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Allgemeine Sicherheitsunterweisung -MKS-

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Präsentation zum Thema: "Allgemeine Sicherheitsunterweisung -MKS-"—  Präsentation transkript:

1 Allgemeine Sicherheitsunterweisung -MKS-
B.Petersen –MKS- Vergessen Sie bitte nicht Ihre Unterschrift auf dem Teilnahmeprotokoll !!!!!

2 Ziel der Veranstaltung:
Nach dieser Unterweisung sollen Sie ( wie bisher ) Arbeitsunfälle vermeiden alle der Arbeitssicherheit dienenden Maßnahmen unterstützen

3 die 3 Hauptpunkte einer Unfallmeldung
Ziel der Veranstaltung: Nach dieser Unterweisung sollen Sie  die Notruf Telefonnummer auf dem DESY Gelände  und  die 3 Hauptpunkte einer Unfallmeldung  nennen können

4 Ziele : Nach dieser Unterweisung sollten Sie sich an
die –MKS- Sicherheitsorganisation an die 6 Pflichten der Unfallversicherten die Verantwortung bei der Auslösung von Bedarfsanforderungen an die Beachtung von Arbeits-/Betriebsanweisungen erinnern

5 Übersicht : Bilanz seit der letzten allgemeinen Unterweisung
DESY Notruf MKS- Sicherheitsorganisation Neue Strahlenschutzanweisung Pflichten der Unfallversicherten Arbeiten an elektrischen Einrichtungen Verantwortung bei der Auslösung von Bedarfsanforderungen Arbeits-/Betriebsanweisungen

6 Unfallanzeigen MKS seit 1.4.2003
1x Verkehrsunfall auf dem Weg zur Arbeit 2x Verletzungen beim Treppensteigen 2x Schnittverletzungen an Händen ( u.a. mit abgerutschtem Winkelschleifer )

7 Einige Arbeitsschutz Massnahmen seit 1.4.2004
Neuorganisation der MKS-Bereiche: Gebietsverantwortliche / Anlagenverantwortliche Neuaufbau MKS Werkstatt Halle 3 ( Brandschutz) Unterweisungen/ Schulungen elektrische Sicherheit Raumkennzeichnungen / Zuordnungen Arbeits- / Betriebsanweisungen z.Zt. Schwerpunkt: Gefährdungsanalysen

8 DESY-Notruf Der DESY-Notruf hat die Telefonnummer: intern 2500
Sicherheit und Umweltschutz Der DESY-Notruf hat die Telefonnummer: intern 2500 Nur für Notrufe verwenden! Der Notruf hat zu erfolgen bei Unfällen aller Art, mit und ohne Verletzten, Feuer, Überschwemmungen, außergewöhnlichen Ereignissen. Nicht selbst die Feuerwehr rufen! Für allgemeine Mitteilungen und technische Fragen den Technischen Notdienst unter 5555 (oder von extern ) anrufen. NEU ! DESY-Handy extern

9 D 5 Sicherheit und Umweltschutz Verhalten bei Unfall Verletzten aus dem Gefahrenbereich retten und sicher lagern lebensbedrohliche Verletzungen versorgen Notruf 2500: 1. genaue Ortsangabe, 2. Zahl der Verletzten, 3. Art der Verletzung * * Mit entscheiden, ob Notarzt gebraucht wird: grundsätzlich bei 1. Bewusstlosigkeit 2. Lebensbedrohlichen Verletzungen 3. E-Unfall 4. Sturz aus großer Höhe

10 Verhalten bei Feuer Bei jedem Feuer (egal, wie groß oder klein):
Sicherheit und Umweltschutz Verhalten bei Feuer Bei jedem Feuer (egal, wie groß oder klein): Notruf : genaue Ortsangabe Löschversuch, wenn ohne Eigengefährdung möglich. Einweisung des Technischen Notdienstes, wenn möglich. Technischer Notdienst kommt und übernimmt weitere Brandbekämpfung sowie Einweisung der Feuerwehr

11 MKS-Sicherheitsorganisation
‚verantworliche Person‘ (Gruppenleiter) ‚Gebietsverantwortlicher‘ (Arbeitsgruppen) -> unmittelbare Verantwortung für den Arbeitsschutz ! ‚Sicherheitsbeauftragte‘ mit beratender Funktion

12 MKS-Sicherheitsorganisation
Gruppenleiter (‚verantwortliche Person‘): B.Petersen (Vertreter H.Lierl) MKS-Anlagenverantworlicher elektrische Anlagen: S.Molnar in allen MKS-Breichen gibt es benannte Vertreter und Schaltberechtigte Gebietsverantwortliche: Werkstattleiter: MKS1-HERA: H.Lierl (Geb.54) J.Jochheim MKS1-TTF: K.Jensch (Halle 3) O.Paschold MKS1-CTA: D.Sellmann MKS2: M.Clausen (Geb.55) E.Gadwinkel MKS3: A.Matheisen (Geb.55) Chr.Hagedorn MKS4: H.Brück (Geb.55) H.Morales

13 -> vergleichbare Regelungen in Geb. 55 (MTH)
Sicherheitsverantwortliche Personen in Halle 3 (TTF-VUV-FEL) Frau Zapfe Herr Weise Herr Choroba Herr Petersen Herr Jensen Herr Proch Herr Sparr (Halleningenieur) -> vergleichbare Regelungen in Geb. 55 (MTH) und Geb. 54 ( HERA-Kälteanlage) -> spezielle Regelungen bei Shut-Down Arbeiten z.B. in HERA Unabhängig von allen formalen Aufteilungen der Veranwortlichkeiten ist die Verantwortung jedes Einzelnen gefordert !!!!! MKS1 MKS1 MKS3 MKS3 MKS3

14 Die wichtigsten Änderungen im Vergleich zur Strahlenschutzanweisung
vom 1. Juli 2002 auf einen Blick: * Hinweise und Links auf Dokumente und Formulare auf der D3 web Seite * Änderung der Personendosimeter, statt getrennter Photonen- und Neutronendosimeter gibt es nun ein kombiniertes Dosimeter für jeden * Wegfall der Extrakennzeichnung von Kontrollbereichen die durch Neutronen erzeugt werden -> siehe kombiniertes Dosimeter oben * 3.6 Wartungstag * Aufgrabeschein in 4.1 * 4.5 Zugang zu zeitweisen Sperrbereichen -> Erweiterung um 4.5.1 Zugang zu zeitweisen Sperrbereichen mit abgeschlossenen Gittern oder Türen * Messung der Restaktivität in Beschleunigerräumen gültig seit 1. Juni 2004

15 Falls sie weitere Fragen bzgl
Falls sie weitere Fragen bzgl. des Strahlenschutzes haben wenden Sie sich bitte an: den MKS Stahlenschutzbeauftragten H.Lierl (oder den stellvertretenden MKS Strahlenschutzbeauftragten z.Zt. noch B.Petersen in Zukunft D.Sellmann )

16 Pflichten der Unfallversicherten
 alle der Arbeitssicherheit dienenden Maßnahmen unterstützen  Weisungen befolgen (sicherheitswidrige Weisungen nicht befolgen !) persönliche Schutzausrüstungen benutzen Einrichtungen bestimmungsgemäß benutzen  Mängel beseitigen und melden  Einrichtungen nur befugt benutzen

17 Was heisst ‚befugt‘ ? Person hat eine gültige Sicherheitsunterweisung
Person ist in der Benutzung des Arbeitsgerätes unterwiesen Es liegt ein ( dienstlicher) Arbeitsauftrag vor

18 Mängel beseitigen und melden
Gefährdungen ausschließen !!!  selbst die Mängel unmittelbar beseitigen* * Reparaturen von Geräten nur durch fachkundige und dazu berechtigte Kollegen bzw. Fachfirmen durchführen ( ... lassen)  Stillegung Meldung an den Werkstattleiter ‚Gebietsverantwortlichen‘ an die ‚verantwortliche Person‘ ( Gruppenleiter)

19 Unterweisung von Fremdfirmen (+Gäste,Praktikanten...)
die DESY-Sicherheitsvorschriften müssen ohne Einschränkung beachtet werden alle Mitarbeiter von Fremdfirmen, die bei DESY arbeiten, müssen im Hinblick auf die speziellen Gefahren am Arbeitsplatz unterwiesen werden -> schriftl. Bestätigung der Unterweisungen / Betriebsanweisung -> quittierte Übergabe der DESY-Sicherheitsvorschriften verantwortlich ist der Anforderer (BA) Verpflichtung bei der Auftragsvergabe Kontrolle bei der Auftragsausführung

20 Betriebsanweisungen Arbeitsanweisungen
Falls erforderlich, gelten in Ihrem Arbeitsbereich: Betriebsanweisungen Arbeitsanweisungen z.B. für Gefahrstoffe, Maschinen, spezielle Arbeiten Arbeiten an elektrischen Einrichtungen Diese Betriebs-/Arbeitsanweisungen sind zu beachten !

21 Arbeiten unter Spannung
Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln nur durch Elektrofachkräfte oder elektrotechnisch unterwiesenen Personen ! Arbeiten unter Spannung nur durch spezifisch theoretisch und praktisch vollständig unterwiesende Elektrofachkräfte oder elektrotechnisch unterwiesene Personen unter strenger Beachtung der vorliegenden Arbeitsanweisungen !

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23 Sicheres Arbeiten Anwendungsbereich ·         Diese Betriebsanweisung gilt für alle Personen, die in diesem Laboratorium bzw. in dieser Werkstatt tätig werden. ·         Sie basiert auf Regeln der Unfallverhütung und des Umweltschutzes. ·         Alle Personen haben die der Arbeitssicherheit und den Umweltschutz betreffenden Maßnahmen zu unterstützen und Anweisungen zu befolgen. ·         Die verantwortlichen Personen / Gebietsverantwortlichen überwachen die Einhaltung dieser und der sonst gültigen Betriebsanweisungen.

24 Gefahren für Mensch und Umwelt
·         Verletzungsgefahr kann z.B. auftreten bei unsachgemäßem Betrieb oder bei der Beseitigung von Störungen, durch Späne, scharfe Kanten, herumschleudernde Werkstücke, rotierende Werkzeuge, bewegte Maschinenteile, durch Verbrennungsgefahren an heißen / tiefkalten Anlageteilen und Werkstücken, durch Umgang mit elektrischen Strom. ·         Gesundheitsgefährdung besteht z.B. beim Umgang mit Gefahrstoffen, Lärm, Rauch, Gase, Dämpfe. ·         Umweltgefährdung entsteht z.B. durch austretende Flüssigkeiten, Dämpfe, Reststoffe und Abfälle.

25 Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
·         Vermeiden von Hast und Eile bei der Arbeit. ·         Betriebsanlagen dürfen nur betreten werden, wenn es für die Auftragsausführung notwendig ist. ·         Zutrittsverbote sind zu beachten. ·         Alkohol oder andere Rauschmittel sind verboten. ·         Am Arbeitsplatz ist auf Ordnung und Sauberkeit zu achten, herabfallende Teile oder ausgetretene Flüssigkeit sind sofort zu beseitigen. ·         Essen, Trinken, Rauchen nur in den dafür vorgesehenen Räumen/Bereichen.    

26     Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
Standort der nächsten Feuerlöscher, Krankentragen und deren Handhabung einprägen. ·         Mitarbeiter dürfen nur an Maschinen, Anlagen und Einrichtungen beschäftigt werden, wenn Sie vom betrieblichen Vorgesetzten unterwiesen sind. ·         Vor Arbeitsbeginn sind Maschinen, Anlagen und Einrichtungen auf betriebssicheren Zustand zu prüfen. ·         Schutzeinrichtungen dürfen nicht umgangen, entfernt oder unwirksam gemacht werden. ·         Nur Handreinigungs- und Hautschutzmittel verwenden, die vom Betrieb gestellt werden.     

27 Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
     Körper, Kleidung, Anlagen und Maschinen nicht mit Druckluft reinigen.          Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln, z.B. Schaltschränken, Steckdosen dürfen nur von beauftragten Elektrofachkräften durchgeführt werden.          Beim Heben, Tragen und Absetzen von Lasten Wirbelsäule möglichst senkrecht belasten.         Eigene Kräfte nicht überschätzen, bei Bedarf Hilfe holen.

28 Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
  ·         Personenbeförderung nur mit dafür zugelassenen Fahrzeugen durchführen. ·         Keine spitzen oder scharfen Gegenstände ungeschützt in der Arbeitskleidung mitführen. ·         Beim Umgang mit Gefahrstoffen entsprechende Betriebsanweisung beachten. ·         Arbeitsstoffe nicht in Behälter/Gefäße umfüllen, die für Lebensmittel vorgesehen sind.      

29 Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
    Vorhandene Absaugung einschalten und auf Wirksamkeit achten. ·         Sicherheitskennzeichen beachten. ·         Persönliche Schutzausrüstung, z.B. Schutzhandschuhe, Schutzbrille, tragen und in Ordnung halten. ·         Das Tragen von leichtem Schuhwerk, z.B. Clogs, Sandaletten, Pantoffeln etc. ist in Labor- und Werkstattbereichen verboten.

30 Spezielle Unterweisungen
-> Chemieanlage/Gefahrstoffe -> Gase / kryogene Flüssigkeiten Termine: Geb.55 /Zi 204 ( englisch) DESY-Hörsaal (deutsch) -> elektrische Anlagen -> Strahlenschutz

31 Ziel der Veranstaltung:
Nach dieser Unterweisung sollen Sie ( wie bisher ) Arbeitsunfälle vermeiden alle der Arbeitssicherheit dienenden Maßnahmen unterstützen

32 die 3 Hauptpunkte einer Unfallmeldung
Ziel der Veranstaltung: Nach dieser Unterweisung sollen Sie  die Notruf Telefonnummer auf dem DESY Gelände DESY-Handy: extern:  und  die 3 Hauptpunkte einer Unfallmeldung  nennen können

33 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !
Ziele : Nach dieser Unterweisung sollten Sie sich an Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit ! Vergessen Sie bitte nicht Ihre Unterschrift auf dem Teilnahmeprotokoll !!!!! die –MKS- Sicherheitsorganisation an die 6 Pflichten der Unfallversicherten die Verantwortung bei der Auslösung von Bedarfsanforderungen an die Beachtung von Arbeits-/Betriebsanweisungen erinnern


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