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Honorare statt Courtage? Glaube, Hoffnung Illusionen

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Präsentation zum Thema: "Honorare statt Courtage? Glaube, Hoffnung Illusionen"—  Präsentation transkript:

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2 Honorare statt Courtage? Glaube, Hoffnung Illusionen
15. CHARTA Marktplatz – 5. und 6. Mai 2009 in Neuss Honorare statt Courtage? Glaube, Hoffnung Illusionen oder „Niemand ist eine Insel“ 5. Mai 2009 Dr. Hans-Georg Jenssen, VDVM

3 Agenda 15. CHARTA Marktplatz – 5. und 6. Mai 2009 in Neuss
Vermittlerrecht und VVG-Reform – Spielstände „Mich wundert, dass ich so fröhlich bin“ Was machen Brüssel und das Ausland seit 2007? „Alle Menschen werden Brüder“ Die böse Überraschung „Niemand ist eine Insel“ Allfinanz sei Dank „Der Stoff, aus dem die Träume sind“ Folgen für den Markt „Und Jimmy ging zum Regenbogen“ Ricola und die Schweiz „Die Antwort kennt nur der Wind“ Honorarberatung als Allheilmittel? „Träume den unmöglichen Traum“

4     Der Stand der Dinge im März 2009
„Mich wundert, dass ich so fröhlich bin…“ Der Stand der Dinge im März 2009 Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts in Kraft seit 22. Mai 2007 Neues VVG in Kraft seit 1. Januar 2008 Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) in Kraft seit 22. Mai 2007, Änderungen in Kraft seit 1. Januar bzw. ab 1. April 2009 3. Mittelstandsentlastungsgesetz in Kraft seit 25. März 2009

5 Allerdings: Es gibt überall noch Baustellen !
„Mich wundert, dass ich so fröhlich bin…“ Allerdings: Es gibt überall noch Baustellen !

6 Beispiel MEG III: Wer darf wen gegen Honorar beraten?
„Mich wundert, dass ich so fröhlich bin…“ Beispiel MEG III: Wer darf wen gegen Honorar beraten? Seit Mai 2007 ist Versicherungsmaklern eine entgeltliche, rechtliche Beratung von Nicht-Verbrauchern erlaubt. Im Rahmen des Dritten Mittelstandsentlastungsgesetzes hat der Gesetzgeber durch eine Ergänzung in § 34 d Absatz 1 GewO zunächst die Einzelberatung von Beschäftigten in solchen Unternehmen zuge-lassen, die ein Versicherungsmakler etwa für Gruppenversicherungs-verträge oder betriebliche Altersvorsorge berät. Die Beratung von Verbrauchern gegen ein separates Honorar müsste Versicherungsmaklern (und nicht nur Honorarberatern!) in § 34 d Abs. 1 Satz 4 generell eingeräumt werden.

7 Beispiel VVG: Kostenausweis
„Mich wundert, dass ich so fröhlich bin…“ Beispiel VVG: Kostenausweis Das neue Produktinformationsblatt soll im Lebens- und Kranken- versicherungsbereich die Kostentransparenz fördern. Das genaue Gegenteil ist der Fall: Angabe in Euro verhindert Vergleichbarkeit unterschiedlicher Versicherungsprodukte; ganz zu schweigen von einem Vergleich mit Finanzprodukten! Unterschiedliche Ansätze der Versicherer bereits jetzt erkennbar, mit weiteren Angaben „echte“ Transparenz zu schaffen, zum Beispiel GDV-Rediteausweis, reduction of yield, ITA-Berechnung

8 „Mich wundert, dass ich so fröhlich bin…“
Euro-Angaben sind bewusster und gewollter Angriff der Politik auf das Vergütungssystem Courtage/Provision Abschlusskostenausweis zielt bei hochwertigen Abschlüssen geradezu auf Provisionsabgabe hinaus. Damit wird die Ausgleichs- wirkung des mechanischen Vergütungssystems aufgehoben! Konsequenz: Jedes Geschäft muss sich aus sich selbst heraus rechnen! Bei einfachem Geschäft ist der Kunde nicht bereit und auch nicht in der Lage, eine werthaltige Beratung zu bezahlen!

9 Wie reagieren die Verbraucher?
„Mich wundert, dass ich so fröhlich bin…“ Wie reagieren die Verbraucher? Noch reagiert knapp die Mehrheit gleichgültig. Quelle: VersicherungsJournal 9

10 Quelle: VersicherungsJournal
„Mich wundert, dass ich so fröhlich bin…“ Wie reagieren die Verbraucher? Noch bewahrheiten sich die Befürchtungen an-scheinend nicht Aber: Schon jetzt spielt das Begehren nach der (verbotenen) Provisions- abgabe eine spürbare Rolle. Quelle: VersicherungsJournal 10

11 Wie reagieren Vermittler?
„Mich wundert, dass ich so fröhlich bin…“ Wie reagieren Vermittler? Bisher noch große Prinzipientreu. Aber: Bleibt das so? Vor allem Ausschließlich- keit „kauft“ heute bereits Geschäft ein. Quelle: VersicherungsJournal 11

12 Agenda 15. CHARTA Marktplatz – 5. und 6. Mai 2009 in Neuss
Vermittlerrecht und VVG-Reform – Spielstände „Mich wundert, dass ich so fröhlich bin“ Was machen Brüssel und das Ausland seit 2007? „Alle Menschen werden Brüder“ Die böse Überraschung „Niemand ist eine Insel“ Allfinanz sei Dank „Der Stoff, aus dem die Träume sind“ Folgen für den Markt „Und Jimmy ging zum Regenbogen“ Ricola und die Schweiz… „Die Antwort kennt nur der Wind“ Honorarberatung als Allheilmittel? „Träume den unmöglichen Traum“

13 Von der nordischen Krankheit zum nordischen Tod!
„Alle Menschen werden Brüder...“ Von der nordischen Krankheit zum nordischen Tod! In Skandinavien wurde das traditionelle Vergütungsmodell für Versicherungsmakler abgeschafft. Es gilt jetzt: Wer die Suppe bestellt, bezahlt sie auch. Damit ist völlige Transparenz über die Vergütung beim Kunden gegeben. Es wird individuell abgerechnet. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis sich die Staaten Lettland, Litauen und Estland diesem Modell anschließen. Der Virus ist weiter aktiv! Greift er noch auf weitere Länder über? Polen, Tschechien, Ungarn, Russland, Ukraine…? 13

14 Die Gemengelage in Brüssel
„Alle Menschen werden Brüder...“ Die Gemengelage in Brüssel EU-Sektorenuntersuchung zum gewerblichen und industriellen Versicherungsbereich identifiziert 2007 mehrere Handlungsfelder: Rückversicherung Mitversicherung Interessenkonflikte des Versicherungsmaklers Vollmachten Volumen- und ergebnisabhängige Courtagen 14

15 Deshalb wird Druck gemacht
„Alle Menschen werden Brüder...“ Deshalb wird Druck gemacht Konsequenz: Die EU-Kommission hat deutlich gemacht, dass die Bereiche Rück- und Mitversicherung einer raschen Lösung zugeführt werden müssen. Klartext: Wenn sich die Branche nicht schleunigst bewegt, werden wir die Branche bewegen! Folge: Bemühungen aller Verbände und Markt- teilnehmer, Lösungen zu erarbeiten. Selbstregulierung ist immer besser als eine EU-Richtlinie. 15

16 „Alle Menschen werden Brüder...“
Die BIPAR-Lösung 2008 Einrichtung einer BIPAR Arbeitsgruppe zur Erarbeitung einer Lösung Beauftragung von London Economics mit einer Studie über die kartellrechtlichen Fragestellungen Vorbereitung von Leitlinien in der Arbeitsgruppe Gespräche mit der Kommission Überarbeitung der Vorschläge Präsentation eines BIPAR-Vorschlags in Madrid im März 2008 Positive Reaktion der Kommission Einschwenken des CEA auf BIPAR-Leitlinien 16

17 „Alle Menschen werden Brüder...“
Ziele der „BIPAR high level principals for placement of a risk with multiple insurers“ Umsetzung der Forderung nach mehr Transparenz Klarere Prinzipien bei dem Aufbau einer Mitversicherungsgemeinschaft Stärkung des Wettbewerbselementes Einfluss des VN sichern Und der Rest? Hier müssen wir die Revision der IMD in den kommenden zwei Jahren abwarten. 17

18 Agenda 15. CHARTA Marktplatz – 5. und 6. Mai 2009 in Neuss
Vermittlerrecht und VVG-Reform – Spielstände „Mich wundert, dass ich so fröhlich bin“ Was machen Brüssel und das Ausland seit 2007? „Alle Menschen werden Brüder“ Die böse Überraschung „Niemand ist eine Insel“ Allfinanz sei Dank „Der Stoff, aus dem die Träume sind“ Folgen für den Markt „Und Jimmy ging zum Regenbogen“ Ricola und die Schweiz… „Die Antwort kennt nur der Wind“ Honorarberatung als Allheilmittel? „Träume den unmöglichen Traum“

19 Herbst 2008: Die Finanzkrise bricht über uns herein!
„Niemand ist eine Insel…“ Herbst 2008: Die Finanzkrise bricht über uns herein!

20 … und rückt das Thema Beratung in den Fokus.
„Niemand ist eine Insel…“ … und rückt das Thema Beratung in den Fokus.

21 Nicht gänzlich ohne Grund gerät die Vergütung unter Beschuss.
„Niemand ist eine Insel…“ Nicht gänzlich ohne Grund gerät die Vergütung unter Beschuss. ist ein Service der FTD „Sie müssen Produkte emittieren, die so kompliziert sind, dass sie keiner versteht, und ordentliche Provisionen reinpacken, damit die Vertriebe einen Anreiz haben, die Zertifikate zu ver- kaufen“, sagt Önder Ciftci, Zertifikatechef bei ABN Amro.

22 Die Studie des BMLEV liefert weitere Munition
„Niemand ist eine Insel…“ Die Studie des BMLEV liefert weitere Munition

23 Hintergrund-Information zur Studie
„Niemand ist eine Insel…“ Hintergrund-Information zur Studie Im Dezember 2008 wird eine Studie veröffentlicht, die das BMLEV bereits 2007 bei dem Beratungs- unternehmens Evers & Jung in Auftrag gegeben hatte. Die Ergebnisse der Studie mit dem Titel „Anforderungen an Finanzvermittler – mehr Qualität, bessere Entscheidungen“ sorgen derzeit für viel Wirbel in Politik und Wirtschaft. Zentrale Forderung ist ein einheitliches Finanz- dienstleistungsrecht, zumindest aber ein auf- einander abgestimmter Rechtsrahmen, der der Interdisziplinarität von privaten Finanzen besser gerecht wird.

24 Was ist Quintessenz der Studie?
„Niemand ist eine Insel…“ Was ist Quintessenz der Studie? Evers & Jung sprechen sich für sechs zentrale Schritte einer Finanzberatungsregulierung im Sinne der Verbraucher aus: 1. Die neue Rechtslage für die Praxis nutzbar machen. 2. Förderung der Verbreitung der Finanzberatung ohne Produktverkauf (Honorarberatung). 3. Anreizstrukturen in der Provisionsberatung positiv verändern. 4. Einheitliche Beschwerdehotline für Finanzdienstleistungen kommunizieren. 5. Aufsicht stärken und Zertifizierungen zulassen. 6. Legislative Maßnahmen zur Vereinheitlichung des Rechtsrahmens für Finanzdienstleistungen ergreifen.

25 Agenda 15. CHARTA Marktplatz – 5. und 6. Mai 2009 in Neuss
Vermittlerrecht und VVG-Reform – Spielstände „Mich wundert, dass ich so fröhlich bin“ Was machen Brüssel und das Ausland seit 2007? „Alle Menschen werden Brüder“ Die böse Überraschung „Niemand ist eine Insel“ Allfinanz sei Dank „Der Stoff, aus dem die Träume sind“ Folgen für den Markt „Und Jimmy ging zum Regenbogen“ Ricola und die Schweiz… „Die Antwort kennt nur der Wind“ Honorarberatung als Allheilmittel? „Träume den unmöglichen Traum“

26 Wer aber steht im Fokus der Kritik?
„Der Stoff, aus dem die Träume sind...“ Wer aber steht im Fokus der Kritik? 7. Februar 2009 „Die Berater haben einen enormen Druck, gute Verkaufszahlen zu liefern und hohe Provisionen zu erzielen. … In den letzten Jahren haben die Banken ältere Berater, die vorsichtig agierten, systematisch durch jüngere mit weniger Erfahrung ersetzt, die zu viel höheren Risiken neigen. Dieser Jugendwahn der Banken hatte fatale Folgen. Denn solche Berater haben viele Kunden zu unverantwortlichen Investments verleitet.“

27 Es geht in erster Linie um Beratung bei Geldanlagen.
„Der Stoff, aus dem die Träume sind...“ Es geht in erster Linie um Beratung bei Geldanlagen.

28 „Der Stoff, aus dem die Träume sind...“
Versicherungsmakler werden leider (!) mit in den Topf geworfen, Allfinanz sei Dank…

29 Ist der Banker ein guter Versicherungsberater?
„Der Stoff, aus dem die Träume sind...“ Ist der Banker ein guter Versicherungsberater? Unterschied zwischen Bank und Versicherung – psychologischer Aspekt Bank Finanzielle Leistungskraft für kommende Phasen zur Verfügung stellen (insbesondere Kredite) Prinzip Zuversicht Versicherung Den Kunden angesichts von Bedrohungen (Schaden, Krankheit, Armut im Alter, Tod) künftige Zahlungen garantieren Prinzip Vorsorge

30 Zwischen Gefahrenabwehr und Finanzperspektive
„Der Stoff, aus dem die Träume sind...“ Zwischen Gefahrenabwehr und Finanzperspektive Gefahrenorientierung Versicherungsprinzip Erfassen der Gefahr, Ausgleich von Schäden Schaden-Verteilung = Assekuranzperspektive Chancenorientierung Optimierung Risiko/Rendite Streuung der Ergebnisse um einen Planwert Ergebnis-Verteilung = Finanzperspektive Integriertes Risikomanagement

31 Entscheidend für die Beratung sind Kompetenz und Vertrauen
„Der Stoff, aus dem die Träume sind...“ Entscheidend für die Beratung sind Kompetenz und Vertrauen Kann ein Versicherungsvermittler im Privatkundengeschäft allein als Einzelperson – überhaupt die notwendigen Kenntnisse im Versicherungs- und Finanzbereich haben? Wenn – einmal unterstellt - der Vermittler nicht in allen Bereichen vollständiger Profi ist, kann dann der Einsatz von PC-gestützten „Führungsprogrammen“ diesen Mangel ausgleichen? Schafft der computergesteuerte Vermittler Vertrauen? 31

32 Versicherungsvermittler vermitteln Sicherheit
„Der Stoff, aus dem die Träume sind...“ Versicherungsvermittler vermitteln Sicherheit Häufig Überforderung durch Finanzprodukte, die nicht oder nicht richtig verstanden werden. Kompetenzrückgang! Finanzvermittler tun sich mit reinen Versicherungsprodukten schwer, sie werden deshalb nur „zögernd“ angeboten. Die kurzfristige Ausrichtung der „Vertriebe“ an verschiedenen Zielen führt – vorsichtig ausgedrückt – nicht zur Zufriedenheit und langfristiger Planbarkeit. Vermittler leiden beim Kundenzugang durch negativen Einfluss des Allfinanzpartners – Abbau von Vertrauen! 32

33 Sonderaspekt speziell für Makler:
„Der Stoff, aus dem die Träume sind...“ Sonderaspekt speziell für Makler: Bank verknüpft den Kredit gern mit Versicherung aus dem eigenen Haus. Die Folge: Der ursprüngliche Versicherer wird ausgetauscht, obwohl dessen Konditionen häufig besser sind! Dem Versicherungsmakler muss gekündigt werden, damit die Bank an die Vermittlungsvergütung gelangen kann, ohne die Betreuung in der bisherigen Qualität sicherstellen zu können. Fairer Wettbewerb sieht anders aus…! 33

34 Agenda 15. CHARTA Marktplatz – 5. und 6. Mai 2009 in Neuss
Vermittlerrecht und VVG-Reform – Spielstände „Mich wundert, dass ich so fröhlich bin“ Was machen Brüssel und das Ausland seit 2007? „Alle Menschen werden Brüder“ Die böse Überraschung „Niemand ist eine Insel“ Allfinanz sei Dank „Der Stoff, aus dem die Träume sind“ Folgen für den Markt „Und Jimmy ging zum Regenbogen“ Ricola und die Schweiz… „Die Antwort kennt nur der Wind“ Honorarberatung als Allheilmittel? „Träume den unmöglichen Traum“

35 „Und Jimmy ging zum Regenbogen…“
Die Folgen für den Versicherungsmarkt sind im Detail noch nicht absehbar. Sicher ist: Versicherer kommen in Bewegung Brüssel horcht auf Erste Reaktionen in andern Ländern 35

36 Versicherer bringt neues Modell im Bereich Leben
„Und Jimmy ging zum Regenbogen…“ Versicherer bringt neues Modell im Bereich Leben Die Problematik der Kostenausgleichs-Vereinbarung Aus dem Makler-Prospekt: Ein transparentes Produkt bei der Vermittlervergütung, trotzdem ist die „Nettopolice“ für den Kunden mit finanziellen Nachteilen verbunden: Abschluss- und Vertriebskosten des Versicherers bleiben auch hier einkalkuliert. Darüber hinaus zahlt der Kunde bei dieser Kostenausgleichs-vereinbarung 6% als Einmal-Betrag oder 7,2% bei Ratenzahlung Das heißt: Kunde zahlt im Endeffekt „drauf“, da der Makler herkömmlicher Weise deutlich weniger erhält. Achtung: Beseitigung der Provisionshaftung rechtlich zweifelhaft! 36

37 Neue Modelle auch in anderen Sparten
„Und Jimmy ging zum Regenbogen…“ Neue Modelle auch in anderen Sparten Beispiel Baden-Badener Unfall sowie Haftpflicht/Hausrat/Glas Zitate Peter Naumann, Vorstandschef Baden-Badener: „Für jedes Produkt ist die Courtage frei wählbar. Das gewährleistet eine Freiheit, die der Vermittler sonst nirgends auf dem Markt finden wird.“ „Unser Nettotarif-System lässt auch Beratung auf Honorarbasis zu.“ „Unser Netto-Tarifsystem lässt die Tür für alle Varianten offen. Ob ein Versicherungsberater eine „separate Vergütungsvereinbarung“ mit seinen Kunden trifft und den Vertrag bei uns „netto“ (also ohne Courtage) platziert oder ein Versicherungsmakler je Kunde unterschiedliche Courtagen vereinbart – das alles ist individuell machbar.“ 37

38 „Und Jimmy ging zum Regenbogen…“
Die Finanzkrise hat in Brüssel die Sichtweise auf den Versicherungsvertrieb verändert Teile der Kommission halten die Selbstregulierung für gescheitert! Hard disclosure gewinnt an Boden Einzelne Staaten preschen vor: Italien: Ausschließlichkeit praktisch abgeschafft? Warum? Selbst für uns unerklärlich. Holland: Tendenzen zur „Wahlmöglichkeit“ für den Kunden 38

39 Agenda 15. CHARTA Marktplatz – 5. und 6. Mai 2009 in Neuss
Vermittlerrecht und VVG-Reform – Spielstände „Mich wundert, dass ich so fröhlich bin“ Was machen Brüssel und das Ausland seit 2007? „Alle Menschen werden Brüder“ Die böse Überraschung „Niemand ist eine Insel“ Allfinanz sei Dank „Der Stoff, aus dem die Träume sind“ Folgen für den Markt „Und Jimmy ging zum Regenbogen“ Ricola und die Schweiz… „Die Antwort kennt nur der Wind“ Honorarberatung als Allheilmittel? „Träume den unmöglichen Traum“

40 Das neue Schweizer VVG liegt im Entwurf vor
„Die Antwort kennt nur der Wind…“ Das neue Schweizer VVG liegt im Entwurf vor Hätte sich das kleine Land nicht auf die Erfindung von Ricola beschränken können…? Art 68 VVG Abs. 1 Die Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer entschädigen die Versicherungsmaklerinnen und Versicherungs-makler für ihre Tätigkeit. 40

41 Art 68 VVG Schweiz (Fortsetzung)
„Die Antwort kennt nur der Wind…“ Art 68 VVG Schweiz (Fortsetzung) Abs. 2 Die Versicherungsmaklerinnen und Versicherungsmakler erstatten den Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmern die ihnen vom Versicherungsunternehmen zukommenden Leistungen wie Provisionen, Superprovisionen und andere geldwerte Vorteile, die direkt oder indirekt mit dem vermittelten Vertrag zusammenhängen. Abs. 3 Auf die Erfüllung der Herausgabepflicht kann die Versicherungs-nehmerin oder der Versicherungsnehmer nur so weit verzichten, wie die Leistungen nach Abs. 2 erfüllungshalber an die Entschädigung angerechnet werden. Der Verzicht ist schriftlich zu erklären. 41

42 Agenda 15. CHARTA Marktplatz – 5. und 6. Mai 2009 in Neuss
Vermittlerrecht und VVG-Reform – Spielstände „Mich wundert, dass ich so fröhlich bin“ Was machen Brüssel und das Ausland seit 2007? „Alle Menschen werden Brüder“ Die böse Überraschung „Niemand ist eine Insel“ Allfinanz sei Dank „Der Stoff, aus dem die Träume sind“ Folgen für den Markt „Und Jimmy ging zum Regenbogen“ Ricola und die Schweiz… „Die Antwort kennt nur der Wind“ Honorarberatung als Allheilmittel? „Träume den unmöglichen Traum“

43 Was heißt das nun für uns?
„Träume den unmöglichen Traum…“ Was heißt das nun für uns? Es ist offensichtlich: Das „Schweizer Modell“ ist mit einem Provisionsabgabeverbot nicht vereinbar. Nur wir Deutschen haben ein gesetzliches Provisionsabgabeverbot! Dem Legitimationsdruck auf EU-Ebene werden wir auf Dauer wohl nicht standhalten können. Starker Druck der Verbraucherschützer in Deutschland, das Provisionsabgabeverbot abzuschaffen. Kostenoffenlegung im LV- und Krankenbereich geht bereits in diese Richtung. Abschaffung des Provisionsabgabeverbots unterstützt den so genannten „Suppengrundsatz“, liegt im Trend. 43

44 Durch Studie favorisiert Politik die Honorarberatung
„Träume den unmöglichen Traum…“ Durch Studie favorisiert Politik die Honorarberatung Zitat aus einem Interview mit der WELT (15. März) Sie setzen sich generell für Honorarberatung ein. Aber die Verbände der Finanzindustrie klammern sich an das alte Provisionssystem, bei dem möglichst viele Abschlüsse belohnt werden und nicht eine möglichst gute Beratung. Aigner: Unser Ministerium prüft gerade, ob es rechtliche Lösungen für eine Unterstützung der Honorarberatung geben kann. Wir wollen aber ein Nebeneinander beider Systeme, und die Kunden sollten am Ende entscheiden, welches sie bevorzugen.

45 Grundsätzliche Gedanken zu Vergütung des VM
„Träume den unmöglichen Traum…“ Grundsätzliche Gedanken zu Vergütung des VM „Übliche“ Courtage = erfolgsabhängige Vergütung des Versicherungs- maklers durch den Versicherer, Schicksalsteilungsgrundsatz findet Anwendung, ebenso die sog. Usancen. Courtage vom VN = bei Nettoisierung meist Honorar genannt, i.d.R. unechtes Honorar, da weiterhin erfolgsbezogene Vergütung, deshalb versicherungs- und umsatzsteuerfrei! „Echtes“ Honorar = Tätigkeitsvergütung, die nicht erfolgsbezogen ist, kann als pauschales Honorar oder z.B. als Stundenhonorar gezahlt werden. Unterliegt der Umsatzsteuer! Aus den verschiedenen Vergütungsformen ergeben sich Fragen: - Wofür erhält der Makler seine Vergütung? - Warum hält der VDVM an der Courtage als Leitvergütung fest? 45

46 Warum der VDVM für die Courtage plädiert
„Träume den unmöglichen Traum…“ Warum der VDVM für die Courtage plädiert Courtage hängt üblicherweise von Prämienhöhe ab (gewisser Prozentsatz), d.h. keine individuelle Abrechnung des Einzelaufwands für einen Kunden. Über die Courtage werden auch „Fehlschläge“, d.h. nicht erfolgreiche Akquisitionsbemühungen abgegolten. Courtage hat – vergleichbar mit der Versicherungsprämie - Risikotragungs- und Ausgleichsfunktion, dies hilft vor allen Dingen Verbrauchern und kleinen KMUs. Beispiel: Über die Courtage hat der VN „Zugang“ zu den Leistungen des VM bei der Schadensbetreuung; Folge: Wenn er die Leistung des VM am meisten braucht, muss er hierfür keine extra Aufwendungen tätigen. 46

47 Warum der VDVM für die Courtage plädiert (2)
„Träume den unmöglichen Traum…“ Warum der VDVM für die Courtage plädiert (2) Die Wirkung der Risikotragungs- und Ausgleichsfunktion ist im Massengeschäft durch hohen Grad von Standard-Geschäft am größten. Courtage trägt zu einer Quersubventionierung beim VM bei. Umgekehrt benötigen z.B. absolute Großrisiken die Risikotragungs- und Ausgleichsfunktion weniger, sie sind in der Lage, die finanziellen Aufwendungen und die Schadenseintrittswahrscheinlichkeit sowie die Auswirkungen genauer zu kalkulieren. Bisher gibt es kein alternatives, überzeugendes Vergütungssystem, speziell nicht für das Massengeschäft. 47

48 Warum der VDVM für die Courtage plädiert (3)
„Träume den unmöglichen Traum…“ Warum der VDVM für die Courtage plädiert (3) Gerade im Massengeschäft herrscht die „Geiz ist Geil“-Mentalität. Dies führt zum „Brinkmann“-Effekt und damit zu einer Entwertung der Dienstleistung des Versicherungsmaklers. Die Vorteile der Courtage für den Massenbereich lassen sich nach Ansicht des VDVM nur „retten“, wenn die Vergütung des VM insgesamt transparenter wird. Kritische Überlegungen zur Vergütung im Lebensversicherungs-bereich, laufende Courtage als Alternative. 48

49 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Zum Abschluss noch einmal Simmel: „Bitte lasst die Blumen leben“ Entscheiden Sie selbst, wer oder was mit den Blumen gemeint ist… Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 49


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