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Die Betriebsratswahl 2010 aus Arbeitgebersicht

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Präsentation zum Thema: "Die Betriebsratswahl 2010 aus Arbeitgebersicht"—  Präsentation transkript:

1 Die Betriebsratswahl 2010 aus Arbeitgebersicht
Reinbek – 20. Januar 2010

2 I. Betriebsratswahl und Wahlvorstand
Pflichten des Arbeitgebers anlässlich der Wahl Kosten der Betriebsratswahl Der Ablauf der Betriebsratswahl Arbeitgeberseitige Gestaltungsmöglichkeiten Grenzen der Einflussnahme Wahlanfechtung und Rechtsschutz

3 I. Betriebsratswahl

4 Ausblick auf die Betriebsratswahl 2010:
deutliche Verjüngung der Gremien erwartet hedonistische Haltung vermutet (noch) weniger gewerkschaftliche Orientierung aber auch: - Gremienstabilität durch Desinteresse - Furcht vor Nachteilen in kündigungslastigen Zeiten - weiter abnehmende Wahlbeteiligung

5 Rechtsgrundlagen der Betriebsratswahl
§§ 7 – 20 BetrVG Wahlordnung zu § 126 BetrVG ggf. Tarifvertrag nach § 3 Abs .1 BetrVG

6 Eckdaten der Betriebsratswahl
Zeitraum: – kein bindender Fristenvorlauf i.d.R. koordiniert mit Ablauf der Amtszeit des Alt-Betriebsrats aktives Wahlrecht für alle volljährigen MA (§ 7 BetrVG)

7 Wahlleitung und Durchführung durch den Wahlvorstand
bestellt vom (Alt-)Betriebsrat nicht zwingend Betriebsräte begrenzte Amtszeit bis zur konstituierenden Sitzung des neu gewählten Betriebsrats autonomes Organ der Betriebsverfassung ausgestattet mit Sonderkündigungsschutz (§§ 103 BetrVG, 15 Abs. 3 KSchG)

8 II. Pflichten des Arbeitgebers anlässlich der Wahl

9 faktische Förderungspflicht
strafbewehrtes Behinderungsverbot Auskunftserteilungspflicht über Mitarbeiterdaten und sonstige wahlrelevante Umstände Kostentragungspflicht

10 III. Kosten der Betriebsratswahl

11 Grundsätze ähnlich Betriebsratskosten:
Rechtsgrundlage § 20 Abs. 3 BetrVG auch ohne Nennung dort nur „erforderliche“ Kosten auch: Kosten versäumter Arbeitszeit für Wahlteilnahme auch: Schulungskosten des Wahlvorstandes

12 IV. Ablauf der Betriebsratswahl

13 Vorarbeiten des Wahlvorstandes
Überdenken der betrieblichen Strukturen und deren Einordnung (insb. §§ 1 und 4 BetrVG) Erstellen eines Zeitplans für die Wahl Erstellen des Wählerverzeichnisses hierfür: Informationsbeschaffung beim Arbeitgeber (Auskunftspflicht § 2 Abs. 2 WahlO) insbesondere: Statusfeststellung § 5 Abs. 3 BetrVG Leitende Angestellte Feststellung des Wahlverfahrens

14 Feststellung des Wahlverfahrens
unter 5 wahlberechtigte MA  kein BR 5 bis 20 MA  einköpfiger BR, vereinfachtes Wahlverfahren § 14 a BetrVG 21 bis 50 MA  dreiköpfiger BR, vereinfachtes Wahlverfahren 51 bis 100 MA  fünfköpfiger BR, Wahloption ab 101 MA  Größenstaffel § 9 BetrVG, allgemeines Wahlverfahren

15 vereinfachtes Wahlverfahren § 14 a BetrVG (Personenwahl)
allgemeines Wahlverfahren (Listenwahl) sog. modifiziertes Personenwahlverfahren (falls nur ein Listenvorschlag)

16 Zulassung der Wahlvorschläge
Wahlausschreibung Zulassung der Wahlvorschläge Veröffentlichung der Wahlvorschläge Stimmabgabe Feststellung des Wahlergebnisses Veröffentlichung des Wahlergebnisses Konstituierende Sitzung

17 Wahlausschreibung Informationsaushang über die Wahl Mitteilung von Daten und Orten Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen Wählerverzeichnis als Anlage

18 Zulassung der Wahlvorschläge
Prüfungsverfahren passives Wahlrecht, wenn aktiv wahlberechtigt und länger als 6 Monate im Betrieb (§ 8 BetrVG) Wahlvorschlag erfordert Stützunterschriften (5 %-Hürde) Listen- oder Personenvorschlag, abhängig vom Wahlverfahren

19 Veröffentlichung der Wahlvorschläge
Informationsaushang über die wählbaren Kandidaten eröffnet den „Wahlkampf“ ansonsten keine Ereignisse

20 Stimmabgabe Arbeitgeber muss Raum stellen keine Wahlbeeinflussung bei Stimmabgabe keine Zugangskontrollen durch Arbeitgeber, keine Beobachtung Mitarbeiter sind zur Wahl unter Berücksichtigung betrieblicher Belange unter Entgeltfortzahlung freigestellt

21 Feststellung des Wahlergebnisses
betriebsöffentliche Stimmauszählung Ergebniserrechnung nach anzuwendendem Wahlverfahren besondere Berücksichtigung des Minderheitengeschlechts

22 Veröffentlichung des Wahlergebnisses
erfolgt durch Aushang nach Wahlannahme durch gewählte Kandidaten setzt die Anfechtungsfrist nach § 19 BetrVG in Gang

23 Konstituierende Sitzung
Erste Sitzung des neu gewählten Betriebsrats Einladung durch Wahlvorstand wählt Vorsitzenden und Stellvertreter bleibt im Hintergrund, bis Amtszeit des alten BR endet Wahlergebnis wird AG mitgeteilt

24 V. Arbeitgeberseite Gestaltungsmöglichkeiten

25 VI. Grenzen der Einflussnahme

26 Begrenzung durch § 119 Abs. 1 Ziff. 1 BetrVG
bedenke: Betriebsfrieden bedenke: Vorbelastung für spätere Zusammenarbeit

27 VI. Wahlanfechtung und Rechtsschutz

28 Wahlanfechtung nach § 19 BetrVG
2-Wochen-Frist ab Aushang des Wahlergebnisses antragsberechtigt sind Arbeitgeber, Gewerkschaft oder drei Arbeitnehmer

29 Prüfungsmaßstab: Verstoß gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren Verstoß nicht behoben Wahlergebnis hierdurch geändert oder beeinflusst

30 Wahlanfechtung vor dem Arbeitsgericht
wenige Verfahren, häufig aber Erfolg bei der Anfechtung oft lange Verfahrensdauer durch die Instanzen Kompromiss: Bestellung eines neuen Wahlvorstands und Einleitung einer Neuwahl


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