Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

1 Abmahnungen im E-Commerce Düsseldorf, den 14.09.2007.

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "1 Abmahnungen im E-Commerce Düsseldorf, den 14.09.2007."—  Präsentation transkript:

1 1 Abmahnungen im E-Commerce Düsseldorf, den 14.09.2007

2 2 Abmahnungen 1.Allgemeines 2.Was ist eine Abmahnung? 3.Wer darf abmahnen? 4.Wer darf abgemahnt werden? 5.Welche Kosten können entstehen? 6.Wie kann man sich wehren? 7.Wie kann janolaw Ihnen helfen? 8.Die häufigsten Fehler

3 3 Allgemeines1/1 Anfang 2000: erste große Abmahnwelle Grund: neue gesetzliche Pflichtangaben im Online- Impressum wurden nicht beachtet

4 4 Allgemeines1/2 Aktuell: Abmahnwelle bei eBay – Widerrufsbelehrung Schätzungen: Abmahnungen bundesweit mehr als 10.000 (Quelle: Verein Abmahnwelle)

5 5 Was ist eine Abmahnung?2/1 Definition: Die Abmahnung ist die formale Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten zukünftig zu unterlassen Problem Zugang: Nach h.M trägt der Abgemahnte das Verlustrisiko auf dem Postweg (anders bei anderen Willenserklärungen) Grund: Abmahnung als Wohltat

6 6 Was ist eine Abmahnung?2/2 Inhalt: Vertretungsanzeige des Anwalts (mit Vollmacht) Beschreibung des beanstandeten Verhaltens und rechtliche Erläuterung Entwurf einer strafbewehrten Unterlassungserklärung Fristsetzung mit Androhung rechtlicher Schritte (Problem: angemessene Frist ist einzelfallabhängig, regelmäßig aber eine Woche bis zehn Tage; Frist zu kurz – angemessene Frist in Lauf gesetzt) Rechnung (zwischen 100,- und 1.000,- Euro)

7 7 Was ist eine Abmahnung?2/3 Zweck: außergerichtliches Instrumentarium zur Marktbereinigung Schutz vor Wettbewerbern, die sich nicht an die Gesetze halten

8 8 Wer darf abmahnen? 3/1 Abmahnungsberechtigt: Mitbewerber, der gleiche oder ähnliche Produkte oder Dienstleistungen anbietet Verbände, z.B. Verbraucherzentrale, Wettbewerbszentrale Industrie- und Handelskammer

9 9 Wer darf abmahnen? 3/2 Nicht: Verein Ehrlich währt am längsten oder die e-tail GmbH/BUG AG Nicht: Anwälte ohne Mandanten Nicht: sog. Abmahnanwälte (LG Heilbronn 23.4.2007)

10 10 Wer darf abgemahnt werden? 4/1 Grundsatz: nur gewerbliche Unternehmer Kennzeichen: planmäßige und dauerhafte Leistungen gegen Entgelt Abgrenzung: zu Privatpersonen, die z.B. nur einen Hausstand auflösen wollen

11 11 Wer darf abgemahnt werden? 4/2 Abgrenzungskriterien : Anzahl der getätigten Geschäfte Zeitraum der Tätigkeit professionelle Gestaltung des Angebotes vermehrte Angebote von Neuware mehrfacher Verkauf von gleichartiger Ware eBay: Powersellerstatus (in den letzten 3 Mo durchschnittlich mind. 300 Artikel/Monat oder 4 Artikel/Mo bei einem Handels- volumen von mind. 3.000 Euro/Mo)

12 12 Welche Kosten können entstehen? 5/1 insbes. Anwaltskosten (abhängig von der Streitwerthöhe) Streitwerte ab 10.000,- Euro (LG Münster, 4.4.2007: 4.000,- Euro für falsche Widerrufsbelehrung) 1. Problem: im außergerichtlichen Verfahren erfolgt die Streitwertfestsetzung durch die Rechtsanwälte 2. Problem: im gerichtlichen Verfahren werden die Streitwerte durch unterschiedliche Gerichte auch unterschiedlich beurteilt

13 13 Welche Kosten können entstehen? 5/2 Generell: hohe Streitwertfestsetzung Grund: abschreckende Wirkung Nebeneffekte: hohe Gebührenrechnungen locken schwarze Schafe

14 14 Grundsatz: keine Reaktionspflicht Gefahr: einstweilige Verfügung - ist eine Entscheidung in einem gerichtlichen Eilverfahren - Gerichtsort: sog. fliegender Gerichtsstand - Untersagung, weitere Wettbewerbsverstöße zu begehen - Folgen: Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 Euro oder sechs Monate Haft Wie kann man sich wehren? 6/1

15 15 Wie kann man sich wehren? 6/2 Einstweilige Verfügung soll die Angelegenheit nur vorläufig regeln falls nicht einverstanden: Einspruch, der zum Hauptsacheverfahren beim Landgericht (Streitwert > 5.000,00 Euro) führt Folge: hohe Gerichts- und Anwaltskosten bei Niederlage

16 16 Außergerichtliche Vorgehensweise: Abmahnung berechtigt: Gerügten Fehler beseitigen, Unterlassungserklärung unterzeichnen (Wirkung: mind. 30 Jahre). Exkurs: Kündigung der Unterlassungserklärung Abmahnung zum Teil berechtigt: Modifizierung der Erklärung Verstoß: häufig zu weit formuliert Vertragsstrafe: üblich: ca. 5.000,- Euro Sinnvoll: Versuch der Streitwertreduzierung Wie kann man sich wehren? 6/3

17 17 Gerichtliche Vorgehensweise: Gegenabmahnung Schutzschrift (116 Landgerichte oder www.schutzschriftenregister.de) Negative Feststellungsklage Streitgenossenschaft Beschwerde RAK, Schadenersatz Wie kann man sich wehren? 6/4

18 18 Wie kann janolaw Ihnen helfen?7/1 janlaw AG Produkte Beratung Sie können heute wohl leichter Sprengstoff herstellen, als ein rechtlich zutreffendes Angebot im Internet präsentieren (RA Rolf Becker in Abmahnung ist Anwalts Liebling, Spiegel Online 15.08.2007)

19 19 Wie kann janolaw Ihnen helfen?7/2 janolaw AG Urteile (LG, OLG, BGH) Gesetze beobachtet Produkte Beratung

20 20 janoCash janoCall Wie kann janolaw Ihnen helfen?7/3 janoConsult janoContract janoText jano Online jano Services

21 21 janoCash janoCall Die häufigsten Fehler 8/1 janoConsult janoContract janoText Widerrufsbelehrung: Fristbeginn (Die Frist beginnt frühestens...)* -> KG Berlin 5.12.2006, OLG Hamm 15.3.2007 Fristdauer (vier Wochen statt ein Monat) -> OLG Hamburg 26.3.2007 Fehlende Hervorhebung der Widerrufsbelehrung* -> § 1 Abs. 4 Satz 3 BGB InfoVO:...in einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form

22 22 janoCash janoCall Die häufigsten Fehler – Beispiele 8/2 janoConsult Widerrufsbelehrung Fristbeginn wird falsch beschrieben -> KG Berlin 5.12.2006, Az.: 5 W 295/06 -> OLG Hamm 15.3.2007, Az.: 4 W 1/07

23 23 janoCash janoCall Die häufigsten Fehler – Beispiele 8/3 janoConsult Widerrufsbelehrung Fehlende Hervorhebung der Widerrufsbelehrung -> § 1 Abs. 4 Satz 3 BGB InfoVO:...in einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form, nur bei Belehrung in AGB und in Textform

24 24 janoCash janoCall Die häufigsten Fehler 8/4 janoConsult janoContract janoText Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB): Versendungsrisiko wird dem Kunden aufgebürdet* -> widerspricht §§ 474 Abs. 2, 447 Abs. 1 BGB Gerichtsstands- oder Erfüllungsortklauseln gegenüber Verbrauchern -> §§ 29, 38 ZPO Angebot freibleibend* -> überraschende Klausel § 305c Abs. 1 BGB

25 25 janoCash janoCall Die häufigsten Fehler – Beispiele 8/5 janoConsult Allgemeine Geschäfts- bedingungen (AGB) Versendungsrisiko wird dem Kunden aufgebürdet -> widerspricht §§ 474 II, 447 Abs. I BGB ontract

26 26 janoCash janoCall Die häufigsten Fehler – Beispiele 8/6 janoConsult Allgemeine Geschäfts- bedingungen (AGB) Angebot freibleibend -> LG Hamburg 18.01.2007, Az. 315 O 457/06, überraschende Klausel § 305c Abs. 1 BGB Überraschend eklausel

27 27 janoCash janoCall Die häufigsten Fehler 8/7 janoConsult janoContract janoText Impressum: Nur Nachname im Impressum -> KG Berlin 13.02.2007 Keine Angabe der Telefonnummer, str. zurzeit beim EuGH

28 28 janoCash janoCall janoConsult janoContract janoText

29 29 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung: sschiefer@janolaw.de vbaldus@janolaw.de vbalsu


Herunterladen ppt "1 Abmahnungen im E-Commerce Düsseldorf, den 14.09.2007."

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen