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Fahrrad, Pedelec oder lieber E-Bike fahren?

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Präsentation zum Thema: "Fahrrad, Pedelec oder lieber E-Bike fahren?"—  Präsentation transkript:

1 Fahrrad, Pedelec oder lieber E-Bike fahren?
Isolde Lang

2 Danke für die Einladung
Isolde Lang Fahrlehrerin seit 26 Jahren Dozentin in der Fahrlehrer Aus- und Weiterbildung Seminarleiterin für Stressbewältigung und Prävention Entspannungspädagogin Ausgebildeter Coach und Lehr-Trainer (DVNLP) Trainerin und Entwicklerin vom „Fahrschüler-Coach“ Mitglied des erweiterten Vorstands der Verkehrswacht Rosenheim Isolde Lang

3 Fahrrad fahren Gesundes und gelenkschonendes Hobby
Steigert die Leistungsfähigkeit Beugt Krankheiten vor Schont das Herz Schont die Gelenke Bild: Isolde Lang

4 Bild: www.sport-mani.de
Fahrrad fahren Bessere Durchblutung Baut Fettpölsterchen ab Senkt Cholesterinspiegel Senkt Bluthochdruck Wir bleiben jung und gelenkig Bild: Isolde Lang

5 Fahrrad fahren mit dem Älterwerden
Lieblings-Strecken werden im Laufe der Zeit zu anstrengend Schöne Radwege werden aus Angst vor der Rückfahrt erst gar nicht begonnen Reicht mir die Kraft? Bin ich da nicht zu müde? Die Anderen müssen dann auf mich warten  Bild: Isolde Lang

6 Die Lösung könnte Pedelec oder E-Bike heißen
Isolde Lang

7 Pedelec und E-Bikes Beide bieten Tretunterstützung
Wird Treten zu anstrengend, kann man Elektro- Motorkraft dazu schalten Bild: Isolde Lang

8 Pedelec und E-Bikes Beide haben mehrere Stufen (Unterstützungsmodi)
Regelt die Stärke der Unterstützung – eco, tour, sport oder speed Hat man eine bestimmte Geschwindigkeit erreicht, dann schaltet meist der Motor ab. Isolde Lang

9 Pedelec und E-Bikes Beide haben Elektromotoren 250 bis 300 Watt (500!)
Die Akkus müssen aufgeladen werden – Ladezeit sehr unterschiedlich und reicht von 1,5 Stunde bis 5,5 Stunden Reichweite von 40 km bis 150 km Beide müssen verkehrssicher sein Isolde Lang

10 Elektrofahrrad Überbegriff für Pedelecs und E-Bikes
Pedelecs sind im Sinne der StVO Fahrräder E-Bikes mindestens Mofa oder Kleinkraftrad im Sinne der StVO Isolde Lang

11 Marktentwicklung – Elektrofahrräder
Davon 10 % schneller als 25 km/h Isolde Lang

12 Das E-Bike – der Wolf im Schafspelz Bild: www.pr8voll.de
Isolde Lang

13 E-Bike Typ 1 unbeschränkte Tretunterstützung
Unbeschränkt heißt Motor schaltet nicht ab Fährt ca 25 km/h, häufig Watt Versicherungspflicht – (Kennzeichen) Mindestens Mofa- Prüfbescheinigung (Mindestalter 15 Jahre Momentan noch keine Helmpflicht (in Debatte) Isolde Lang

14 E-Bike – mit Anfahrhilfe ohne Treten
bis 20 km/h (Elektro-Leichtmofa) Betriebserlaubnispflicht Versicherungspflicht Mindestens Mofa-Prüfbescheinigung Momentan noch keine Helmpflicht Isolde Lang

15 E-Bike Typ 2 unbeschränkte Tretunterstützung
Häufig 300 Watt bis 500 Watt Fährt ca 40 bis 45 km/h Versicherungspflicht Mindestens Führerschein Klasse M Momentan noch keine Helmpflicht (in Debatte) Isolde Lang

16 E-Bike Typ 3 Motor auch ohne Treten
Elektroantrieb, setzt ohne eigenes Treten ein, gelten als Kleinkrafträder, Sturz-Helmpflicht, Mindestens Führerschein Klasse M Versicherungspflicht Mindestalter 16 Jahre –wegen Führerschein Isolde Lang

17 Problematik E-Bikes Gesetzeslage noch nicht klar
Viele Jugendliche fahren ein E-Bike ohne Versicherung ohne Führerschein ohne Mindestalter Straftatbestand „Fahren ohne Fahrerlaubnis und Versicherungsschutz“ Isolde Lang

18 Problematik E-Bikes Schneller und schwerer als normale Räder
Fußgänger „hören“ die Räder nicht kommen Bremswege werden unterschätzt leichter stürzen bei schnelleren Kurvenfahrten unterschätzt werden von anderen Verkehrsteilnehmern Isolde Lang

19 Problematik E-Bikes Überholvorgänge auf Fahrradwegen führen zum Ausweichen auf belebte Straßen oder Fußwege Da Billighersteller „normale“ Fahrräder oft mit schweren Akkus aufrüsten gibt es oft Gabel- und Rahmenbrüche Isolde Lang

20 Unfallstatistik aus der Schweiz
2011 gab es in der Schweiz 322 Verkehrsunfalltote Davon 36 Pedelec-Tote In Schweiz Pedelec bis 45 km/h Isolde Lang

21 Unfallursachen – Schweiz von 2011
40% Rahmen- und Gabelbrüche Kollision, weil Anhalteweg falsch eingeschätzt Überholen anderer Fahrräder auf Radwegen Nicht angepasste Geschwindigkeit – Schulen etc Alkoholisierung – FiaZ (Fahren im angetrunkenen Zustand) In Schweiz gilt die 0,5 Promille auch für Fahrradfahrer Isolde Lang

22 Das Pedelec – für Genießer
Isolde Lang

23 Pedelec – beschränkte Tretunterstützung
Hat man 25 km/h erreicht schaltet Motor ab Hört man Treten auf – schaltet Motor ab Unterstützung nimmt ab, je schneller man fährt Maximal 250 Watt Gilt in Deutschland nicht als Kraftfahrzeug Isolde Lang

24 Rund ums Pedelec Vorschriften, wie Fahrrad: Keinen Führerschein
Keine Helmpflicht – wird aber empfohlen Kein Mindestalter Keine Versicherung – Privat-Haftpflichtversicherung wird empfohlen Isolde Lang

25 Verkehrsgerichtstag in Goslar:
empfiehlt Helm bei Pedelec Unter 14 Jahre nicht geeignet Privat-Haftpflichtversicherung Industrie soll Helme entwickeln für E-Bikes Klare Regelung bezüglich Versicherungs- und Fahrerlaubnisrecht vor allem bei E-Bikes Isolde Lang

26 Verkehrsgerichtstag in Goslar:
Die Beteiligung an Unfällen mit Pedelecs ist gesondert zu notieren. Bei zu häufiger Beteiligung – sofortige Maßnahmen vom Gesetzgeber Arbeitskreis fordert eine Beschränkung auf 250 Watt Isolde Lang

27 Zitat von Pedelec-Fahrer (42 Jahre)
Ich fahre Pedelec, nicht weil ich zu faul zum Radeln bin sondern, weil ich mein Auto öfter stehen lassen will Und meinen Radius erweitern möchte, also mehr Kilometer mit Radl fahren möchte Isolde Lang Bild:

28 Vorteile Pedelec An der frischen Luft – im Vgl zum Auto
Auch im Alter fit bleiben durch Radeln Isolde Lang

29 Vorteile Pedelec Auch größere Touren mit Freunde oder Familie
Keine Angst vor Steigungen - Vermeidungsstrategien Entspannt und gemütlich die Freizeit genießen Isolde Lang

30 Pedelec gilt als „Fahrrad“ Es gelten also alle Vorschriften für Radfahrer und Fahrräder
Isolde Lang

31 Verkehrssicheres Fahrrad
Isolde Lang

32 Verkehrssicheres Fahrrad
Zwei voneinander unabhängige Bremsen(Vorder- und Hinterradbremse) [§ 65 Abs. 1 S. 2 StVZO]  Eine helltönende Klingel [§ 64aStVZO] Rutschfeste und festgeschraubte Pedale, die mit je zwei nach vorn und hinten wirkenden gelben Rückstrahlern ausgestattet sind [§ 67 StVZO] Isolde Lang

33 Verkehrssicheres Fahrrad
Eine Lichtmaschine - 3 Watt- (Dynamo) für - einen weißen Scheinwerfer vorn und - eine rote Schlussleuchte hinten (darf auch mit einer Standlichtanlage gekoppelt sein) Nur zusätzlich erlaubt: batterie- oder akkubetriebene Stecklichter. Nicht erlaubt: fest angebrachte blinkende Lichter [§ 67 StVZO].   Isolde Lang

34 Verkehrssicheres Fahrrad
Zwei um 180 Grad versetzte gelbe Speichenreflektoren je Laufrad oder einen zusammenhängenden weißen retroreflektierenden Streifen im Reifen oder in den Speichen für jedes Laufrad [§67 StVZO] Ein nach vorn wirkender weißer Rückstrahler (Frontreflektor) [§ 67 StVZO] Isolde Lang

35 Verkehrssicheres Fahrrad
Ein roter Rückstrahler und ein mit einem ,,Z" gekennzeichneter roter Großflächenrückstrahler, (einer darf mit einer Schlussleuchte zusammengefasst sein) [§ 67StVZO]  Isolde Lang

36 Verkehrssicheres Fahrrad
Einwandfreie Bereifung (Maße und Bauart der Reifen Betriebsbedingungen, der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit entsprechen), wobei für Fahrräder kein Profil vorgeschrieben ist (Slicks) [§ 36 StVZO]  Isolde Lang

37 Pedelec gilt als „Fahrrad“ somit gelten auch die Vorschriften für Fahrräder
Isolde Lang

38 Sonderwege Zeichen 237 Sonderweg Radfahrer:
Ab diesem Verkehrszeichen haben Radfahrer den Radweg zu benutzen. Zeichen 240 Gemeinsamer Fuß- und Radweg: Hier haben Radfahrer besondere Rücksicht auf Fußgänger zu nehmen Isolde Lang

39 Sonderwege Zeichen 241: Getrennter Fuß- und Radweg:
Hier wurde der Fußweg durch (Fahrstreifen-Begrenzung) vom Radweg getrennt. Folglich links nur Radfahrer und rechts nur Fußgänger. Entgegen der Fahrtrichtung bis 30.- Euro Nicht auf Radweg bis 30.- Euro Isolde Lang

40 Pedelec gilt als „Fahrrad“
Fahren auf Sonderstreifen Nur wenn mit Zusatzschildern erlaubt! Unerlaubtes Befahren eines Sonderfahrstreifens bis 25.- Euro Isolde Lang

41 Pedelec gilt als „Fahrrad“
Fahren in der Fußgängerzone Nur wenn mit Zusatzschildern erlaubt! Befahren einer Fußgängerzone oder eines Gehwegs bis 25.- Euro Isolde Lang

42 Pedelec gilt als „Fahrrad“
Fahren entgegen der Einbahnstraße Nur wenn mit Zusatzschildern erlaubt! Voraussetzung – geringe Verkehrsbelastung Hier wird nur max. 30 km/h oder weniger gefahren Entgegen der Fahrtrichtung bis Euro Isolde Lang

43 Hier muss der Kraftfahrer - wegen schnell fahrender Radfahrer – in beide Fahrtrichtungen schauen.
Dies wird dem Fahrzeugführer durch die Verkehrszeichen 205 206 220

44 Schutzstreifen für Radfahrer
Die Schutzstreifen werden mittels gestrichelter Leitlinie (Zeichen 340) gekennzeichnet und haben eine Mindestbreite von 1,25m Diese können in beide Fahrrichtungen angebracht werden Fahrbahn Mindestbreite 4,25m Schutzstreifen Mindestbreite 1,25m Isolde Lang

45 Schutzstreifen für Radfahrer
Wichtig : Überqueren der Leitlinie des Schutzstreifens nur bei Bedarf wobei eine Gefährdung der Radfahrer ausgeschlossen sein muss Fahrbahn Mindestbreite 4,25m Schutzstreifen Mindestbreite 1,25m Isolde Lang

46 Schutzstreifen für Radfahrer
Vorsicht Gefahr: Radl- und Pedelec-Fahrer überholen sich gegenseitig oft mit Ausweichen auf die Fahrbahn ohne umzuschauen Fahrbahn Mindestbreite 4,25m Schutzstreifen Mindestbreite 1,25m Isolde Lang

47 Radfahrschleusen und aufgeweitete Radaufstellstreifen
Radfahrer dürfen an haltenden Fahrzeugen rechts vorbeifahren und sich vor ihnen aufstellen 5 m 10 m Fahrbahnen mit mehren Fahrsteifen: Einspurige Fahrbahn: (Schleuse)

48 Kinder auf dem Gehweg Kinder bis zum 8. Lebensjahr müssen Gehwege benutzen Kinder bis zum 10. Lebensjahr dürfen Gehwege benutzen. auch wenn Radwege vorhanden sind Isolde Lang

49 Kinder auf dem Gehweg Fußgänger haben stets Vorrang – Rücksicht auf Fußgänger Beim Überqueren der Fahrbahn z.B. an Kreuzungen müssen Kinder das Fahrrad schieben Radfahrende Erwachsene dürfen Kinder nicht auf dem Gehweg begleiten Isolde Lang

50 Sonstige Bestimmungen
Nebeneinander fahren ab Behinderung Handy benutzen ohne Freisprechanlage – auch Sms oder in die Hand nehmen Fußgängerüberweg Fußgänger nicht passieren lassen Trotz Behinderung Nebeneinander Fahren bis 25.- Euro Trotz Behinderung Nebeneinander Fahren bis 25.- Euro Handynutzung Euro 40.- bis 60.- Euro Isolde Lang

51 Sonstige Bestimmungen
Bahnübergang trotz geschlossener Schranke überqueren Fehlende Rücksichtnahme bei Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen ab Gefährdung Überquerung trotz Verbot Euro Fehlende Rücksichtnahme 40.- bis 50.- Euro Isolde Lang

52 Sonstige Bestimmungen
Missachten des Rotlichts – auch Fußgängerampel Ampel war länger als 1 Sekunde rot Rote Ampel bedeutet immer 1 Punkt in Flensburg mit allen Folgen 45.- bis Euro 100.- bis Euro Isolde Lang

53 Radfahren unter Alkoholeinfluss
Ab 1,6 Promille Trunkenheit im Verkehr § 316 StGB Kein Entzug nach § 69 StGB, da kein Kraftfahrzeug Aber Behörde ordnet MPU an, nach § 13 Satz 1 Nummer 2 c) der Fahrerlaubnisverordnung Danach entscheidet Behörde ob sie Fahrerlaubnis entzieht Isolde Lang

54 Radfahren unter Alkoholeinfluss
Unter 1,6 Promille Alkoholtypisches Fahrverhalten - Abkommen von der Fahrbahn oder Schlangenlinien Entziehung der Fahrerlaubnis über Behörde möglich nach Verurteilung nach § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr) Isolde Lang

55 Bild: www.sport-mani.de
Viel Spaß beim Radeln Bild: Danke fürs Zuhören!!!! Isolde Lang


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