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Iberische Präsidentenkonferenz Palma de Mallorca, 23. Oktober 2015

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Präsentation zum Thema: "Iberische Präsidentenkonferenz Palma de Mallorca, 23. Oktober 2015"—  Präsentation transkript:

1 Iberische Präsidentenkonferenz Palma de Mallorca, 23. Oktober 2015
Peter Zimmerli Delegierter für Auslandschweizerbeziehungen

2 Konsularnetz Schweiz: Wer sind unsere Kunden?
758’000 Auslandschweizer ( ) ~ 9,0 Mio Schweizer/-innen im Ausland ~ 0,5 Mio Besucher in der Schweiz mit Visa

3 Auslandschweizerstatistik (3. Qu. 2015)
Total ’219 DB ’274 (73,37 %) CH ’945 (26,63 %) 10 Top-Nationen: 572’243 (75.47 %) 20 Top-Nationen: 660’980 (87.17 %) Portugal: ’428

4 Auslandschweizerstatistik (3. Qu. 2015)
Rund jede/r 8. Schweizerin oder Schweizer lebt heute im Ausland Durchschnittliches Wachstum 15‘000 p.a. Die schweizerische Bevölkerung im Ausland wächst mit 2% p.a. beinahe doppelt so schnell wie die ständige Wohnbevölkerung in der Schweiz

5

6 Auslandschweizerstatistik: Altersstruktur
Auslandschweizergemeinschaft leicht älter als die ständige Wohnbevölkerung in der Schweiz (CH: 17.6%/Ausland 19.6%) In Asien: wesentlich jünger (Senioren: 11%, 1/3 Minderjährige) Israel: beinahe jede/r Zweite minderjährig (46%), Spanien: beinahe jede/r Dritte im Seniorenalter Thailand: jede/r Vierte im Seniorenalter USA, Kanada, Argentinien, Brasilien, Thailand, Südafrika, Spanien und Italien: mehr Senioren als Kinder/Jugendliche

7 R-KC Madrid und GK Barcelona
Total Schweizer < 18 18 – 65 65 Anzahl % Portugal 3’428 565 16.5 2120 61.8 753 21.7 Madrid 11’033 2113 19.2 6293 57.1 2617 23.7 Total RK-C Madrid 14’451 Barcelona 13’559 2095 15.4 6367 47.0 5097 37.6

8 MIT DEM SUPPORT DER KONSULARISCHEN DIREKTION
Das EDA in der Welt 172 Auslandsvertretungen davon: 125 mit konsularischen Dienstleistungen (95 mit Passmaschine) ~ 185 Honorarkonsuln Kantonale Passbüros: Vereinbarungen mit dem EDA MIT DEM SUPPORT DER KONSULARISCHEN DIREKTION

9 Leistungsausweis 2014 97’764 Ausweise (+ 7,7%)
40’000 Anfragen Helpline (+ 15%) 1347 Fälle Konsularischer Schutz (+ 15%) 548 Dossiers der Sozialhilfe, 419 Rückwanderer

10 Konsularische Ziele des EDA 2015
Umsetzen Auslandschweizergesetz Aufrechterhalten Dienstleistungsqualität Effizienzsteigerung Konsulargeschäft Bekanntmachen Service Public des EDA

11 Plane gut. Reise gut. Wo Sie leben: Immatrikulation/ Anmeldung
Wohin Sie reisen: Itineris & Reisehinweise

12 Auslandschweizergesetz
vom 29. September 2014 bringt Kohärenz und gesamtheitlichen Ansatz baut auf Eigenverantwortung und Subsidiarität vereint: - politische Rechte - Sozialhilfe - konsularischen Schutz - weitere konsularische Dienstleistungen Gibt der 5. Schweiz ein Gesicht und einen «Guichet unique»

13 Auslandschweizergesetz (ASG): Neuerungen
bildet die rechtliche Basis für: - völkerrechtliche Verträge im konsularischen Bereich - Statistikerhebung - Finanzierung ASO und andere Institutionen - Auswanderungsberatung hebt die Ausfallgarantie für Soliswiss auf verlangt Konsultation des Parlaments bei Änderungen im Bestand des Vertretungsnetzes definiert den Begriff des Auslandschweizers

14 ASG: Auslandschweizerregister (Anmeldung)
Geltendes Recht Begriff: Immatrikulation Immatrikulation obligatorisch. Voraussetzung: Wohnsitznahme (Absicht Aufenthalt länger als 12 Monate) Neues Recht Begriff: Anmeldung Anmeldung obligatorisch. Voraussetzung: Aufenthalt im Konsularbezirk und kein Wohnsitz in der Schweiz Schweizer Einwohnergemeinden melden jede Abmeldung

15 ASG: Politische Rechte
Geltendes Recht Freie Wahl der Stimmgemeinde (Heimatort oder frühere Wohnsitzgemeinde) Bestätigung der politischen Rechte nach 4 Jahren Neues Recht Keine Wahl der Stimmgemeinde Regelmässige Wiederanmeldung nach jeweils 4 Jahren nicht mehr notwendig Streichung aus dem Stimmregister nach dreimaliger Unzustellbarkeit des Stimmmaterials Erwähnung E-Voting

16 ASG: Sozialhilfe Geltendes Recht Neues Recht
Antragsberechtigte: Alle Schweizer/innen, die sich länger als 3 Monate im Ausland aufhalten. RV Kosten an Kantone bei Rückkehr in die Schweiz während den ersten 3 Monaten Subsidiarität angewendet, aber nicht im Gesetz verankert Neues Recht Antragsberechtigte: nur Auslandschweizer, d.h. nur wer im Auslandschweizerregister eingetragen ist. Ausnahme: dringliche Sozialhilfe RV an Kantone entfällt Subsidiaritätsgrundsatz im ASG verankert

17 ASG: Konsularischer Schutz
Geltendes Recht Schutz privater schweizerischer Interessen für natürliche Personen im Reglement für den diplomatischen und konsularischen Dienst (RdkD); für juristische Personen in sep. Weisungen Neues Recht Kons. Schutz für natürliche und juristische Personen Neu: für Auslandschweizer auf Reisen in Drittländern Subsidiarität und Verantwortlichkeit des Bundes präzisiert Bestimmungen zu Entführungen und Geiselnahmen in V-ASG Eigenverantwortung: Gebühren und Kostenersatz (Fahrlässigkeit)

18 Auslandschweizergesetz: Umsetzung
Auslandschweizerverordnung V-ASG Gebührenverordnung EDA eVERA-Verordnung Inkraftsetzung: ASG / V-ASG / Gebührenverordnung: eVERA-Verordnung Sommer 2016

19 Konsularische Direktion: für Sie da!
/ +41 (0)

20 D A N K E !


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