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Angehörige Mittelhessen Reformen – Chance oder Risiko

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Präsentation zum Thema: "Angehörige Mittelhessen Reformen – Chance oder Risiko"—  Präsentation transkript:

1 Angehörige Mittelhessen 20. 10. 2006 Reformen – Chance oder Risiko
Angehörige Mittelhessen Reformen – Chance oder Risiko? Veränderungen in der gemeindenahen Psychiatrie in Hessen Wenn ich hier wie im Titel angekündigt von ‚dem LWV‘ in puncto Personenzentrierung spreche, will ich dazu folgende Präzisierung und Einschränkung machen: Meine Ausführungen beziehen sich erstens auf den LWV in seiner Funktion als üöSHT und Zweitens auf den Aufgabenbereich, den ich als Zielgruppenmanager leite, nämlich die Leistungen nach dem BSHG für Menschen, die seelisch behindert oder suchtkrank sind.

2 Personenzentrierte Hilfen
Ziel Personenzentrierte Hilfen Von einer angebotsorientierten, institutionsbezogenen Versorgung behinderter Menschen hin zu individuellen, passgenauen Hilfeleistung!

3 Problemdruck beim LWV Hessen – der hilflose Helfer?
Seit Jahren kontinuierlich steigende Fallzahlen in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen Dadurch erheblich steigende Kosten Erwartungsdruck der Träger des Verbandes auf Kostenbegrenzung Paradigmenwechsel in der Behindertenhilfe Es ist landauf landab bekannt – und dies nicht erst seit gestern – dass die Finanzierungsproblematik der Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderungen für alle Kostenträger ganz erheblich ist. Die Gründe hierfür sind v.a. Sh. Folie Anhand der folgenden beiden Grafiken möchte ich Ihnen das kurz verdeutlichen....

4 Der LWV Hessen verbindet mit personenzentrierten Hilfen....
Fachliche Ansprüche: Hilfen, Unterstützung nach dem Bedarf und Bedürfnissen des einzelnen Menschen=bessere Qualität in der Versorgung Versorgungsverpflichtung der Einrichtungsträger in der Region Rechtliche Verpflichtungen: ‚Sozialhilfe nach der Besonderheit des Einzelfalls‘ (früher § 3 BSHG, jetzt § 9 SGB XII) Kostenaspekte Wir sind eine Fachbehörde und nicht nur ein Kostenträger! Als solche sehen wir unsere Aufgabe in der Verwirklichung von Zielsetzungen wie sie uns durch Gesetze, Verordnungen und Beschlüsse unserer Verbandsgremien hinsichtlich der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen vorgegeben sind.

5 Was ist zur Umsetzung „Personenzentrierter Hilfen“ nötig?
Auf der Ebene... ...des Einzelfalls durch Planung und Bemessung passgenauer, bedarfsdeckender individueller Hilfen = individuelle Hilfeplanung ...der Leistungserbringung durch die Überwindung institutioneller Hemmnisse und die Flexibilisierung von Hilfen (Entkoppelung Wohnen u. Betreuen) ...der Finanzierung durch die Bereitstellung einer Vergütungsstruktur, die es ermöglicht, Leistungen zur Deckung des individuellen Hilfebedarfs individuell differenziert finanzieren zu können (Aufgabe der platzbezogenen Finanzierung) Für das Zielgruppenmanagement ‚Menschen mit seelischer Behinderung und Menschen mit Anhängigkeitserkrankungen‘ soll das fachliche Handeln maßgeblich von den og. Zielen bestimmt werden – ich sage ‚soll‘ weil uns dies aus den unterschiedlichsten Gründen nicht immer gelingt. Die Umsetzung des Paradigmenwechsels ist für uns vor allem mit Projekten verbunden, die ich Ihnen im folgenden vorstellen möchte. Bei diesen Projekten handelt es sich um regional begrenzte Schritte hin zur Erreichung der zuvor benannten Fernziele. (Passgenaue einzelfallbezogene Hilfen (= integrierte, indiv. Hilfe- und Reha-Planung, HPK) Personenzentrierte Leistungserbringung auf Grundlage der vorhandenen personellen Ressourcen die Anpassung der Angebotsstruktur an den Bedarf die Entkoppelung der Finanzierung von Plätzen Personenzentrierte Leistungsvergütung: die Verbesserung der Vergleichbarkeit der angebotenen und erbrachten Leistungen und ihrer Preise die Reduktion des Kostenanstiegs)

6 Mängel des jetzigen Finanzierungssystems
Trennung in der Zuständigkeit der Leistungsträger begünstigt den stationären Sektor Dito die Trennung ‚Ambulant – Stationär‘ Trennung von Vergütung und tatsächlicher Leistung: Bezahlt wird der Platz (nach HBG) nicht die Leistung für den einzelnen Menschen Die rechtliche Zuständigkeitstrennung behindert den Ausbau oder Aufbau ambulanter Angebote und führt zu Kostensteigerungen im teueren stationären Bereich. Die starre Trennung ambulant – stationär verhindert/behindert flexible personenzentrierte Arrangements in der Betreuung, weil unterschiedliche Kostenträger, weil ggfs. Einnahmeverlust für Anbieter, weil Wohnortwechsel für HE Pauschale Kostenzusage und Einheitspreis der HBG. Die Kostenzusage ist trotz fortschreitender Hilfeplanung und Leistungs- und Prüfungsvereinbarungen unscharf und nicht präzise auf den individuellen Bedarfs des Individuums bezogen indem beschrieben und vereinbart wird, welche konkreten Leistungen von wem erbracht werden, welchen zeitlichen Umfang diese einnehmen und was sie genau kosten. Zuordnungsverfahren wie Metzler sind nach Kunze, Krüger und Kruckenberg mangelhaft weil Punkte über quantitative Hilfebedarfe nichts aussagen, Punkte daher in Bezug auf die Preisbildung keine Hilfe leisten, Punkte bei unkritischer Anwendung trotzdem zur Preisbildung herangezogen werden können, Punktwerte (bzw. daran orientierte Maßnahmepauschalen) einrichtungsbezogen festgelegt werden, insofern einrichtungsübergreifende Vergleiche unmöglich sind, Punkte keine Leistungsvergleiche zwischen Einrichtungen ermöglichen, damit keine ausreichende Transparenz schaffen,  punktorientierte Finanzierung ohne die Möglichkeit eines Leistungsvergleiches auf die Dauer zu erheblicher Gefährdung der Qualität der Versorgung führt, da unseriöse Anbieter mit niedrigen Punktwerten Marktvorteile erhalten.

7 Projekte zur Umsetzung personenzentrierter Hilfen (1)
Modellprojekt „Leistungsbereich WOHNEN“ (Wohnen im Verbund) Beteiligte: LWV-Hessen, Vogelsberger Lebensräume und Behinderten-Werk Main-Kinzig, Vogelsbergkreis, Main-Kinzig-Kreis, Laufzeit: – Ziele: - Personenzentrierte Hilfeerbringung durch Anwendung einer individuellen Hilfeplanung (IBRP) und Entkoppelung von Wohnen und Betreuen - Überprüfung der Hypothese, dass dadurch verbesserte Hilfeleistung im Einzelfall und höhere Wirtschaftlichkeit erreicht wird Grundlagen: - Versorgungsverpflichtung - Budgetfinanzierung - Projektvereinbarung zwischen den Beteiligten Vor dem Hintergrund des personenzentrierten Ansatzes haben wir in 2001 im LWV ein Konzept entwickelt, das die Überschrift trägt ‚Wohnen im Verbund‘ und das von Leitprinzipien bestimmt ist, die da lauten: Eingliederungshilfen am individuellen Bedarf entlang erheben, planen und organisieren → Individuelle Hilfeplanung/Gesamtplan Koordination vor Ort / Vernetzung Gemeindenähe / Versorgungsverpflichtung/ Flexibilisierung Durchlässigkeit Entsäulung Ambulant vor stationär Hilfen aus einer Hand größere Wirtschaftlichkeit Unserer erstes Projekt war und ist ...sh. oben

8 Projekte zur Umsetzung personenzentrierter Hilfen (2)
Zentrumsmodell Biebesheim Beteiligte: LWV Hessen, SpV Groß Gerau, Kreis Groß Gerau, Hess. Sozialministerium Laufzeit: bis Ziele: - Alle Betreuungsleistungen werden im PSZ als personenzentrierte Komplexleistungen realisiert - Erweiterung des ambulanten Angebots zu Lasten der Wohnheimplätze - Erhöhung der Wirtschaftlichkeit Grundlagen: - IBRP - Versorgungsverpflichtung - Budgetfinanzierung - Wissenschaftl. Begleitung / Evaluation Ein weiterer Schritt durch die Einbeziehung von PSKB und Tagesstätte in das Spektrum budgetierter Leistungen. Chance und Problem: Die Bereitstellung eines Kostenbudgets soll den Leistungserbringern die Möglichkeit eröffnen, losgelöst von betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten und Erwägungen gegenüber dem Kostenträger die Hilfearrangements für den einzelnen Klienten konsequent am individuellen Hilfebedarf auszurichten. Nach unseren bisherigen Eindrücken könnte dabei die Versuchung bestehen , dass verstärkt solche Hilfen zum Tragen kommen, die kostengünstig sind und damit betriebswirtschaftlich vorteilhaft – was an sich noch nicht schlecht wäre, aber auch zu Lasten der Qualität der Leistung gehen können. D.h. fachliche Ansprüche und wirtschaftliche Interessen gehen auch bei einer Budgetfinanzierung nicht von vorneherein und automatisch in die gleiche Richtung. Die Frage ist: wie und wodurch kann dies in befriedigender Weise sichergestellt werden? Darauf haben wir noch keine abschließende Antwort.

9 Projekte zur Umsetzung personenzentrierter Hilfen (3)
Hessisches Implementationsprojekt ‚Personenzentrierte Hilfen‘ Beteiligte: 10 Gebietskörperschaften, Hess. Sozialministerium, Aktion Psychisch Kranke, LWV Hessen Laufzeit: – plus Anschlussprojekt bis Ziele: Umsetzung des personenzentrierten Ansatzes in 10 Regionen durch Einführung und systematische Anwendung des IBRP und Installierung von Hilfeplankonferenzen Grundlagen: - Kooperationsvereinbarungen in den Regionen zwischen allen Beteiligten - Pflichtversorgung - Beratung durch die APK Initiatoren: Psychiatriekoordinatoren Hintergrund: Bundesprojekt der APK Fortschritt: große Fläche, breitere Wirkung und Beachtung, HPK für die jeweilige Region und nicht nur für/mit einem einzelnen Leistungsanbieter. Verlauf, Ergebnisse: HPK, Anwendung IBRP, Kooperationsstrukturen (GPV) Grenzen: Qualitative HP, starre Angebotsstruktur und Finanzierung Übergang zu Folgeprojekt/en

10 Projekte zur Umsetzung personenzentrierter Hilfen (4)
‚Personenzentrierte Leistungsfinanzierung‘ Beteiligte: LWV-Hessen, Wetteraukreis, Diakonisches Werk Wetterau, Stadt Wiesbaden, Evangelischer Verein für Innere Mission (EVIM), Werkgemeinschaft Wiesbaden e.V., Zentrum für Soziale Psychiatrie Rheinblick Laufzeit: bis Ziele: Aufbau und Erprobung eines personenzentrierten und leistungsbasierten Vergütungssystems Herstellung einer trägerübergreifenden Vergleichbarkeit von Leistungen und Preisen Reduzierung des Kostenanstiegs Ausgangslage: Auf die Idee zu diesem Projekt sind wir gekommen, weil wir erkannten und feststellten, dass die bestehenden Vergütungsstrukturen nicht nur den stationären und teilstationären Sektor bevorteilen und damit die Realisierung des Grundsatzes ‚amulant vor stationär‘ behindern, sondern auch weil sie einer personenzentrierten Leistungserbringung grundsätzlich im Wege stehen. Vereinfacht: für alle definierten und institutionalisierten Maßnahmen ist Geld da, für andere eben nicht. Sowohl die Erfahrungen der soeben dargestellten Projekte als auch die Erkenntnisse aus einer theoretischen Befassung mit der Thematik zeigen, dass Personenzentrierung letztlich nur möglich ist wenn auch die Finanzierungsstrukturen der Logik dieses Ansatzes folgen. Eine konsequent am individuellen Bedarf orientierte Hilfeplanung ist nur möglich wenn auch die Leistungen bedürfnis- und bedarfsgerecht vergütet werden können. Deshalb muss das Ziel sein, die platz- und institutionengebundene Finanzierungsstruktur nach und nach zu überwinden. Das ist leicht gesagt. Aber wie kann es gehen? Der Weg von der Idee zu einem solchen Projekt zu seiner Verwirklichung ist wie Sie sicher wissen oft ein steiniger: man muss die Entscheidungsträger überzeugen und Partner gewinnen. Mit folgenden Projektzielen ist uns dies gelungen: Personenzentrierte Leistungserbringung auf Grundlage der vorhandenen personellen Ressourcen die Anpassung der Angebotsstruktur an den Bedarf die Entkoppelung der Finanzierung von Plätzen Personenzentrierte Leistungsvergütung: die Verbesserung der Vergleichbarkeit der angebotenen und erbrachten Leistungen und ihrer Preise.

11 Trägerübergreifende Persönliche Budgets (TPB)
Mitarbeit an einem bundesweiten Modellprojekt, (bis Ende 2007) das auch in zwei hessischen Landkreisen durchgeführt wird: Landkreis Groß Gerau Landkreis Marburg-Biedenkopf Ziele des TPB

12 Trägerübergreifende Persönliche Budgets
Rechtsgrundlage: § 57 SGB XII Anspruchsberechtigte: Menschen mit wesentlichen Behinderungen Budgetfähige Leistungen der Sozialhilfeträger Antragsverfahren Bedarfsfeststellung, Hilfeplanung, Zielvereinbarung Qualitätssicherung

13 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!


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