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Veröffentlicht von:Berhtram Kaut Geändert vor über 10 Jahren
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Transportrisiko und Transporthaftung in der automotiven Praxis
ACstyria Autocluster GmbH Workshop
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Autoland Österreich 700 Unternehmen im automotiven Sektor
Produktionsvolumen von EUR 7 Mrd 2002 überstiegen Exporte der Zulieferindustrie die PKW-Importe um mehr als 70 % Österreich: ein Hightech- Nahversorger
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Übersicht Einleitung Vertragsarten Schadenersatz im ABGB/HGB
Haftungsfragen Vertragsgestaltung Fristen/Verjährung Dokumente Sicherungsrechte
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1. Einleitung Kein einheitliches Transportrecht, sondern Regelung in einer Vielzahl von Gesetzen, internationalen Übereinkommen und Geschäftsbedingungen. Gilt für Spediteure, Frächter, Lagerhalter, Eisenbahnunternehmer, Luftfahrts- und Schifffahrtsunternehmen sowie deren Kunden Speditionsrecht Frachtrecht
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2. Vertragsarten (1) Speditionsvertrag
Spezialfall einer Geschäftsbesorgung Auftragsrecht gemäß ABGB wirkt subsidiär Übernahme gewerbsmäßiger Güterversendungen durch Frachtführer Durchführung des Transports Organisation des Transports Pflichten des Spediteurs
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2. Vertragsarten (2) Frachtvertrag
Frachtführer übernimmt Beförderung von Gütern Frachtvertrag = Sonderform des Werkvertrags primäre Anwendbarkeit der CMR keine Formpflichten Elemente des Frachtvertrages CMR = zwingendes Recht Pflichten des Frachtführers
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2. Vertragsarten (3) Lagervertrag
Gewerbsmäßige Lagerung und Aufbewahrung von Gütern Lagervertrag Verwahrungsvertrag Keine Formpflichten Ausstellung eines Lagerempfangsscheins oder eines Lagerscheins
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3. Schadenersatz im ABGB/HGB (1)
Stufenbau der Rechtsgrundlagen zwingendes Gesetzesrecht Einzelvertrag Rahmenvertrag (Qualitätssicherungsvereinbarung) Allgemeine Geschäftsbedingungen nachgiebiges (dispositives) Gesetzesrecht
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3. Schadenersatz im ABGB/HGB (2)
Gesetzlicher Schadenersatzanspruch (1) Aufgabe = Festlegung der Schadenstragung Ausgleich für erlittene Einbußen
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3. Schadenersatz im ABGB/HGB (3)
Gesetzlicher Schadenersatzanspruch (2) Kausalität (keine Haftung für unvorhersehbare Folgen) Rechtswidrigkeit (vertragswidriges Verhalten) Verschulden (Vorwerfbarkeit rechtswidrigen Verhaltens)
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3. Schadenersatz im ABGB/HGB (4)
Gesetzlicher Schadenersatzanspruch (3) Vorrang der Naturalrestitution Unterscheidung aus Delikt oder aus Vertrag Beweislastumkehr hinsichtlich des Verschuldens bei der Haftung aus Vertrag
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3. Schadenersatz im ABGB/HGB (5)
Besondere vertragliche Regelung des Schadenersatzes Grundsatz der Privatautonomie Vertragsfreiheit der Parteien unter Berücksichtigung zwingender Normen
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3. Schadenersatz im ABGB/HGB (6)
Schadenersatz in AGB AGB = vorformulierte Vertragsbedingungen bei Verstoß gegen zwingendes Rechts Nichtigkeit der Klausel
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3. Schadenersatz im ABGB/HGB (7)
eigentliche Schadloshaltung (Ersatz des erlittenen Schadens) volle Genugtuung (Ersatz des entgangenen Gewinns) Besonderheiten bei kaufmännischer Sorgfaltspflicht, erweitertem Haftungsumfang, Vertragsstrafe
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3. Schadenersatz im ABGB/HGB (8)
Mangelfolgeschäden (1) Rückholaktionen als ultima ratio ergibt sich aus Produktbeobachtungspflicht Grundlage ist Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit (umgesetzt durch Produktsicherheitsgesetz 1994)
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3. Schadenersatz im ABGB/HGB (9)
Mangelfolgeschäden (2) Produktionsstillstand Haftung für Produktionsausfälle Vertragsstrafen zB bei Just-In-Time-Vereinbarungen
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3. Schadenersatz im ABGB/HGB (10)
Bildung von Zuliefererpyramiden Netzwerk vertraglicher Beziehungen Folgen für den Regressweg Berücksichtigung der Mitverantwortlichkeit des Geschädigten Haftung für Qualitätssicherung
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3. Schadenersatz im ABGB/HGB (11)
Gewährleistungsrecht (1) verschuldensunabhängiges Einstehen für Sach- und Rechtsmängel gesetzliche Regelung Mangel bedungene oder gewöhnlich vorausgesetzte Eigenschaften, Beschreibung, Probe, Muster, Natur des Geschäftes, Vertragskonformität
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3. Schadenersatz im ABGB/HGB (12)
Gewährleistungsrecht (2) Beweislast maßgeblich ist die tatsächliche Übergabe Vermutung des Mangels binnen Monaten Beweislast trifft Besteller Vereinfachungen bei Proben und Muster
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3. Schadenersatz im ABGB/HGB (13)
Gewährleistungsrecht (3) Gewährleistungsbehelfe Verbesserung Austausch Minderung des Entgelts Wandlung Gewährleistungsfrist 3 Jahre (unbewegliche Sachen) 2 Jahre (bewegliche Sachen)
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4. Haftungsfragen (1) Straßenfrachtführer
Haftung für den Verlust und/oder die Beschädigung des Frachtgutes zwischen Übernahme und Ablieferung Haftung für die Überschreitung der Lieferfrist Obhutshaftung Haftung für die Bediensteten des Frachtführers Verlust Verzögerung
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4. Haftungsfragen (2) Spediteur
Haftung für die Zeit zwischen Annahme und Ablieferung Haftung nach CMR, HGB, ABGB und AÖSp
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5. Vertragsgestaltung Regelung „kombinierter“ Transporte Festlegung des anwendbaren Rechts Kennzeichen des Logistikvertrages
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6. Fristen/Verjährung Unterschiedliche Verjährungsregelungen für Spediteure und Frachtgeschäftsführer gemäß HGB, CMR, AÖSp Beginn der Verjährungsfrist
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7. Dokumente (1) Unterscheidung zwischen Beförderungsdokumenten mit Beweisfunktion und mit Wertpapierfunktion Frachtbrief Wertpapier sondern Begleitpapier Ladeschein = Wertpapier
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7. Dokumente (2) FIATA FCR – Forwarders Certificate of Receipt FIATA FCT – Forwarders Certificate of Transport FBL – FIATA Negotiable Combined Transport Bill of Lading FWR – FIATA Warehouse Receipt
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8. Sicherungsrechte (1) Spediteur Frachtführer
Gesetzliches Pfandrecht gemäß HGB Schutz konnexer Forderungen Erweitertes Pfandrecht gemäß AÖSp Frachtführer Umfasst sämtliche Forderungen gemäß HGB
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8. Sicherungsrechte (2) Zurückbehaltungsrechte
Kaufmännisches Zurückbehaltungsrecht gemäß HGB vertragliches Zurückbehaltungsrecht gemäß AÖSp
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Wenn Sie Fragen haben: Dr Christoph Mager DORDA BRUGGER JORDIS
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