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Unfälle mit Gefahrenstoffen
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1. Sicherheitsdatenblätter (SDB)
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Aufbau der SDB
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Aufbau der SDB
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Aufbau der SDB
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2. Kennzeichnung von Gasflaschen
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Aufkleber - Farbe Die Kennzeichnung von ortsbeweglichen Druckbehältern (Gasflaschen) erfolgt durch: Gefahrengutaufkleber Farbliche Kennzeichnung der Flasche Einzig verbindlich ist der Aufkleber, die farbliche Kennzeichnung dient nur zur zusätzlichen Information (z.B. aus größerer Entfernung).
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Gesetze Versandbehälterverordnung 1996, BGBl Nr. 368/1996
Änderung der Versandbehälterverordnung 1996, BGBl Nr. 255/1997 ÖNORM EN 1089 Die europäische Norm EN 1089 macht eine Änderung der farblichen Kennzeichnung nötig, die bis 2006 abgeschlossen ist.
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Gefahrgutaufkleber Einzig verbindliche Kennzeichnung (insbesondere in der Phase der Farbumstellung !):
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Flaschenfarbe Nach der neuen Kennzeichnung ist nur mehr die Farbe der Flaschenschulter relevant. Die Farbe der Flasche selbst ist nicht mehr vorgeschrieben. Sie kann die bisherige Farbe sein, sollte aber auf grau oder die neue Schulterfarbe umgestellt werden. In weiterer Folge werden nur mehr die neuen Schulterfarben erwähnt.
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Gefahrenkennzeichnung
Gefahreneigenschaft Schulterfarbe giftig gelb korrosiv brennbar rot oxidierend hellblau inert leuchtendes grün
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Gefahrenkennzeichnung
Bei Gasen mit mehreren Gefahreneigenschaften müssen beide Farben in zwei Streifen oder in den Quadranten an der Flaschenschulter angebracht werden.
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Besondere Gase I Acetylen kastanienbraun Sauerstoff weiß Lachgas blau
Argon dunkelgrün Stickstoff schwarz Kohlendioxid grau
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Sauerstoff/Kohlendioxid
Besondere Gase II Helium braun Luft (Inhalationen) weiß schwarz Helium/Sauerstoff Sauerstoff/Kohlendioxid grau Sauerstoff/Lachgas blau
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Besondere Bestimmungen
Die inerten Gase Argon, Stickstoff und Kohlendioxid können auch wie andere inerte Gase (d.h. leuchtendgrün) gekennzeichnet werden. Bei einer Änderung von der alten zur neuen Kennzeichnung sind die neu gekennzeichneten Flaschen mit zwei großen N an der Flaschenschulter zu versehen, insbesondere bei Sauerstoff (früher blau), Acetylen (früher weiß) und Stickstoff (früher grün).
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Kennzeichnung
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Kennzeichnung
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3. ADR-Gefahrenklassen
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ADR ADR: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße. Gefährliche Güter: die Stoffe und Gegenstände, deren Beförderung auf der Straße nach den Anlagen A und B dieser Richtlinie verboten oder nur unter bestimmten Bedingungen gestattet ist.
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Kennzeichnung nach ADR
Beim Transport von gefährlichen Gütern nach ADR sind zwei Arten der äußeren Kennzeichnung notwendig: Gefahrenzettel 2.Warntafel
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Gefahrenzettel auf die Spitze gestelltes Quadrat
mindestens 100 mm Seitenlänge auf Versandstücken mindestens 250 mm Seitenlänge bei Fahrzeugen, Tanks und Containern mit mehr als 3 m3 Inhalt Aufschrift gut lesbar und unauslöschlich Untere Hälfte: Aufschrift mit Gefahrenhinweis erlaubt Angabe der UN-Nummer nicht erlaubt
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Warntafel Rechteckig, mindestens 300 x 400 mm oranger Hintergrund,
schwarzer Rand obere Hälfte: Kennzeichnungsnummer-Gefahr (Gefahrnummer, Kemler-Nummer) untere Hälfte: Kennzeichnungsnummer-Stoff (Stoffnummer, UN-Nummer)
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Kemler-Nummer obere Nummer auf der Warntafel erste Zahl gibt die
Gefahrenklasse an zweite Zahl: Verdoppelung der ersten Zahl: Besondere Gefahr Null als zweite Zahl: ohne weitere Gefahren andere Zahlen geben zusätzliche Gefahren an X vor der Kemler-Nummer gibt an, dass der Stoff in gefährlicher Weise mit Wasser reagiert.
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UN-Nummer untere Nummer auf der Warntafel
jeder Gefahrstoff hat seine eigene UN-Nummer
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ADR - Klassen Klasse 1 Explosive Stoffe und
Gegenstände mit Explosivstoff Klasse 2 Gase Klasse 3 Entzündbare flüssige Stoffe Klasse 4.1 Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe und desensibilisierte explosive feste Stoffe Klasse 4.2 Selbstentzündliche Stoffe Klasse 4.3 Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündliche Gase entwickeln
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ADR - Klassen Klasse 5.1 Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe
Organische Peroxide Klasse 6.1 Giftige Stoffe Klasse 6.2 Ansteckungsgefährliche Stoffe Klasse 7 Radioaktive Stoffe Klasse 8 Ätzende Stoffe Klasse 9 Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände
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ADR-Klassen Die Angabe der ADR-Klasse erfolgt durch: Gefahrenzettel
Erste Stelle der Kemler-Nummer
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Klasse 1 Klasse 1 – Explosive Stoffe Explosive Stoffe
Pyrotechnische Sätze Gegenstände mit Explosivstoffen Gegenstände, um eine Wirkung durch Explosion hervorzurufen Beispiele: Schwarzpulver, Donarit, TNT, Munition, Handgranaten
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Beispiele Beispiele des Klassifizierungscodes:
1.1 D z.B. Hexogen (RDX) 1.4 E z.B. Patronen für Waffen, mit Sprengladung Bestandteil des ADR ist eine Liste von Explosivstoffen. Es dürfen nur Stoffe befördert werde, die in dieser Liste verzeichnet sind. Man bezeichnet solche Klassen als Nur-Klasse.
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Klasse 2 Klasse 2: Gase
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Klasse 2 - Beispiele Entsprechend der Einteilung ergibt sich dann der Klassifizierungscode. Einige Beispiele: 1O z.B. Sauerstoff, verdichtet 2TC z.B. Phosgen
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Klasse 3 Klasse 3: Entzündbare flüssige Stoffe
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Klasse 3 - Beispiele Einige Beispiele zur Einteilung der Klasse 3:
F1 Entzündbare flüssige Stoffe mit einem Flammpunkt ≤ 61 °C z.B. Benzin (Ottokraftstoff) FT1 Entzündbare flüssige Stoffe, giftig z.B. Methanol
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Klasse 4.1 Klasse 4.1: Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe und desensibilisierte explosive feste Stoffe
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Klasse 4.1 - Beispiele Einige Beispiele zur Einteilung der Klasse 4.1:
F3 Entzündbare anorganische feste Stoffe ohne Nebengefahr z.B. Schwefel DT Desensibilisierte explosive feste Stoffe, giftig z.B. Bariumazid (angefeuchtet)
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Klasse 4.2 Selbstentzündliche Stoffe : pyrophore Stoffe: in Berührung
mit Luft Entzündung schon in kleinen Mengen innerhalb von fünf Minuten selbsterhitzungsfähige Stoffe: in Berührung mit Luft ohne Energiezufuhr selbsterhitzungsfähig. Entzündung nur in großen Mengen (mehrere Kilogramm) und nach einem längeren Zeitraum (Stunden oder Tagen).
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Klasse 4.2 - Beispiele Einige Beispiele zur Einteilung der Klasse 4.2:
S2 Selbstentzündliche organische feste Stoffe ohne Nebengefahr z.B. Russ ST4 Selbstentzündliche anorganische giftige feste Stoffe z.B. Phosphor, weiss
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Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln.
Klasse 4.3 Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln.
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Klasse 4.3 - Beispiele Einige Beispiele zur Einteilung der Klasse 4.3:
W2 Feste Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln, ohne Nebengefahr z.B. metallisches Natrium WT2 Feste Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln, giftig z.B. Calciumphosphid
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Klasse 5.1 Klasse 5.1: Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe
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Klasse 5.1 - Beispiele Einige Beispiele zur Einteilung der Klasse 5.1:
O1 Entzündend (oxidierend) wirkende flüssige Stoffe ohne Nebengefahr z.B. Wasserstoffperoxid (< 20%) OC2 Entzündend (oxidierend) wirkende feste Stoffe, ätzend z.B. Wasserstoffperoxid (> 20%)
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Klasse 5.2: Organische Peroxide
P1 organische Peroxide, für die keine Temperaturkontrolle erforderlich ist P2 organische Peroxide, für die eine Temperaturkontrolle erforderlich ist.
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Klasse 6.1 Klasse 6.1: Giftige Stoffe
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Klasse 6.1 - Beispiele Einige Beispiele zur Einteilung der Klasse 6.1:
T5 Giftige anorganische feste Stoffe ohne Nebengefahr z.B. Arsen TF1 Giftige entzündbare flüssige Stoffe z.B. Blausäure
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Klasse 6.2 Klasse 6.2: Ansteckungsgefährliche Stoffe
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Klasse 7 Radioaktive Stoffe: Zu dieser Klasse gehören Stoffe, die
eine festgelegte Aktivität übersteigen und in der Stoff-Aufzählung enthalten sind (Nur Klasse).
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Klasse 8 Klasse 8: Ätzende Stoffe
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Klasse 8 - Beispiele Einige Beispiele zur Einteilung der Klasse 8:
C5 Ätzende anorganische flüssige Stoffe basischen Charakters z.B. Ammoniak-Lösung COT Ätzende entzündend wirkende giftige Stoffe z.B. Salpetersäure rotrauchend
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Klasse 9 Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände:
Stoffe, die beim Einatmen als Feinstaub die Gesundheit gefährden können (Asbest) Stoffe, die im Brandfall Dioxine bilden können (PCB) Stoffe, die entzündbare Dämpfe abgeben (Polymerprodukte) Rettungsmittel (aufblasbar, mit Signaleinrichtungen) Umweltgefährdende Stoffe (genetisch veränderte Organismen) erwärmte Stoffe (Salzschmelzen) andere Stoffe, die während der Beförderung eine Gefahr darstellen und nicht in eine andere Klasse fallen.
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Klasse 9 - Beispiele Einige Beispiele zur Einteilung der Klasse 9:
M1 Stoffe, die beim Einatmen als Feinstaub die Gesundheit gefährden können z.B. Asbest (weiß) M8 Umweltgefährdende Stoffe - Genetisch veränderte Mikroorganismen und Organismen z.B. Genetisch veränderte Mikroorganismen (in N2 (l))
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Kennzeichnung
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Kennzeichnung
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Kennzeichnung
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4. Einsatzgrundsätze GS-Unfall
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Allgemeine Richtlinien
Flucht aus der Gefahrenzone (gegen oder quer zur Windrichtung) Verletzte retten – Selbstschutz !!! absperren – Warnschilder aufstellen Art des Stoffes feststellen (Gefahrennummer, Stoffnummer, Begleitpapiere) Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienst verständigen in Nahzone Bewohner warnen Gefahrgut beachten (Abflußrichtung, Ausbreitung, Erhitzung, etc.)
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G A M S GAMS Gefahr erkennen Absperren Menschen retten
Spezialkräfte anfordern G A M S
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Einsatzkräfte Wie erkennt man aus größerer Entfernung, welches gefährliche Gut befördert wird ? Welche unmittelbaren Gefahren gehen von diesem gefährlichen Gut aus ? Welche Sicherheitsvorkehrungen sind zu treffen ? Wo sind die Detailinformationen zur Durchführung des Einsatzes zu erhalten ?
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Absperren
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Gefahrenzone
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Verstrahlungslinie 10Sv h-1 ist zu markieren
Absperren Zone 1 Zone 2 Gefahrgut allgemein m 150 – 300 m Explosivstoffe u. Gase ca. 300 m ca m Radioaktive Stoffe Verstrahlungslinie 10Sv h-1 ist zu markieren
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Unfallmerkblatt Bezeichnung des Stoffes
Beschreibung (Zustand, Farbe, Geruch) Art der Gefahr Stoffeigenschaften Sofortmaßnahmen Maßnahmen bei Leck Verhalten bei Brand Erste Hilfe Schutzausrüstung zusätzliche Hinweise
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Unfallmerkblatt
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Unfallmerkblatt
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Beförderungspapier Sprache: Deutsch, Englisch oder Französisch
Bezeichnung des Stoffes / Gegenstand Kennzeichnungsnummer Stoff ADR-Klasse Ziffer/Buchstabe gem. ADR-Stoffaufzählung Anzahl und Beschreibung der Versandstücke Absender Empfänger Zusätze
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Beförderungspapier
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Beförderungspapier
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