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Veröffentlicht von:Eldrich Ebling Geändert vor über 11 Jahren
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Truppausbildung Teil 1 Grundausbildungslehrgang
Ausbildungshilfe für den Ausbildungsabschnitt Gerätekunde Rettungsgeräte
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Ausbildungsorganisation
Thema: Gerätekunde Rettungsgeräte Theoretische Ausbildung Praktische Ausbildung Feuerwehrdienstvorschrift 10 Tragbare Leitern Feuerwehrleinen Sprungrettungsgeräte Gerätesatz Absturzsicherung Handhabung Knoten und Stiche Stand: Juni 2009
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Arten der tragbaren Leitern
Steckleiter Schiebleiter Klappleiter Hakenleiter Stand: Juni 2009
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Allgemeine Einsatzgrundlagen
Tragen der vollständigen persönlichen Schutzausrüstung. Aufstellen nur auf tragfähigen Standflächen. Sichern gegen Abrutschen. Anlegen gegen sicheren Auflagepunkt. Sichern beim Besteigen. Anstellwinkel zwischen 65 und 75°. Leitern an sicheren Auflagepunkten anlegen und beim Besteigen sichern. Klappleitern und Hakenleitern dürfen nur mit einer Person belastet werden. Steckleitern und Schiebleitern dürfen unabhängig von der Rettungshöhe nur mit zwei Personen belastet werden. Hakenleiter nicht als Anstellleiter benutzen. Schiebleiter im Freistand nicht über die Stützstangen hinaus besteigen. Anstellwinkel 65 bis 75° Stand: Juni 2009
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Anstellen der Leitern Der Überstand soll mindestens drei Sprossen (ca. einen Meter) betragen. An den Rand der Einstiegsöffnung anlegen. Ausreichend Platz zum Übersteigen. Eine am Gebäude angestellte, unbesetzte Leiter darf nicht ohne weiteres entfernt werden. Ein Strahlrohr darf von der Leiter aus nur eingesetzt werden, wenn die Leiter am Leiterkopf befestigt ist und der Strahlrohrführer sich mit dem Feuerwehrhaltegurt sichert. Das Strahlrohr darf nur jeweils bis zu einem Winkel von 15° zu den Seiten eingesetzt werden. Schlauchleitungen dürfen nicht auf der Leiter verlegt oder an ihr befestigt werden. Eine Ausnahme ist der Strahlrohreinsatz direkt von der Leiter aus, wobei sofort nach Beendigung des Löscheinsatzes dieser Angriffs- und Rettungsweg freizumachen ist. 1 Meter (3 Sprossen) Stand: Juni 2009
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Vornahme von Schlauchleitungen
Bis ins 1. Obergeschoss können Schlauchleitungen über die Schulter genommen werden Strahlrohre nicht am Körper befestigen Stand: Juni 2009
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Leitereinsätze im Bereich elektrischer Anlagen
Beim Aufrichten von Leitern ist zu beachten, dass elektrische Freileitungen nicht berührt werden und dass zwischen Leitern bzw. Personen auf Leitern und unter Spannung stehenden Teilen ein Sicherheitsabstand eingehalten wird. Als ausreichender Sicherheitsabstand ist anzusehen: Spannung Mindestabstand bis Volt 1 m bis Volt 3 m bis Volt 4 m bis Volt 5 m Stand: Juni 2009
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Es dürfen nur maximal 4 Leiterteile zusammengesteckt werden.
Steckleiter B – Teil mit Einsteckteil B-Teil A-Teil Rettungshöhe: 1.OG: 2 Leiterteile 2.OG: 4 Leiterteile Es dürfen nur maximal 4 Leiterteile zusammengesteckt werden. Stand: Juni 2009
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Rettungshöhen der Steckleitern
10 Meter 5 Meter 0 Meter 4 Steckleiterteile Rettungshöhe 7,20 m 3 Steckleiterteile 2 Steckleiterteile 1 Steckleiterteil 3,70 m Stand: Juni 2009
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Steckleiter als Hilfsgerät
Beispiele für den Schutz gegen Ein- und Durchbrechen Leiterbock Eisrettung Stand: Juni 2009
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Rettungshöhe der Schiebleiter
Rettungshöhe 12 m 10 Meter 5 Meter Stand: Juni 2009
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Unfallverhütungsvorschriften
Leitern müssen so beschaffen und ausgerüstet sein, dass Standfestigkeit und Tragfähigkeit unter Einsatzbedingungen gewährleistet sind. Feuerwehreinrichtungen sind instand zu halten und schadhafte Ausrüstungen, Geräte und Fahrzeuge unverzüglich der Benutzung zu entziehen. Im Feuerwehrdienst dürfen nur Maßnahmen getroffen werden, die ein sicheres Tätigwerden der Feuerwehrangehörigen ermöglichen. Im Einzelfall kann bei Einsätzen zur Rettung von Menschenleben von den Bestimmungen der Unfallverhütungs- vorschriften abgewichen werden. Quelle: FwDV 10 Seite 44 Stand: Juni 2009
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Beispiele für das Anwenden der Feuerwehrleine
Halten / Sichern und Selbstretten Sichern des Rückzugsweges Hochziehen, Ablassen, Sichern von Einsatzgerät Stand: Juni 2009
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Brustbund Sichern Stand: Juni 2009
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Pfahlstich Rettungsknoten Sicherung Stand: Juni 2009
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Spierenstich Sichern Stand: Juni 2009
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Halbmastwurf Sichern Stand: Juni 2009
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Anbinden und Sichern von
Mastwurf Anbinden und Sichern von Gegenständen Stand: Juni 2009
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Anbinden und Sichern von
Doppelter Ankerstich Anbinden und Sichern von Gegenständen Stand: Juni 2009
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Sichern beim Verwenden eines
Achtknoten Sichern beim Verwenden eines Auffanggurtes Stand: Juni 2009
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Zimmermannsschlag Anbinden und Sichern von Gegenständen
Stand: Juni 2009
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Halbschlag Stabilisieren Stand: Juni 2009
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Verbinden von Leinen ungleicher Stärke
Schotenstich Verbinden von Leinen ungleicher Stärke Stand: Juni 2009
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Kreuzknoten Verbinden von Leinen gleicher Stärke Stand: Juni 2009
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Sprungtuch Bis maximal 8 Metern Rettungshöhe
Mindestens 16 Einsatzkräfte zum Halten Nicht im Sprungbereich ausbreiten Übungen nur mit Fallkörper max. 50 kg (aus maximal 6 Metern Höhe) Stand: Juni 2009
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Sprungpolster / Sprungretter
Bis maximal 16 Metern Rettungshöhe Haltemannschaft nicht erforderlich Aufbau nicht im Sprungbereich Übungen maximal aus 12 Metern Höhe mit Fallkörper bis 50 kg Stand: Juni 2009
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Falsche Absturzsicherung
Ungesicherter Fall mit schweren Verletzungen wahrscheinlich Sicherungsmann ist ungesichert in die Sicherungskette eingebaut Sicherung nur durch Feuerwehrhaltegurt Fehlende Zwischensicherungen Stand: Juni 2009
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Absturzsicherung Sichern bei Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen
Keine Höhenrettung Kein freies Hängen im Seil Keine Redundanz wie bei Höhenrettung vorhanden Die Feuerwehrleinen sind bei klar definierten Situationen weiter einsetzbar Stand: Juni 2009
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Ausrüstung Absturzsicherung
Kernmanteldynamikseil (im Transportsack) (Kantenschutz) (Rettungsdreieck) Bandschlingen Bandschlingen Karabinerhaken Falldämpfer Auffanggurt Stand: Juni 2009
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Auffanggurt Feuerwehrhaltegurt
Fallkräfte Fallkräfte bei Sturz Auffanggurt Feuerwehrhaltegurt Stand: Juni 2009
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Absturzsicherung direkte Sicherung indirekte Sicherung Festpunkt
Sicherungs mann Festpunkt Sicherungssystem Sicherungsmann stürzende Person stürzende Person LEBENSGEFAHR UNGEFÄHRLICH Stand: Juni 2009
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Was müssen Sie wissen ? Aus dem Ausbildungsabschnitt „Gerätekunde – Rettungsgeräte“ sollen Sie die auf Löschfahrzeugen mitgeführten Rettungsgeräte richtig benennen und selbständig handhaben können. Stand: Juni 2009
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Stand: Juni 2009
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