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Allianz Körperkasko Detailpräsentation

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Präsentation zum Thema: "Allianz Körperkasko Detailpräsentation"—  Präsentation transkript:

1 Allianz Körperkasko Detailpräsentation
Mai 2012 1

2 Agenda 1 Allianz Körperkasko - Das neue Einkommensvorsorgekonzept der Allianz 2 Allianz Körperkasko: Positionierung, Konzept und Leistungsmerkmale 3 Weitere Besonderheiten der Allianz Körperkasko 2

3 1 Allianz Körperkasko – Das neue Einkommensvorsorgekonzept der Allianz
3

4 Berufe mit höherem Risiko: Höchster Absicherungsbedarf, aber geringster Zuspruch
Viele werden durch das Produkt Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) nicht erreicht Eine angemessene BU-Absicherung können oder wollen sich viele nicht leisten. Vor allem in Berufsgruppen mit körperlicher Tätigkeit ist das BU-Risiko hoch, aber das Einkommen oft gering. Ca. die Hälfte der Beschäftigten sind überwiegend körperlich tätig. (BU-Einstufung den Berufsgruppen C+D) 4,2 Mio. Beschäftigte Davon ca. 50% in Risiko-Berufsgruppen C+D Für diese Personen fehlte bislang eine attraktive Alternative bei dauerhafter Einschränkung von körperlichen und/oder geistigen Fähigkeiten sowie schwerer Erkrankung.

5 Auch wenn BU nicht passt: trotzdem von Kopf bis Fuß optimale Sicherheit
Gesucht wird ein Produkt, das speziell auf körperlich arbeitende Menschen zugeschnitten ist. ein attraktives Preis-/ Leistungs-Verhältnis bietet. die essenziellen körperlichen und geistigen Fähigkeiten versichert. je nach Schadenfall eine Rente zahlt, eine Einmalzahlung leistet oder sogar beides kombiniert.

6 3 2 Allianz Körperkasko: Positionierung, Konzept und Leistungsmerkmale

7 Allianz Körperkasko Die neue Allianz Körperkasko ist die leistungsstarke und besonders preisgünstige Kombination aus: 2 1 2 einer Versicherung, die bei Beeinträchtigung einer körperlichen oder geistigen Fähigkeit oder bei Pflegebedürftigkeit eine monatliche Rente leistet. einer Versicherung, die bei schweren Krankheiten (Dread Disease) eine einmalige Kapitalleistung zahlt. Weitere Infos Mit diesem herausragenden Leistungsbild erschließen wir bisher ungenutzte Kundenpotenziale!

8 Allianz Körperkasko Die Allianz Körperkasko positioniert sich als eigenständiges Produkt innerhalb der Allianz-Produktpalette. Die Allianz Körperkasko komplettiert das Produktportfolio neben der Berufsunfähigkeitsvorsorge und ermöglicht so eine umfassende und bedarfsgerechte Vorsorge für jedermann. Existenzabsicherung 1 Berufsunfähigkeitsvorsorge Körperkasko 2 NEU

9 Leistungsdefinitionen – Was ist wo versichert?
Körperkasko Leistungsvoraussetzung: Beeinträchtigung einer körperlichen oder geistigen Fähigkeiten über zumindest 12 Monate oder schwere Krankheit Leistungen: Rente und Prämienbefreiung bei Verlust einer Fähigkeit Kapital bei schwerer Krankheit Existenzabsicherung Berufsunfähigkeit mindestens 50 % berufsunfähig (im zuletzt ausgeübten Beruf) über zumindest 6 Monate Prämienbefreiung Rente Merkmale Beruf und sozialer Status ist abgesichert keine Kapitalzahlung bei schweren Erkrankungen körperliche und geistige Fähigkeiten sind abgesichert körperliche Fähigkeiten im Fokus wegen Zielgruppe „körperlich Tätige“ NEU 9

10 Gut zu merken: die vier K´s als Leistungsauslöser
Leistung erfolgt, wenn ein Leistungsauslöser über zumindest 12 Monate vorliegt: Körperliche oder geistige Fähigkeiten Körper Kopf Kümmern Leistungsauslöser: Gehen Armgebrauch Händegebrauch Knien/Bücken Autofahren Sehen Sprechen Hören Gleichgewicht Intellekt/Gedächtnis Pflegebedürftigkeit Sachwalterschaft Beispiel: Bandscheibenvorfall mit dauerhaften schweren motorischen Ausfällen Beispiel: Erblindung Beispiel: Alzheimer Schwere Krankheiten (Dread Disease) Krankheiten Leistungsauslöser: Krebs Herzinfarkt Schlaganfall MS Koma Querschnittslähmung Beispiel: Brustkrebs Für Details: Auf Hand klicken! Beeinträchtigung einer körperlichen oder geistigen Fähigkeit ( FOLGE ist versichert) Eintritt einer dieser Erkrankungen (URSACHE ist versichert) Monatliche Rente mit Prämienbefreiung Einmalleistung in Höhe einer Jahresrente

11 Leistung, auf die man sich verlassen kann
Entscheidend für die Rentenleistung aus der Allianz Körperkasko ist nicht die Erkrankung oder der Unfall an sich, sondern die Folge aus der Erkrankung oder dem Unfall. Dabei ist es unerheblich, ob der zuletzt ausgeübte Beruf tatsächlich aufgegeben wird oder nicht. Ebenso ist es bei schweren Krankheiten unerheblich, ob die Krankheit die Berufsfähigkeit einschränkt. Entscheidend für die Beurteilung ist immer ein fachärztliches Gutachten.

12 Kurzdefinitionen für körperliche und geistige Fähigkeiten
Die Rente bei Beeinträchtigung einer körperlichen oder geistigen Fähigkeit wird gezahlt, wenn der Verlust der beschriebenen Fähigkeiten und Aktivitäten voraussichtlich mindestens 12 Monate ununterbrochen besteht, bzw. mindestens 6 Monate lang eine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Beides muss fachärztlich nachgewiesen werden. Kopf1 Körper1 Gleichgewichtssinn Der Gleichgewichtssinn der versicherten Person ist so stark gestört, dass ein Besteigen von Leitern bzw. von Gerüsten nicht mehr ohne stark erhöhte Unfallgefahr möglich ist. Autofahren Die VP ist aus gesundheitlichen Gründen zum Führen eines Personenkraftwagens außerstande. Als Nachweis ist ein verkehrsmedizinisches Gutachten notwendig. Intellekt Die geistige Leistungsfähigkeit (Gedächtnis, Konzentration, Aufmerksamkeit, Auffassung, Handlungsplanung) der versicherten Person ist so schwer gestört, dass sie alltagsrelevante Tätigkeiten nicht mehr ausüben kann. Armgebrauch Die VP ist nicht mehr in der Lage, mit dem linken oder rechten Arm in Schulter- bzw. Brusthöhe zu arbeiten. Sehen Die Sehfähigkeit der VP ist so stark eingeschränkt, dass nur noch ein Restsehvermögen von höchstens 3/60 bzw. 0,05 oder ein Gesamtgesichtsfeldwinkel von höchstens 30 Grad besteht. Handgebrauch Die VP ist mit keiner Hand in der Lage, einen Schraubverschluss zu öffnen oder einen Schraubendreher oder eine Schere bestimmungsgemäß zu benutzen. Hören Bei der VP besteht eine Schallempfindungsschwerhörigkeit auf beiden Ohren im Frequenzbereich des gesprochenen Wortes, die einem Hörverlust von mind. 60dB entspricht. Knien oder Bücken Die VP ist nicht mehr in der Lage, sich aus eigener Kraft zu bücken oder hinzuknien, um den Boden zu berühren, und sich danach wieder aufzurichten. Sprechen Die Sprechfähigkeit oder die sprachliche Ausdrucksfähigkeit der versicherten Person ist nach abgeschlossenem Spracherwerb so weit eingeschränkt, dass die versicherte Person von ihrem sozialen Umfeld nicht mehr verstanden wird, weil sie keine verständlichen Worte mehr formen kann. Gebrauch der Beine Die VP ist nicht mehr in der Lage, eine Strecke von 400 Metern selbstständig und ohne Unterbrechung zurückzulegen oder 12 Treppenstufen selbstständig und ohne Unterbrechung hinauf- und hinabzusteigen. Pflegebedürftigkeit Sachwalterschaft von mindestens 12 Monaten 1 Im Sinne der Bedingungen Kümmern1

13 Komponente Einmalleistung
Der Eintritt einer schweren Krankheit ist ein erheblicher Einschnitt im Leben. Meist folgt ihr der zumindest zeitweilige oder partielle Verlust des Einkommens. Hier sorgt die Allianz Körperkasko für schnelle Hilfe: Die Einmalleistung in Höhe einer Jahresrente wird erbracht, wenn die versicherte Person eine der unten stehenden, durch ärztliches Gutachten belegten Krankheiten erleidet und sie 28 Tage lang überlebt. Treten bei der versicherten Person nacheinander verschiedene versicherte schwere Krankheiten auf, besteht die Leistungspflicht für jede dieser Krankheiten2. Krankheiten1 Krebs Hier klicken Multiple Sklerose (MS) Hier klicken Herzinfarkt Koma Hier klicken Hier klicken Schlaganfall Querschnittslähmung Hier klicken Hier klicken 1 Über die Links gelangen Sie zu den AVB-Definitionen im Backup 2 Ausnahmen: Wartezeit von 3 Monaten, Herzinfarkt u. Schlaganfall, Details siehe §1.2. AVB

14   Leistungsbeispiel 1 Köchin, 29 Jahre Ereignis
Erkrankt an Multipler Sklerose Starke Muskelschmerzen Kraftlosigkeit Folge Sie kann aufgrund der Betroffenheit des Muskel- und Nervenapparates an den Gliedmaßen u. a. keine Schraub-verschlüsse mehr öffnen. Prämienbefreiung und Rente Ja, weil die Beeinträchtigung einer körperlichen Fähigkeit vorliegt (Gebrauch beider Hände). Einmalzahlung Ja, wegen schwerer Krankheit (MS).

15   Leistungsbeispiel 2 Anlagenmechaniker, 45 Jahre Ereignis
Quetschung beider Hände durch eine Stahlpresse Folge Autofahren mit den geschädigten Händen ist unmöglich geworden, er muss seinen Führerschein zurückgeben Er muss seinen Beruf aufgeben und arbeitet stattdessen im elterlichen Betrieb in der Auftragsplanung Prämienbefreiung und Rente Ja, wegen der Beeinträchtigung einer körperlichen Fähigkeit (Autofahren). Einmalzahlung Nein, weil keine schwere Krankheit vorliegt. Weitere Beispiele

16 Tarifierung: so einfach und so leistungsstark wie möglich
1 Nur zwei Tarifgruppierungen Risikogruppe 1 (keine/leichte körperliche Tätigkeit): im Wesentlichen analog der neuen Berufsgruppen A+, A, B und C bei BU Risikogruppe 2 (schwere körperliche Tätigkeit): im Wesentlichen analog der Berufsgruppe D und E bei BU 2 Erweiterte Versicherungsmöglichkeiten Berufe, die in der BU nicht versichert werden können, kann eine Deckung im Rahmen der Körperkasko geboten werden (z.B. Berufssportler, Künstler) Oft ist in der Körperkasko eine Annahme ohne Ausschlussklausel (z.B. bei Allergien) oder Zuschläge möglich. 3 Erhöhungsrechte Erhöhung des Versicherungsschutzes ohne erneute Gesundheitsprüfung bei Heirat Geburt eins Kindes Gehaltssprüngen Beendigung der Berufsausbildung u.s.w.

17 Technische Details zur Allianz Körperkasko
2 / 4 / % / 2% / 3% Unterjährigkeitszuschlag G1LLN Tarifkürzel Geschlechtsunabhängige UNISEX-Prämien Prämien Frauen/Männer vorweg: 20% der versicherten Leistung prämienfrei laufende Rente steigt jährlich (aktuell 1,25%) Gewinnbeteiligung alle verfügbar Tarifbereiche 48.000 € jährliche Rente Höchstrente 600 € jährliche Rente Mindestrente 65 Jahre Höchstendalter (für Versicherungsdauer und Leistungsdauer) 55 Jahre 15 Jahre Höchsteintrittsalter Mindesteintrittsalter Alter 55 Leistungsfall Rente Jährliche Prämienerhöhung um 2, 3 oder 4% Anpassungsende Art der Anpassung Zuwachsklausel Grundfähigkeitsversicherung

18 Risikoprüfung abhängig von versicherter Jahresrente
Annahmerichtlinien Risikoprüfung abhängig von versicherter Jahresrente bis ,- Neu gestaltete Risiko-prüfungsfragen 12.001,- bis ,- Neu gestaltete Risiko-prüfungsfragen Fragen zu Beruf und Einkommen (neu gestaltet) Ab Eintrittsalter 41 Hausarztbericht (zentral angefordert) oder Attest (falls kein Hausarzt vorhanden) über ,- Neu gestaltete Risiko-prüfungsfragen Fragen zu Beruf und Einkommen (neu gestaltet) Ärztliche Untersuchung (Details siehe Tarifbuch) Antragsfragen Fragebogen analog zur BU!

19 Welche Rentenhöhe kann versichert werden (analog BU)?
Bis zu einer Jahresrente von EUR ,- erfolgt keine Einkommensprüfung. Bestehende Verträge (BU-, Grundfähigkeit) - auch bei Mitbewerbern - werden angerechnet. Darüber hinaus gilt die Regelung, dass alle Ansprüche aus BU- und Grundfähigkeitsrenten 80% des Nettoeinkommens aus Berufstätigkeit nicht übersteigen dürfen. Für Jahreseinkommen über netto EUR ,-, kann Anspruch aus Sozialversicherung mit EUR ,- netto p.a. angesetzt werden. (bis Einkommen von ,- sollte Rente bis EUR ,- ausreichen) BU-Rente aus Sozialversicherung netto Summe aller privaten BU und GF - Ansprüche max. 80 % des Aktiveinkommens netto Beispielrechnung Einkommen (netto) 30.000,- p.a. Max. Absicherung 80% 24.000,- p.a. Abzüglich Leistung aus SV (netto) ,- p.a. Keine bestehenden Absicherungen Versicherbare Rente 12.000,- p.a. Maximale Rente: EUR ,-

20 Wer ist in der Allianz Körperkasko versicherbar?
Alle im Maklerportal zur Auswahl stehenden Berufe können grundsätzlich versichert werden mit folgenden Ausnahmen: Pensionist Polizeibeamter – Sondereinheit Polizist (Sprengstoff-, Flug- oder Sondereinheiten) Soldat (Fallschirmspringer) Soldat (Feuerwerker) Soldat (Kampfschwimmer) Soldat (Minen-/Sprengstoffentschärfung) Soldat (Sonstige) Stuntman Journalist (mit Kriegsberichterstattung) Fotojournalist (mit Kriegsberichterstattung) Pressefotograf (mit Kriegsberichterstattung) Kameraleute (mit Kriegsberichterstattung) Auch Berufe, die in der BU nicht (oder nur im Rahmen einer EU) angenommen werden, können versichert werden. z.B.: Künstler Musiker Profisportler Sporttrainer Schauspieler Kellner u. Gastwirte in Nachtlokalen Piloten Bergführer Gesundheitszustand Eintrittsalter zwischen 15 und 55 Rentenhöhe entspricht bedarfsgerechter Absicherung Aber Vorsicht: Folgende Voraussetzungen sind zu beachten

21 Prämienbeispiele (1/2) Leistungsdauer immer bis 65
Der Tarif enthält keine Stückkosten, dh doppelte Rente bedeutet doppelte Prämie Gleiche Prämie für Mann und Frau da UNISEX Kürzere Dauern (v.a. Versicherungsdauer) machen das Produkt noch billiger Monatsprämien in EUR Eintrittsalter 20 Rente 1.000,- monatlich Vers.dauer bis 55 Vers.dauer bis 65 Risikogruppe 1 (Künstler, Koch…) 28 35 Risikogruppe 2 (Profisporter, Dachdecker,…) 37 48 Eintrittsalter 35 Rente 1.000,- monatlich Vers.dauer bis 55 Vers.dauer bis 65 Risikogruppe 1 (Künstler, Koch…) 36 47 Risikogruppe 2 (Profisporter, Dachdecker,…) 48 61 Eintrittsalter 50 Rente 1.000,- monatlich Vers.dauer bis 55 Vers.dauer bis 65 Risikogruppe 1 (Künstler, Koch…) 63 74 Risikogruppe 2 (Profisporter, Dachdecker,…) 83 95 ca. -20% bei abgek. VD

22 Prämienbeispiele (2/2) Auswirkungen von Eintrittsalter u
Prämienbeispiele (2/2) Auswirkungen von Eintrittsalter u. Versicherungsdauer Monatsprämie -15% -20% -23% Eintrittsalter Koch (Risikogruppe 1) Rente 1.000,- Euro monatlich Leistungsdauer bis 65 Versicherungsdauer bis 55 Versicherungsdauer bis 65

23 Prämienvergleich Körperkasko Berufskasko (BU)
Beispiel: Euro Monatsrente, Versicherungsdauer bis Alter 55, Leistungsdauer bis Alter 65, mtl. Prämie Ablebensschutz Alter Körperkasko Risikogruppe 1 Berufskasko Gruppe "A" Berufskasko Gruppe "C" Körperkasko Risikogruppe 2 Berufskasko Gruppe "D" 25 30 33 75 40 102 32 38 86 43 117 35 36 44 100 48 136 Prämienvorteil insbesondere bei Risikoberufen

24 Steuerliche Behandlung
Prämien können im Rahmen der Sonderausgabenbestimmungen abgesetzt werden. Rentenzahlungen werden einkommensteuerpflichtig, wenn sie in Summe das reservierte Kapital bei Rentenbeginn übersteigen. Kapitalzahlungen aus der Komponente „schwere Krankheiten“ (Dread Disease) sind steuerfrei.

25 3 Weitere Besonderheiten der Allianz Körperkasko

26 Mit der Allianz Körperkasko rücken jetzt auch bisherige Randzielgruppen in den Fokus (1/5)
Beruf BU Körper-kasko Profisportler nicht versicher-bar Gruppe 2 Sporttrainer ohne Sportlehrerdiplom Gruppe 1

27 Mit der Allianz Körperkasko rücken jetzt auch bisherige Randzielgruppen in den Fokus (2/5)
Leistungsbeispiel Profisportler: Marco L (33), Profihandballer, prallt auf dem Spielfeld mit einem Gegenspieler zusammen. Die Folge: Er erleidet eine komplizierte Schulter-verletzung. Auch nach OP und langwieriger Reha kann er 12 Monate später noch nicht auf Schulter- und Brusthöhe werfen. Die Körperkasko zahlt Marco L. eine Rente (Beeinträchtigung einer körperlichen Fähigkeit), unabhängig von einer sonstigen Berufsausübung.

28 Mit der Allianz Körperkasko rücken jetzt auch bisherige Randzielgruppen in den Fokus (3/5)
Beruf BU Körper-kasko Künstler nicht versicher-bar Gruppe 1 Musiker Schauspieler … auch für künstlerisch tätige Kunden stellt die Körperkasko eine lohnenswerte und kostengünstige Möglichkeit zur Deckung des Invaliditätsrisikos dar.

29 Mit der Allianz Körperkasko rücken jetzt auch bisherige Randzielgruppen in den Fokus (4/5)
Leistungsbeispiel Künstler (Schauspieler) Der Schauspieler und Synchronsprecher Günter W. erleidet einen Schlaganfall. Sein Sprachzentrum ist gestört, er wird von seiner Umwelt nicht mehr richtig verstanden. Die Körperkasko leistet sowohl eine Einmalzahlung (Schlaganfall) als auch eine monatliche Rente (Verlust des Sprachgebrauchs). Leistungsbeispiel Künstler (Bildhauerin) Die Bildhauerin Oksana J. kann wegen schwerer Arthrose in der Schulter ihren rechten Arm nicht mehr über Brusthöhe bewegen. Die Körperkasko zahlt Oksana J. eine monatliche Rente (Verlust des Armgebrauchs als Folge der Arthrose).

30 Mit der Allianz Körperkasko rücken jetzt auch bisherige Randzielgruppen in den Fokus (5/5)
Beruf BU Körper-kasko Hausfrau/-mann Gruppe C Gruppe 1 Auch Hausfrauen/-männer können sich nun günstig absichern.

31 Wenn die BU keine Option ist: Die Allianz Körperkasko als beste aller Alternativen
Ziel: Einkommen absichern KörperSchutzPolice Beratungsgespräch BU Fehlende finanzielle Mittel Keine Akzeptanz des BU-Preises diverse Vorerkrankungen KörperSchutzPolice Ergebnis: Allianz Körperkasko

32 Allianz Körperkasko Von Kopf bis Fuß die günstigere Einkommenssicherung. 32

33 Backup

34 Antragsfragen für die Allianz Körperkasko
zurück

35 Fragen zu Beruf und Einkommen für Renten über 12. 000 Euro p. a
Fragen zu Beruf und Einkommen für Renten über Euro p.a. Kommt auch bei BU - Renten zum Einsatz! zurück

36   Leistungsbeispiel 3 Lackierer, 25 Jahre Ereignis
Asthma infolge von Lösungsmittelallergie Folge Kann nicht mehr als Lackierer arbeiten Prämienbefreiung und Rente Nein, weil keine Beeinträchtigung einer körperlichen Fähigkeit auftritt. Einmalzahlung Nein, weil keine schwere Krankheit vorliegt. Zurück

37   Leistungsbeispiel 4 Dachdecker, 55 Jahre Ereignis
Epilepsie, dadurch ruhende Fahrerlaubnis Folge Kein Arbeiten mit Absturzgefahr, kein Führen eines Kfz Kann nicht mehr als Dachdecker arbeiten Prämienbefreiung und Rente Ja, aufgrund der Beeinträchtigung einer körperlichen Fähigkeit (Autofahren). Einmalzahlung Nein, weil keine schwere Krankheit vorliegt. Zurück

38   Leistungsbeispiel 5 Zimmermann, 34 Jahre Ereignis
Bandscheibenvorfall mit OP Chronische Schmerzen Folge Keine Überkopfarbeiten, kein schweres Heben, kein Arbeiten bei wechselnder Witterung Prämienbefreiung und Rente Ja, wegen Beeinträchtigung einer körperlichen Fähigkeit (Gebrauch eines Arms). Einmalzahlung Nein, weil keine schwere Krankheit vorliegt. Zurück

39 Leistungsbeispiel 6 Selbständige Friseurmeisterin mit 10 Angestellten, 48 Jahre Ereignis Schlaganfall, bleibende Lähmung in der linken Körperhälfte Grobmotorik eines Arms gestört Folge Nach Umorganisation des Betriebes kümmert sie sich um die kaufmännischen Aufgaben des Betriebs – ohne Einkommenseinbußen. Prämienbefreiung und Rente Ja, wegen Beeinträchtigung einer körperlichen Fähigkeit (Gebrauch eines Arms). Einmalzahlung Ja, weil eine schwere Krankheit (Schlaganfall) vorliegt. Zurück

40 Unterschiede in den Annahmerichtlinien bei Körperkasko und BU (1/2)
Bäckerin Eintrittsalter: 30 Endalter: 65 1.000 Euro mtl. Rente Die Allianz Körperkasko legt andere Annahmerichtlinien zugrunde als die Allianz BU-Tarife. Daher fällt das Votum für den Antragsteller vielfach positiver aus. Erkrankung Körperkasko Gruppe 1 Berufskasko Berufsgruppe D Gastritis Prämie/Votum 5 Mal in 5 Jahren; keine weiteren Beschwerden, Beschwerden immer kürzer als 4 Wochen 41 € (ohne Zuschlag) 216 € (50 % Zuschlag) Saisonaler Heuschnupfen Votum Mit Hypersensibilisierung; keine weiteren Beschwerden, Medikation: Nasenspray Ohne Klausel Klausel für allergische Atemwegserkrankungen

41 Unterschiede in den Annahmerichtlinien bei Körperkasko und BU (2/2)
Fliesenleger Eintrittsalter: 30 Endalter: 65 1.000 Euro mtl. Rente Erkrankung Körperkasko Gruppe 2 BU Berufsgruppe D Hexenschuss Beitrag/Votum 2 Mal in 3 Jahren; keine weiteren Beschwerden Ohne Klausel Klausel Wirbelsäule Bandscheibenvorfall Votum Beschwerden noch vorhanden; keine weiteren Krankheits-erscheinungen

42 Gut zu merken: die vier K´s als Leistungsauslöser (Übersicht)
Leistung erfolgt, wenn ein Leistungsauslöser vorliegt: Körperliche oder geistige Fähigkeiten Körper Kopf Kümmern Leistungsauslöser: Gehen Armgebrauch Händegebrauch Knien/Bücken Autofahren Sehen Sprechen Hören Gleichgewicht Intellekt/Gedächtnis Pflegebedürftigkeit Gesetzliche Betreuung Katalog 1 Katalog 2 Katalog 3 Schwere Krankheiten (Dread Disease) Krankheiten Leistungsauslöser: Krebs Herzinfarkt Schlaganfall MS Koma Querschnittslähmung Katalog 4 Die Leistungsauslöser dieser vier Kataloge sind auf den folgenden Seiten im Detail beschrieben

43 Leistungsbeschreibung – Katalog 1 und 2 (Allgemeines)
Aktivitäten des Körpers und Fähigkeiten der Sinne und des Intellekts 1. Leistungspflicht bei Beeinträchtigung einer beschriebenen körperlichen Aktivität oder Fähigkeit der Sinne und des Intellekts von (voraussichtlich) ununterbrochenen 12 Monaten 2. Nachweis der Beeinträchtigung durch einen Facharzt der entsprechenden Fachrichtung gemäß der nach aktuellem medizinischen Wissensstand üblichen Befunderhebung 3. Verpflichtung der VP zur Verwendung geeigneter Hilfsmittel (z. B. Sehhilfe, Prothese) und Vornahme zumutbarer Heilbehandlungen (gefahrlos und ohne besondere Schmerzen), die eine wesentliche Besserung ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigungen erwarten lassen Als Leistung wird eine monatliche Rente in Höhe der vereinbarten Monatsrente bis zum Ende der Leistungsdauerdauer gezahlt und es besteht Prämienbefreiung. Moatliche Rentenzahlung

44 Körperliche Aktivitäten – Katalog 1
Gebrauch der Beine Die versicherte Person ist nicht mehr in der Lage, eine Strecke von 400 Metern selbstständig und ohne Unterbrechung zurückzulegen oder eine Treppe von 12 Stufen selbstständig und ohne Unterbrechung hinauf- und hinabzusteigen. Gebrauch eines Armes Die versicherte Person ist nicht mehr in der Lage, mit dem linken oder dem rechten Arm in Schulter- bzw. Brusthöhe zu arbeiten. Typischerweise Leistung bei1 Typischerweise keine Leistung bei2 Bandscheibenvorfall mit schweren motorischen Ausfällen Gelenkschäden nach komplizierten Frakturen mit erheblichen Funktionseinschränkungen Lähmung/Verlust eines Beines fortgeschrittenen Lungenerkrankungen (z. B. schweres Asthma) fortgeschrittener Arthrose eines großen Gelenks Kreuzbandriss oder sonstigen isolierten Bänderrissen Meniskusriss Gelenkbrüchen mit nur geringen Funktionseinschränkungen mittelschweren Arthrosen einzelner Gelenke Typischerweise Leistung bei1 Typischerweise keine Leistung bei2 fortgeschrittenen Schulter-gelenksarthrosen ausgeprägten Sehnenerkrankungen und -rissen Querschnittslähmung Verlust eines Armes Nervenverletzungen durch Unfälle oder Tumore Schleimbeutelentzündung Tennisarm Schulterarmsyndrom Messbarkeitskriterien Beschwerden, die zu den motorischen Einschränkungen führen, müssen durch entsprechende Krankheitsbefunde erklärbar sein. Beispiele dienen der Veranschaulichung: 1 I. d. R. führen diese Beispiele zu einer Leistung, 2 keiner Leistung. Ausschlaggebend für die Leistungsentscheidung sind die Definitionen in den AVB. Die vier K‘s

45 Körperliche Aktivitäten – Katalog 1
Gebrauch beider Hände Die versicherte Person ist weder mit der rechten noch mit der linken Hand in der Lage, eine Flasche mit Schraubverschluss zu öffnen oder einen Schraubenzieher oder eine Rohrzange oder eine Schere bestimmungsgemäß zu benutzen. Knien oder Bücken Die versicherte Person ist nicht mehr in der Lage, sich aus eigener Kraft zu bücken oder hinzuknien, um den Boden zu berühren, und sich danach wieder aufzurichten. Typischerweise Leistung bei1 Typischerweise keine Leistung bei2 fortgeschrittener Handgelenksarthrose schweren Verbrennungen an beiden Händen schweren Erfrierungen an beiden Händen Rheuma mit Gelenkzerstörungen Amputation beider Hände schwerem M. Parkinson Sehnenscheidenentzündung Karpaltunnelsyndrom Verlust eines Langfingers Typischerweise Leistung bei1 Typischerweise keine Leistung bei2 fortgeschrittenen Arthrosen schweren Gelenkverletzungen im Beckenbereich Wirbelsäulenfrakturen mit erheblichen Folgen M. Bechterew Querschnittslähmung Bandscheibenvorfällen mit bedeutenden neurologischen Ausfällen schwerem Rheuma Bandscheibenvorfall ohne motorischen Ausfall Rückenschmerzen aufgrund degenerativer Veränderungen M. Scheuermann Messbarkeitskriterien Beschwerden, die zu den motorischen Einschränkungen führen, müssen durch entsprechende Krankheitsbefunde erklärbar sein. Beispiele dienen der Veranschaulichung: 1 I. d. R. führen diese Beispiele zu einer Leistung, 2 keiner Leistung. Ausschlaggebend für die Leistungsentscheidung sind die Definitionen in den AVB. Die vier K‘s

46 Körperliche Aktivitäten – Katalog 1
Autofahren Die versicherte Person ist zum Führen eines Personenkraftwagens außerstande. Der Führerschein muss nachweislich aus gesund-heitlichen Gründen entzogen oder nicht erteilt worden sein. Alle Fälle, in denen der Führerschein der versicherten Person aufgrund von Alkohol- oder Drogenmissbrauchs entzogen wird oder die versicherte Person auf der Basis bestimmter psychischer Erkrankungen zum Führen eines Personenkraftwagens außerstande ist, gelten nicht als Versicherungsfall im Sinne dieser Bedingungen. Typischerweise Leistung bei1 Typischerweise keine Leistung bei2 schwerer Epilepsie Schizophrenie Schädelhirntumore Schädelhirnverletzungen schwerem M. Parkinson Demenz Entzug des Führerscheins wegen Alkohol- oder Drogenmissbrauchs Entzug der Führerscheins aufgrund von Vormerkdelikten Angststörungen, Depression Messbarkeitskriterien Ein verkehrsmedizinisches Gutachten muss die Fahruntüchtigkeit bestätigen. Beispiele dienen der Veranschaulichung: 1 I. d. R. führen diese Beispiele zu einer Leistung, 2 keiner Leistung. Ausschlaggebend für die Leistungsentscheidung sind die Definitionen in den AVB. Die vier K‘s

47 Fähigkeiten der Sinne und des Intellekts – Katalog 2
Sehen Die Sehfähigkeit der versicherten Person ist so stark eingeschränkt, dass bezogen auf das bessere und vollständig korrigierte Auge nur noch ein Restsehvermögen von höchstens 3/60 bzw. 0,05 oder eine Einschränkung des Gesichtsfeldes auf höchstens 15 Grad Abstand vom Zentrum, also ein Gesamtgesichtsfeldwinkel von höchstens 30 Grad, besteht. Sprechen Die Sprechfähigkeit oder die sprachliche Ausdrucksfähigkeit der versicherten Person ist nach abgeschlossenem Spracherwerb so weit eingeschränkt, dass die versicherte Person von ihrem sozialen Umfeld nicht mehr verstanden wird, weil sie keine verständlichen Worte mehr formen kann. Diese Beeinträchtigung muss in einem der folgenden Bereiche auftreten: Spontansprache, Nachsprechen, Benennen, Sprachverständnis. Alle Fälle von psychogenem Sprachverlust oder Sprachverlust aufgrund neurotischer Fehlentwicklungen gelten nicht als Versicherungsfall im Sinne dieser Bedingungen. Typischerweise Leistung bei1 Typischerweise keine Leistung bei2 Sehverlust durch Diabetes Makuladegeneration Netzhautablösung Netzhauttumor hochgradigem Verlust des Sehvermögens durch Schlaganfall schweren Verletzungen der Augen Grauem Star -> kann durch eine einfache OP behoben werden kann starker Kurz- oder Weitsichtigkeit Grünem Star Typischerweise Leistung bei1 Typischerweise keine Leistung bei2 Schlaganfall Kehlkopfkrebs (hier auch bei nicht-metastasierendem) Tumoren im Mund- und Rachenraum schweren Verletzungen des Sprechapparates psychogenem Sprachverlust verwaschener Sprache Messbarkeitskriterien Feststellung der Erkrankung mit o. a. Leistungskriterien durch einen Augenarzt. Messbarkeitskriterien Die Schädigung muss mittels Aachener-Aphasie-Test bestätigt sein Beispiele dienen der Veranschaulichung: 1 I. d. R. führen diese Beispiele zu einer Leistung, 2 keiner Leistung. Ausschlaggebend für die Leistungsentscheidung sind die Definitionen in den AVB. Die vier K‘s

48 Fähigkeiten der Sinne und des Intellekts – Katalog 2
Hören Bei der versicherten Person besteht eine Schallempfindungs-schwerhörigkeit auf beiden Ohren im Frequenzbereich des gesprochenen Wortes bei 2 kHz, die mittels Tonaudiogramm (Knochenleitung) einen Hörverlust von mindestens 60 dB nachweist. Alle Fälle von psychogenem Hörverlust oder Hörverlust aufgrund neurotischer Fehlentwicklungen gelten nicht als Versicherungsfall im Sinne dieser Bedingungen. Gleichgewicht Der Gleichgewichtssinn der versicherten Person ist so stark gestört, dass ein Besteigen von Leitern bzw. von Gerüsten nicht mehr ohne stark erhöhte Unfallgefahr möglich ist. Alle Fälle von Gleichgewichtsstörungen auf der Basis einer psychiatrischen Erkrankung (Diagnose beginnend mit „F" nach ICD-10, wie z.B. Angstattacken, Panikstörungen) sowie aufgrund von Polyneuropathien, die nachweisbar auf langfristigen Alkoholmissbrauch zurückzuführen sind, gelten nicht als Versicherungsfall im Sinne dieser Bedingungen. Typischerweise Leistung bei1 Typischerweise keine Leistung bei2 Knalltrauma mit entsprechendem Verlust der Hörfähigkeit Trommelfellriss Tumoren der Hörnerven Innen- und Mittelohrerkrankungen Tinnitus Hörsturz akuten Mittelohrentzündung Hochtonschwerhörigkeit Typischerweise Leistung bei1 Typischerweise keine Leistung bei2 Innenohrerkrankungen Menière-Schwindel Schädelbasisbruch Nervenerkrankungen (Polyneuropathien) schwerem Schädelhirntrauma psychogenem Schwindel Höhenangst Messbarkeitskriterien Feststellung der Erkrankung mit o. a. Leistungskriterien durch einen HNO-Arzt. Messbarkeitskriterien Die Schädigung muss durch eine neurologische Untersuchung bestätigt werden. Beispiele dienen der Veranschaulichung: 1 I. d. R. führen diese Beispiele zu einer Leistung, 2 keiner Leistung. Ausschlaggebend für die Leistungsentscheidung sind die Definitionen in den AVB. Die vier K‘s

49 Fähigkeiten der Sinne und des Intellekts – Katalog 2
Die geistige Leistungsfähigkeit (Gedächtnis, Konzentration, Aufmerksamkeit, Auffassung, Handlungsplanung) der versicherten Person ist so schwer gestört, dass sie alltagsrelevante Tätigkeiten nicht mehr ausüben kann. Typischerweise Leistung bei1 Typischerweise keine Leistung bei2 Schizophrenie organisch bedingten Psychosen Alzheimer Schlaganfall, Hirnblutung schwerem Schädelhirntrauma schweren Verläufen von Hirn-/ Hirnhautentzündung schwerer Depression Burn-out Depression angeborener Minderbegabung Messbarkeitskriterien Die Ergebnisse eines allgemein anerkannten Tests, der die geistige Leistungsfähigkeit prüft, müssen ergeben, dass die versicherte Person zu den schlechtesten 10 % der Bevölkerung gehört. Beispiele dienen der Veranschaulichung: 1 I. d. R. führen diese Beispiele zu einer Leistung, 2 keiner Leistung. Ausschlaggebend für die Leistungsentscheidung sind die Definitionen in den AVB. Die vier K‘s

50 Analog Definition in der BU
Leistungsbeschreibung – Katalog 3 Analog Definition in der BU Beeinträchtigung aufgrund Pflegebedürftigkeit Eine Beeinträchtigung von körperlichen oder geistigen Fähigkeiten im Sinne dieser Bedingungen liegt auch vor, wenn die versicherte Person 6 Monate ununterbrochen pflegebedürftig im Sinne der nachfolgenden Absätze a) oder b) gewesen und deswegen täglich gepflegt worden ist. In diesem Fall entsteht der Anspruch auf Beitragsbefreiung und Rente mit Ablauf des 6. Monats nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit. a) Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder eines größeren als dem Alter entsprechenden Kräfteverfalls so hilflos ist, dass sie für mindestens drei der im Folgenden genannten Verrichtungen auch bei Einsatz technischer und medizinischer Hilfsmittel in erheblichem Umfang täglich der Hilfe einer anderen Person bedarf. Die Pflegebedürftigkeit ist ärztlich nachzuweisen. Bei der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit ist die erforderliche Hilfe bei folgenden Verrichtungen maßgebend: Die versicherte Person benötigt Hilfe beim Fortbewegen im Zimmer Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person auch bei Inanspruchnahme einer Gehhilfe oder eines Rollstuhls die Unterstützung einer anderen Person für die Fortbewegung benötigt. Aufstehen und Zubettgehen Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person nur mithilfe einer anderen Person das Bett verlassen oder in das Bett gelangen kann. An- und Auskleiden Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person auch bei Benutzung krankengerechter Kleidung sich nicht ohne Hilfe einer anderen Person an- oder auskleiden kann. Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person auch bei Benutzung krankengerechter Essbestecke und Trinkgefäße nicht ohne Hilfe einer anderen Person essen und trinken kann. Waschen, Kämmen oder Rasieren Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person von einer anderen Person gewaschen, gekämmt oder rasiert werden muss, da sie selbst nicht mehr fähig ist, die dafür erforderlichen Körperbewegungen auszuführen. Verrichten der Notdurft Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person die Unterstützung einer anderen Person benötigt, weil sie sich nach dem Stuhlgang nicht allein säubern kann ihre Notdurft nur unter Zuhilfenahme einer Bettschüssel verrichten kann oder weil der Darm bzw. die Blase nur mit fremder Hilfe entleert werden kann. Besteht allein eine Inkontinenz des Darms bzw. der Blase, die durch die Verwendung von Windeln oder speziellen Einlagen ausgeglichen werden kann, liegt hinsichtlich der Verrichtung der Notdurft keine Pflegebedürftigkeit vor. b) Unabhängig von der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit nach Absatz a) liegt Pflegebedürftigkeit vor, wenn die versicherte Person wegen einer seelischen Erkrankung oder geistigen Behinderung sich oder andere gefährdet und deshalb täglicher Beaufsichtigung bedarf oder dauernd bettlägerig ist und nicht ohne Hilfe einer anderen Person aufstehen kann. Die vier K‘s

51 Leistungsbeschreibung – Katalog 3
Beeinträchtigung mit Sachwalterschaft Eine Beeinträchtigung von körperlichen oder geistigen Fähigkeiten im Sinne dieser Bedingungen liegt auch vor, wenn ein Gericht anhand eines psychiatrischen Gutachtens entschieden hat, dass für die versicherte Person mindestens 12 Monate lang ununterbrochen ein Sachwalter bestellt werden musste oder voraussichtlich bestellt werden muss. Die vier K‘s

52 Leistungsbeschreibung – Katalog 4
Schwere Krankheiten Die folgenden Krankheiten sind eine schwere Krankheit im Sinne dieser Bedingungen, wenn sie die im Einzelnen genannten Voraussetzungen erfüllen. Der Eintritt einer der versicherten schweren Krankheiten ist durch einen Facharzt der entsprechenden Fachrichtung gemäß der nach aktuellem medizinischem Wissensstand üblichen Befunderhebungen nachzuweisen. Krebs Bei einer Krebserkrankung muss ein Zeitraum von mindestens 6 Monaten zwischen Versicherungsbeginn und Erstdiagnosestellung gelegen haben. Zudem muss ein solider Tumor ab einer Tumorgröße T2 oder ein Tumor mit Lymphknoten- oder Fernmetastasen oder ein Gehirntumor ab WHO II oder Leukämie, Lymphomen in allen Stadien nachgewiesen werden. Die vier K‘s Einmalleistung

53 Krankheiten – Katalog 4 Herzinfarkt Schlaganfall
Es liegt ein während der Versicherungsdauer akut aufgetretener Infarkt vor, der mit den zum Zeitpunkt des Auftretens geltenden kardiologischen Nachweisverfahren eindeutig belegt worden ist. Schlaganfall Es liegt ein Schlaganfall mit einem der folgenden Symptome vor, das über mindestens 3 aufeinander folgende Monate vorgelegen haben muss oder voraussichtlich 3 Monate lang vorliegen wird: Halbseitige Lähmungen (Hemiplegie/Hemiparese), Sprachstörungen (Aphasie), Sehstörungen, Schluckstörungen, Epilepsie oder Einschränkung der alltäglichen Fähigkeiten auf unter 60 Punkte nach dem Barthel-Index (Index zur Bewertung von alltäglichen Fähigkeiten). Kurz andauernde Schlaganfälle, die folgenlos ausheilen (TIA = transitorische ischämische Attacken), gelten nicht als Versicherungsfall im Sinne dieser Bedingungen. Die vier K‘s Einmalleistung

54 Krankheiten – Katalog 4 Multiple Sklerose
Es liegt eine Multiple Sklerose in folgender Form vor: Wenn die Erkrankung schubförmig verläuft, müssen mindestens zwei definierte Schübe und mindestens eine objektivierbare klinische Läsion (Zerstörung des Nervengewebes) und ein typischer Kernspinbefund oder positiver Liquorbefund (Funktionsbefund der Rückenmarkflüssigkeit) vorliegen. Wenn die Erkrankung chronisch fortschreitend verläuft, müssen die Symptome mit bleibenden funktionellen Einschränkungen über mindestens 6 Monate kontinuierlich zunehmen und es müssen mindestens eine objektivierbare klinische Läsion und ein typischer Kernspinbefund oder positiver Liquorbefund und ein Kernspinbefund über die Vergrößerung der Zerstörungsherde vorliegen. Die funktionellen Einschränkungen müssen gemäß der Extended Disability Status Scale festgestellt worden sein. Für einen Versicherungsfall müssen sie mindestens der EDSS Stufe 4,5 entsprechen. Unklare Verdachtsfälle, wie z.B. „klinisch isoliertes Syndrom“ oder „mögliche Multiple Sklerose“ gelten nicht als Versicherungsfall im Sinne dieser Bedingungen. Die vier K‘s Einmalleistung

55 Krankheiten – Katalog 4 Koma Querschnittslähmung
Es liegt eine schwere Funktionsstörung des Gehirns mit einem Schweregrad von höchstens 8 Punkten nach dem Glasgow-Coma-Scale für die Dauer von mindestens 4 Tagen vor. Ein „künstliches Koma“ (Langzeitnarkose), das einen zu therapeutischen Zwecken medikamentös herbeigeführten Zustand darstellt, gilt nicht als Versicherungsfall im Sinne dieser Bedingungen. Querschnittslähmung Es liegt eine Querschnittslähmung vor, bei der die Lähmung bzw. der Verlust der Gebrauchsfähigkeit beider Beine über mindestens 3 Monate vorgelegen hat und nach aktuellem medizinischem Wissensstand voraussichtlich auf Dauer fortbesteht. Die vier K‘s Einmalleistung

56 Kompakte Leistung, schlanker Preis: Prämien der Allianz Körperkasko im Vergleich zur Berufsunfähigkeitsdeckung Beitragsbeispiel: Euro Monatsrente, Euro Kapitalleistung, Versicherungsdauer bis Alter 55, Leistungsdauer bis Alter 65, monatliche Prämie Köchin Eintrittsalter Prämie Körperkasko Risikogruppe 1 Prämie Berufskasko Berufsgruppe C 25 30 € 74 € 30 32 € 85 € 35 36 € 99 € Dachdecker Eintrittsalter Prämie Körperkasko Risikogruppe 2 Prämie Berufskasko Berufsgruppe D 25 40 € 102 € 30 43 € 117 € 35 48 € 136 €


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