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Wie könnte eine moderne Pflege aussehen

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Präsentation zum Thema: "Wie könnte eine moderne Pflege aussehen"—  Präsentation transkript:

1 Wie könnte eine moderne Pflege aussehen
Wie könnte eine moderne Pflege aussehen? Integration und Nähe – Eckpfeiler einer modernen Pflegeversorgung AZK-Fachtagung: eine gute Pflege für Alle! Königswinter, 24. November Christoph J. Rupprecht Leiter Stabsbereich Gesundheitspolitik/Gesundheitsökonomie AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse

2 Neue Wege und Gesetze in der Pflege
Wie könnte eine moderne Pflege aussehen?

3 Pflegeagenda des Koalitionsvertrages
Das zweite von drei Pflegestärkungsgesetzen stärken – verbessern - kooperieren Reformagenda Pflege Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs Erprobung der Begutachtungssystematik Stärkung der ambulanten Pflege Betreuungsleistungen für alle Flexibilisierung der Leistungen Förderung neuer Wohnformen Pflege- und Familienpflegezeit zusammen führen Pflegevertreter im Gremien des MDK Pflegepersonalstandards Qualitätssicherung Pflege-Transparenzvereinbarung Erhöhung Beitragssatz Pflegeausbildung weiterentwickeln Eingliederungshilfe reformieren  Prüfauftrag Geriatrische Reha durch Pflegeversicherung Pflege Pflege muss für alle Menschen, die auf sie angewiesen sind, bezahlbar bleiben. Wir wollen die Pflegebedürftigkeit besser anerkennen, um die Situation der Pflegebedürftigen, von Angehörigen und Menschen, die in der Pflege arbeiten, zu verbessern. Dazu wollen wir den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff auf der Grundlage der Empfehlungen des Expertenbeirates in dieser Legislaturperiode so schnell wie möglich einführen. Insbesondere Menschen mit Demenzerkrankungen sollen damit bessere und passgenauere Leistungen erhalten. Diejenigen, die heute Leistungen erhalten, werden durch die Einführung nicht schlechter gestellt. Für die Akzeptanz eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs ist entscheidend, dass keine neuen Ungerechtigkeiten entstehen. Außerdem ist zu vermeiden, dass zu Lasten der Versichertengemeinschaft Kosten anderer Träger auf die Pflegeversicherung verlagert werden. Wir wollen die mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff einhergehende Begutachtungssystematik auf ihre Umsetzbarkeit und Praktikabilität hin erproben und wissenschaftlich auswerten. Auf dieser Grundlage werden anschließend auch die leistungsrechtlichen Bestimmungen in dieser Legislaturperiode umgesetzt. Die "Allianz für Menschen mit Demenz" soll Betroffene unterstützen und das Verständnis und die Sensibilität für Demenzerkrankungen fördern. Dazu sollen bereits vorhandene Institutionen auf lokaler Ebene zusammengeführt, gebündelt und gemeinsam weiterentwickelt werden. Pflege im Sozialraum braucht qualifizierte Dienste und Einrichtungen. Die Pflegearbeit der Angehörigen und Familien, engagierter Bürger und von Ehrenamtlichen soll durch qualifizierte Dienste und Einrichtungen professionell begleitet und ergänzt werden Zur Stärkung der ambulanten Pflege werden wir die Leistungen im ambulanten und stationären Bereich weiter einander angleichen. Bis zur Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs werden wir zügig vor allem die schon bestehenden Betreuungsleistungen weiter ausbauen und auf alle Pflegebedürftigen ausdehnen. Bei einem Schlüssel von einer Betreuungskraft auf 20 Pflegebedürftige werden zum Beispiel in stationären Einrichtungen insgesamt bis zu Betreuungskräfte tätig sein. Weiterhin werden wir die Leistungen der Pflegeversicherung wie die Kurzzeit- und Verhinderungspflege, die Tages- und Nachtpflege sowie die unterschiedlichen Betreuungsformen auch durch die Einführung von Budgets besser und flexibler aufeinander abstimmen. Im Sinne einer sozialräumlichen Pflege, werden wir die Zuschüsse für Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen oder die Anschubfinanzierung für ambulant betreute Wohnformen ausbauen. Wir wollen, dass ältere und pflegebedürftige Menschen ihren Alltag in der eigenen Wohnung weitgehend selbstbestimmt bewältigen können. Die Entwicklung von Angeboten altersgerechter Begleitung und technischer Unterstützungssysteme wollen wir daher weiter fördern und sie in den Leistungskatalog der Pflegeversicherung aufnehmen. Wer einen anderen Menschen pflegt, braucht dafür Zeit und muss die Pflege mit dem Beruf vereinbaren können. Wir werden die Möglichkeiten des Pflegezeit- und des Familienpflegezeitgesetzes unter einem Dach mit Rechtsanspruch zusammenführen und weiterentwickeln, um die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf besser zu unterstützen. Die zehntägige Auszeit für Angehörige, die kurzfristig Zeit für die Organisation einer neuen Pflegesituation benötigen, werden wir aufbauend auf der geltenden gesetzlichen Regelung mit einer Lohnersatzleistung analog Kinderkrankengeld koppeln. Die Hilfen zur Weiterführung des Haushalts wollen wir weiter ausbauen. Wir werden prüfen, ob die Anrechnung von Pflegezeiten in der Rentenversicherung verbessert werden kann. In den Entscheidungsgremien des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen sollen künftig Vertreter der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen sowie der Pflegeberufe stimmberechtigt vertreten sein. Wir prüfen die Schnittstellen zwischen SGB V und SGB XI im Hinblick auf die konsequente Umsetzung der Grundsätze ambulant vor stationär und Prävention vor Rehabilitation vor Pflege. Wir werden die Finanzierungsverantwortung dort verorten, wo der Nutzen entsteht, um Verschiebebahnhöfe zu beseitigen. Deshalb werden wir auch prüfen, ob die Pflegeversicherung sich an den Kosten der geriatrischen Rehabilitation beteiligen soll. Gute Pflege setzt qualifiziertes und motiviertes Personal voraus. Wir setzen uns im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten für Personalmindeststandards im Pflegebereich ein und wollen die Pflegeberufe aufwerten. Dokumentationspflichten und Bürokratie müssen auf das nötigste begrenzt werden. Der Wechsel zwischen den Berufen in der Pflege muss erleichtert werden. Wir wollen die Pflegeausbildung reformieren, indem wir mit einem Pflegeberufegesetz ein einheitliches Berufsbild mit einer gemeinsamen Grundausbildung und einer darauf aufbauenden Spezialisierung für die Alten-, Kranken- und Kinderpflege etablieren. Wir wollen die Ausbildungsangebote an staatlichen Berufsfachschulen stärken und die Ausbildung gerecht, einheitlich und gemeinsam finanzieren. Ziel sollte ein transparentes und durchlässiges Aus- und Weiterbildungssystem sein. Wir prüfen ein verbindliches Verfahren zur Refinanzierung der Ausbildungskosten, um die Kostenbeteiligung aller Einrichtungsträger zu gewährleisten. Der dualen Ausbildung mit Ausbildungsbetrieb und Schule wird zukünftig eine zentrale Bedeutung zukommen. Die Ausbildung muss für jeden Auszubildenden kostenfrei sein. Die Finanzbeteiligung der Länder an den Ausbildungskosten der Schulen muss auch weiterhin gewährleistet sein. Eine verbindliche und langfristige Regelung zur vollständigen Finanzierung der Ausbildungskosten bei Umschulungsmaßnahmen durch den Bund und die Länder sollte getroffen werden. Wir wollen die Selbsthilfe-Arbeit, die Angebote der Pflegekassen, Pflegestützpunkte und andere vorhandene Unterstützungsfaktoren und Angebote der Pflegekassen zur Entlastung von pflegenden Angehörigen besser bündeln und vernetzen. Wir setzen uns für eine Weiterentwicklung des Pflegetelefons zu einem Notruftelefon "Pflege für Angehörige" ein. Um die Transparenz und Nutzerorientierung im Pflegebereich zu verbessern, müssen Qualitätssicherungsverfahren wissenschaftlichen Standards genügen und kontinuierlich - auch im Hinblick auf eine Entbürokratisierung und ein sektorenübergreifendes Vorgehen - weiterentwickelt und verbindlicher gestaltet werden. Die Pflege-Transparenzvereinbarung soll mit dem Ziel weiterentwickelt werden, die Qualitätsunterschiede der Einrichtungen für die Verbraucher in Zukunft deutlicher zu machen. Wir werden hier die Entscheidungsstrukturen der Selbstverwaltungspartner straffen und Blockademöglichkeiten reduzieren. Wir werden das Verfahren der Veröffentlichung der Ergebnisse der durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung und den Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung e.V. vorgenommenen Qualitätsprüfungen verbessern. Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Deshalb haben die Kommunen und die Länder nach dem Pflegeversicherungsgesetz schon jetzt einen wichtigen Beitrag zu leisten. Wir werden in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Leitung des Bundesministeriums für Gesundheit klären, wie die Rolle der Kommunen noch weiter gestärkt und ausgebaut werden kann. Insbesondere soll geklärt werden, wie die Steuerungs-und Planungskompetenz für die regionale Pflegestruktur gestärkt werden kann. Im Zusammenwirken mit städteplanerischen Instrumenten sollen Sozialräume so entwickelt werden, dass pflegebedürftige Menschen so lange wie möglich in ihrem gewohnten Umfeld verbleiben können. Außerdem sollen Kommunen stärker in die Strukturen der Pflege verantwortlich eingebunden werden. Hierfür kommen auf Grund ihres hohen sozialräumlichen Bezuges aufsuchende und begleitende Pflegeberatung insbesondere in Pflegestützpunkten, Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Engagierte, die laufende Beratung der Empfänger von Pflegegeld sowie die Beteiligung bei der Leistungsgewährung für Infrastruktur fördernde Maßnahmen in Betracht. Der paritätische Beitragssatz zur Pflegeversicherung wird spätestens zum 1. Januar 2015 um 0,3 Prozentpunkte erhöht. Aus dieser Erhöhung stehen die Einnahmen von 0,2 Prozentpunkten zur Finanzierung der vereinbarten kurzfristigen Leistungsverbesserungen, insbesondere für eine bessere Betreuung der Pflegebedürftigen, sowie der für 2015 gesetzlich vorgesehenen Dynamisierung der Leistungen zur Verfügung. Die Einnahmen aus der weiteren Erhöhung um 0,1 Prozentpunkte werden zum Aufbau eines Pflegevorsorgefonds verwendet, der künftige Beitragssteigerungen abmildern soll. Dieser Fonds wird von der Bundesbank verwaltet. In einem zweiten Schritt wird mit der Umsetzung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs der Beitrag um weitere 0,2 Prozentpunkte und damit insgesamt um 0,5 Prozentpunkte in dieser Legislaturperiode angehoben.

4 individuell 4.000 (alle), Wohngruppen 16.000
Erste Stufe der Pflegereform Übersicht der Leistungen ab 1. Januar 2015 in Euro/Monat Stufe 0 Stufe I Stufe II Stufe III Härtefall Pflegegeld ohne PEA* 244 458 728 Pflegegeld mit PEA** 123 316 689 Pflegesachleistungen ohne PEA 468 1.144 1.612 1.995 Pflegesachleistungen mit PEA** 231 545 1.298 vollstationäre Pflege 1.064 1.330 Pauschale Behinderte 266 (alle) vollstationär Verhinderungspflege 1.612 (neu) Kurzzeitpflege Tages-/Nachtpflege 231 (neu) Wohnumfeldverbesserung individuell (alle), Wohngruppen Pflegehilfsmittel 40 (alle) Ambulante Wohngruppen** 205 (alle, neu für Stufe 0) soziale Betreuung ohne PEA 104 (neu) mit Kostenerstattung soziale Betreuung mit PEA 104 bzw. *) Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz 208 **) Dynamisierung nur um 2,67% Stabsbereich Gesundheitspolitik/Gesundheitsökonomie I.03

5 Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und seine Begutachtung
Es entscheidet der Grad der Selbstständigkeit bei der Durchführung von Aktivitäten und der Gestaltung von Lebensbereichen in sechs Modulen. NEUER pFLEGEBEDÜRFTIGKEITS-BEGRIFF (NBA) Mobilität Kognitive und kommunikative Fähigkeiten Verhaltensweisen und psychische Problemlagen Selbstversorgung (Körperpflege, Ernährung etc.) Umgang mit krankheitsspezifischen/ therapiebedingten Anforderungen Gestaltung des Alltags- lebens und soziale Kontakte 40% 20% 1. Pflegebedürftigkeitsbegriff und NBA (§§ 14 und 15) Ausmaß der Pflegebedürftigkeit wird nicht mehr an dem zeitlichen Umfang bei den Verrichtungen des täglichen Lebens gemessen Sonderregelungen für Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (PEA) entfallen Für die Ermittlung des Pflegegrades werden Schwellenwerte gesetzlich normiert Kriterium, dass Pflegebedürftigkeit auf Dauer, voraussichtlich für mind. sechs Monate vorliegen muss, gilt unverändert Dabei wird teilweise von Empfehlungen des Expertenbeirates abgewichen, indem die Schwellenwerte zur Ermittlung der Pflegegrade 1 bis 3 abgesenkt wurden Zu erwartende Konsequenzen: - Zunahme von Pflegebedürftigen im Pflegegrad 1 - Verschiebung von Pflegegrad 1 in Pflegegrad 2 - Verschiebung von Pflegegrad 2 in Pflegegrad 3 2. NBA ist (pflege)fachlich begründet Sechs Bereich die sich in Modulen widerspiegeln Mobilität Kognitive und kommunikative Fähigkeiten Verhaltensweisen und psychische Problemlagen Selbstversorgung (Alltagsverrichtungen) Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte erfassen die Selbstständigkeit und Fähigkeiten entsprechend ihrer Ausprägung, Häufigkeit oder Dauer In jedem Modul wird der Schweregrad der Beeinträchtigungen in fünf Punktbereichen abgebildet jedem Punktbereich werden mittels einer modulspezifischen Gewichtung entsprechend gewichtete Punkte zugeordnet Aus den gewichteten Punkten wird für jedes Modul eine Teilsumme gebildet die Teilsummen werden über die Module hinweg zu einem Gesamtpunkt aufaddiert, der auf einer Skala von 0 bis 100 Punkten liegt Einzelpunkte, Summe der Punkte und gewichtete Punkte sind in zwei Anlagen des PSG II festgelegt Außerhäusliche Aktivitäten und Haushaltsführung sind zwei Bereiche, die im Begutachtungsverfahren eingeschätzt werden, aber nicht in die Bewertung einfließen. Pflegebedürftige mit besonderen Bedarfskonstellationen, die einen spezifischen, außergewöhnlich hohen Hilfebedarf mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung aufweisen, können unabhängig vom Erreichen des Schwellenwerts von 90 Punkten aus pflegefachlichen Gründen dem Pflegegrad 5 zugeordnet werden. Bisher festgelegt: Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und beider Beine 15% 15% 10% 5

6 Wie wollen wir leben? Die besonderen Bedürfnisse älterer Menschen sind häufig ein Vergrößerungsglas durchaus auch allgemeiner Bedürfnisse zum Beispiel in Hinsicht der Wohnqualität und eines lebensfreundlichen Wohnumfeldes, des Zusammenlebens und der sozialen Teilhabe oder einer aufmerksamen und schnittstellenarmen medizinischen Versorgung. Neue Wege und Gesetze in der Pflege Wie könnte eine moderne Pflege aussehen?

7 Interessensvertreter
Vorsprung durch Nähe 2,9 Millionen Versicherte über 100 Geschäftsstellen Wir sind vor Ort: Ansprechpartner und Interessensvertreter gleichermaßen!

8 Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen stärken
Beratung und Begleitung von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen Pflegeleitstelle Demenz seit 2008 als zentrale Servicestelle Qualifizierte Beratung durch Pflegefachkräfte, Sozialarbeiter und Sozialversicherungs- fachangestellte Ca. 750 (Telefon-) Kontakte pro Monat Regelmäßige Nachkontakte, spätestens nach sechs Monaten Unterstützung nach Krankenhausaufenthalt: Entlassmanagement Beratung der pflegenden Angehörigen im Falle einer Pflegeheimaufnahme Kriseninterventionsfunktion Kurzfristiger Termin beim Facharzt innerhalb 24 Std. (z.B. Neurologe, Psychiater) Kurzfristige Unterbringung im Pflegeheim (z.B. für eine Nacht) Neue Wege und Gesetze in der Pflege Wie könnte eine moderne Pflege aussehen?

9 Gesunde Nachbarschaften fördern und entwickeln
Bienenschwarm, Duisburg: Nachbarn kochen gesund zusammen Quartier Dorf, Neukirchen: In der Kreativ-Werkstatt treffen sich Jung und Alt Helfende Hände, Wesseling: Nachbarn organisieren Besuchsdienste, Handwerksleistungen Aktive Senioren e.V., Mönchengladbach: Gemeinsame Freizeitangebote, von Senioren für Senioren Quartier Zietenstraße, Solingen: Gemeinsamer Kräuter- garten bringt Generationen zusammen MIR FÜR ÜCH, Kürten: Begleitung und Hilfe im Alltag, etwa beim Arztbesuch oder den Einkäufen Neue Wege und Gesetze in der Pflege Wie könnte eine moderne Pflege aussehen?

10 Selbstbestimmtes Leben im eigenen Zuhause fördern Quartiersprojekt NAEHE
Ziele Den Verbleib in der eigenen Häuslichkeit durch individuelle Unterstützung ermöglichen Pflegende entlasten Partner im Quartier vernetzen Eine Kultur des Hinsehens fördern Quartier Essen Steele ( Einwohner) Netzwerk mit 46 Netzwerkpartnern: Stadt Essen, Pflegekassen, Pflegedienste und -einrichtungen, Dienstleister, Handwerker, Einzelhandel, Spaziergangspaten, Demenzcafé regelmäßige Netzwerkstammtische Neue Wege und Gesetze in der Pflege Wie könnte eine moderne Pflege aussehen?

11 EU-Forschungsprojekt Smartcare - gemeinsam in Europa best-practice-Modelle finden -
…in 23 Regionen in Europa… Integrierte Versorgung u. a. durch IT-gestützte Patientenpfade in verschiedenen Pilotregionen Verbesserung des Überleitungsmanagements vom Krankenhaus in die häusliche Versorgung Integration und Professionalisierung der medizinischen Gesundheitsversorgung , der pflegerischen Gesundheitsversorgung und sozialer Unterstützungssysteme von Patienten in ihrem Wohnumfeld Einbindung von Telemonitoring Anwendungen und Telemedizin Einbindung sozialer Hilfestrukturen Rolle der AOK Rheinland/Hamburg Mitglied des Projektbeirats (User Advisory Board) Transferszenarien und Business-Planung Neue Wege und Gesetze in der Pflege Wie könnte eine moderne Pflege aussehen?

12 Prävention in den Lebenswelten – Pflegeheim
bisher wurden 1200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in 560 Pflegeeinrichtungen geschult 85 Prozent der Pflegeheime setzen das Training in der Praxis um. Neue Wege und Gesetze in der Pflege Wie könnte eine moderne Pflege aussehen?

13 Individuelle Beratungen
Differenzierte Analyse der Arbeits- unfähigkeitsdaten mit Vergleichsdaten der Pflegebranche und der Region Gesundheitstage Aufbau von Gesundheits- managementprogrammen Arbeitsplatzbezogene Verhaltens- schulungen – in der Pflege, in Küche und Hauswirtschaft Führungskräfteschulungen Gesundheitsgerechte Mitarbeiterführung Schulungen „Rückenfit in der Pflege“ Sturzprophylaxe, Kraft-Balance-Anleitung Seminarprogramm „Gesunde Pflege“ Stressmanagement und Entspannung Resilienz (psychische Widerstandsfähigkeit) Umgang mit Angehörigen Gesunde Ernährung in der Pflege/ im Schichtdienst Unterstützung bei betrieblichem Eingliederungsmanagement Moderation und Mitwirkung in Arbeitskreisen (z.B. AK Gesundheit) und Qualitätszirkeln Neue Wege und Gesetze in der Pflege Wie könnte eine moderne Pflege aussehen?

14 Neue Wege und Gesetze in der Pflege
Wie könnte eine moderne Pflege aussehen?


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