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Veröffentlicht von:Menno Rahner Geändert vor über 11 Jahren
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Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Vertragsbedingungen für Pflasterdecken und Plattenbeläge in gebundener Ausführung Vertragsbedingungen © 10/2006
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Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk ATV DIN : 2006 „Pflasterdecken und Plattenbeläge in ungebundener Ausführung, Einfassungen“ ZTV Pflaster-StB „Das Verlegen von Pflastersteinen oder Platten in Mörtel als Bettungsmaterial sowie das Verfugen mit Mörtel sind nicht Bestandteil dieser ZTV Pflaster-StB.“ TL Pflaster-StB „Die TL Pflaster-StB gelten für die Lieferung von Bauprodukten entsprechend den genannten Normen zur Herstellung von Pflasterdecken und Plattenbelägen in ungebundener Ausführung auf Verkehrsflächen ...“ © 10/2006
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Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk FGSV Arbeitspapier Nr. 618/2 Pflasterdecken und Plattenbeläge in gebundener Bauweise ( 9/2007 ): „Es fehlen im Teil C der Vertrags- und Vergabeverordnung für Bauleistungen (VOB) Allgemeine Technische Vertragsbedingungen zu Pflasterdecken und Plattenbelägen in gebundener Ausführung.“ „Es wird daher für bauvertragliche Vereinbarungen zu dieser Art der Ausführung empfohlen, die Inhalte der DIN insoweit einzubeziehen, wie sie nicht ausschließlich für die Regelbauweise herangezogen werden können.“ © 10/2006
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Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Gebundene Bauweise - ? © 10/2006
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Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Vertragsbedingungen Die Einschränkung der Gültigkeit der VOB/C DIN 18318: 2006 und der ZTV Pflaster-StB 06 auf die ungebundene Bauweise erfordert Vertragsbedingungen für die gebundene Bauweise im Bauvertrag. Diese können sich an den, in der gültigen Ausgabe der DIN 18318 genannten Festlegungen orientieren, aber müssen auch Regelungen der ZTV Pflaster-StB und der TL Pflaster-StB einbeziehen ! © 10/2006
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Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Vertragsbedingungen Diese können sich an der DIN 18318:2006 orientieren. z.B.: Der unter Nr. 1 DIN 18318:2006 genannte Geltungsbereich wird auch auf die auszuführende gebundene Pflasterdecke erweitert. © 10/2006
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Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Auszug aus DIN 18318:2006 : 1 Geltungsbereich 1.1 Die ATV „Verkehrswegebauarbeiten - Pflasterdecken und Plattenbeläge in ungebundener Ausführung, Einfassungen“ - DIN gilt für das Befestigen von Straßen und Wegen aller Art, Plätzen, Höfen, .... Sie gilt auch für das Befestigen solcher Flächen mit Naturwerkstein, Betonwerkstein, Klinker und Ziegel. 1.2 Ergänzend gilt die ATV DIN „Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art“, Abschnitte 1 bis 5. Bei Widersprüchen gehen die Regelungen der ATV DIN vor. © 10/2006
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Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Vertragsbedingungen Diese können sich an der DIN 18318:2006 orientieren. z.B.: Es gelten die unter Nr. 2 der DIN 18318:2006 genannten Festlegungen für Stoffe und Bauteile, soweit sie für die auszuführende gebundene Pflasterdecke zutreffen. © 10/2006
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Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Auszug aus DIN 18318:2006 : 2 Stoffe, Bauteile Ergänzend zur ATV DIN , Abschnitt 2, gilt: Für die gebräuchlichsten genormten Stoffe und Bauteile sind die Anforderungen in den nachstehend genannten Regelwerken aufgeführt. .... Technische Lieferbedingungen für Bauprodukte zur Herstellung von Pflasterdecken, Plattenbelägen und Einfassungen (TL Pflaster-StB) *) *) Zu beziehen durch den Verlag der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V., Wesselinger Straße 17, Köln © 10/2006
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Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Vertragsbedingungen Diese können sich an der DIN 18318:2006 orientieren. z.B.: Es gelten die unter Nr. 3 der DIN 18318:2006 genannten Festlegungen für die Ausführung, soweit sie für die auszuführende gebundene Pflasterdecke zutreffen. © 10/2006
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Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Auszug aus DIN 18318:2006 3 Ausführung Ergänzend zur ATV DIN , Abschnitt 3, gilt: 3.1 Allgemeines 3.1.1 Bauverfahren und -ablauf sind Sache des Auftragnehmers. 3.1.2 In der Nähe von Bauwerken, Leitungen, Kabeln, müssen die Arbeiten mit Vorsicht ausgeführt werden. 3.1.3 Gefährdete bauliche Anlagen sind zu sichern. 3.1.4 Lage vorhandener Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle, Vermarkungen, Hindernisse .... sind zu erkunden © 10/2006
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Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Auszug aus DIN 18318:2006 : 3 Ausführung ... 3.1.5 Werden unvermutete Hindernisse, z. B. nicht angegebene Leitungen, Kabel, ... , Bauwerksreste angetroffen, ist der Auftraggeber zu unterrichten. 3.1.6 In der Nähe von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen müssen die Arbeiten mit der gebotenen Sorgfalt ausgeführt werden. 3.1.7 Gefährdete Bäume, Pflanzenbestände und Vegetationsflächen sind zu schützen; 3.1.8 Zusammenhängende Flächen sind mit Pflastersteinen gleicher Dicke auszuführen. Gleiches gilt für Platten und Kombinationen aus Pflastersteinen und Platten. © 10/2006
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Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Auszug aus DIN 18318:2006 : 3.2 Unterlage Der Auftragnehmer hat bei seiner Prüfung der Unterlage Bedenken (siehe § 4 Nr. 3 VOB/B) insbesondere geltend zu machen bei - offensichtlich unzureichender Tragfähigkeit, - offensichtlich unzureichender Wasserdurchlässigkeit, - schädlichen Verschmutzungen, - Fehlen notwendiger Entwässerungseinrichtungen, - Abweichungen von der planmäßigen Höhenlage, Neigung oder Ebenheit. © 10/2006
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Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Auszug aus DIN 18318:2006 : 3.3 Profilgerechte Lage, Toleranzen 3.3.1 Pflasterdecken und Plattenbeläge sind höhengerecht und im vereinbarten Längs- und Querprofil herzustellen. 3.3.2 Unebenheiten der Oberfläche ... 3.3.3 Pflasterdecken und Plattenbeläge sind an den Fugen höhengleich herzustellen. Die zulässige Abweichung .... 3.3.4 Die abflusswirksame (resultierende) Neigung der Pflasterdecke und des Plattenbelages darf folgende Werte nicht unterschreiten : bei Naturstein mit gespaltener / grob bearbeiteter Oberfläche auf Fahrbahnen: 3,5 %, sonstige Flächen: 3,0 %, in allen anderen Fällen: 2,5 %. Ausführungsbedingte Abweichungen von der planmäßigen Neigung dürfen nicht mehr als 0,4 Prozentpunkte betragen. Entwässerungsrinnen sind mit einem Längsgefälle von mindestens 0,5 % auszuführen. © 10/2006
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Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Vertragsbedingungen Diese können sich an der DIN 18318:2006 orientieren. z.B.: Es gelten die unter Nr. 3.6 der DIN 18318:2006 genannten Festlegungen für Decken aus Natursteinpflaster, soweit sie für die auszuführende gebundene Pflasterdecke zutreffen. © 10/2006
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Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Auszug aus DIN 18318:2006 : 3.6 Decken aus Natursteinpflaster 3.6.1 Bettung Die Dicke der Bettung muss im verdichteten Zustand 3 cm bis 5 cm betragen. Bei Steinen mit einer Nenndicke ab 120 mm muss sie 4 cm bis 6 cm betragen. 3.6.2 Versetzen und Verlegen Das Pflaster ist in der Bettung möglichst engfugig mit versetzten Fugen hammerfest zu versetzen oder auf die Bettung zu verlegen. Abhängig von der Nenndicke der Steine sind folgende Fugenbreiten, gemessen am oberen Rand der Steine auszuführen: - unter 60 mm Nenndicke max. 6 mm, - ab 60 mm bis unter 120 mm Nenndicke max. 10 mm, - ab 120 mm Nenndicke max. 15 mm, bei bearbeiteten Pflastersteinen min. 10 mm. Pressfugen sind unzulässig, Kreuzfugen sind zu vermeiden. Fugen müssen einen gleichmäßigen Verlauf aufweisen. Werden die Pflastersteine in Reihe versetzt oder verlegt, müssen die Fugenachsen einen gleichmäßigen Verlauf aufweisen. © 10/2006
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Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Vertragsbedingungen Die Einschränkung der Gültigkeit der VOB/C DIN 18318: 2006 und der ZTV Pflaster-StB 06 auf die ungebundene Bauweise erfordert Vertragsbedingungen für die gebundene Bauweise im Bauvertrag. Diese können sich an den, in der gültigen Ausgabe der DIN 18318 genannten Festlegungen orientieren, aber müssen auch Regelungen der ZTV Pflaster-StB und der TL Pflaster-StB einbeziehen ! © 10/2006
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Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Anforderungen an die Ausführung : Pflaster für das Versetzen nach Breite sortieren -> ZTV Pflaster-StB Nr. 2.3, 4. Absatz Fugenbreiten festlegen, z.B. min 6 mm, max. 15 mm -> AP Gebundene Ausführung, Nr. 4.3 Hammerfestes Versetzen -> DIN :2006 Nr.3.6.2 Anforderung an die profilgerechte Lage und Toleranzen -> DIN :2006 Nr. 3.3 Anforderung an die Bauprodukte -> TL Pflaster-StB, Abschnitte 4 und 5 Anforderung an die Eigenschaften von Bettungs- und Fugenmörtel -> AP Gebundene Ausführung, Nr. 3.2, 3.3 © 10/2006
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Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Vertragsbedingungen Anforderung an das Material der Pflaster und Platten : Für die Lieferung der Pflastersteine und der Platten gelten die Festlegungen folgender Abschnitte der TL Pflaster - StB 06 : 4.1 und 5.1 für Pflastersteine und Platten aus Beton, 4.2 und 5.2 für Pflasterziegel, Pflasterklinker und Klinkerplatten, 4.3 und für Pflastersteine und Platten aus Naturstein © 10/2006
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Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Vertragsbedingungen Das heißt : Die dort genannten Anforderungen Pflaster und Platten aus Naturstein werden für die gebundene Ausführung vereinbart. z.B. für Großpflaster aus Naturstein nach DIN EN 1342 und TL Pflaster: Lieferung von 10 % Bindersteinen ( bis zu 300 mm Länge ) Maßtoleranz für Nennflächenmaße = +/- 5 mm Maßtoleranz für die Nenndicke = Klasse 2 / T 2 Widerstand gegen Frost-Tau-Wechsel = Klasse 1 / F1 Nachweis der Mindestdruckfestigkeit nach Prüfung auf Frost- Tausalz-Widerstand = z.B. Granit 120 N/mm² Nachweis des Widerstandes gegen Frost-Tausalz-Wechsel © 10/2006
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Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Vertragsbedingungen Anforderung an Pflaster und Platten : Bei der Bestellung von Betonprodukten muss darauf hingewiesen werden, dass die Pflastersteine / Platten für eine gebundene Verlegung geeignet sein müssen. Die Pflastersteine / Platten müssen frei von trennenden, die Haftung an Bettung und Fugenfüllung einschränkenden Bestandteilen sein, z.B. Verschmutzungen, wie z.B. Schneidschlamm, Staub, Sand, Schalöl oder sonstige Trennmitteln aus der Herstellform. © 10/2006
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Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Vertragsbedingungen Anforderung an gebundenes Bettungs- und Fugenmaterial : Es wird ein hydraulisch bindender Werktrockenmörtel mit besonderen Zusätzen verwendet, der als Silotrockenmörtel oder als Sackware geliefert wird. © 10/2006
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Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Vertragsbedingungen Anforderung an gebundenes Bettungsmaterial : Für den zur Verwendung vorgesehenen Bettungsmörtel sind folgende Eigenschaften nachzuweisen : Druckfestigkeit nach 7 Tagen ( Labor ) ≥ 20 N/mm² Druckfestigkeit nach 28 Tagen (Labor) ≥ 30 N/mm² Wasserdurchlässigkeit Kf ≥ m/sec Haftzugfestigkeit ( Labor ) ≥ 1,5 N/mm² als Mittelwert, kein Einzelwert < 1,2 N/mm² Haftzugfestigkeit (Baustelle) ≥ 0,8 N/mm² Frost-Tauwechsel-Widerstand nachgewiesen Elastizitätsmodul ≤ N/mm² © 10/2006
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Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Vertragsbedingungen Anforderung an gebundenes Fugenmaterial : Für den zur Verwendung vorgesehenen Bettungsmörtel sind folgende Eigenschaften nachzuweisen : Druckfestigkeit, 7 Tage (Baustelle) ≥ 20 N/mm² Druckfestigkeit, 28 Tage (Baustelle) ≥ 30 < 55 N/mm² Biegezugfestigkeit, 28 Tage (Labor) ≥ 6 N/mm² Haftzugfestigkeit ( Labor ) ≥ 1,5 N/mm² als Mittelwert, kein Einzelwert < 1,2 N/mm² Haftzugfestigkeit (Baustelle) ≥ 0,8 N/mm² Frost-Tausalzwechsel-Widerstand CDF - Verfahren mit Messung der Schalllaufzeit, zulässige Absenkung nach der Prüfung max. 10 %. Alternativ : Prüfung nach DIN EN 1338, Anhang D Zulässige Abwitterung max. 0,5 kg/m² Elastizitätsmodul ≤ N/mm² © 10/2006
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Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Vertragsbedingungen Anforderung an gebundenes Fugenmaterial : Elastizitätsmodul ≤ N/mm² Warum ? Der E-Modul ist eine Materialkonstante als Maßeinheit für die Verformungsfähigkeit eines Materials bei Einwirken einer Kraft. Pflastersteine und Platten haben, ebenso wie die verwendeten gebundenen Materialien unterschiedliche Elastizitätsmodule. Die daraus entstehenden Spannungen müssen über den Haftverbund Stein/Fuge, Stein/Bettung, Bettung/Tragschicht abgeleitet werden. Bettungsmörtel sollten mit einem E-Modul < N/mm² und Fugenmörtel mit einem E-Modul von ca bis N/mm gefordert werden © 10/2006
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Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Vertragsbedingungen Ausführung der Bettung Es ist durch den Hersteller des Mörtels eine Einweisung des Personals hinsichtlich Mischvorgang, Wasserzugabe und zu erreichender Konsistenz vorzunehmen, die Einweisung ist zu dokumentieren. Beim Einbau muss zwingend auf gleichmäßige Konsistenz des Mörtels geachtet werden. Die Verarbeitung muss Zug um Zug erfolgen, eine Zwischenlagerung fertigen Mörtels ist nicht zulässig. © 10/2006
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Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Vertragsbedingungen Haftschicht ( bei Bedarf ) Bei allen Belagselementen aus Beton, bei Pflaster und Platten aus Naturstein mit gesägten und bearbeiteten Unterseiten ist eine Frost- und Tauwechsel widerstandsfähige Haftschicht zu verwenden. Die Haftschicht muss dem angebotenen System aus Bettungs- und Fugenmörtel entsprechen und von dem Hersteller in dieser Kombination zugelassen sein. © 10/2006
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Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Haftschicht ( bei Bedarf ) © 10/2006
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Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Vertragsbedingungen Ausführung für gebundenes Fugenmaterial : Die Ausführung erfolgt mit hydraulisch bindendem Werkmörtel mit besonderen Zusätzen, der als Silotrockenmörtel oder als Sackware geliefert wird. Durch seine Zusammensetzung muss der Mörtel hochfließfähig und uneingeschränkt frost-tausalz- widerstandsfähig sein. Fugenmörtel für Pflasterdecken und Plattenbeläge müssen grundsätzlich in voller freier Fugenhöhe (mindestens 2/3 der Elementhöhe) in einem Arbeitsgang gefüllt (eingeschlämmt) werden. Das anschließende Reinigen der Pflasterdecke /des Plattenbelages darf die Qualität des Fugenmörtels nicht herabsetzen. © 10/2006
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Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Vertragsbedingungen gebundenes Fugenmaterial : © 10/2006
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Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Es gibt auch Kunstharzmörtel ... © 10/2006
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Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Es geht auch anders mit Kunstharzmörtel ... FGSV Arbeitspapier 618/2 : „Bei kunstharzgebunden Fugenmörteln ist die Ausführung von einer Reihe von Faktoren Abhängig, so dass allgemein gültige Empfehlungen nicht gegeben werden können.“ © 10/2006
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Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Vertragsbedingungen Herstellung von Pflasterdecken / Plattenbelägen in gebundener Ausführung / Versetzen der Belagselemente Pflastersteine/Platten mit Maßen außerhalb der zulässigen Toleranz oder mit Beschädigungen sind auszusortieren; für die Herstellung in Reihen ist das Pflaster / die Platten hinsichtlich der Breite zu sortieren. Eine vereinbarte Haftbrücke ist zur Verbesserung des Verbundes auf der Unterseite der Belagselemente aufzutragen. Entstehen an der Oberseite der Pflastersteine/Platten Verschmutzungen durch abtropfen der Haftbrücke, können diese Steine nicht mehr verwendet werden. Die Pflastersteine bzw. Platten sind sofort in richtiger Höhenlage und Flucht mit geplantem Fugenabstand hammerfest und endgültig zu versetzen. © 10/2006
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Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Vertragsbedingungen Festlegung der zulässigen Fugenbreiten : Fugenbreiten werden in Abhängigkeit von der Größe der Belagselemente vereinbart für - Natursteinpflaster mit einer Nenndicke ab 120 mm bis unter 20 mm mit einer Nenndicke ab 60 < 120 mm 6 bis unter 15 mm mit einer Nenndicke bis 60 mm bis unter 10 mm - Natursteinplatten, mit gesägten Kanten bis unter 10 mm mit bruchrauen Kanten 8 bis unter 20 mm - Betonsteinpflaster / Platten aus Beton / Klinker bis unter 10 mm © 10/2006
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Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Vertragsbedingungen Herstellung von Pflasterdecken / Plattenbelägen in gebundener Ausführung : Versetzen der Belagselemente Der Fugenabstand ist zu überwachen, es sind Pflastersteine aus verschiedenen Paletten/Kisten gleichzeitig zu verwenden um evtl. Farbabweichungen auszugleichen. Evtl. erforderliche Arbeiten zum Nachrichten nicht vertragsgerecht gesetzter Pflastersteine sind umgehend nach dem Einbau vorzunehmen. Das Betreten der Fläche durch Mitarbeiter des Baubetriebes ist auf das absolut notwendige Mindestmaß zu beschränken und nur unter Beachtung zusätzlicher Schutzmaßnahmen ( z.B. aufgelegte Bohlen oder Schaltafeln ). © 10/2006
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Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Vertragsbedingungen Herstellung von Pflasterdecken / Plattenbelägen in gebundener Ausführung : Im Abstand von ca. 1,0 bis 1,5 m ist die Fugenrichtung in Längs und Querrichtung zu kontrollieren. Die Ebenheit und das Gefälle sind kontinuierlich mit einer 4-m-Richtlatte zu kontrollieren. Die Nachbehandlung der offenen Fugenkammern der nicht sofort mit Fugenmörtel verfüllten gepflasterten Fläche muss durchgeführt werden, wenn die Art des verwendeten Mörtels nach der Hersteller- vorgabe dies erfordert, z.B. Nässen, feucht halten, abdecken ... © 10/2006
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Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Vertragsbedingungen Herstellung von Pflasterdecken / Plattenbelägen in gebundener Ausführung : Einschlämmen Es ist durch den Hersteller des Mörtels eine Einweisung des Personals hinsichtlich Mischvorgang, Wasserzugabe und zu erreichender Konsistenz, Reinigung und erforderliche Nachbehandlung durchzuführen. Die Einweisung ist zu dokumentieren. Die Fugenfüllung muss zeitnah mit der Verlegung, spätestens nach 2 Tagen erfolgen. Die Steine und der restliche Fugenraum sind vor der Fugen- füllung zu reinigen, Nässen allein reicht nicht aus. Ein Ausblasen mit Druckluft ist nur bei nachgewiesener nicht ölhaltiger Druckluft zulässig. Gelöste oder gekippte Steine, z.B. durch Betreten, sind aufzunehmen und neu einzusetzen. © 10/2006
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Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Vertragsbedingungen Herstellung von Pflasterdecken / Plattenbelägen in gebundener Ausführung : Einschlämmen Die Pflasterfläche ist vor dem Einschlämmen gut zu wässern, stehendes Wasser muss vermieden werden. Freie Fugen sind zu verschließen, um ein Auslaufen des Mörtels zu vermeiden. Arbeitsabschnitte sind mindestens 1, 0 bis 1,5 m zu verzahnen. Wenn teilverfüllte Fugen am Ende der zu schlämmenden Baustrecke entstehen, sind die umgebenden Pflastersteine nach Erhärtung des Mörtels auszubauen. Ein späteres Überschlämmen der abgebundenen teilgefüllten Fuge zur vollständigen Fugenfüllung ist nicht zulässig © 10/2006
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Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Herstellung von Pflasterdecken / Plattenbelägen in gebundener Ausführung : Einschlämmen Die Pflasterfläche ist vor dem Einschlämmen gut zu wässern, stehendes Wasser muss vermieden werden. Freie Fugen sind zu verschließen, um ein Auslaufen des Mörtels zu vermeiden. © 10/2006
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Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Vertragsbedingungen Herstellung von Pflasterdecken / Plattenbelägen in gebundener Ausführung : Einschlämmen Freie Fugen sind zu verschließen, um ein Auslaufen des Mörtels zu vermeiden! © 10/2006
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Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Vertragsbedingungen Herstellung von Pflasterdecken / Plattenbelägen in gebundener Ausführung : Einschlämmen An Straßenabläufen sind die Notentwässerungsöffnungen zu schließen. Es ist durch Schutzmaßnahmen sicher zu stellen, dass keine Schlämme in die Straßenabläufe und somit in die Kanalisation eintritt. Die hergestellte Fläche ist während der Abbindezeit des Mörtels gegen jegliches Betreten oder Befahren zu schützen. Erforderliche Reinigungsarbeiten der frisch verfugten Fläche sind unter großer Vorsicht, evtl. mit zusätzlichen Schutzmaßnahmen auszuführen. © 10/2006
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Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Einschlämmen Es ist durch Schutzmaßnahmen sicher zu stellen, dass keine Schlämme in die Straßenabläufe und somit in die Kanalisation eintritt © 10/2006
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Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Herstellung von Pflasterdecken / Plattenbelägen in gebundener Ausführung : Einschlämmen © 10/2006
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Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Vertragsbedingungen Herstellung von Pflasterdecken / Plattenbelägen in gebundener Ausführung : Einschlämmen Je nach dem Reinigungsverfahren und der Ebenheit der Oberfläche der Belagselemente entsteht eine zurückliegende Fuge, deren Tiefe in der Regel 3 bis 4 mm nicht überschreiten darf. Durch diese zurückliegende Fuge wird der Kantendruck auf scharfkantige Belagselemente gemindert. Bei gefasten Belagselementen darf die Verfugung nicht im Bereich der Fase auslaufen. © 10/2006
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Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Vertragsbedingungen Herstellung von Pflasterdecken / Plattenbelägen in gebundener Ausführung : Nachbehandlung Die Nachbehandlung richtet sich nach den zu erwartenden Witterungsbedingungen, eine gründliche wiederholte Nachbehandlung, z.B. Nässen, feucht halten, abdecken o.ä., vermindert die Bildung von Spannungsrissen. © 10/2006
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Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Vertragsbedingungen Keine ausreichende Nachbehandlung © 10/2006
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Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Vertragsbedingungen Anforderungen an die fertige Pflasterdecke / Plattenbelag: Festigkeiten im fertigen Bauwerk : Für den verwendeten Bettungsmörtel sind folgende Eigenschaften im fertigen Bauwerk nachzuweisen : Druckfestigkeit an Prüfkörpern aus Bohrkernen : ≥ 25 N/mm² im Mittel, jeder Einzelwert > 20 N/mm² Wasserdurchlässigkeit an Prüfkörpern aus Bohrkernen : Kf ≥ m/sec Haftzugfestigkeit Pflasterstein/Platte : Bettung ≥ 0,8 N/mm² © 10/2006
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Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Vertragsbedingungen Festlegungen der Anforderungen an die fertige Pflasterdecke / Plattenbelag: Festigkeiten im fertigen Bauwerk : Für den verwendeten Fugenmörtel sind folgende Eigenschaften im fertigen Bauwerk nachzuweisen : Haftzugfestigkeit Pflasterstein/Platte : Fuge ≥ 0,8 N/mm² © 10/2006
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Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Vertragsbedingungen Festlegungen der Anforderungen an die fertige Pflasterdecke / Plattenbelag: Festigkeiten im fertigen Bauwerk : Haftzugfestigkeit Pflasterstein/ Bettung/Fuge ≥ 0,8 N/mm² © 10/2006
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Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Vertragsbedingungen Anforderungen an die fertige Pflasterdecke / Plattenbelag: An die fertige Pflasterdecke werden folgende Anforderungen gestellt: Zulässige Unebenheiten der Oberfläche : 2 cm bezogen auf eine 4 m lange Messstrecke : Großpflaster aus Naturstein mit gespaltener Oberfläche 1 cm bezogen auf eine 4 m lange Messstrecke : Mosaik- und Kleinpflaster oder Platten mit gespaltener oder bearbeiteter Oberfläche und Großpflaster aus Naturstein mit bearbeiteter Oberfläche Bei einer Messlänge von nur 2,0 m dürfen die Unebenheiten die Hälfte der vorstehenden zulässigen Werte nicht überschreiten. © 10/2006
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Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Vertragsbedingungen Zulässige Unebenheiten der Oberfläche : Quelle: Siegfried Vogel © 10/2006
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Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Vertragsbedingungen Zulässige Unebenheiten der Oberfläche / Änderung der ATV DIN :2008 ? Plattenbeläge und © 10/2006
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Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Vertragsbedingungen Anforderungen an die fertige Pflasterdecke / Plattenbelag: An die fertige Pflasterdecke sind folgende Anforderungen zu stellen: Höhengleiche Anschlüsse sind an den Fugen benachbarter Pflastersteine oder Platten allseits herzustellen. Die zulässigen Abweichungen dieser Anschlüsse betragen 2 mm für Baustoffe mit ebener Oberfläche und 5 mm für Baustoffe mit grobrauer Oberfläche. © 10/2006
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Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Vertragsbedingungen Anforderungen an die fertige Pflasterdecke / Plattenbelag: An die fertige Pflasterdecke sind folgende Anforderungen zu stellen: Abweichend von DIN EN 1341 und DIN EN 1342 werden zugeordnet : „Ebenen Oberflächen“: Bearbeitungen der Oberflächen „gesägt, sandgestrahlt, geflammt“; „grobraue Oberflächen“: Bearbeitungen der Oberflächen „gebrochen, gespitzt, geflächt, gestockt“. Achtung : die Bezeichnung „ebene Oberfläche“ weicht von den Bezeichnungen in den DIN EN ab. Dort werden Oberflächen unterschieden in „fein bearbeitet“, „grob bearbeitet“ oder „gespalten“ © 10/2006
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Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Vertragsbedingungen Anforderungen an die fertige Pflasterdecke / Plattenbelag: An die fertige Pflasterdecke sind folgende Anforderungen zu stellen: Anschlüsse an Einbauten in der Pflasterdecke / dem Plattenbelag, wie Schachtabdeckungen, Schieber- und Hydrantenkappen und ähnliches, müssen 3 bis 5 mm tiefer liegen als die umgebende Befestigung. Anschlüsse an wasserführende Rinnen müssen gleichmäßig 5 bis 10 mm tiefer liegen als die umgebende Pflasterdecke / der Plattenbelag. Anschlüsse an Einfassungen müssen gleichmäßig 3 bis 5 mm höher liegen als die Einfassung, wenn die Art der Einfassung dies fordert. © 10/2006
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Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Vertragsbedingungen Anforderungen an die fertige Pflasterdecke / Plattenbelag: Bei Überschreitung der vereinbarten Ebenheitstoleranz kann eine Vereinbarung über die Minderung des EP getroffen werden. Zu beachten ist jedoch, dass der Auftragnehmerin das Recht auf Nachbesserung der Mängel nicht eingeschränkt werden darf. © 10/2006
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Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Vertragsbedingungen Anforderungen an die fertige Pflasterdecke / Plattenbelag: Wenn bei Überschreitung der Ebenheitstoleranz unter Bezug auf DIN oder einer anderen vertraglichen Vereinbarung, ein Abzug für die mangelhaft ausgeführte Leistung vorzunehmen wäre, muss jedoch die Entscheidung darüber dem Auftraggeber vorbehalten bleiben. Flächen, die auf Grund einer Unebenheit eine Nutzungs- einschränkung erfahren, sind nicht mit einem Abzug zu belegen, sondern nachzubessern. © 10/2006
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Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Vertragsbedingungen Bei Überschreitung der vereinbarten Ebenheitstoleranz kann eine Vereinbarung über die Minderung des EP getroffen werden. Der mögliche Abzug berechnet sich aus dem Einheitspreis der Leistung ( EP ), multipliziert mit dem Schadenfaktor ( SF ), der zugehörigen mangelbehafteten Teilfläche im Verhältnis zur Gesamtfläche und der Summe aller gemessenen Überschreitungen über die zulässige Toleranz hinaus. © 10/2006
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Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Vertragsbedingungen Bei Überschreitung der vereinbarten Ebenheitstoleranz kann eine Vereinbarung über die Minderung des EP getroffen werden. Der mögliche Abzug berechnet sich aus A = EP x SF x f/F x Summe p A = Abzug ( € ) EP = Einheitspreis, Material und Lohn ( €/m² ) SF = Schadenfaktor Gesamtfläche Gesamtfläche ./. Schadenfläche ) f = zuzuordnende Mangelflächen ( m² ) F = abgenommene Gesamtfläche ( m² ) Summe p = Summe aller gemessenen Überschreitungen ( mm ) © 10/2006
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Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Vertragsbedingungen Bei Überschreitung der vereinbarten Ebenheitstoleranz kann eine Vereinbarung über die Minderung des EP getroffen werden. Beispiel : Einheitspreis ( Lohn + Material) = 160,00 €/m² Hergestellte / abgenommene Pflasterdecke / Plattendecke = 1500 m² Schadenfläche ( Summe der Flächen, bei denen die vereinbarte Ebenheitstoleranz überschritten wurde) = m² Summe aller gemessenen Überschreitungen des Toleranzmaßes = mm A = 160,00 €/m² x 1500 m²/( 1500 m²–200 m²) x 200 m²/1500 m² x 120 mm = Abzug = 160,00 x 1,154 x 0,133 x 120= ,85 € © 10/2006
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