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Veröffentlicht von:Adelinda Rehkopf Geändert vor über 10 Jahren
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Grundinformation Forstwirtschaft 15. Jänner 2014 DI Werner Löffler
Hauptfeststellung der Einheitswerte des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens zum 1. Jänner 2014 Grundinformation Forstwirtschaft 15. Jänner 2014 DI Werner Löffler
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Historische Entwicklung
Hauptfeststellung der luf Einheitswerte: alle neun Jahre (Rechtsgrundlage: Bewertungsgesetz 1955) letzte Hauptfeststellung der luf Einheitswerte: 1. Jänner 1988 (!) 2
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Bewertungsgesetz 1955 Fünf Unterarten des luf Vermögens:
Landwirtschaftliches Vermögen Forstwirtschaftliches Vermögen Weinbau Vermögen Gärtnerisches Vermögen Übriges Vermögen 3
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Anteile der Nutzungsarten am gesamten land- und forstwirtschaftlichen Vermögen (HF 1988)
Prozent Gesamte Einheitswertsumme (Ö): 2,73 Milliarden € 4
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HF 2014 – zeitlicher Ablauf Bewertungsrichtlinien
inhaltliche Vorarbeiten weitgehend abgeschlossen Beratungen im Bewertungsbeirat: Oktober/November 2013 rechtsverbindliche Kundmachung: Ende Februar 2014 Mitte Mai und Mitte Oktober 2014: Aussendung der Fragebögen angemessene Rücklauffrist (Stichtag 1. Jänner 2014) Bescheidaussendungen (2014)/2015 2015: neue Einheitswerte werden für Steuern und Abgaben wirksam 2017: neue Einheitswerte auch gültig für die Bemessung der Sozialversicherungsbeiträge 5
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Forstwirtschaftliche Bewertung bisher (HF 1988; Niederösterreich)
Kleinstwald Kleinwald Großwald Gesamt Anzahl 75.066 90,0 % 7.495 9,0 % 818 1,0% 83.319 100 % Fläche ha 20,7 % 23,5 % 55,8 % Ertragswert € 16,8 % 62,5 % Hektarsatz € 135 147 187 167 Ø Fläche ha 2 23 491 6
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Forstwirtschaftliche Bewertung bisher (HF 1988; Niederösterreich)
Prozent Durchschnitt Hektarsatz (€) 7
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Kleinstwald NÖ HF 1988 Anzahl 8
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Forstliche Einheitsbewertung Entwicklung der letzten 20 Jahre
Steigende Kenngrößen bessere Waldverhältnisse mehr Waldflächen höhere Holzvorräte höherer Zuwachs, bessere Bonitäten ältere Bestände bessere Erschließung 9
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Forstliche Einheitsbewertung
Bewertungsverfahren nach Nutzungsverhalten und Größen Überwiegend aussetzende Holznutzung Kleinstwald bis 10 ha (pauschale Bewertung) Kleinwald über 10 ha bis 100 ha (einfache Bewertung nach tatsächlichen Verhältnissen) Überwiegend regelmäßige Holznutzung Großwald über 100 ha (differenzierte Bewertung nach tatsächlichen Verhältnissen) 10
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Forstliche Einheitsbewertung
Vier Waldarten (Betriebsarten) werden unterschieden (wie bisher): 1. Wirtschaftswald – Hochwald 2. Wirtschaftswald – Ausschlagwald 3. Schutzwald 4. In der Bewirtschaftung eingeschränkte Wälder 11
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Einzelbetrieblicher Forstlicher Einheitswert (ausgenommen Kleinstwald)
Der einzelbetriebliche forstliche Einheitswert hängt von den tatsächlichen Waldverhältnissen jedes einzelnen Waldeigentümers ab. Eine pauschale Aussage, wie sich der einzelbetriebliche Einheitswert ändern wird, ist daher derzeit nicht möglich. 12
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Forstliche Einheitsbewertung
1) Forstfläche bis 10 ha („Kleinstwald“) Pauschale Hektarsätze pro Verwaltungsbezirk in Österreich Pauschale Hektarsätze (österreichweit) für Auwald und Schutzwald 13
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Forstliche Einheitsbewertung
2) Forstfläche über 10 bis 100 ha („Kleinwald“) Eingangsgrößen (Wirtschaftswald – Hochwald) vier Baumartengruppen drei Bringungslagen drei Wachstumsstufen drei Altersstufen Ausschlagwald, Auwald Sonderbetriebsklassen Bewirtschaftungserschwernisse aus Lage und Flächenform 14
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Forstliche Einheitsbewertung
3) Forstfläche über 100 ha Differenziertere Eingangsgrößen Ertragsregion (4 ER) Baumart (Holzart) Altersklasse Absolutbonität Bestockungsgrad Minderungszahl Schäden (Rotfäule, Splitterholz) Sonderbetriebsklassen 15
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