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Www.dbj.at Rechts- und Haftungsfragen des GmbH-Geschäftsführers Dr Alexandra Knell Mag Christoph Brogyányi 7.7.2004.

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1 www.dbj.at Rechts- und Haftungsfragen des GmbH-Geschäftsführers Dr Alexandra Knell Mag Christoph Brogyányi 7.7.2004

2 www.dbj.at 2 Programm Rechtsstellung des GmbH-Gefü Verhaltenspflichten Haftung gegenüber der GmbH Öffentlich-rechtliche Haftung Zivilrechtliche Haftung

3 www.dbj.at 3 GmbH Geschäftsführer GmbH handlungsfähig Geschäftsführer = notwendiges gesellschaftsrechtliches Organ Fremdgeschäftsführer/Gesellschaft er-Geschäftsführer Gesellschaftsrechtliche Bestellung – Arbeitsrechtliche Anstellung

4 www.dbj.at 4 Bestellung Gesellschaftsvertrag Gesellschafterbeschluss Öffentlich-rechtliche Körperschaft Gericht Zweiseitiger Rechtsakt/Zustimmung

5 www.dbj.at 5 Anstellung Gesellschafterbeschluss Kein Abschluss durch andere Geschäftsführer

6 www.dbj.at 6 Auftrag Nur wenige Geschäfte Ersatz von Barauslagen

7 www.dbj.at 7 Werkvertrag Persönliche und wirtschaftliche Selbständigkeit Vertretungsbefugnis Übernahme des Unternehmerwagnisses

8 www.dbj.at 8 Arbeitsverhältnis Persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit Keine Vertretungsbefugnis Dauerschuldverhältnis Wirtschaftliches Risiko beim Dienstgeber Einordnung in die Unternehmensorganisation Persönliche/sachliche Weisungen Nur bei nicht als Gesellschaftern beteiligten Fremdgeschäftsführern Wesentlich beteiligte Gesellschafter/ Sperrminorität: Keine persönliche Abhängigkeit

9 www.dbj.at 9 Freier Dienstvertrag Nur wirtschaftliche Abhängigkeit/ keine persönliche Abhängigkeit Kein persönliches Weisungsrecht/ Vertretungsbefugnis Für Allein-, Mehrheits- oder zu 50% beteiligte Gesellschafter Sperrminorität

10 www.dbj.at 10 Arbeitsrechtliche Bestimmungen Arbeitsverfassungsgesetz: nein Urlaubsgesetz: echte Arbeitnehmer Angestelltengesetz: echte Arbeitnehmer Dienstnehmerhaftpflichtgesetz: nein Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz: nein Arbeitszeitgesetz: nein

11 www.dbj.at Stellung des GmbH Geschäftsführers

12 www.dbj.at 12 Aufgaben Geschäftsführung: Leitung der Gesellschaft im Innenverhältnis Vertretung: Rechtsverkehr der Gesellschaft mit Dritten Geschäftsführung Vertretung -Grenzen sind fließend!

13 www.dbj.at 13 Geschäftsverteilung Ressortverteilung –durch Geschäftsführer –durch Gesellschafter Haftung des zuständigen Geschäftsführers Überwachungspflichten Ausnahme: Kardinalpflichten

14 www.dbj.at 14 Konfliktlösung Meinungsverschiedenheiten zwischen den Geschäftsführern -Widerspruchsrecht jedes Geschäftsführers -Weisungsbeschluss der Gesellschafter Meinungsverschiedenheiten zwischen den Organen der GmbH -Oberstes Organ: Generalversammlung -Aufsichtsrat und Beirat

15 www.dbj.at 15 Weisungen Zuständiges Organ Generalversammlung Beschluss aller Gesellschafter -schriftlich Problem: Weisung des Mehrheitsgesellschafters

16 www.dbj.at 16 Grenzen des Weisungsrechts Strafgesetzwidrige Weisungen – nichtig! Weisungen zu offenkundig rechtswidrigem Verhalten unentziehbare Mindestzuständigkeiten Gegen den Anstellungsvertrag verstoßende Weisungen unzweckmäßige Weisungen Anfechtung von Weisungen

17 www.dbj.at 17 Verhaltenspflichten des GmbH-Geschäftsführers

18 www.dbj.at 18 Verhaltenspflichten des GmbH-Geschäftsführers Gründungsstadium Sorgfaltsmaßstab des § 25 GmbHG Sondertatbestände Pflichten in der Krise Haftung bei Verletzung von Verhaltenspflichten

19 www.dbj.at 19 Sorgfaltsmaßstab des § 25 GmbHG Die Geschäftsführer haben bei der Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden und haften bei Verletzung ihrer Obliegenheiten der Gesellschaft zur ungeteilten Hand für den daraus entstandenen Schaden.

20 www.dbj.at 20 Sorgfaltsmaßstab Objektiver Sorgfaltsmaßstab -Sorgfalt, aber auch Kenntnisse und Fähigkeiten eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters im Geschäftszweig der Gesellschaft Keine diligentia quam in suis Konkretisierung durch die Judikatur -Ordentliches, gewissenhaftes und fachlich einwandfreies Handeln im Interesse und zum Wohl der Gesellschaft -eigenverantwortliche Leitung des Unternehmens

21 www.dbj.at 21 Verhaltenspflichten Sorgfältige Unternehmensleitung -Schaffung von Organisationsstrukturen -Einrichtung von Kontrollmechanismen Geschäftschancen/Risken -Keine Erfolgshaftung: Fehlentscheidungen gehören dazu -Wichtig: Sorgfältige Entscheidungsfindung Kollegiale Unternehmensleitung -wechselseitige Information Treuepflicht Rechtsmäßiges Verhalten der GmbH

22 www.dbj.at 22 Pflichten in der Krise -

23 www.dbj.at 23 Eigenkapitalersatzgesetz -seit 1.1.2004 Rechtsfolgen -Rückzahlungssperre (bis zur Sanierung) Haftungspotential für Geschäftsführer

24 www.dbj.at 24 Schutz des Stammkapitals § 10 Erklärung Kapitalberichtigung Effektive Kapitalherabsetzung Nominelle Kapitalherabsetzung Verbot des Erwerbs eigener Anteile Verbot der verdeckten Gewinnausschüttung und Einlagenrückgewähr

25 www.dbj.at Haftung bei Verletzung von Verhaltenspflichten

26 www.dbj.at 26 Rechtswidrigkeit und Verschulden Rechtswidrigkeit -Verletzung von Sorgfaltspflichten -Verstoß gegen gesetzliche Ver- /Gebote Verschulden -Fehlen der erforderlichen Sorgfalt -Haftung nur für eigenes Verschulden

27 www.dbj.at 27 Geltendmachung der Haftung Gläubiger = GmbH Schuldner = Geschäftsführer Beschluss der Gesellschafter

28 www.dbj.at 28 Beweislast Gesellschaft/Masseverwalter -Schaden -Verursachung Geschäftsführer -Entlastungsbeweis

29 www.dbj.at 29 Haftungsbeschränkungen Dienstnehmerhaftpflichtgesetz? Ressortverteilung Weisungen Vertragliche Vereinbarungen Ersatz von Strafen

30 www.dbj.at 30 Öffentlich-Rechtliche Haftung

31 www.dbj.at 31 Strafrechtliche Haftung Haftung der Organe Ressortverteilung Aufsichts- und Überwachungspflicht der Geschäftsführer

32 www.dbj.at 32 Mögliche Delikte Veruntreuung Untreue Förderungsmissbrauch Betrug Kridadelikte Vollstreckungsvereitelung Umweltdelikte Bestechung Fahrlässige Körperverletzung

33 www.dbj.at 33 Öffentlich-rechtliche Verantwortlichkeit Wer eine verbotene, mit Strafe bedrohte Tat mit Verschulden begeht. Handlungs- und Unterlassungsdelikte Vorsatz- und Fahrlässigkeitsdelikte Erfolgsdelikte/Ungehorsamsdelikte Fahrlässiges Handeln genügt ( gerichtliches Strafrecht)

34 www.dbj.at 34 Abgabenverbindlichkeiten Rechtsgrundlagen: BAO/LAO Eintritt eines objektiven Schadens Stellung als Geschäftsführer Pflichtverletzung Ursächlichkeit und Verschulden Rechtswidrigkeitszusammenhang

35 www.dbj.at 35 Mitarbeiter/Wirtschaftstreuhänder Überwachungspflicht des Geschäftsführers Regelmäßige Abstände Offenlegungspflicht gegenüber Steuerberater Kenntnis der Abgabenerklärungen

36 www.dbj.at 36 Haftung für Sozialversicherungsbeiträge Neuere Rechtsprechung; VwGH vom 12.12.2000, Zl 98/08/0191, 0192 Haftung nur mehr für Verletzung von Melde- und Auskunftspflichten sowie Verletzung der Verpflichtung zur Abfuhr einbehaltener Dienstnehmerbeiträge

37 www.dbj.at 37 Verantwortlicher Beauftragter (§ 9VStG) Wohnsitz im Inland Nachweisliche Zustimmung Leitungsfunktion Verantwortungsbereich Anzeige an Behörde Subsidiäre Haftung des Geschäftsführers

38 www.dbj.at 38 Gewerberechtlicher Geschäftsführer Verpflichtung für GmbH Verantwortung gegenüber GmbH und Behörde Persönliche Voraussetzungen Wohnsitz im Inland (EWR) Betätigung im Betrieb Anzeige an die Gewerbebehörde

39 www.dbj.at 39 Zivilrechtliche Haftung

40 www.dbj.at 40 Haftung gegenüber Gesellschaftsgläubigern Praktisch bedeutsam im Konkurs der GmbH GmbH hat kein Vermögen (mehr) – Gläubiger wollen sich am Geschäftsführer schadlos halten

41 www.dbj.at 41 Haftung gegenüber Gesellschaftsgläubigern im GmbH-Gesetz genannte Fälle -insbes. unterlassene Firmenbuchanmeldung deliktische Haftung Schutzgesetzverletzungen -zB Konkursverschleppung Altgläubiger – Quotenschaden Neugläubiger – Vertrauensschaden

42 www.dbj.at 42 Beweislast, Verjährung Beweislastumkehr bei Schutzgesetzverletzung -Entlastungsbeweis des Geschäftsführers Verjährung: 3 Jahre ab Kenntnis von Schaden und Schädiger

43 www.dbj.at 43 Haftung der Geschäftsführer gegenüber den Gesellschaftern Haftung bei Verletzungen von Schutzgesetzen für Gesellschafter Keine Haftung für Reflexschäden

44 www.dbj.at 44 Haftungsausschlussvereinbarungen mit Dritten Übernahme der Haftung durch Dritte (etwa Konzernmutter) - Häufig bei Sanierungsmanagern Keine Haftungsübernahme für Vorsatz (sittenwidrig)


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