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Vereinfachtes JAV-Wahlverfahren

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Präsentation zum Thema: "Vereinfachtes JAV-Wahlverfahren"—  Präsentation transkript:

1 Vereinfachtes JAV-Wahlverfahren
(Betriebe mit 5 bis 50 wahlberechtigten jugendlichen Arbeitnehmer/innen unter 18 Jahren und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten unter 25 Jahren bzw. 51 bis 100 dieser Beschäftigten bei Vereinbarung zw. WV und Arbeitgeber) Gestaltung: alle Rechte vorbehalten © WIK – K. Krause | I. Ritter | 2002

2 Achtung: BR muss bei Vorliegen der Voraussetzungen WV bestellen
Folie 1: Vereinfachtes JAV-Wahlverfahren Mindestanzahl von jugendlichen AN und Auszubildenden, Bestehen eines BR, normales und vereinfachtes Wahlverfahren Eine JAV wird nach § 60 Abs. 1 BetrVG gewählt: - in Betrieben mit in der Regel mindestens 5 AN, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (im Folgenden: jugendliche AN), oder die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (im Folgenden: Auszubildende) Achtung: BR muss bei Vorliegen der Voraussetzungen WV bestellen Wichtig: Wahl einer JAV setzt Bestehen eines BR Voraus (keine Wahl einer JAV ohne Existenz eines BR!) Welches Wahlverfahren findet Anwendung? - zwingend das vereinfachte Wahlverfahren: 5 bis 50 jugendliche AN bzw. Auszubildende vereinfachtes Wahlverfahren auf Grundlage einer freiwilligen Vereinbarung mit dem AG: 51 bis 100 jugendliche AN bzw. Auszubildende - zwingend das normale Wahlverfahren: über 100 jugendliche AN bzw. Auszubildende

3 Bestellung des Wahlvorstands
Folie 2 Vereinfachtes JAV-Wahlverfahren Bestellung des Wahlvorstands Betriebsrat bestellt zwingend dreiköpfigen WV zur Wahl der JAV per Beschluss Wann wird der Wahlvorstand bestellt? Sonstige Fälle der Bestellung eines WV (§ 13 II Nr iVm § 64 I S.2 BetrVG): gesetzlich vorgeschriebene An- zahl der JAV-Mitglieder wird unterschritten Rücktritt/Anfechtung/Auflösung der JAV - JAV besteht noch nicht wesentlich früher wegen notwendiger Vorbereitungszeit spätestens 4 Wochen vor Ablauf der Amtszeit, besser jedoch Beispiel: Amtszeit der alten JAV läuft am ab. 4 Wochen zurück: Besser jedoch wesentlich früher

4 Wann endet die Amtszeit einer JAV?
Folie 3: Vereinfachtes JAV-Wahlverfahren Ende der Amtszeit Wann endet die Amtszeit einer JAV? bei Bekanntgabe des Wahlergebnisses bestand bereits eine JAV: 2 Jahre nach dem Ende der Amtszeit der vorangehenden JAV Aber: spätestens immer am des Wahljahres bei Bekanntgabe des Wahlergebnisses bestand noch keine JAV: 2 Jahre nach dem Zeitpunkt der Bekanntgabe des Wahlergebnisses für die bestehende JAV Ausnahme: JAV-Wahl wurde außerhalb des regelmäßigen Wahlzeitraums durchgeführt und das Wahlergebnis wurde nach dem des Jahres vor dem Wahljahr bekannt gegeben Folge: keine JAV-Wahl notwendig (Amtszeit dann bis maximal 3 Jahre)

5 Bestellung des WV durch GBR/KBR/Arbeitsgericht
Folie 4: Vereinfachtes JAV-Wahlverfahren Bestellung des WV durch GBR/KBR/Arbeitsgericht Was passiert, wenn der BR nicht spätestens 4 Wochen vor Ende der Amtszeit der JAV einen WV bestellt? - 3 Wochen vor Ende der Amtszeit der JAV kann GBR oder - falls dieser nicht besteht – KBR WV bestellen 3 Wochen vor Ende der Amtszeit der JAV können 3 wahlberechtigte AN oder im Betrieb vertretene Gewerkschaft beim Arbeitsgericht Bestellung des WV beantragen (Arbeitsgericht setzt dann WV ein) und Wichtig: Bis zum rechtskräftigen Urteil des Arbeitsgerichtes kann BR/GBR/KBR WV bestellen und BR kann auch bis zum Tätigwerden des GBR/KBR bzw. bis zum rechtskräftigen Urteil des Arbeitsgerichtes Wahlvorstand bestellen

6 Zusammensetzung und Geschäftsführung des WV
Folie 5: Vereinfachtes JAV-Wahlverfahren Zusammensetzung und Geschäftsführung des WV Zusammensetzung: WV besteht zwingend aus 3 Mitgliedern 3 Mit- glieder wählbar zum BR Eines der Mitglieder muss sein (volljährig und mind. 6 Monate betriebszugehörig) Vorsitzende/r Eines der Mitglieder wird bestellt zur/zum: Aufgaben: - Vertretung des WV nach außen, - Unterzeichnung von Schriftstücken, - Vertretung vor dem Arbeitsgericht Männer und Frauen Wichtig: sollen dem WV angehören, wenn beide Geschlechter unter jugendlichen AN und Auszubildenden im Betrieb vertreten Ersatz- mitglieder Wichtig: nach Möglichkeit für jedes Mitglied eines, Reihenfolge muss festgelegt werden im Betrieb vertretene Gewerkschaft kann (nicht stimmberechtigtes) Mitglied entsenden (nur möglich, wenn nicht be- reits ein Mitglied des WV Mitglied der Gewerkschaft ist) Wichtig: Geschäfts- führung: - Beschlüsse des Wahlvorstands werden in nicht öffentlichen Sitzungen mit einfacher Mehrheit gefasst (Beschlussfähigkeit bei Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Mitglieder) - WV kann sich schriftliche Geschäftsordnung geben - Betriebsadresse muss festgelegt werden, unter der der WV zu erreichen ist - Hinzuziehung von Wahlhelfern für den Wahlvorgang möglich (Beschluss)

7 Kolleginnen und Kollegen
Folie 6: Vereinfachtes JAV-Wahlverfahren Information der ausländischen jugendlichen AN und Auszubildenden Das aktive und passive Wahlrecht aller betriebsangehörigen jugendlichen AN und Auszu- bildenden ist ein hohes Gut Daher der Grundsatz: WV soll die der deutschen Sprache nicht mächtigen jugendlichen AN und Auszubildende informieren über: - Wählerliste und Wahlvorschläge - Wahlvorgang und Stimmabgabe auf Wahlversammlung - Wahlverfahren Wie können die ausländischen Kolleginnen und Kollegen informiert werden? Wichtig: Es sollen alle Bekanntmachungen und Aushänge des Wahlvorstands übersetzt und die Übersetzung ebenfalls ausgehängt werden 1. Merkblatt 2. Dolmetscher (Durchführung einer Versammlung für die ausländischen jug. AN und Auszubildenden)

8 Aufstellen der Wählerliste
Folie 7: Vereinfachtes JAV-Wahlverfahren Aufstellen der Wählerliste Erste Amtshandlung des WV: Aufstellung einer Liste aller wahlberechtigten jugendlichen AN und Auszubildenden Inhalt Achtung: WV hat (gerichtlich durchsetzbaren) Auskunftsanspruch gegen den AG: Alle Informationen und Unterlagen, die für die Erstellung der Wählerliste notwendig sind, müssen vom AG erteilt / herausgegeben werden. - getrennt nach Geschlechtern - mit Familienname, Vorname und Geburtsdatum - in alphabetischer Reihenfolge WV macht vor Erstellen der Wähler-liste den Auskunftsanspruch geltend (Fristsetzung) und verwertet die Informationen Nach Erstellen der Wählerliste: Wählerliste wird zeitgleich mit Erlass des Wahlausschreibens ohne Geburtsdaten der jugendlichen AN und Auszubildenden ausgelegt oder mittels Informations- und Kommunikationstech- nik bekannt gegeben. Bleibt AG untätig: Einleitung eines Beschlussverfahrens erwägen (einstweilige Verfügung) Aber: Alle jugendlichen AN und Auszubildenden müssen Einblick in die Wählerliste nehmen können.

9 Wahlberechtigung und AN-Status
Folie 8: Vereinfachtes JAV-Wahlverfahren Wahlberechtigung und AN-Status Grundsatz: Wahlberechtigt sind alle betriebsangehörigen (jugendlichen) AN unter 18 Jahren und alle Auszubildenden unter 25 Jahre Wichtig: Maßgebend ist das Alter am Tag der Wahlversammlung Definition Arbeitnehmer/innen: persönlich abhängige Beschäftigte, die für den AG Dienste leisten und dessen Weisungsrecht unterworfen und in dessen Betrieb eingegliedert sind Dazu zählen: Proble- matisch: - ausländische jug. AN - jug. Teilzeit-AN - jug. Außendienstmitarbeiter/innen - jug. Tele-AN - jug. Heim-AN - sog. „freie Mitarbeiter“ - sog. „Selbstständige“ - Fremdfirmenangestellte

10 klassische Auszubildende: Berufsausbildungsvertrag nach § 3 BBiG
Folie 9: Vereinfachtes JAV-Wahlverfahren Wahlberechtigung und Auszubildenden-Status Wahlberechtigt sind auch die „zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten“ unter 25 Jahren dazu gehören: klassische Auszubildende: Berufsausbildungsvertrag nach § 3 BBiG Aber auch: Vertragsverhältnisse, die Ausbildung im weiteren Sinne zum Gegenstand haben (Vermittlung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten) wie: Anlernlinge, Praktikanten, Volontäre, Umschüler, Krankenpflegeschüler, Teilnehmer an berufsvorbereitenden Ausbildungsmaßnahmen Nicht: Absolventen eines freiwilligen sozialen Jahres, theoretische Ausbildung ohne Bezug zum Betrieb, Schülerpraktikanten Aber: Auszubildende in reinen Ausbildungsbetrieben (außerbetriebliche Ausbildungswerkstatt, Berufsbildungswerk, Berufsförderungswerk, Reha-Zentrum etc.) haben kein Wahlrecht (Auszubildende sind hier „Zweck“ und nicht „Mittel zum Zweck“) Merke: Auszubildende in überbetrieblichen Ausbildungsstätten (Lehrwerkstätten, Ausbildungszentren) sind wahlberechtigt, da diese Betriebe keine reinen Ausbildungsbetriebe sind Achtung: Volljährige Auszubildende haben das Wahlrecht zur JAV und zum BR

11 Betriebszugehörigkeit der jugendlichen AN und Auszubildenden
Folie 10: Vereinfachtes JAV-Wahlverfahren Betriebszugehörigkeit der jugendlichen AN und Auszubildenden Wahlberechtigung nach § 61 Abs. 1 und § 60 Abs. 1 BetrVG setzt voraus: Betriebszugehörigkeit - auf Montage und im Außendienst eingesetzt werden, wenn sie der Weisungsmacht der Betriebsleitung unterliegen vorübergehend im Ausland eingesetzt werden, ohne die Bindung an den Betrieb zu verlieren - vorübergehend in einen anderen Betrieb versetzt werden wegen Wehr- und Zivildienst abwesend sind sich in Elternzeit befinden - gekündigte sind und weiter beschäftigt werden betriebszugehörig sind jugendliche AN und Auszubildende, die Problematisch: Berufsausbildung in mehreren Betrieb eines UN (Ausbildung in Abschnitten) nur Betriebszugehörigkeit zu dem Betrieb, in dem wesentliche Entscheidungen in personellen und sozialen Angelegenheiten der Auszubildenden getroffen werden Berufsausbildung in Betrieben mehrerer UN eines Konzerns nur Betriebszugehörigkeit zu dem Betrieb des UN, mit dem Vertrag geschlossen wurde und in dem die wesentlichen Entscheidungen in personellen und sozialen Angelegenheiten getroffen werden ABER: Wenn Auszubildende für die gesamte Zeit in einem Betrieb eines UN zugewie- sen werden, mit dem kein Vertrag besteht, dann Betriebszugehörigkeit zu diesem Betrieb

12 Folie 11: Vereinfachtes JAV-Wahlverfahren Größe der JAV (§ 62 Abs. 1 BetrVG) und Regelanzahl der jugendliche AN und Auszubildenden (Wahlberechtigte AN: jugendliche AN unter 18 Jahren und Auszubildende unter 25 Jahre) Regelanzahl der jugendlichen AN und Auszubildenden Maßgebliche Zahlenstaffel für die Anzahl der JAV-Mitglieder: Grundsatz: Es kommt darauf an, wie viele jugendliche AN Auszubildende „in der Regel“ im Betrieb tätig sind 5 bis 20 wahlberechtigte Arbeitnehmer: eine Person 21 bis 50 wahlberechtigte Arbeitnehmer: 3 Mitglieder 51 bis 150 wahlberechtigte Arbeitnehmer: 5 Mitglieder - die Anzahl der betriebsangehörigen jugendlichen AN und Auszubildenden im Normalzustand (Rückblick und Prognose) - dem WV steht ein Beurteilungsspielraum zu - Aushilfs-AN zählen, wenn sie mind. 6 Monate im Jahr tätig sind

13 Mindestsitze des Geschlechts in der Minderheit (§ 62 Abs.3 BetrVG)
Folie 12: Vereinfachtes JAV-Wahlverfahren Mindestsitze des Geschlechts in der Minderheit (§ 62 Abs.3 BetrVG) Die Unterscheidung in Arbeiter und Angestellte (Gruppenprinzip) existiert nicht mehr Aber: Wenn JAV aus mind. 3 Mitgliedern besteht, muss das Geschlecht in der Minderheit (Männer oder Frauen) mind. entsprechend dem zahlenmäßigen Verhältnis in der JAV vertreten sein. Achtung: Mindestsitze heißt, dass mehr Sitze möglich sind Die Anzahl der Mindestsitze berechnet sich nach dem Höchstzahlensystem: Beispiel: Betrieb mit 49 jugendlichen AN und Auszubildenden, davon 30 männliche und 19 weibliche Beschäftigte. Es sind 3 JAV-Sitze zu vergeben. Berechnung nach dem Höchstzahlensystem (Zahlen nebeneinander stellen, jeweils durch 1, 2 , 3 usw. teilen, danach die höchsten Teilzahlen aussortieren): 30 Männer : 1 = Frauen : 1 = 19 30 Männer : 2 = Frauen : 2 = 9,5 30 Männer : 3 = Frauen : 3 = 6,33 Ergebnis: 1 Höchstzahl entfällt auf die Frauen, daher 1 Mindestsitz. Achtung: Sollte die niedrigste noch relevante Höchstzahl auf beide Geschlechter zugleich entfallen, entscheidet das Los.

14 Das Wahlausschreiben Bekanntmachung:
Folie 13: Vereinfachtes JAV-Wahlverfahren Das Wahlausschreiben WV muss nun Wahlausschreiben vorbereiten und Beschluss fassen über: - Ort, an dem Wählerliste und Wahlordnung ausliegen sollen - Ort, an dem die Wahlvorschläge aushängen sollen - Ort, Tag und Zeit der Wahlversammlung (Stimmabgabe) - Betriebsteile und Kleinstbetriebe, in denen schriftliche Stimmabgabe erfolgen soll - Betriebsadresse des Wahlvorstands - Ort, Tag und Zeit der öffentlichen Stimmauszählung Danach: Unverzüglich Erlass des Wahlaus- schreibens (Formular verwenden) Bekanntmachung: - Aushang eines Abdrucks des Wahlausschreibens an geeigneter Stelle (auch mehrere möglich) bis zum Tag der Wahlversammlung - Bekanntmachung auch ausschließ- lich mittels der im Betrieb vorhan- denen Informations- und Kommuni- kationstechnik möglich, wenn alle jugendlichen AN und Auszubilden- den Kenntnis bekommen können (ergänzend immer) Nachträgliche Korrekturmöglichkeit: Nur bei Schreibfehlern und offensichtlichen Unrichtigkeiten

15 Vereinfachtes JAV-Wahlverfahren
Folie 13a(1):   (Betriebsadresse des Wahlvorstands) (Datum des Erlasses/Aushangs) –Der Wahlvorstand zur Wahl der JAV– Wahlausschreiben    Sehr geehrte Damen und Herren, wir setzen Sie davon in Kenntnis, dass der Wahlvorstand zur Wahl der JAV im Betrieb in seiner Sitzung am den Erlass folgenden Wahlausschreibens beschlossen hat: Die Wahl der JAV findet auf einer Wahlversammlung am von bis Uhr in statt. Ausgenommen hiervon sind die folgenden Betriebsteile bzw. Kleinstbetriebe, für die die schriftliche Stimmabgabe beschlossen wurde: Arbeitnehmer/innen, die wegen der Eigenart ihres Beschäftigungsverhältnisses zum Zeitpunkt der Wahlversammlung voraussichtlich nicht im Betrieb anwesend sein werden, erhalten die Briefwahlunterlagen unaufgefordert zugesandt. Arbeitnehmer/innen, die zum Zeitpunkt der Wahlversammlung wegen Abwesenheit vom Betrieb voraussichtlich verhindert sind, ihre Stimme persönlich abzugeben, können beim Wahlvorstand bis drei Tage vor der Wahlversammlung, d.h. bis zum , die nachträgliche schriftliche Stimmabgabe beantragen. Briefwähler/innen und Personen, die die nachträgliche schriftliche Stimmabgabe beantragt haben, müssen ihre Briefwahlunterlagen bis zum um Uhr .an den Wahlvorstand (Betriebsadresse siehe oben) zugestellt haben Äußerst wichtig ist, dass nur diejenigen jugendlichen Arbeitnehmer unter 18 Jahren und diejenigen zu ihrer Berufsausbildung beschäftigten Arbeitnehmer/innen wahlberechtigt und wählbar sind, die in die Wählerliste eingetragen sind. Darüber hinaus sind alle Arbeitnehmer/innen des Betriebs wählbar, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Diese wählbaren Arbeitnehmer/innen müssen nicht auf der Wählerliste stehen. Die Wählerliste und die Wahlordnung liegen in (Ortsangabe) zur Einsicht aus bzw. können ergänzend/ausschließlich in elektronischer Form (Art und Weise, Ort) zur Kenntnis genommen werden.   Sollten Sie der Auffassung sein, dass die Wählerliste fehlerhaft ist, so können Sie gegen diese schriftlich Einspruch einlegen, eingehend beim Wahlvorstand unter der oben genannten Betriebsadresse bis spätestens zum Ein verspätet oder nur mündlich eingelegter Einspruch kann nicht berücksichtigt werden. M 6 (JAV) Musteraushang: Wahlausschreiben - Vereinfachtes Wahlverfahren - Vereinfachtes JAV-Wahlverfahren

16 Vereinfachtes JAV-Wahlverfahren
Folie 13a(2): -2- Sollten Sie der Auffassung sein, dass die Wählerliste fehlerhaft ist, so können Sie gegen diese schriftlich Einspruch einlegen, eingehend beim Wahlvorstand unter der oben genannten Betriebsadresse bis spätestens zum Ein verspätet oder nur mündlich eingelegter Einspruch kann nicht berücksichtigt werden. Die JAV hat aus Mitgliedern zu bestehen. Das Geschlecht, das unter den jugendlichen Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern unter 18 Jahren und den zu ihrer Berufsausbildung beschäftigten Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern unter 25 Jahren des Betriebs in der Minderheit ist, muss entsprechend seinem zahlenmäßigen Verhältnis in der JAV vertreten sein. In unserem Betrieb sind __,__ % weibliche und __,__ % männliche jugendliche Arbeitnehmer/innen und zu ihrer Berufsausbildung beschäftigte Arbeitnehmer/innen unter 25 Jahren beschäftigt. Daraus folgt, dass der JAV mindestens ___ Frauen/ Männer (Mindestsitze des Geschlechts in der Minderheit) angehören müssen. Gewählt werden können weiter nur diejenigen Arbeitnehmer/innen und Auszubildenden unter 25 Jahren, die ordnungsgemäß zur Wahl vorgeschlagen wurden. Ein ordnungsgemäßer Wahlvorschlag setzt voraus, dass dieser von mindestens ___ wahlberechtigten jugendlichen Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen unter 18 Jahren und den zu ihrer Berufsausbildung beschäftigten Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern unter 25 Jahren unterzeichnet worden ist (Stützunterschriften). Es muss zwingend beachtet werden, dass nur wahlberechtigte Beschäftigte Stützunterschriften leisten können. Der Wahlvorschlag einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft muss von zwei Beauftragten unterzeichnet worden sein. Die Wahlvorschläge müssen weiter schriftlich bis spätestens eine Woche vor dem Tag der Wahlversammlung zur Wahl der JAV eingereicht werden. Der letzte Tag der Einreichung von Wahlvorschlägen ist der Bei der Aufstellung von Wahlvorschlägen sollen die einzelnen Organisationsbereiche, die verschiedenen Beschäftigungsarten und Ausbildungsberufe berücksichtigt werden. Nicht fristgerecht eingereichte Wahlvorschläge können nicht berücksichtigt werden. Die Wahlvorschläge hängen an folgenden Orten/am folgenden Ort bis um Abschluss der Stimmabgabe aus: und/oder sind in elektronischer Form in folgender Weise einsehbar: (Art und Weise, Ort). Nach erfolgter Stimmabgabe erfolgt die öffentliche Stimmauszählung am: ab: Uhr in: Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen (Wahlvorstandsvorsitzende/r) (weiteres stimmberechtigtes Wahlvorstandsmitglied) M 6 (JAV) Musteraushang: Wahlausschreiben - Vereinfachtes Wahlverfahren - Vereinfachtes JAV-Wahlverfahren

17 Folie 14: Vereinfachtes JAV-Wahlverfahren Auslegen der Wählerliste und der Wahlordnung, Einsprüche gegen die Wählerliste WV muss Wählerliste und Wahlordnung auslegen: - vom Tage des Erlasses und Aushängens des Wahlausschreibens an - bis zum Abschluss der Stimmabgabe auf der Wahlversammlung - an dem Ort, der im Wahlausschreiben benannt ist - oder mittels der im Wahlausschreiben benannten Informations- und Kommunikations- technik (z.B. Intranet) - Wählerliste darf Geburtsdaten der Arbeitnehmer/innen nicht enthalten jeder jugendliche AN und Auszubildende ist einspruchsberechtigt unabhängig von Wahlberechtigung - Einspruchsfrist: vor Ablauf von 3 Tagen ab Erlass des Wahlausschreibens - WV entscheidet unverzüglich über Einsprüche jugendlicher AN und Auszubildender erhält Entscheidung des WV schriftlich mitgeteilt (spätestens am Tag vor der Wahlversammlung) Einsprüche gegen die Wählerliste: Achtung: Wählerliste muss vom Wahlvorstand laufend berichtigt und ergänzt werden bis zum Tag der Wahlversammlung (ständige Aktualisierung)

18 Wählbarkeit der jugendlichen AN und Auszubildenden
Folie 15: Vereinfachtes JAV-Wahlverfahren Wählbarkeit der jugendlichen AN und Auszubildenden Grundsatz: Wählbar sind die in § 60 Abs. 1 BetrVG aufgeführten betriebszugehörigen jugendliche AN unter 18 Jahren und betriebszugehörigen Auszubildende unter 25 Jahren aber: gem. § 61 Abs. 2 BetrVG daneben auch: betriebszugehörige jugendliche AN zwischen 19 und 25 Jahren, die aber nicht wahlberechtigt sind Wichtig: Diese AN müssen nicht in die Wählerliste eingetragen werden, um wählbar zu sein Stichtag für die Ermittlung der Altersgrenze für die Wählbarkeit: Tag des Beginns der Amtszeit der JAV Achtung: Mitglieder des BR sind nicht wählbar Wählbar sind insbesondere auch: Gekündigte jugendliche Arbeitnehmer und Aus-zubildende unabhängig von ihrer Weiterbeschäftigung Ansonsten: Es gelten die gleichen Grundsätze bezüglich der Betriebszugehörigkeit, wie beim aktiven Wahlrecht.

19 Wahlvorschläge Die JAV-Wahl erfolgt auf Grundlage von Wahlvorschlägen:
Folie 16: Vereinfachtes JAV-Wahlverfahren Wahlvorschläge Die JAV-Wahl erfolgt auf Grundlage von Wahlvorschlägen: Wie muss ein Wahlvorschlag ausgestaltet sein? - Einreichungsfrist: bis 1 Woche vor dem Tag der Wahlversammlung - erforderliche Stützunterschriften: 5 % der jugendlichen AN und Auszubildenden mind. 3 wahlberechtigte jugendlich AN und Aus- zubildende, in Betrieben mit in der Regel bis zu 20 jugendlichen AN und Auszubildenden reichen 2 Unterschriften, Unterschriften von 50 jug. AN und Auszubildenden immer ausreichend - von Gewerkschaft eingereichter Vorschlag: Unterschrift von 2 Gewerkschaftsbeauftragten erforderlich - Wahlvorschlag ist einheitliche Urkunde: Kandidatenteil und Unterschriftenteil gehören zusammen - Wahlbewerber/innen sind im Vorschlag aufzuführen mit > Familienname, > Vorname, > Geburtsdatum und > Art der Beschäftigung im Betrieb und Ausbildungs- beruf - schriftliche Zustimmung der Bewerberin/des Bewerbers ist beizufügen Vorschlagsvertreter/in wird benannt (sonst: erste/r Unterzeichner/in des Vorschlags)

20 Vereinfachtes JAV-Wahlverfahren
Folie 17(1): Vorschlagsliste (Wahlvorschlag) Wahl der JAV am:  Betrieb:  Unternehmen:  Kennwort: Wahlvorschlagsvertreter/in: 1. Teil: Bewerber/innen mit Zustimmungserklärung eines jeden einzelnen Bewerbers/einer jeden einzelnen Bewerberin Vereinfachtes JAV-Wahlverfahren lfd Nr Familienname Vorname Geschlecht (m/w) Geburtsdatum Beschäftigungs­ art im Betrieb Ausbildungs- beruf Zustimmung zur Bewerbung (Unterschrift) 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 M 8 (JAV) Musterformular: Wahlvorschlag - Vereinfachtes Wahlverfahren

21 Vereinfachtes JAV-Wahlverfahren
Folie 17(2): 2. Teil: Stützunterschriften (fest mit dem 1. Teil verbunden) Hinweise für die Einreichung einer gültigen Vorschlagsliste (Wahlvorschlag): Wählbar und sind nicht nur die jugendlichen Arbeitnehmer/innen unter 18 Jahren und die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigten Arbeitnehmer/innen unter 25 Jahren, sondern alle Arbeitnehmer/innen des Betriebs, die am Tag des Beginns der Amtszeit der neu gewählten JAV das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben werden. Die Wahlbewerber/innen sind auf dem Wahlvorschlag mit Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Art der Beschäftigung im Betrieb und Ausbildungsberuf aufzuführen. Alle Angaben müssen gut lesbar sein. Jeder Wahlvorschlag soll mindestens doppelt so viele Bewerber/innen aufweisen, wie bei der Wahl JAV-Mitglieder zu wählen sind. Dies ist jedoch keine zwingende Vorschrift. Es ist auch zulässig, dass auf einer Vorschlagsliste weniger Bewerber/innen als zu wählende JAV-Mitglieder aufgeführt sind. Möglich ist auch ein Wahlvorschlag mit nur einem Bewerber/einer Bewerberin. Die schriftliche Zustimmung jedes Bewerbers/jeder Bewerberin zur Aufnahme in den Wahlvorschlag ist beizufügen (§ 39 Abs. 1 S. 1 iVm § 6 Abs. 3 S. 2 WO). Die Zustimmung kann in dem Wahlvorschlag selbst erfolgen oder durch gesonderte schriftliche Zustimmung. Aus Gründen der Praktikabilität sollte die Zustimmungserklärung in dem Wahlvorschlag selbst enthalten sein. Ein Wahlvorschlag setzt sich zusammen aus einem Teil, der die Bewerber/innen, und einem Teil, der die Stützunterschriften für die Vorschlagsliste enthält. Die Unterzeichner/innen unterstützen den Wahlvorschlag mit ihrer Stützunterschrift. Die erforderliche Anzahl der Stützunterschriften für eine Vorschlagsliste ergibt sich aus dem ausgehängten Wahlausschreiben. M 8 (JAV) Musterformular: Wahlvorschlag - Vereinfachtes Wahlverfahren - Vereinfachtes JAV-Wahlverfahren lfd Nr Familienname Vorname Geburtsdatum Unterschrift 1 2 3 4 5 6 bis 15

22 Vereinfachtes JAV-Wahlverfahren
Folie 17(3): Der Wahlvorschlag selbst ist eine einheitliche Urkunde. Der Teil, der die Bewerber/innen enthält und Teil, der die Stützunterschriften enthält, müssen gegen jegliche Trennung gesichert sein. Eine Verbindung mit Büroklammern ist nicht, eine Verbindung mittels einer Heftmaschine dagegen ist ausreichend. Es können jedoch mehrere völlig identische Ausfertigungen einer Vorschlagsliste unter den Beschäftigten umlaufen, die dann als ein einheitlicher Wahlvorschlag gelten. Aber: Nicht einmal die Reihenfolge der Bewerber/innen darf auf den umlaufenden Vorschlagslisten unterschiedlich sein. Einer der Unterzeichner/innen eines Wahlvorschlags ist als Vertreter/in berechtigt und verpflichtet, vom Wahlvorstand Entscheidungen und Erklärungen in Empfang zu nehmen und gegenüber dem Wahlvorstand abzugeben. Wenn kein/e Wahlvorschlagsvertreter/in von den Unterzeichnern/Unterzeichnerinnen als solche/r bezeichnet wird, muss der Wahlvorstand die/den an erster Stelle auf der Liste stehenden Unterzeichner/in als Wahlvorschlagsvertreter/in ansehen.    M 8 (JAV) Musterformular: Wahlvorschlag - Vereinfachtes Wahlverfahren - Vereinfachtes JAV-Wahlverfahren

23 Prüfung der Wahlvorschläge durch den WV
Folie 18: Vereinfachtes JAV-Wahlverfahren Prüfung der Wahlvorschläge durch den WV - die Einreichung des Wahlvorschlags der/dem Überbringerin/in bzw. der/dem Vorschlagsvertreter/in schriftlich bestätigen Zunächst muss WV Wenn mehrfache Stützunterschriften, dann fordert WV jugend- lichen AN bzw. Auszubildenden auf, innerhalb von 3 Arbeitstagen zu erklären, welchen Wahlvorschlag sie/er unterstützt. Danach: Prüfung, ob Vor- schlag versehen ist mit mehr- fachen Stützunterschriften: Bei nicht erfolgter Erklärung: Unterschrift zählt auf zuerst eingereichtem Vorschlag, im Falle gleichzeitig eingereichter Vorschläge entscheidet das Los Grundsatz: Stützunterschrift zählt nur auf einem Vorschlag Aber: die Frist für die Erklärung darf Mindestfrist für die Einreichung der Wahlvorschläge (1 Woche vor dem Tag der Wahlversammlung) nicht überschreiten Beispiel: WV teilt am dem jugendlichen AN bzw. Auszubildenden schriftlich mit, dass er mehrere Wahlvorschläge unterstützt hat. Wenn die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge am endet (Tag der Wahl-versammlung: ), dann kann dem jugendlichen AN bzw. Auszu-bildenden nur bis zum die Frist zur Erklärung eingeräumt werden Bei nicht erfolgter Erklärung: Unterschrift zählt auf zuerst einge-reichtem Wahlvorschlag, im Falle gleichzeitig eingereichter Wahl-vorschläge entscheidet das Los

24 Prüfung der Wahlvorschläge auf heilbare und unheilbare Mängel
Folie 19: Vereinfachtes JAV-Wahlverfahren Prüfung der Wahlvorschläge auf heilbare und unheilbare Mängel WV prüft Mängel der Wahlvorschläge (möglichst innerhalb von 2 Arbeitstagen) auf: 1. Heilbare Mängel: Bewerber/innen sind nicht mit Familienname, Vorname, Ge- burtsdatum, Art der Be- schäftigung im Betrieb oder Ausbildungsberuf bezeichnet schriftliche Zustimmung der Bewerberin/des Bewerbers liegt nicht vor wegen Streichung/Rücknahme nicht ausreichende Anzahl von Stützunterschriften Folge: WV teilt Vorschlags- vertreter/in Mangel schriftlich mit Angabe der Gründe mit, Möglichkeit der Heilung des Mangels binnen 3 Arbeitstagen, dem WV muss binnen der Frist die Heilung des Mangels nachgewiesen werden Aber: die Frist für die Er-klärung darf Mindestfrist für die Einreichung der Wahlvorschläge (1 Wo-che vor dem Tag der Wahlversammlung) nicht überschreiten 2. Unheilbare Mängel: Wahlvorschlag nicht fristge- recht eingereicht nicht ausreichende Anzahl von Stützunterschriften Stützunterschriften von nicht wahlberechtigten jug. AN bzw. Auszubildenden Kandidatur eines nicht wahl- berechtigten jugendlichen AN Folge:Wahlvorschlag ist unheilbar ungültig (keine Möglichkeit der Nachbesserung) Was passiert, wenn keine gültigen Wahlvorschläge eingereicht werden? Abbruch des Wahlverfahrens und Bekanntgabe des Abbruchs durch WV, keine Nachfrist

25 Personenwahl und Bekanntmachung der Wahlvorschläge
Folie 20: Vereinfachtes JAV-Wahlverfahren Personenwahl und Bekanntmachung der Wahlvorschläge Die Wahl findet im vereinfachten Wahlverfahren immer als Personenwahl statt: Personenwahl jugendlicher AN bzw. Auszubildender hat so viele Stimmen wie JAV-Mitglieder zu wählen sind und wählt die Personen, die auf dem Stimmzettel stehen Nach der Prüfung der Wahlvorschläge: Bekanntmachung der Wahlvorschläge: spätestens 1 Woche vor der Wahlversammlung (also unmittelbar nach Ablauf der Einreichungsfrist, deshalb: schnelle Prüfung der Gültigkeit erforderlich, wenn erst am letzten Tag der Frist Wahlvorschläge eingereicht werden) - in gleicher Weise wie das Wahlausschreiben an dem Ort, der im Wahlausschreiben angegeben wurde Bekanntgabe aller Wahlvorschläge in vollständiger Form (ohne Stützunterschriften und Zustimmungs- erklärungen)

26 Nachträgliche schriftliche Stimmabgabe (Briefwahl) 1
Folie 21: Vereinfachtes JAV-Wahlverfahren Nachträgliche schriftliche Stimmabgabe (Briefwahl) 1 Jug. AN und Auszubildende können schriftlich ihre Stimme abgeben („Briefwahl“), wenn: - WV für Betriebsteile und Kleinstbetriebe Briefwahl beschlossen hat (WV übersendet ohne Aufforderung die Wahl- unterlagen) jugendliche AN bzw. Auszubildende am Wahltag wegen der Eigenart des Beschäftigungsverhältnisses (Monteure, Außendienstmitarbeiter/ innen etc.) nicht anwesend sind (WV übersendet ohne Aufforderung die Wahlunterlagen) jugendliche AN bzw. Auszubildende Briefwahl ausdrücklich verlangen wegen Abwesenheit am Wahltag (WV sendet zu auf diesen Antrag hin bzw. übergibt Wahlunterlagen); Antrag kann nur bis 3 Tage vor dem Tag der Wahlversammlung gestellt werden. - Wahlausschreiben - Wahlvorschläge - Stimmzettel - Wahlumschlag persönliche Erklärung des jugend- lichen AN bzw. Auszubildenden über persönliche Stimmabgabe - Freiumschlag - Merkblatt Achtung: wird die nachträgliche schrift- liche Stimmabgabe beantragt, muss dies der WV unter Angabe von Ort, Tag und Zeit der öffentlichen Stimmauszählung bekannt geben (an demselben Ort und in der gleichen Form wie das Wahl- ausschreiben), wenn dies nicht bereits im Wahlausschreiben geschehen ist Wahlunterlagen:

27  ...... Wichtig: Nachträgliche schriftliche Stimmabgabe (Briefwahl) 2
Folie 22: Vereinfachtes JAV-Wahlverfahren Nachträgliche schriftliche Stimmabgabe (Briefwahl) 2 Merkblatt Briefwahl So wählen Sie richtig: Füllen Sie den Stimmzettel und die persönliche Erklärung ordnungsgemäß aus. Legen Sie den Stimmzettel in den Stimmzettelumschlag und verschließen Sie ihn. Legen Sie den Stimmzettelumschlag und die Persönliche Erklärung in den großen Umschlag, adressiert: "An den Wahlvorstand" Betriebsadresse), und verschließen Sie ihn. Schicken Sie den Umschlag Rechtzeitig an den Wahlvor- stand (er muss spätestens am dort eingegangen sein) und denken Sie an die Postlaufzeiten! M 21 (JAV) Musterformular: Merkblatt Briefwahl - Vereinfachtes Wahlverfahren – Persönliche Erklärung Stimmzettel Stimmzettelumschlag An den Wahlvorstand Wahlurne Wichtig: Behinderte und des Lesens unkundige jugendliche AN und Auszubildende können für Stimmabgabe auf der Wahl- versammlung Vertrauenspersonen bestimmen Vertrauensperson leistet Hilfe bei der Stimmabgabe Vertrauensperson kann nicht sein: - WV-Mitglied - Wahlhelfer/in, Wahlbewerber/in

28 - Vereinfachtes Wahlverfahren -
Folie 23: Vereinfachtes JAV-Wahlverfahren Wahlversammlung: Vorbereitungshandlungen des WV Wie bereitet der WV die Wahlversammlung vor? Wahlkabinen, Wandschirme, Stellwände oder sonstige Vor- richtungen, die gewährleisten, dass die Stimmabgabe ge- heim und unbeobachtet erfol- gen kann Stimmzettel für die Wahl einer JAV im Betrieb des Unternehmens Am Die Wählerin/der Wähler kennzeichnet die von ihr/ihm gewünschten Bewerber­innen/Bewerber durch Ankreuzen an der hierfür vorgesehenen Stelle. Es dürfen nicht mehr Bewerberinnen/Bewerber angekreuzt werden, als Mitglieder in die JAV zu wählen sind. Angekreuzt werden können deshalb bis zu Bewerberinnen/Bewerber.    MV 20 (JAV) Musterstimmzettel - Vereinfachtes Wahlverfahren - - Wahlmöglichkeit Nr. Name/Vorname Ausbildungsberuf Art der Beschäftigung Stimmzeichen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Organisiert werden müssen: Verschließbarkeit sicherstellen (Siegel, Plombe) - Wahlurne: drucktechnisch einheitlich gestalteter Stimmzettel (auch für die nachträgliche schriftliche Stimmabgabe) - Stimmzettel: alle Bewerber/innen in alphabetischer Reihenfolge mit Familienname, Vorname und Art der Beschäftigung und Ausbil- dungsberuf aufführen Ausgestaltung des Stimmzettels:

29 Durchführung der Wahlversammlung
Folie 24: Vereinfachtes JAV-Wahlverfahren Durchführung der Wahlversammlung Teilnehmer an der Wahlversammlung: - nur wahlberechtigte jugendliche AN und Auszubildende und die/der Gewerkschaftssekretär/in - nicht: AG und leitende Angestellte und nicht wahlberechtigte AN Durchführung des Wahlaktes auf der Versammlung: - WV-Vorsitzender leitet die Wahlversammlung - Erläuterung der Grundsätze der Personenwahl und des Stimmzettels jedem wahlberechtigten jugendlichen AN bzw. Auszubildenden wird ein Stimmzettel und ein Wahl- umschlag ausgehändigt - WV bzw. Wahlhelfer vermerken die Aushändigung des Stimmzettels in der Wählerliste jugendlicher AN bzw. Auszubildender gibt seine Stimme geheim ab und steckt den Stimmzettel in den Wahlumschlag - jugendlicher AN bzw. Auszubildender wirft Wahlumschlag in die Wahlurne Achtung: Es müssen immer zwei WV-Mitglieder oder 1 WV-Mitglied und ein/e Wahlhelfer/in im Ver- sammlungsraum anwesend sein Achtung: Behinderte und des Lesens unkundige jugendliche AN bzw. Auszubildende können für Wahlakt Vertrauens- person bestimmen - Vertrauensperson leistet Hilfe bei der Stimmabgabe - Vertrauensperson kann nicht sein: WV-Mitglied, Wahlhelfer/in, Wahlbewerber/in

30 Folie 25: Vereinfachtes JAV-Wahlverfahren Öffentliche Stimmauszählung und Prüfung der Gültigkeit/Ungültigkeit von Stimmen Grundsatz: WV hat Stimmen öffentlich auszuzählen: - Ort, Tag und Zeit der Stimmauszählung wie im Wahlausschreiben angegeben - Anwesenheit aller WV-Mitglieder erforderlich Versiegelung der Urnen und Aufbewahrung in verschlossenem Raum bis zur Stimmauszählung nach dem Termin für die nachträgliche schriftliche Stimm- abgabe unmittelbar nach Ablauf der Frist für die nachträgliche schriftliche Stimmab- gabe öffnet WV in öffentlicher Sitzung die Freiumschläge und legt die Wahlum- schläge in die Urne (keine gesonderte Auszählung der Briefwahlstimmen) Briefwahlstimmen: - ob Freiumschlag rechtzeitig vor Fristablauf beim WV eingegangen ist - ob jugendlicher AN bzw. Auszubildender nicht bereits auf der Wahlversamm- lung gewählt hat und ob persönliche Erklärung über die Stimmabgabe beigefügt wurde aber zuvor Prüfung:  Danach: Prüfung der Gültigkeit/Ungültigkeit der Stimmen durch WV: Stimmzettel sind ungültig wenn, - Stimmzettel ohne Wahlumschlag abgegeben wurde - Stimmzettel besondere Merkmale/Zusätze/Ein- schränkungen aufweist - der Wählerwille nicht eindeutig erkennbar ist - Stimmzettel unterschrieben wurde - mehr Stimmen als möglich abgegeben wurden Wichtig: Ungültige Stimmen werden zusammen mit der Wahlakte aufbewahrt und dürfen nicht vernichtet werden

31 Feststellung der Sitzverteilung und der Gewählten
Folie 26: Vereinfachtes JAV-Wahlverfahren Feststellung der Sitzverteilung und der Gewählten WV stellt die Sitzverteilung fest: - Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit werden an die Bewerber/innen des Geschlechts in der Minderheit vergeben, die die höchsten Stimmzahlen erhalten haben - kann das Geschlecht in der Minderheit Sitze nicht einnehmen, fallen diese dem Mehrheitsgeschlecht zu - Verteilung der Restsitze in der Reihenfolge der höchsten Stimmzahlen Beispiel: Ein Betrieb hat insgesamt 49 wahlberechtigte jugendliche AN und Auszubildende, davon 30 Männer und 19 Frauen. 3 Sitze sind zu vergeben. 1 Sitz steht den Frauen als Geschlecht in der Minderheit zu. Die JAV-Wahlen hatten folgendes Ergebnis: M Stimmen F = Kandidatin M Stimmen M = Kandidat M Stimmen F Stimmen M Stimmen Ergebnis: Die Kandidatin F1 erhält den Sitz des Geschlechts in der Minderheit, obwohl M3 mehr Stimmen erhalten hat. Die Kandidaten M1 und M2 sind ebenfalls gewählt. M3 wird Ersatzmitglied.

32 WV erstellt nach Feststellung des Wahlergebnisses Wahlniederschrift.
Folie 27: Vereinfachtes JAV-Wahlverfahren Wahlniederschrift WV erstellt nach Feststellung des Wahlergebnisses Wahlniederschrift.  Wahlniederschrift enthält: - Gesamtheit der abgegebenen Wahlumschläge und Zahl der abgegebenen gültigen Stimmen die jeder Person zugefallenen Stimmenzahlen die Zahl der ungültigen Stimmen - die Namen der in die JAV gewählten Bewerber/innen - besondere Zwischenfälle oder Vorkommnisse während der Durchführung der Wahlversammlung WV übersendet unverzüglich Wahlniederschrift an: Gewerkschaft Arbeitgeber

33 Benachrichtigung der neu gewählten JAV-Mitglieder
Folie 28: Vereinfachtes JAV-Wahlverfahren Benachrichtigung der neu gewählten JAV-Mitglieder WV muss nach Feststellung des Wahlergebnisses die neu gewählten JAV-Mitglieder schriftlich unterrichten. Bei Ablehnung der Wahl (binnen 3 Tagen ab Zugang der Unterrichtung): Grundsatz: nicht gewählte/r Bewerber/in mit der nächst höheren Stimmenzahl tritt an ihre/seine Stelle Problem: das Mandat ablehnende/r Bewerber/in gehört zum Geschlecht in der Minderheit Dann: Die/der nicht gewählte/r Bewerber/in des Geschlechts in der Minderheit mit der nächst höheren Stimmenzahl folgt nach

34 Bekanntmachung der gewählten JAV-Mitglieder und Konstituierung der JAV
Folie 29: Vereinfachtes JAV-Wahlverfahren Bekanntmachung der gewählten JAV-Mitglieder und Konstituierung der JAV WV muss Ergebnis der JAV-Wahl bekannt geben: - Ort: an den gleichen Stellen, an denen auch das Wahlausschreiben ausgehängt wurde - unverzüglich nach Ablauf der 3-Tage-Frist, innerhalb der die neu gewählten JAV-Mitglieder die Wahl annehmen oder ablehnen können - Bekanntmachung muss von der/dem Vorsitzenden und einem weiteren stimmberechtigten Mitglied des WV unterschrieben sein. Bekanntmachung des Wahlergebnisses setzt Fristen in Lauf: - Anfechtung der JAV-Wahl innerhalb von 2 Wochen (§ 63 Abs.2 S.2 iVm § 19 Abs.2 BetrVG) - Beginn der Amtszeit der neuen JAV, soweit die alte JAV nicht mehr im Amt ist Letzte Amtshandlung des WV: Einladung der neu gewählten JAV-Mitglieder zur konstituierenden Sitzung der JAV (Einladung spätestens 1 Woche nach der Wahlversammlung, Sitzung kann später liegen) - Benachrichtigung des AG von konstituierender Sitzung - wenn nicht die Hälfte der neu gewählten JAV-Mitglieder erscheinen, muss WV erneut einladen Ablauf der konstituierenden Sitzung der JAV: - WV-Vorsitzende/r leitet die Sitzung bis zur Wahl eines Wahlleiters - Wahlleiter/in übernimmt die Leitung der Sitzung - WV-Vorsitzende/r verlässt den Sitzungsraum (es sei denn, er/sie ist JAV-Mitglied) - Wahlleiter/in lässt JAV-Vorsitzende/n wählen, der/die dann die Sitzungsleitung übernimmt - neue JAV ist voll handlungsfähig (es sei denn, die Amtszeit des bisherigen JAV ist noch nicht abgelaufen) - WV-Vorsitzende/r übergibt der JAV die Wahlakten (Aufbewahrung während der gesamten Amtszeit)

35 Schutz der JAV-Wahl Kündigungsschutz
Folie 30: Vereinfachtes JAV-Wahlverfahren Schutz der JAV-Wahl Kündigungsschutz - Antragsteller beim Arbeits- gericht zur Bestellung eines WV: ab Zeitpunkt der Antrag- stellung bis zur Bekanntgabe der Wahlergebnisse; - wenn Wahl nicht durchgeführt wird: 3 Monate ab dem Zeitpunkt der Antragstellung beim Arbeitsgericht - Mitglieder des WV: ab dem Zeitpunkt der Bestellung, Ende: 6 Monate nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses - Wahlbewerber/innen: ab Aufstellung des Wahlvorschlags, Ende: 6 Monate nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses (Aufstellung des Wahlvorschlags dann, wenn erforderliche Stützunterschriften für bestimmte Kandidat/innen vorlie- gen, Einreichung des Vorschlags beim WV nicht relevant) Kündigungsschutz bedeutet vor Bekanntgabe des Wahlergebnisses: Ordentliche (fristgerechte) Kündigung unzulässig Kündigungsschutz bedeutet nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses: Ordentliche (fristgerechte) Kündigung unzulässig Außerordentliche Kündigung nur dann zulässig wenn: - wichtiger Grund vorliegt und - der BR der Kündigung zugestimmt hat oder - das Arbeitsgericht die Zustimmung des BR ersetzt hat Außerordentliche Kündigung nur dann zulässig wenn: - wichtiger Grund vorliegt und - der BR gemäß § 102 BetrVG zuvor angehört wurde  Besonderer Schutz von Auszubildenden: - Übernahmeanspruch nach § 78 a BetrVG in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis - Möglichkeit des AG, sich von diesem Anspruch von Arbeitsgericht befreien zu lassen - Auszubildende/r muss innerhalb der letzten drei Monate der Berufsausbildung schriftlich Übernahme beantragen

36 Gesetzlicher Schutz und Kosten der JAV-Wahl
Folie 31: Vereinfachtes JAV-Wahlverfahren Gesetzlicher Schutz und Kosten der JAV-Wahl Grundsatz: Verbot der Beschränkung des aktiven und passiven Wahlrechts und Verbot der Androhung und Zufügung von Nachteilen oder Gewährung oder Versprechen von Vorteilen Wichtig: Behinderung und Beeinflussung ist nicht nur am Tag der Wahlversamm- lung verboten, sondern gilt für den ge- samten Zeitraum der Vorbereitung und Durch- führung der Wahl Beispiele für geschützte Handlungen: Sammeln von Stützunterschriften, Durch- führung einer Versammlung der aus-ländischen jugendlichen AN und Auszu-bildenden, Werbung für einen bestimmten Wahlvorschlag etc. Behinderung oder Beeinflussung der JAV-Wahl ist auch strafbar (§ 119 BetrVG) Kosten der JAV-Wahl hat der AG zu tragen,  z.B.: Kosten für Aushänge, Stimmzettel, Briefwahlunterlagen, Wahlurne, Wahlkabinen, Formulare, WV-Schulungen, Ausfallzeiten für die Mitglieder des Wahlvorstands und die Wahlhelfer


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