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ERSTUNTERWEISUNG Die Erstunterweisung ist eine Besprechung der grundlegenden Dinge, die für das Zurechtfinden am neuen Arbeitsplatz für jeden Mitarbeiter.

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1 ERSTUNTERWEISUNG Die Erstunterweisung ist eine Besprechung der grundlegenden Dinge, die für das Zurechtfinden am neuen Arbeitsplatz für jeden Mitarbeiter wichtig sind. Durch diese allgemeinen Informationen werden dem neuen Mitarbeiter die Aufbauorganisation hinsichtlich des Arbeitsschutzes und die Abläufe bei Not- und Gefahrensituationen erläutert. Lassen Sie sich die Unterweisung durch Unterschrift auf einem Unterweisungsnachweis bestätigen. Sie finden entsprechende Nachweise auf ww.is-bromberger.de

2 Steffen Bromberger Bitte lesen!
Diese Präsentation wird Ihnen von Industrieservice Bromberger kostenlos zur Verfügung gestellt. Sie muss zu Zwecken der Unterweisung auf Ihren Betrieb angepasst werden. Wenn Sie eine Anpassung durch uns wünschen, nutzen Sie das Kontaktformular auf der nächsten Seite oder auf unserer Homepage. Sie können uns auch gern eine schreiben oder anrufen. Gern führen wir Unterweisungen in Ihrem Unternehmen durch. Unsere Kontaktdaten erhalten Sie durch Doppelklick auf die vCard. Viel Spaß beim Durchstöbern Steffen Bromberger INDUSTRIESERVICE BROMBERGER Ingenieurbüro für Arbeitssicherheit Gartenstraße 3 06242 Braunsbedra Tel Folgende Punkte sind z.B. anzupassen: Betriebsarzt, Sicherheitsingenieur (Fachkraft für Arbeitssicherheit), Sicherheitsbeauftragte, Ersthelfer, Feuerlöscher, Notrufe Sie können diese Anpassung durch uns vornehmen lassen. Nutzen Sie dazu unser Kontaktformular im Internet unter oder den link zur Faxvorlage . Folgende Unterlagen/Dokumente müssen vorhanden sein: Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG und BetSichV (allgemein, tätigkeitsbezogen, gefahrstoffbezogen, maschinenbezogen), Gefahrstoffverzeichnis, Explosionsschutzdokument, Pflichtenübertragungen… Gern besuchen wir Sie in Ihrem Betrieb und beraten Sie in Fragen der Arbeitssicherheit, führen gemeinsam mit Ihnen Gefährdungsbeurteilungen durch und erstellen die notwendigen Dokumente.

3 Inhalt Stellenwert des Arbeitsschutzes im Betrieb
Wer ist Sicherheitsfachkraft, wer sind die Sicherheitsbeauftragten, wer ist der Betriebsarzt? Was ist zu tun bei festgestellten Defiziten im Arbeitsschutz? Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz. Verhalten bei einem Unfall Wer ist Ersthelfer, wo ist das Erste-Hilfe-Material? Wer ist unser Durchgangsarzt? Brandschutz: Wo ist der nächste Feuerlöscher und wie wird er benutzt? Wie verhalte ich mich im Alarmfall? Welche persönliche Schutzausrüstung ist obligatorisch? Kein Alkohol und keine Drogen am Arbeitsplatz! Danach sind die arbeitsplatzbezogenen Unterweisungen unter Berücksichtigung des Kenntnistandes und Erfahrung des Mitarbeiters durchzuführen. Arbeitsplatzbezogene Unterweisungen können anhand der Betriebsanweisungen erfolgen. Vorlagen für Betriebsanweisungen von Maschinen und Gefahrstoffen finden Sie unter bei den links auf Die benötigte Betriebsanweisung ist nicht dabei? Rufen Sie uns an unter 0176/ oder schreiben Sie eine an

4 Stellenwert des Arbeitsschutzes im Betrieb
Arbeitsschutz ist Aufgabe von Geschäftsführung, Vorgesetzten und Mitarbeitern! Alle arbeiten gleichermaßen verantwortungs- bewusst bei der täglichen Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen mit. Jeder hat die Pflicht, auf erkannte Gefahren hinzuweisen sowie das Recht auf Beseitigung von Gefahren- potentialen. Stellen Sie hier Ihre Arbeitsschutzpolitik vor, nehmen Sie dazu z.B. die Grundsatzerklärung aus Ihrem Arbeitsschutz- oder Qualitätsmanagementsystem. Haben Sie Fragen zum Arbeitsschutzmanagement oder benötigen Sie Unterstützung bei einer anstehenden Zertifizierung z.B. gemäß SCC, rufen Sie uns an unter /90662 oder schreiben Sie eine an

5 Pflichten der Vorgesetzten
Der Vorgesetzte ist verantwortlich für: die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter das sicherheitsgerechte Verhalten der Mitarbeiter den sicheren Zustand der Arbeitsmittel den bestimmungsgemäßen Umgang mit Arbeitsmitteln und Arbeitsstoffen die Auswahl und den Einsatz der persön- lichen Schutzausrüstung (PSA) den Schutz der Umwelt. Vorgesetzter ist jede Person mit Weisungsbefugnis. Denken Sie daran, dass jede mündliche Arbeitsanweisung bereits eine Weisung ist! Haben Sie die dem Unternehmer hinsichtlich des Arbeitsschutzes und der Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren obliegenden Pflichten an Ihre Führungskräfte übertragen?

6 Rechte und Pflichten der Mitarbeiter
Jeder Mitarbeiter ist verantwortlich für die eigene Sicherheit und Gesundheit das sicherheitsgerechte Durchführen der übertragenen Aufgaben das konsequente Tragen der persönlichen Schutzausrüstung das Melden von Mängeln und unsicheren Ereignissen. Jeder Mitarbeiter hat das Recht, dem Arbeitgeber Vorschläge zu allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit zu machen. in betrieblichen Angelegenheiten von der zuständigen Person angehört zu werden. Nutzen Sie für das Melden von Mängeln und unsicheren Ereignissen (sog. Beinaheunfälle) Formulare. Sie finden entsprechende Vorlagen auf

7 Informationen und Schulung
Das Unternehmen schafft die Möglichkeit der individuellen Schulung zum Thema „Arbeitsschutz“. Alle Mitarbeiter haben die Verantwortung und die Pflicht, dieses Angebot wahrzunehmen und die daraus gewonnenen Erkenntnisse umzusetzen! Bieten Sie kostenlose Schulungen Ihrer BG an. Schauen Sie unter unser Schulungsangebot an. Wir beraten Sie über notwendige Schulungen für Ihre Mitarbeiter. Gern führen wir auch die Unterweisung in Ihrem Unternehmen durch.

8 Die Beauftragten Sicherheitsbeauftragte Herr Arno Nym Produktion
Betriebsarzt Herr Dr. Michael Benninger 030 / Sicherheitsingenieur Herr Steffen Bromberger / 90662 Sicherheitsbeauftragte Herr Arno Nym Produktion Frau Monika Mustermann Verwaltung Herr Sven Sicher Werkstatt Herr Bernd Beauftragt Verwaltung Fügen Sie hier die entsprechenden Namen und wenn Sie mögen Fotos ein. Haben Sie Fragen zur sicherheitstechnischen und betriebsärztlichen Betreuung, schauen Sie unter nach. Erklären Sie die Unterschiede der Beauftragten (ein Lexikon finden Sie in den links auf unserer Homepage). Die genannten Personen sind NICHT verantwortlich für die Arbeitssicherheit im Betrieb!

9 Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz
Halten Sie Ihren Arbeitsplatz sauber und ordentlich Verstellen Sie keine Not- oder Erste-Hilfe-Einrichtungen Essen und Trinken Sie nicht am Arbeitsplatz Fügen Sie hier Bilder der Arbeitsstätte ein. Machen Sie Vorher-Nachher-Bilder bei Ihren Betriebsbegehungen mit dem Betriebsarzt oder Sicherheitsingenieur. Darf am Arbeitsplatz gegessen oder getrunken werden? Gehen Sie mit Gefahrstoffen um? (Verweis auf Betriebsanweisungen). Haben Sie vielleicht sogar ein 5-S-System implementiert?

10 S o f o r t i g e H i l f e l e i s t u n g
Verhalten bei einem Notfall Unfall Vergiftung Erkrankung N O T F A L L Abbildung vgl. Erste Hilfe BG Bau. S o f o r t i g e H i l f e l e i s t u n g Sittliche Pflicht zur Hilfeleistung Rechtliche Pflicht zur Hilfeleistung

11 Unsere Ersthelfer Bereich 1 Herr Markus Mustermann 02345 / 6789
Herr Arno Nym / 5678 Bereich 3 Herr Hans Haumich / 5678 Frau Monika Mustermann / 5678 Fügen Sie hier wieder Bilder ein. Fragen Sie, wer bereit ist, Ersthelfer zu werden. Verweisen Sie auf die Pflicht zur Ersten Hilfe. Ausbildung für Ersthelfer ist über Ihre BG kostenlos.

12 Was ist versichert

13 Arbeitsunfall Voraussetzungen für einen Arbeitsunfall sind:
Unfall bei versicherter Tätigkeit "konkrete Verrichtung" im Rahmen der versicherten Tätigkeit innerer Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und dem Unfall muss bestehen. eigenwirtschaftliche Tätigkeiten sind nicht versichert Ein Arbeitsunfall ist ein zeitlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden führt.

14 Was ist ein Wegeunfall

15 Meldung eines Arbeits- oder Wegeunfalls
Beinaheunfall in den Vordruck eintragen Arbeitsunfall ohne Arztbesuch in Verbandbuch eintragen Das Verbandbuch finden Sie im Verbandkasten Arbeitsunfall mit mehr als drei Ausfalltagen an Berufsgenossenschaft melden Unser Betrieb ist Mitglied in der Berufsgenossenschaft Elektro Textil Feinmechanik Gustav-Heinemann-Ufer 130 D Köln Telefon: Telefax: Bei der Unterweisung die Unfallmeldung, das Verbandbuch und das Formular Beinaheunfälle erklären. Hierzu entsprechende Muster bereithalten und den Mitarbeitern zur Ansicht geben. Notwendigkeit des Verbandbuches erklären. Anhand des vorliegenden Verbandbuches die einzelnen Punkte erklären. BG anpassen

16 Verbandbuch Dient der Nachweispflicht gegenüber der Berufsgenossenschaft Was wird eingetragen? Zeit, Ort (Unternehmensteil) und Hergang des Unfalles bzw. des Gesundheitsschadens, Art und Umfang der Verletzung bzw. Erkrankung, Zeitpunkt, Art und Weise der Erste-Hilfe-Maßnahme, sowie die Namen des Versicherten, der Zeugen und der Personen, die Erste Hilfe geleistet haben,

17 Erste-Hilfe-Material
Unser Erste-Hilfe-Material finden Sie an folgenden Standorten Büro Werkstatt Lager Der Aushang zur Ersten Hilfe befindet sich an folgenden Standorten: Erste-Hilfe-Material: Verbankästen, Augenspülflaschen, Notduschen – Angaben ergänzen, Bereich auf den Betrieb anpassen Büro Werkstatt Lager

18 Unsere Durchgangsärzte finden Sie auf dem Notfallplan!
Gehen Sie nach einem Arbeits- oder Wegeunfall zu einem Durchgangsarzt ,wenn eine der folgenden Aussagen zutrifft die Unfallverletzung führt über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit die ärztliche Behandlung dauert voraussichtlich über eine Woche an Heil- und Hilfsmittel sind zu verordnen es handelt sich um eine Wiedererkrankung aufgrund von Unfallfolgen Unsere Durchgangsärzte finden Sie auf dem Notfallplan! Gern erstellen wir Ihnen auf Grundlage Ihrer Daten einen angepassten Notfallplan. D-Ärzte in Ihrer Nähe finden Sie in den links auf unserer Homepage

19 Voraussetzung für Verbrennungsvorgänge
Brennstoff Sauerstoff Zündquelle Sauerstoff Ist eine der drei Komponenten nicht vorhanden, kann es nicht brennen. Erläutern Sie, dass ein Feuer dadurch gelöscht wird, dass man eine der Voraussetzungen entfernt, z.B. durch Feuerlöscher. Zündquelle Brennstoff

20 Feuerlöscher Empfehlung: Lassen Sie einen Kollegen den Feuerlöscher holen und stoppen Sie die Zeit. Erläutern Sie anhand des Feuerlöschers die Nutzung. Wenn Sie Bedarf für eine Brandschutzschulung haben, rufen Sie an unter oder schreiben Sie eine an

21 Wasserlöscher [A] Löscht brennbare feste Stoffe (außer Metalle), z.B. Holz, Kohle, Papier, Stroh, Textilien usw.

22 CO2-Löscher [B] Löscht brennbare flüssige Stoffe, z.B. Benzin, Fett, Lack, Öl, Teer, Verdünnung usw.

23 Schaumlöscher [A] Löscht brennbare feste Stoffe (außer Metalle), z.B. Holz, Kohle, Papier, Stroh, Textilien usw. [B] Löscht brennbare flüssige Stoffe, z.B. Benzin, Fett, Lack, Öl, Teer, Verdünnung usw.

24 Pulverlöscher [A] Löscht brennbare feste Stoffe (außer Metalle), z.B. Holz, Kohle, Papier, Stroh, Textilien usw. [B] Löscht brennbare flüssige Stoffe, z.B. Benzin, Fett, Lack, Öl, Teer, Verdünnung usw. [C] Löscht brennbare gasförmige Stoffe, insbesondere unter Druck ausströmende Gase z.B. Azetylen, Butan, Methan, Propan, Wasserstoff, Erd- und Stadtgas usw.

25 Feuerlöscher richtig einsetzen
Feuer in Windrichtung angreifen Flächenbrände von vorn beginnend ablöschen Tropf- und Fließbrände von oben nach unten löschen Genügend Löscher auf einmal einsetzen Vorsicht vor Wiederentzündung Eingesetzte Feuerlöscher neu füllen lassen

26 Handfeuermelder Telefon Brandschutzeinrichtungen
…in der Nähe des Feuers betätigen Telefon Nennen Sie die Brandschutzeinrichtungen. Alarmknopf (aufgeschaltet/Hausalarm), Brandschutztüren, Fluchtwege, Wandhydranten usw. Erklären Sie, welche Feuerlöscher im Betrieb eingesetzt werden. Machen Sie Mitarbeiter mit der Nutzung vertraut (Brandschutzübung). Zeigen Sie den Alarmplan und sprechen Sie die Punkte durch. Nutzen Sie unsere Angebote zur Brandschutzübung auf …112 wählen …wer meldet…was ist passiert…wo ist es passiert…wie viele Verletzte… welche Art von Verletzungen…warten auf Rückfragen

27 Wenn der Brand nicht zu löschen ist
Selbstschutz geht vor! Rettungswege und Notausgänge müssen stets frei und unverstellt sein und dürfen nie abgeschlossen sein, Fenstern und Türen schließen Sammelplatz aufsuchen, Anweisungen abwarten, Keine Aufzüge verwenden Zufahrt für Rettungseinsatzkräfte frei halten Sagen Sie, wo der Sammelplatz ist. Sagen Sie auch warum. Feststellen der Vollzähligkeit. Machen Sie ein Bild vom Sammelplatz und fügen Sie es in die Präsentation ein.

28 Richtiges Heben und Tragen am Arbeitsplatz
Nutzen Sie Hilfsmittel So heben und tragen Sie richtig: Mit leicht gespreizten Beinen in die Knie gehen, die Wirbelsäule gerade halten und so die Last aufnehmen. Die Last körpernah heben und tragen, nie ruckartig anheben Das Verdrehen der Wirbelsäule beim Heben und Abstellen von Lasten vermeiden.

29 Stolpern, Stürzen, Ausrutschen, Anstoßen
Stellen Sie sich einmal folgende Fragen: Sind Verkehrswege und Arbeitsbereiche in Ihrem gesamten Betrieb überall eben und ohne Stolperstellen? Achten Sie und die Vorgesetzten darauf, dass gelagertes Material nicht in Verkehrswege hineinragt? Werden Kabel und Schläuche (z. B. von Schweißgeräten) so verlegt, dass keine Stolperstellen entstehen? Werden Fußböden sauber gehalten und insbesondere Rutschgefahren sofort beseitigt? Ist Ihnen bekannt, dass Stolpern, Rutschen und Stürzen die häufigsten Unfallursachen darstellen Tragen Sie geeignetes Schuhwerk? Benutzen Sie beim Treppensteigen den Handlauf? Stehen Schubladen offen? Wird darauf geachtet, dass vor allem auf Treppen keine Gegenstände getragen werden, welche die Sicht einschränken?

30 Umgang mit elektrischen Geräten
Informieren Sie sich vor der Benutzung von Elektrogeräten über die besonderen Sicherheitsmaßnahmen. Dies können Betriebsanleitungen und Betriebsanweisungen sein. Benutzen Sie nur geprüfte Elektrogeräte. Verwenden Sie keine beschädigten Leitungen und Steckvorrichtungen und keine Betriebsmittel mit defekter Abdeckung Melden Sie Schäden oder ungewöhnliche Erscheinungen an elektrische Geräten oder Anlagen sofort Ihrem Vorgesetzten. Verwenden Sie Geräte bis zu ihrer Instandsetzung nicht weiter und entziehen Sie sie der Benutzung durch andere Personen

31 Weitere Gefahren am Arbeitsplatz
Für alle weiteren Gefährdungen, Tätigkeiten und Gefahrstoffe haben wir Betriebsanweisungen erlassen. 1. Anwendungsbereich 2. Gefahren für Mensch und Umwelt 3. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln 4. Verhalten bei Störungen 5. Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe 6. Sachgerechte Entsorgung / Instandhaltung (bei Maschinen / technischen Anlagen) 7. Folgen der Nichtbeachtung Verweisen Sie auf Ihre Betriebsanweisungen. Fehlen Ihnen welche? Wir helfen gern! Sprechen Sie hier auch die persönliche Schutzausrüstung an. Diese ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung und sollte in Betriebsanweisungen niedergeschrieben werden. Denken Sie daran, die Anweisungen zu unterschreiben. Erst dadurch erlangen sie ihre Gültigkeit.

32 Persönliche Schutzausrüstung
Fügen Sie hier z.B. Fotos der PSA ein. Erklären Sie diese anhand von Mustern.

33 Kein Alkohol und keine Drogen am Arbeitsplatz!
Unfallverhütungsvorschrift ,,Grundsätze der Prävention” BGV A1, § 15 (2) Versicherte dürfen sich durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln nicht in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können. Der Genuss von Alkohol wird dem privaten Bereich zugeordnet. Ein Arbeitsunfall ist dann nicht gegeben, wenn die alkoholische Beeinflussung für den Eintritt des Unfalles derart bedeutsam war, dass demgegenüber die betrieblichen Umstände in den Hintergrund gedrängt und bedeutungslos werden. Das bedeutet, dass von der Berufsgenossenschaft keine Leistungen in Anspruch genommen werden können. Deshalb gilt für alle Mitarbeiter ein absolutes Alkohol- und Drogenverbot während der Arbeitszeit und der Arbeitspausen!

34 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit
Sie benötigen weitere Unterweisungsvorlagen? Schauen Sie unter nach. Das Angebot wird ständig erweitert. Gern erstellen wir Ihnen eine auf Ihr Unternehmen und die betriebsspezifischen Gefährdungen zugeschnittene Unterweisung. Weiter Themen können sein: Maschinen und Anlagen sicher einsetzen, Persönliche Schutzausrüstung, Sichere Verwendung von Werkzeugen und Arbeitsstoffen, Umgang mit Gefahrstoffen, Verhalten bei Störungen von Maschinen und Geräten


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