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Informationswissenschaft im FB Informatik und Informationswissenschaft

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Präsentation zum Thema: "Informationswissenschaft im FB Informatik und Informationswissenschaft"—  Präsentation transkript:

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2 Informationswissenschaft im FB Informatik und Informationswissenschaft

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4 Universität Nürnberg-Erlangen 24.10.2008
Wem gehört Wissen? Zur Vereinbarkeit von Wissensökonomie und Wissensökologie Rainer Kuhlen German UNESCO Chair in Communications Fachbereich Informatik und Informationswissenschaft Universität Konstanz - Deutschland Universität Nürnberg-Erlangen This document will be published under the following Creative-Commons-License:

5 Commons Wem gehört Wissen? Wem Information?

6 Wem gehört Wissen? „Everyone says that the ownership and control of information is one of the most important forms of power in contemporary society … . It is intellectual property, not the regulation of cyber-smut, that provides the key to the distribution of wealth, power and access in the information society. The intellectual property regime could make - or break - the educational, political, scientific and cultural promise of the Net.” J. Boyle: A politics of intellectual property: Environmentalism for the net? ( )

7 Informationsprodukte
Wem gehört Wissen? Ideen, Fakten, Theorien, … sind grundsätzlich frei (können auch nicht für sich geschützt werden) Geschützt sind die Werke, sofern sie Ideen, Fakten, Theorien, … in einer wahrnehmbaren und kommunizierbaren Form darstellen Ein Urheberrechtsschutz bezieht sich nicht auf die Werke in ihrer materiellen Gestalt, sondern nur auf die Werke, sofern sie Ideen, Fakten, Theorien transportieren Wissen Informationsprodukte

8 Wem gehört Wissen? Eher: Wem gehört Information?

9 Wem gehört Wissen? Eher: Wem gehört Information?
In juristischer Hinsicht ist es eindeutig, „....that ideas and facts of themselves cannot be protected“ aber „the architecture or structure or way in which they are presented can be. It is therefore not enough to point to ideas or facts ... that are to be found in HBHG [das Gral-Buch] and DVC [das da-Vinci-Code-Buch von Brown].“ It must be shown that the architecture or structure is substantially copied.“

10 Wem gehört Wissen? Eher: Wem gehört Information?
Übernahme von Ideen erlaubt, wenn sie zur Entwicklung neuer eigenständiger Werke führen Der Vorwurf des Plagiatswurde letztlich zurückgewiesen. Die Entlehnungen bzw. wörtliche Wiedergaben einiger Stellen aus Browns Buch rechtfertige in einer fiktionalen Umgebung nicht den Vorwurf der Copyright-Verletzung. Es seien, legitimerweise nur einige Ideen und „Fakten“ übernommen worden. Judge Peter Smith J hat in seiner Urteilsbegründung selber einen geheimen Code über kursiv geschriebene Buchstaben eingebaut - gelöst unter:

11 Wem gehört Wissen? Wissen ein Commons, ein Allmende-Gut
Wissen ist frei und frei verfügbar. Wissen kann niemandem gehören, ebenso wenig wie die Luft niemandem gehören kann. Wissen, in der klassischen Formulierung von Thomas Jefferson, eignet sich nicht für Eigentum. Verfügbar ist Wissen allerdings nur dann, wenn man Zugriff auf die Wissen repräsentierenden Informationsprodukte hat. Wissen ein Commons, ein Allmende-Gut

12 Wem gehört Wissen? Wissen ein Commons, ein Allmende-Gut
Wissen ist frei und frei verfügbar. Wissen kann niemandem gehören, ebenso wenig wie die Luft niemandem gehören kann. Wissen, in der klassischen Formulierung von Thomas Jefferson, eignet sich nicht für Eigentum. Verfügbar ist Wissen allerdings nur dann, wenn man Zugriff auf die Wissen repräsentierenden Informationsprodukte hat. Wissen ein Commons, ein Allmende-Gut

13 Wem gehört Wissen? Wem gehört Information?
Commons Luft Wasser fossile Brennstoffe der öffentliche Raum Wissen …. ist unveräußerliches öffentliches Eigentum aber private Rechte zu Nutzung des Commons aber über Kompensationsleistungen zugunsten der Allgemeinheit

14 Wem gehört Wissen? Wem gehört Information?
private Rechte zu Nutzung des Commons über Kompensationsleistungen zugunsten der Allgemeinheit aber unter der irreversiblen Verwaltung eines National Oil Trust (Alaska Permanent Fund - APF) “common heritage rights of ownership of oil” Beispiel Öl 25 % ausgeschüttet an die Einwohner Alaska, ca. $ in 2007 75 % für Straßen, Ausbildung und andere soziale Dienste

15 Wem gehört Wissen? Wem gehört Information?
private Rechte zu Nutzung des Commons über Kompensationsleistungen zugunsten der Allgemeinheit aber Beispiel Luft Vorschlag für einen EU Sky Trust Reorganisation des CO2-Emissionshandels Gedeckelt werden die Emissionen und ausgeschüttet wird an die BürgerInnen. … . Denn es sind die BürgerInnen, die allesamt die gleichen Anspruchsrechte zur Nutzung der Atmosphäre haben. … . Davon zahlen die BürgerInnen als Konsumenten dann höhere Preise für energieintensive Produkte und Dienstleistungen. [Wer wenig verbraucht , hat einen Nettogewinn.]

16 Wem gehört Wissen? Wem gehört Information?
private Rechte zu Nutzung des Commons über Kompensationsleistungen zugunsten der Allgemeinheit aber komplizierter, da es sich hier nicht um ein nicht-erneuerbares Commons handelt Beispiel Wissen bislang weitgehend private Aneignung der Rechte über Verträge - nicht nur ohne Kompensation, sondern durch öffentlich Zusatzleistungen

17 Wer oder was reguliert Wissen?

18 Wer oder was reguliert Wissen?
law Umgang mit Wissen und Information market norms code Nach: Lawrence Lessig: Code and other laws of cyberspace. Basic Books, Perseus Books Group: New York 1999, second edition 2006

19 Wer oder was reguliert Wissen?
Verknappungsstrategien verwertungs-orientiert private Aneignung des Gewinns hohe Produktivität Starke IPR-Re-gulierungen [ bezüglich Recht und Technik (Code) Markt und Normen ] Wissensökonomie [ bezüglich Recht und Technik (Code) Markt und Normen ] Schwache IPR-Regulierungen Wissensökologie Öffnungsstrategien Langzeitsicherung Anreicherung des Commons Open Innovation entwicklungs-orientiert

20 Von den zwei Informationsmärkten

21 Wer oder was reguliert Wissen? Von den zwei Informationsmärkten
proprietäre kommerzielle Verwertungsmärkte öffentliche freie Austauschmärkte Handel mit Waren Objekte Teile des Commons Objekte reklamiert als Private Eigentumsrechte verbleibt als Eigentum im Commons

22 Wer oder was reguliert Wissen? Von den zwei Informationsmärkten
Private Eigentumsrechte Eigentum im Commons exklusiver kommerzieller Nutzungsrechte mit der Konsequenz mit der Konsequenz einfache kommerzielle Nutzungsrechte freie Nutzung und Möglichkeit der Entwicklung mit der Konsequenz der vielfältigen Verknappung Entschädigung an die Öffentlichkeit und

23 Von den zwei Informationsmärkten
proprietäre kommerzielle Verwertungsmärkte öffentliche freie Austauschmärkte Handel mit Waren Objekte Teile des Commons Objekte reklamiert als Private Eigentumsrechte verbleibt als Eigentum im Commons exklusiver kommerzieller Nutzungsrechte mit der Konsequenz mit der Konsequenz einfache kommerzielle Nutzungsrechte freie Nutzung und Möglichkeit der Entwicklung mit der Konsequenz der vielfältigen Verknappung Entschädigung an die Öffentlichkeit und

24 Modell der kommerziellen Verwertungsmärkte

25 Klassisches Verwertungsmodell der Wissenschaftsverlage
über Steuergelder finanziert über Steuergelder finanziert nutzt personelle und technische Infrastruktur über Steuergelder finanziert stellt Wissen in Werken dar Stellt Werke i.d.R. kostenlos den Verlagen bereit Autor/Urheber in Bildung und Wissenschaft über Steuergelder finanziert zahlt für Publi-kation oft Druckzuschüsse über Steuergelder finanziert sekundärer Retailmarkt Commons öffentlich finanziert privat angeeignet über Steuergelder finanziert Peer Review durch Wissenschaftler über Steuergelder finanziert primärer Verlaufsmarkt: Bibliotheken Werke werden von Verlagen aufberei-tet und öffentlich zugänglich gemacht tritt i.d.R. alle Verwertungs-rechte den Verlagen ab b In Anlehnung an: Open Access - die Revolution im wissenschaftlichen Publizieren? Vortrag von Dr. Rafael Ball im Rahmen des FZJ-Kolloquiums am 30. April

26 Marktversagen Unzureichendes Aus-nutzen der Potenziale der IKT
IKT= Informations- und Kommunikationstechnologien Rigoroses Ausnutzen der Monopol-situationen Monopole der Anbieter und der Produkte Verknappung vor allem bezüglich der Transaktionskosten Preispolitik Umwandlung des Urheberrechts in ein Verwerterrecht Technik (DRM) der technologischen und methodischen Innovationen vor allem der Geschäfts- und Organisationsmodelle

27 Gewinn nach Steuern zwischen 20 und 30%
Informationsökonomisches – Verknappung, Verwertung Der weltweit operierende Konzern mit Beschäftigten steigerte seinen Umsatz 2005 um 7 % auf 7,54 Milliarden €, den Gewinn vor Steuern um 9 % auf 1,02 Milliarden € und die Kapitalverzinsung pro Aktie um 11 %. Gewinn nach Steuern zwischen 20 und 30% Knappe Erläuterung des Inhalts

28 Transformation der Rechte
Eine Geschichte der fortschreitenden Privatisierung und Kommerzialisierung von Wissen und Information, d.h. der Umwandlung von öffentlichen Gütern in private. Rechte der Urheber an elektronischen Publikationen werden mit Blick auf die Verwertung zu Rechten der Verwerter mit der Konsequenz der Verknappung Knappe Erläuterung des Inhalts

29 Übertragung der Verwertungsrechte – Einräumung von Nutzungsrechten
Der bisherigen Geschäftspraxis der Informationswirtschaft liegt zugrunde, dass die Verwertungsrechte der Urheber per Vertrag den Vertretern der Kultur-/Informationswirtschaft (nun als Nutzungsrechte) überlassen werden. Mit dem Anspruch exklusiver Nutzung – d.h. dem Recht, andere von der Nutzung auszuschließen das ist ein klassisches Eigentumsrecht. aber Können/dürfen durch die Überlassung von Nutzungsrechten Eigentumsrechte an einem Commons entstehen?

30 Aktuelle (urheberrechts-verursachte) Probleme beim Umgang mit Wissen und Information

31 Aktuelle Probleme beim Umgang mit elektronischen Publikationen
als Ergebnis des „Ersten“ und „Zweiten Korbs“ – Gesetz geworden 2003 bzw. Anfang 2008 § 52a Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung § 52b Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen in Bibliotheken, Archiven und Museen § 53a Kopienversand auf Bestellung § 53 Abs. 2 Nr. 2 UrhG zur Zulässigkeit elektronischer Archive § 95b UrhG zur Durchsetzung der Privatkopie bei technischen Schutzmaßnahmen § 31a UrhG Unbekannte Nutzungsarten: Archivregelung Änderung des § 53 Abs. 5 UrhG zur Erweiterung des Rechts der elektronischen Archivkopie (§ 53 Abs. 2 Nr. 2 UrhG) auf elektronische Datenbankwerke § 49 UrhG zu Elektronischen Pressespiegeln § 52a UrhG zur Verlängerung der Befristung in § 137k § 95b UrhG zur Neubewertung der technischen Schutzmaßnahmen (DRM)

32 Urheberrecht Korb – Probleme für Bildung und Wissen-schaft – Schranke in § 52a für Unterricht und Forschung nur kleine Teile eines Werkes nur für die Nutzung IM Unterricht befristet bis Ende 2006 –verlängert bis 2008 (?) für die Nutzung genau definierter Forschungsgruppen nur für die bestimmt abgegrenzten Teilnehmer von Kursen ohne direktes oder indirektes kommerzielles Interesse Nutzung in Schulen nur mit expliziter Zustimmung der Rechtsinhaber Nutzung von Filmen erst nach 2 Jahren der Verwertung in Filmtheatern

33 Urheberrecht - Zweiter Korb – Schranke in § 52b Wiedergabe von Werken in Bibliotheken
nicht in Bildungseinrichtungen nur von speziellen Leseplätzen in der Bibliothek nur ohne direktes oder indirektes kommerzielles Interesse Nutzung muss vergütet werden (über Verwertungsgesellschaften) kein Zugang (auch kein geschützter) aus dem Campus, aus einer Schule geschweige denn von zu Hause

34 Urheberrecht - Zweiter Korb – Probleme für Bildung und Wissenschaft – Schranke in § 53a - Kopienversand nur Einzelbestellung nur kleine Teile Versand via klassischer Post oder Fax Elektronischer Versand nur als grafische Datei Elektronischer Versand ist in keiner Form erlaubt, wenn kommerzielle Inhaltsanbieter selber auf den Endkundenmärkten mit entsprechenden Angeboten tätig sind (wie z.B. Science Direct/Elsevier) Rückkehr zur klassischen analogen Fernleihe

35 Verknappung – Verunsicherung – Verzicht - Beispiele

36 Verknappung – Verunsicherung – Verzicht – Beispiel 1
Wissenschafts-zentrum eReader für summer school mit urhr-geschütztem Material mit Passwort erlaubt wegen § 52a ? verboten wegen § 53a ? Biblio-thek ja Aktions-bündnis ja

37 Verknappung – Verunsicherung – Verzicht – Beispiel 1
Wissenschafts-zentrum mit urhr-geschütztem Material eReader für summer school erlaubt wegen § 52a ? verboten wegen § 53a Aktions-bündnis ja Biblio-thek

38 Verknappung – Verunsicherung – Verzicht – Beispiel 1
Wissenschafts-zentrum mit urhr-geschütztem Material eReader für summer school erlaubt wegen § 52a ? verboten wegen § 53a Aktions-bündnis ja Biblio-thek

39 Ergebnis Verknappung – Verunsicherung – Verzicht – Beispiel 1
Wissenschafts-zentrum mit urhr-geschütztem Material eReader für summer school erlaubt wegen § 52a ? verboten wegen § 53a Aktions-bündnis ja Biblio-thek Ergebnis die Vorsicht siegt: gemischter Reader, klassische Kopien und einige eTexte

40 ? Ergebnis Verknappung – Verunsicherung – Verzicht – Beispiel 2
Wissen-schaftler Begutachtung eines DFG-Antrags nachgewiesene Literatur Einsicht von 12 Referenzen 3 in der UB 4 über das Web 5 über Order Einsicht nur der 7 aus UB und Web Ergebnis subito über kommerzielle Anbieter – auch als eText ? nur über hard copy bis zu 3 Wochen Lieferfrist zwischen €38 und 64

41 Verknappung – Verunsicherung – Verzicht – Beispiel 3
Hochschul-lehrer Powerpoints für Auszubildende mit Teilen urhr-geschützten Materials derzeit - bis Ende 2008) erlaubt durch § 52a UrhG mit Passwort dennoch erlaubt, wenn ordentlich zitiert, durch § 51 Zitatrecht? ? verboten, wenn Wegfall von § 53a ? aber öffentliche Zugänglich-machung dort nicht erwähnt ? wäre ja eine öffent-liche Zugänglich-machung (§ 19a) vermutlich doch verboten (???) MPI-Geistiges Eigentum vermutlich ja

42 Alternativen

43 Alternativen Verfahren der Öffentlichmachung von Informationsobjekten
Kommerzielle Verwertung ohne monetäre Kosten für Nutzer Informationsobjekte frei Rendite nur über Mehrwerte, Zusatz-leistungen oder assoziierte oder Nebenprodukte Verkauf, Lizenz von Informations- objekten Open Access Tausch- börsen Creative Commons „Google“- Dienste Aufbereitung/Metadaten Hypertextifizierung Dossiers, Summaries Werbung/Marketing Organisation des Reviewing Organisation der OA Institutional Repositories ….. Knappe Erläuterung des Inhalts Freeconomics

44 Open Access Dienste/Leistungen

45 Open Access - Initiativen - Publikationsformen
e-Print-Server Beispiel Physik: Direkt-/Primär-/Sekundärpublikation auf eigener Website Beispiel: Primärpublikation in (derzeit 3686) Open-Access-Zeitschriften (Stand ) - Impact-factor: Open Citation Project: Sekundärpublikationen in Open-Access-Repositories und OA-Plattformen OpenDoar: Erfolgsfaktoren (CIRSS-Report): Open-Access-Universitätsverlage AG der Univ-Verlage Beispiel:

46 Open-Access Modellüberlegenheit

47 Alle Argumente sprechen (theoretisch und objektiv) für Open Access
OA - das elektronischen Räumen angemessene Publikations- und Nutzungsmodell Alle Argumente sprechen (theoretisch und objektiv) für Open Access Senkung von Transaktionskosten Volkswirtschaftlicher Nutzen durch freie (auch gebührenfreie) Nutzung Höherer Verbreitungsgrad Höherer Zitierungsgrad der Arbeiten und höherer Impact-Faktor der OA-Medien Höhere Publikationswahrscheinlichkeit für jüngere Wissenschaftler Aber:

48 Die Argumente sprechen (theoretisch und objektiv) für Open Access
OA - das elektronischen Räumen angemessene Publikations- und Nutzungsmodell Die Argumente sprechen (theoretisch und objektiv) für Open Access Aber: Die objektiven Gründe zählen – zumindest für eine geraume Zeit – im Wissenschaftssystem nicht unbedingt Das gegenwärtige kommerzielle Publikationssystem ist ein Hierarchie-, Reputations- und damit Macht-Sicherungsinstrument für bestehende kontraproduktiv gewordene Wissenschaftsstrukturen

49 Modelle im Open-Access-Paradigma
trotzdem: Alles geht in Richtung Publikationsformen im Open-Access-Paradigma Golden road Primärpublikation in speziellen Open-Access-Zeitschriften bzw. in hybriden Zeitschriften (halb freie, halb gebührenpflichtige Nutzung) Auch Modell für Verlagswirtschaft? Erste Hinweise Springer Open Choice Modell Verdichteter Hinweis Springer Science+Business Media vereinbart Oktober 2008 Kauf von BioMed Central Group (

50 Modelle im Open-Access-Paradigma
mittelfristig: Alles geht in Richtung Publikationsformen im Open-Access-Paradigma Auch Modell für Verlagswirtschaft? Green road Sekundärpublikation (nach/oder ohne eine Embargofrist) in Open-Access-Repositories – bislang in erster Linie von den Bibliotheken betrieben Skepsis von Seiten der Verlagswirtschaft - STM – Brussel Declaration mehr oder weniger geduldet – Praxis Elsevier (aber nicht in der Originalpublikationsversion) könnte durchgängiges Public-Private-Geschäftsmodell werden Wirtschaft zuständig für Technik und Bereitstellung – Bibliotheken für Contentaufbereitung/Metadaten

51 Freeconomics-Modelle einer commons-based economy

52 Geschäftsmodelle – Paralleles Marketingmodell
Open-Access-Publikationen als Marketing-Instrument für den Anbieter, den Verlag, insgesamt bzw. für das jeweilige konkrete Informationsobjekte, das frei gestellt wird, aber ergänzend auch gegen Entgelt kommerziell erworben werden kann. kommerziell frei Stand

53 Innovationsmodell - Finanzierung über Mehrwertleistungen kommerzieller Verlage
Die Basisinformation wird auch von den kommerziellen Anbietern frei zur Verfügung gestellt bzw. wird zeitgleich von nicht-kommerziellen Open-Access-Anbietern bereitgestellt.. Die mehrwerterzeugende Aufbereitung führt zu Produkten, die als Ware wie andere gehandelt werden können.

54 Innovationsmodell - Finanzierung über Mehrwertleistungen kommerzieller Verlage
über innovative Mehrwerte, komparativ gegenüber der Bereitstellung der Basisinformation, wie z.B. über hypertextuelle Verlinkung mit anderen Ressourcen (so wie jetzt schon bei CrossRef), kollaborative Dienste im Web 2.0-Paradigma vertikale Kompilation thematisch zusammengehöriger Wissensobjekte bzw. (zeit)horizontale Kompilation von Wissensobjekten über einen definierten Zeithorizont (vergleichbar den traditionellen State-of-the-Art-Berichten) Werbung (?)

55 Finanzierung und Betrieb nach einem Public-Private-Partnership Modell
Kommerzielle Anbieter, Verlage, für Aufbau und Betrieb der öffentlichen Open-Access-Repositories, z.B. der Bibliotheken oder Fachgesellschaften, per Vertrag zuständig die Öffentlichkeit trägt die Kosten Öffentliche Institutionen (Bibliotheken) zahlen den Verlagen die Kosten für die Produktion von Primärpublikationen (in erster Linie Zeitschriften)

56 Schlussfolgerungen Thesen

57 Schlussfolgerungen Konsequenzen für die Märkte für elektronische Publikationen im Wissenschaftsbereich Scheinbar paradoxe These: „Je freier der Zugriff zu Wissen und Information gemacht wird, umso höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass auch in der Wirtschaft damit verdient werden kann.“ anders: Geschäfts- und Organisationsmodelle der Informations-wirtschaft werden in der Wissenschaftskommunikation nur unter Anerkennung des Open-Access-Paradigma möglich sein.

58 Schlussfolgerungen langfristig
ein Überdenken/ein Infragestellen des kommerziellen Markt-Primats für den Umgang mit Wissen und Information eine (tendenziell vollständige) Entwicklung der Informationswirtschaft in Richtung einer „commons-based-economy“ – Commons, aber mit Vergabe privater Lizenzrechten alternativ: eine vollständige Übernahme des Publikationsgeschehens in den Bereich des Commons ohne Lizenzierung privater Rechte

59 Schlussthese - negativ – zur Diskussion
Gesellschaften, die mehr Energie darauf verwenden, sich um die Sicherung der Eigentumsverhältnisse von bestehendem Wissen und Information zu kümmern bzw. um die Sicherung von Verwertungsansprüchen, als auf die Rahmenbedingungen, die die Produktion von neuem Wissen begünstigen, und um die Nachhaltigkeit von Wissen, die zukünftigen Generationen den Zugriff auf das Wissen unserer Gegenwart sind in einer ökonomischen, wissenschaftlichen, politischen, kulturellen und gesellschaftlichen Abwärtsentwicklung.

60 Schlussthese - positiv– zur Diskussion
Gesellschaften, die in der Lage sind, ihre Wissenswirtschaft nach Prinzipien einer Wissensökologie zu organisieren Nachhaltigkeit – Sicherung des Commons Wissen intergenerationelle Gerechtigkeit globaler Ausgleich Kompensation für private Nutzungsrechte am Commons Wissen haben ökonomische, wissenschaftlichen politischen kulturelle und gesellschaftliche Entwicklungsperspektiven

61 Folien unter www.kuhlen.name/
Diskussion Folien unter This document will be published under the following Creative-Commons-License:

62 CC als Möglichkeit, informationelle Autonomie/ Selbstbestimmung von Autoren zurückzugewinnen
im Rahmen des Urheberrechts, aber mit Verzicht auf einige Verwertungsrechte

63 Wem gehört Wissen? Brief Thomas Jefferson an Isaac McPherson, Monticello : „If nature has made any one thing less susceptible than all others of exclusive property, it is the action of the thinking power called an idea, which an individual may exclusively possess as long as he keeps it to himself; but the moment it is divulged, it forces itself into the possession of every one, and the receiver cannot dispossess himself of it. Its peculiar character, too, is that no one possesses the less, because every other possesses the whole of it. He who receives an idea from me, receives instruction himself without lessening mine; as he who lights his taper at mine, receives light without darkening me.”


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