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Maschinen-Richtlinie

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Präsentation zum Thema: "Maschinen-Richtlinie"—  Präsentation transkript:

1 Maschinen-Richtlinie
Anwenden? 2006/42/ EG Autor: Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann, Auf dem Senkel 40 53859 Niederkassel Tel.: 02208/911001 Diese kurze Präsentation soll zeigen, dass die auch heute noch vorhandenen Gegner des Binnenmarktes, die oft polemisch die Eurokratie bemängeln, die angeblich mit der Anwendung des europäischen Binnenmarktrechtes verbunden sein soll, falsch liegen. Diese „ewig Gestrigen“ haben anscheinend vergessen, welcher Aufwand früher notwendig war, um Maschinen in Europa in Verkehr zu bringen. Oder liegt es einfach nur daran, dass diese Kritiker heute nicht mehr den Einfluss haben, den sie früher einmal gehabt haben. Welcher Grund aber auch immer zu der Ablehnung des Binnenmarktes führt, eines steht fest: Am Binnenmarkt kommt heute keiner mehr vorbei. Deshalb sollte man der neuen Situation zunächst grundsätzlich positiv gegenübertreten. Dort wo es etwas zu verbessern gibt, sollte man aktiv dazu beitragen, diese Dinge zu verbessern und sich nicht schmollend in die Ecke zu setzen und andere motivieren es einem gleich zu tun.. Warum? Os

2 Die Maschinenrichtlinie
RL 2006/42/EG Die Maschinenrichtlinie muss man anwenden! Sie ist ein „Gesetz“! ist der Schlüssel zum Binnenmarkt! bringt Rechtssicherheit! schützt vor unsicheren Billigprodukten! spart Kosten! Warum? Ein Mausklick auf den Text bringt die Antwort! Warum? Ein Mausklick auf den Text bringt die Antwort!

3 Die MRL muss man anwenden!
2006/42/EG Die MRL muss man anwenden! Sie ist ein europäisches „Gesetz“ Sie ist Vorschrift in allen Mitgliedstaaten des EWR Ihre Nichtbeachtung kann Folgen haben, z.B.: Verkaufsverbot, Rückruf, ... Beanstandung des Käufers. Strafrecht bei Personenschaden. Übersicht Os

4 Die MRL ist Schlüssel zum Binnenmarkt!
2006/42/EG Die MRL ist Schlüssel zum Binnenmarkt! Freier Warenverkehr im EWR! Einheitliches Vorschriftenwerk im EWR Richtlinienkonforme Maschinen werden im EWR -und z.T. sogar darüber hinaus- akzeptiert! Früher: 30 Staaten = 30 Vorschriften! Heute: 30 Staaten = 1 Vorschrift! Übersicht

5 Konformitätsvermutung durch harmonisierte Normen
RL 2006/42/EG Die MRL bringt Rechtssicherheit! Einheitliche Auslegung im EU-Maschinen- ausschuss mit Vertretern aus: EU-Mitgliedstaaten Industrie, Notified Bodies, Normung Konformitätsvermutung durch harmonisierte Normen Übersicht

6 Die MRL schützt vor unsicheren Billigprodukten!
2006/42/EG Die MRL schützt vor unsicheren Billigprodukten! Sicherheits- und Gesundheitsanforderun- gen sind auf hohem Niveau festgelegt! Die Marktüberwachung muss unsichere Produkte zurückweisen! „CE“-Zollkontrolle an den Binnenmarktgrenzen! Unsichere Billigprodukte haben keine Chance bei funktionierender Marktaufsicht! Übersicht

7 RL 2006/42/EG Die MRL spart Kosten! Gefährdungen im Konstruktionsprozeß erkennen und durch Integration der Sicherheit an der Quelle beseitigen, spart teure Schutzmaßnahmen! Hersteller kann eine einzige Maschinenausführung für den gesamten Binnenmarkt herstellen! Keine zusätzlichen Prüfungen für Bau- und Ausrüstung beim Käufer! Der Käufer kann im gesamten Binnenmarkt nach einem einheitlichen Regelwerk einkaufen! Übersicht

8 Einen großen Teil dieses Weges ist Europa schon gegangen.
RL 2006/42/EG Alles nur Theorie? Nein, alles ganz bestimmt nicht. Na ja, vielleicht hier und da noch ein wenig. Aber … Der Weg ist das Ziel Neugierig geworden? Dann: Einen großen Teil dieses Weges ist Europa schon gegangen. maschinenrichtlinie.de maschinenbautage.eu adsweb.de betriebssicherheitsverordnung.com prodsg.de Übersicht

9 Ja, der Vorteile wegen! Maschinenrichtlinie anwenden? 2006/42/ EG Os


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