Sollte dies der Fall sein, muss der Bewirtschafter geeignete Massnahmen ergreifen oder einen mehrjährigen Bewirtschaftungsplan erstellen, um die Erosion zu verhindern. © SBV/USP

5 Externalitäten in der Landwirtschaft
Positive Externalitäten: Landschaftsbild Ressourcenschutz Biodiversität Usw. Negative Externalitäten: Hohe Nährstoffbelastung (Nitratbelastung Grundwasser) Lärm- und Geruchsbelastung durch Massentierhaltung Verlust von Arten durch Monokulturen Diese Externalitäten haben den Charakter von öffentlichen Gütern. Öffentliche Güter: Nicht-Rivalität, da für jeden nutzbar, Nicht-Ausschliessbarkeit im Konsum © SBV/USP

6 Wert der externen Effekte der Landwirtschaft
Im Rahmen einer Studie im Auftrag des BLW wurden die nicht marktbezogenen Auswirkungen der schweizerischen Landwirtschaft auf die Umwelt (externe Effekte) quantitativ erfasst. Daraus geht für den Zeitraum der nächsten Zahlungsrahmen ein Nutzen in der Grössenordnung von zwei Milliarden Franken pro Jahr hervor. Zudem kommen die Autoren der Studie in einer qualitativen Bewertung zum Schluss, dass die Landwirtschaft auch einen positiven Beitrag leistet zu den gesellschaftlichen und räumlichen Strukturen sowie zu den gesellschaftlichen Wertvorstellungen. Quelle:ECOSYS SA, Appréciation quantitative des externalites de l’agriculture suisse, Genf 2000.

7 Öffentliche Leistungen der LdW
Quelle: ecosys, 2000: externe Effekte der Landwirtschaft, Genf © SBV/USP

8 Sichere Versorgung mit Nahrungsmitteln
Die Schweizer Landwirtschaft stellt die sichere Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln sicher. Dies ist aufgrund einer nach wie vor zunehmenden Weltbevölkerung und der zunehmenden Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen für die Biotreibstoffproduktion, dem zunehmendem Verlust von landwirtschaftlichen Nutzflächen und einer zunehmenden Wasserknappheit in vielen Gegenden der Welt nach wie vor sehr aktuell, wie man an den steigenden Preisen für Agrargüter sieht. Bei einer sicheren Versorgung mit Nahrungsmitteln geht es jedoch nicht nur um den Aspekt der food security. Es geht auch um die food safety und die food quality, also die Lebensmittelsicherheit und Qualität, welche dank der hohen Standards für Schweizer Produkte problemlos sichergestellt werden können. Dazu gehört speziell auch die Rückverfolgbarkeit der Produkte.

9 Ernährungssicherheit- Food security
Ernährungssicherheit: „Eine Situation, die eintritt, wenn alle Menschen jederzeit physischen, sozialen und wirtschaftlichen Zugang zu ausreichenden, sicheren und nährstoffreichen Nahrungsmitteln haben, die ihren Nahrungsmittelbedarf decken und ein aktives und gesundes Leben ermöglichen.“ Quelle: FAO

10 Lebensmittelsicherheit- Food safety
Lebensmittelsicherheit (auch: Lebensmittelhygiene) ist ein Oberbegriff für alle Maßnahmen und Konzepte, die sicherstellen sollen, dass Lebensmittel für den Genuss durch die Verbraucher geeignet sind und von ihnen keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Schädigungen ausgehen können. Neben Kontrollen und vorbeugenden Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Hygiene bei der Produktion und im Umgang mit Lebensmitteln gehört auch die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln, die sicherstellen soll, dass der Verbraucher beim Erkennen einer Gefährdung z. B. durch Rückrufaktionen möglichst umfassend geschützt wird, zum Oberbegriff der Lebensmittelsicherheit. Quelle:Wikipedia

11 Entwicklung des Selbstversorgungsgrades
kalorienmässiger Anteil in % Quelle: SBV Statistik

12 Anteil der Inlandproduktion an die Nahrungsmittelversorgung (Energie) , in %
Jahr 2001 2003 2005 Getreideprodukte 47 49 57 Kartoffeln, Stärke 89 84 88 Zucker, Sirup, Honig 45 43 Gemüse 53 48 Obst 33 34 32 Pflanz. Fette und Öle 20 19 22 Fleisch 86 87 Eier 44 Milch und -produkte 107 109 108 Gesamt 58 56 60 Quelle: SBV Statistik © SBV/USP

13 Verbrauch Nahrungsmittel pro Jahr und Inlandanteil
Quelle: SBV Statistik

14 Herkunft der verschiedenen Nahrungsmittelgruppen
Quelle: SBV Statistik

15 Erhaltung natürliche Lebensgrundlage und Pflege Kulturlandschaft
Die Landwirtschaft pflegt und erhält die Kulturlandschaft in der Schweiz. Durch Direktzahlung wird diese öffentliche Leistung entlöhnt. Dank der bäuerlichen Landwirtschaft gibt es eine abwechslungsreiche und vielfältige Landschaft ohne Monokulturen. Die landwirtschaftliche Nutzung beugt der Verbuschung und Vergandung vor und schützt damit die Biodiversität. Aufgrund der Leistungen der Landwirtschaft, profitiert insbesondere der Tourismus von einer schönen Landschaft.

16 Landnutzung in der Schweiz
Total: 41‘285 km2 Quelle: BFS Arealstatistik

17 Landverlust Siedlungsfläche: +0.9 m2 / s
Kulturlandverlust: -1.3 m2 / s = -11 ha pro Tag Siedlungsfläche seit Beginn 80er Jahre +13% Auch Waldfläche nimmt zu (vor allem Randregionen, Verbuschung Weiden) Total 1979/ / ha Landwirtschaftliche Nutzfläche (mit Alpen) Problem: Wenn Landwirtschaftliche Nutzfläche verloren geht (Ausnahme Alpen),geht meist sehr gutes Landwirtschaftsland verloren, z.B. Ackerfähige Böden. Landwirtschaftsfläche bedroht durch: Siedlung, Verkehrfläche und zunehmendem Wald Quelle: Arealstatistik BFS © SBV/USP

18 Entwicklung der Hauptbereiche der Bodennutzung (Veränderung in %) 79/85 – 92/97
Seit 1950 Verdoppelung der Siedlungsfläche Heute beansprucht jeder Einwohner/anwohnerin ein wenig mehr als 400 m2 Bevölkerungszuwachs, Zunahmen der Zahl der Haushalte und Wohnansprüche Die Hälfte der Bauinvestitionen fliesst in neue Gebäude an den Ränder der Siedlungen oder im Grünen Einschränkung der ökologischen Fähigkeit des Bodens – Reduktion der Grundwasserbildner- und filterfähigkeit, Oberflächenabfluss und Landschaftsbild verändern sich Mit Siedlungansprüche sind zunehmende Vernetzungsachsen nötig => Barrieren für Tiere- und Pflanzenvielfalt Art 15. RPG unerfüllt => 40% der Bauzonen sind unüberbaut. Im Jahr 2001 gab es genügend Fläche, um den Bedarf bis 2015 zu decken. Unzureichende Verfügbarkeit von eingezonten Bauland, z.B aufgrund Bodenspekulation Quelle: BFS Arealstatistik © SBV/USP

19 Art der Flächenumwandlung 1979/85-1992/97 Landwirtschaftliche Nutzfläche wurde zu:
Quelle: BFS Arealstatistik © SBV/USP

20 Quelle: BFS © SBV/USP

21 Quelle: BFS

22 Quelle: BFS

23 Die Landwirtschaft ist bodengebunden, nicht wie die Industrie, je nach Ort gibt es verschiedene Produktionsbedingungen . Der Output hängt direkt vom Boden ab, er kann durch anderen Inputs vergrössert werden, jedoch nicht unendlich. Die Schweiz ist topografisch ein schwieriges Land, aufgrund der Strukturen ist eine grossflächige Landwirtschaft kaum möglich. Im Mittelland gibt es ein Problem der Zersiedelung von günstigen landwirtschaftlichen Nutzflächen.

24 Weniger produktive und unproduktive Gebiete
Als Beispiel, der schwierigen topographische Bedingungen in der Schweiz. Weniger produktive und unproduktive Gebiete © SBV/USP Quelle: BFS © SBV/USP

25 Dezentrale Besiedlung
Die Landwirtschaft soll einen Beitrag zur Dezentralen Besiedlung leisten. Durch die Landwirtschaft entsteht eine Wertschöpfung, vor allem in ländlichen Regionen. Nicht nur die Bauern selbst erbringen dort eine Wertschöpfung, sondern auch ganz besonders die der Landwirtschaft vor- und nachgelagerten Betriebe, welche häufig ohne Landwirtschaft in den Randregionen nicht existieren könnten. Auch der Tourismus profitiert von der dezentralen Besiedlung, in dem in ländlichen Regionen eine gepflegte Kulturlandschaft vorhanden ist.

26 Beitrag der Landwirtschaft zur dezentralen Besiedlung
Die Landwirtschaft leistet in 360 Schweizer Gemeinden einen wesentlichen Beitrag zur Besiedelung. Dies zeigt eine Studie der ETH Zürich. Die Studie zeigt auch, dass die Landwirtschaft gerade in denjenigen Gemeinden einen positiven Einfluss auf die Besiedelung hat, welche als gefährdet beurteilt werden. Demnach würde die Zielsetzung der dezentralen Besiedelung ohne den positiven Beitrag der Landwirtschaft wesentlich stärker verfehlt. Die vom Institut für Agrarwirtschaft (IAW) der ETH Zürich durchgeführte Studie zeigt, dass die Landwirtschaft insgesamt in 12,4% aller Schweizer Gemeinden einen wesentlichen Beitrag zur dezentralen Besiedelung leistet. Bei den rund 230 gefährdeten Gemeinden ist sogar bei 50 Prozent ein wesentlicher Beitrag der Landwirtschaft zur Besiedelung feststellbar. Folglich leistet die Landwirtschaft gerade in gefährdeten Gemeinden einen entscheidenden Beitrag zur Abschwächung der Abwanderungsproblematik. Es handelt sich dabei insbesondere um Gemeinden im Gotthardgebiet, im Jura und in Graubünden. Studie Erfüllung des Verfassungsauftrages durch die Landwirtschaft unter besonderer Berücksichtigung ihres Beitrags zur Dezentralen Besiedlung, IAW ETH 2004

27 Erfüllung der Aufgaben
 Dezentrale Besiedelung ist gefährdet Quelle: Studie ETH © SBV/USP

28 Bodenbewirtschaftende bäuerliche Betriebe
Das Ziel der Agrarpolitik ist es auch eine bäuerliche Landwirtschaft zu erhalten, das heisst Familienbetriebe, der Wunsch ist nicht grosse industrielle Unternehmen zu haben, welche riesige Flächen bewirtschaften.

29 Ökologie In der Schweizer Landwirtschaft ist der Aspekt der Ökologie in den letzten Jahren immer wichtiger geworden. Es wird viel Wert auf Ressourcenschonung und Erhalt der Biodiversität gelegt. In der Schweiz soll eine nachhaltige Landwirtschaft betrieben werden. Jeder Betrieb der am ÖLN teilnimmt, muss min. 7% seiner LN als ökologische Ausgleichsfläche bewirtschaften. Die Biolandwirtschaft wird ebenfalls gefördert. Die Öko-, Etho-, Öko-Qualitäts-, Sömmerungs- und Gewässerschutzbeiträge geben einen Anreiz für freiwillige Leistungen, die über den ÖLN hinausgehen. Mit diesen verfolgt der Bund weitere ökologische Ziele. Ausgleichsflächen: Spezialkulturen 3.5% © SBV/USP

30 Entwicklung Biolandbau
Heute werden 10.8 % der Flächen in der Schweiz nach den Regeln des biologischen Landbaus bewirtschaftet. Quelle: Statistik SBV, Eidg.Betriebszählung © SBV/USP

31 Entwicklung ökologischer Leistungsnachweis (ohne Bio)
Quelle: SBV Statistik, BLW, BFS © SBV/USP

32 Entwicklung Bewirtschaftungsmethoden
Quelle: SBV Statistik, BLW © SBV/USP

33 Verfügbarer Dünger in der Landwirtschaft
Seit 1994 hat der in der Landwirtschaft verfügbare Dünger abgenommen. Der verfügbare Stickstoff um 11 %, der Phosphor um 23% und Kalium um 19%. Quelle: SBV Statistik © SBV/USP

34 Mineraldüngerverbrauch
Der Mineraldüngerverbrauch hat seit 1994 sogar noch stärker abgenommen: Stickstoff -16%, Phosphor -47% und Kalium-45%. Quelle: SBV Statistik © SBV/USP

35 Absatz von Pflanzenschutzmittel
Quelle: SBV Statistik, SGCI

36 Anteil der Landwirtschaft an der Produktion von CO2 -Äquivalenten
Quelle: SBV Statistik, BAFU

37 Entwicklung von Methan- und Lachgasemissionen aus der Landwirtschaft in ausgewählten Ländern
Quelle: BLW Agrarbericht 2007

38 Feinstaub Feinstaub besteht aus Partikeln mit einem Durchmesser von weniger als 10 Tausendstelmillimetern. Diese Partikel gelangen einerseits direkt als primäre Partikel in die Atmosphäre z.B. bei der unvollständigen Verbrennung von Brenn- und Treibstoffen. Es gibt aber auch sekundäre Partikel, welche sich erst in der Luft aus gasförmigen Stoffen wie z.B. Ammoniak bilden. Feinstaub stammt aus einer Vielzahl von Quellen und setzt sich aus vielen verschiedenen chemischen Verbindungen zusammen. Nicht alle dieser chemischen Verbindungen sind gleich schädlich. Deshalb ist es relativ schwierig genaue Zahlen über die Emissionen, also die Produktion oder den Ausstoss von Feinstaub und die Schädlichkeit dieser Emissionen zu berechnen. Die Immissionen, also der Eintrag von Feinstaub ist hingegen leichter mess- und quantifizierbar. Feinstaubpartikel sind gesundheitsschädlich, da sie aufgrund der geringen Grösse tief in die Atemwege eindringen und sich dort festsetzen und Atemwegsentzündungen auslösen können Quelle: BAFU © SBV/USP

39 Entwicklung der Feinstaubbelastung von 1991-2004
Quelle: BAFU

40 Quellen und Emissionen von Feinstaub, 2000
Die Werte für das Baugewerbe beträgt neu 2000t, der Wert für die Maschinen und Geräte der Landwirtschaft noch 2500.Die Emissionen der Feuerungen der Haushalte werden überarbeitet sie stossen wahrscheinlich ein Mehrfaches dieses alten Wertes von 900t aus. Die Anteile der Emissionen werden sich damit verschieben. Die Menge der Emissionen sagen nichts über die Schädlichkeit der Emissionen aus. So ist die Aufwirbelung von Staub auf einem Feld in der Landwirtschaft, sicher weniger schädlich als die entstehenden Feinstäube bei Feuerungen. Diese Zahlen beruhen auf Modellberechnungen. Quelle: BAFU © SBV/USP

41 Dieselruss Ausstoss: Anteile der einzelnen Emissionsquellen (2000)
Dieselruss ist ein besonders schädlicher Feinstaub, da diese Schadstoffe Krebs erregend sind. Die entstehenden Stoffe bei Feuerungen sind ähnlich schädlich. Dieselruss entsteht bei der Verbrennung von Diesel. Quelle: BAFU © SBV/USP

42 Entwicklung Dieselrussaustoss durch die Landwirtschaft
Quelle: BAFU

43 Ammoniak Ammoniak verursacht bedeutende Stickstoffeinträge in empfindliche Ökosysteme. Langfristig verursacht dies eine beschleunigte Bodenversauerung und teilweise Verschiebung der Artenzusammensetzung. 2000 verursachte die Landwirtschaft 93 % der Ammoniakemissionen. Bei den Immissionen ist kein Trend zur Abnahme sichtbar. Besonders in Gebieten mit viel Tierhaltung sind die Werte besonders hoch. Hohe Ammoniak Emissionen entstehen: falls bei Stallhaltung der Luftaustausch über verschmutzte Flächen hoch ist, falls Kot und Harn nicht schnell in gedeckte Güllelager abgeführt werden, falls die Gülle in offenen Behältern gelagert wird und falls die Gülle nicht bodennah und zu geeigneten Zeitpunkten ausgebracht wird. Die Emissionen sind aber auch proportional zu den Tierzahlen. Ammoniak ist auch an der Bildung von Feinstaub beteiligt, es bildet mit Säuren Aerosole, welche über weite Strecken transportiert werden können. Quelle: BAFU

44 Tiere In der Schweiz gibt es strenge Vorschriften zur Haltung von Tieren, diese sind im Tierschutzgesetz festgehalten. Es gibt Vorschriften über die maximale Anzahl Tiere, welche auf einem Betrieb gehalten werden dürfen. Ebenso gibt es Mindestflächen, welche pro Tier zur Verfügung stehen müssen. Viele Labels beinhalten Vorschriften, welche über das Tierschutzgesetz hinausgehen. Der Medikamenteinsatz ist geregelt, Hormoneinsatz bei Tieren ist nicht gestattet. Käfighaltung für Hühner ist verboten Bei Tierseuchen hat die Schweiz strenge Vorschriften, so wurde z.B. BSE sofort systematisch bekämpft, was zu raschem Erfolg führte.

45 RAUS/ BTS RAUS: Regelmässiger Auslauf von Nutztieren im Freien
BTS: Besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme Geregelt in RAUS-Verordnung und BTS-Verordnung Mit den beiden Tierhaltungsprogrammen BTS und RAUS soll die besonders tierfreundliche Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere gefördert werden. Im BTS-Programm werden vor allem qualitative Anforderungen an den Liegebereich gestellt. Das RAUS-Programm enthält hauptsächlich Bestimmungen zum Auslauf auf der Weide bzw. im Laufhof oder im Aussenklimabereich beim Geflügel. Die Teilnahme an einem solchen Programm ist freiwillig.

46 Quelle: Flury, Ch., Bericht Agrarökologie und Tierwohl, 1994-2005

47 Beteiligung an RAUS/BTS
2006 wurden 36.1 % der GVE nach Vorschriften von BTS und 70.9 % nach Vorschriften von RAUS gehalten. Quelle: SBV Statistik, BLW © SBV/USP

48 Entwicklung Anzahl Mutterkühe
Immer mehr wird in der Schweiz Mutterkuhhaltung betrieben, in welcher das Kalb bei der Mutter säugt. Quelle: SBV Statistik, BLW © SBV/USP

49 Pflanzen Auch beim Pflanzenbau gibt es Vorschriften:
In der Schweiz sind die Bauern verpflichtet eine Fruchtfolge zu machen, dies aus phytosanitären Gründen. Dadurch wird aber auch Monotonie in der Landschaft durch Monokulturen verhindert. Jeder Bauer der Direktzahlung bekommt, muss auch ökologische Ausgleichsflächen haben. Ebenfalls muss eine Düngerbilanz geführt werden. Die Herstellung von Biotreibstoffen in der Landwirtschaft nimmt ständig zu. Die Bodenerosion soll durch die Vorschriften über die Bodenbedeckung eingeschränkt werden.

50 Direktsaatfläche in der Schweiz
Immer mehr Fläche in der Schweiz wird mit Direktsaat bewirtschaftet, da man auf das Pflügen verzichtet, ist dies ein bodenschonendes Verfahren. Quelle: SBV Statistik, Swiss No-Till © SBV/USP

51 GVO-freie Landwirtschaft
Die Schweizer Landwirtschaft ist GVO frei. Es dürfen weder gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut, noch gentechnisch veränderte Tiere gehalten werden. Produkte aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO) müssen gemäss Gentechnikgesetz deklariert werden, der Import von GVO ist bewilligungspflichtig. Zugelassen sind in der Schweiz eine GV-Soja- und drei GV-Maissorten. Allerdings verzichten fast alle Händler freiwillig auf GVO; der Umfang des Imports ist minimal. Nicht deklarationspflichtig sind Fleisch, Eier und Milchprodukte von Tieren, die mit GVO gefüttert wurden.

52 Weitere Leistungen Der Tourismus in der Schweiz, profitiert stark von der Landschaft, aber auch von Landwirtschaftlicher Kultur und Bräuchen. Diese dienen auch vielen Schweizern zur Identifikation mit der Schweiz Es gibt Bestrebungen, die landwirtschaftlich Biodiversität in der Schweiz zu erhalten, diesem Ziel widmet sich insbesondere die Stiftung Pro Specia Rara, welche versucht einheimischer Rassen und Sorten zu fördern. In der Schweiz werden viele regionale Spezialitäten produziert, was ohne Landwirtschaft gar nicht möglich wäre.

53 AOC und IGP Produkte der Schweiz
24 eingetragene Produkte (18 AOC / 6 IGP) 13 Antragsgesuche beim Bundesamt für Landwirtschaft Quelle: Schweizerische Vereinigung zur Förderung der AOC und IGP © SBV/USP

54 Mögliche Probleme mit Produkten aus dem Ausland
Ausbeutung Arbeitskräfte Umweltzerstörung in Produktionsgebieten Überschussproduktion in Industrieländer Schwächung regionale Produktionskreisläufe Zusätzlich zunehmende Öffnung Märkte Tiefe Transportkosten Ökologischer Footprint: Produkte aus der Schweiz meist bessere Bilanz als Produkte aus dem Ausland Die Wassernutzung wird in Zukunft immer wichtiger, Schweiz ist ein wasserreiches Land, guter Produktionsstandort. International: Situationsbericht 2006 S.38 Quelle: SBV Situationsbericht 2006 © SBV/USP

55 CH Produkte In der Schweiz gibt es kaum mehr konventionelle Landwirtschaft, 97% der Fläche wird nach den Vorgaben des ökologischen Leistungsnachweises bewirtschaftet. Dies ist weitaus ökologischer als in den anderen Ländern. Produktionsmechanismen und Ansprüche sind für Produkte aus der Schweiz bekannt. Es gibt viele Labels, welche noch strengere Anforderungen stellen. Die Herkunft ist bekannt. Es ist ökologisch meist sinnvoller ein Produkt aus der Schweiz zu kaufen. Quelle: SBV Situationsbericht 2006


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