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Praktische Philosophie II Einführung in die politische Philosophie

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Präsentation zum Thema: "Praktische Philosophie II Einführung in die politische Philosophie"—  Präsentation transkript:

1 Praktische Philosophie II Einführung in die politische Philosophie
Prof. Dr. Ludwig Siep Praktische Philosophie II Einführung in die politische Philosophie Staatsdefinition, Weber

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Grundkurs Politische Philosophie III: Deskriptive Begriffe des Politischen und des Staates Max Webers Staatsdefinitionen Kritische Fragen III. Carl Schmitts Begriff des Politischen IV. Kritische Fragen Prof. Dr. Ludwig Siep - Einführung in die politische Philosophie 2

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I. Max Weber ( ), Politik als Beruf (1918/19) 1. Politik: Weiter Begriff von Politik: selbständig leitende Tätigkeit Enger Begriff: „die Leitung oder die Beeinflussung der Leitung eines politischen Verbandes, heute also: eines Staates.“ 2. Staat: Soziologisch-deskriptiv „diejenige menschliche Gemeinschaft, welche innerhalb eines bestimmten Gebietes ... das Monopol legitimer physischer Gewaltsamkeit für sich (mit Erfolg) beansprucht“. Allgemeiner soziologisch-deskriptiver Begriff des Staates, nicht von seiner Aufgabe (Aristoteles: Glück, Selbstverwirklichung; Hobbes: Frieden) abzuleiten („kaum eine, die er noch nicht erfüllt hätte und keine, die er ständig erfüllte“), sondern aus seinem spezifischen Mittel, der „physischen Gewaltsamkeit“. Nicht das normale, aber das spezifische Mittel, durch das sich der Staat von anderen Verbänden unterscheide. Offenbar orientiert am modernen Staat („heute werden wir sagen müssen“, „die ihm geschichtlich vorausgehenden politischen Verbände“), also nicht „a priori“. Prof. Dr. Ludwig Siep - Einführung in die politische Philosophie 3

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3. Bestandteile der Definition: a) „Monopol“, denn jede Person (Polizist) oder jeder Verband (Armee) kann nur vom Staat dazu ermächtigt werden („zuläßt“), physische Gewalt auszuüben. b) „Legitim“: nicht zu verwechseln mit „legal“, d.h. auf Gesetze, eine Staatsverfassung etc. zurückgehend (historisch zu eng), sondern nur: dass sich „die beherrschten Menschen der beanspruchten Autorität der jeweils Herrschenden fügen“. Das kann heißen, dass sie faktisch keinen Widerstand leisten (Hobbes!) oder dass sie irgendwelche Rechtfertigungsgründe der Herrschaft anerkennen. 4. „Im Prinzip“ drei Arten von Rechtfertigungsgründen. <Methode der „Idealtypen“: man abstrahiert aus der Vielfalt des Materials und bestimmt die einzelnen Fälle als Annäherung an einen „begrifflich klaren“ Typus. Die drei Typen legitimer Herrschaft kommen aber historisch selten (!) „rein“ vor: es gibt viele Mischformen.> Prof. Dr. Ludwig Siep - Einführung in die politische Philosophie 4

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A. Traditionale Herrschaft B. Charismatische Herrschaft C. Herrschaft kraft „Legalität“ bzw. legaler Satzung. (A) Beruht auf Traditionen, Sitten, „unvordenklichen“ Gewohnheiten (Anfang unbekannt, Alternative unvorstellbar) und auf persönlicher, aber alltäglicher „Gefolgschaft“. (B) Beruht auf der „Autorität der außeralltäglichen persönlichen Gnadengabe (Charisma)“. Geht auf Magier, Priester etc. mit besonderen Eigenschaften zurück. Später Propheten, siegreiche Feldherrn und schließlich Staatsmänner, die über außerordentliche (meist rhetorische) Fähigkeiten der Gewinnung von Anhängern verfügen – zu Webers Zeit: Politiker, die Wahlen gewinnen oder spontane Gefolgschaft erringen können. (C) Beruht auf dem Glauben an die Legalität von Regeln bzw. „Satzungen“, die durch akzeptierte Verfahren zustande gekommen sind bzw. im „Gehorsam in der Erfüllung satzungsgemäßer Pflichten.“ Prof. Dr. Ludwig Siep - Einführung in die politische Philosophie 5

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4. Schematischer Abriss der Entstehung des modernen Staates: Mischung aus legaler und charismatischer Herrschaft. Entscheidend ist der Übergang von der a) Ständisch-traditionalen Herrschaft des Mittelalters (Feudalherrschaft): Gefolgsleute (Vasallen, Lehnsträger) sind selber Eigentümer der Mittel für die Verwaltung des Staates und für die Gewaltausübung zum b) Modernen Staat mit „Staatsdienern“. Der Staat ist Eigentümer aller „Verwaltungsmittel“ (Geld, Gebäude, Kriegsmaterial, Wagenparks etc.). Strikte Parallele zum „kapitalistischen Betrieb“, in dem der „Angestellte und Proletarier... getrennt ist von den sachlichen Produktionsmitteln“. Verbände, die von der Spitze aus nach Regeln von eigentumslosen „Funktionären“ verwaltet werden nennt Weber „Anstalten“. Prof. Dr. Ludwig Siep - Einführung in die politische Philosophie 6

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5. Genaue Definition des „modernen Staat“ als „anstaltsmäßiger Herrschaftsverband ... der innerhalb eines Gebietes die legitime physische Gewaltsamkeit als Mittel der Herrschaft zu monopolisieren mit Erfolg getrachtet hat und zu diesem Zweck die sachlichen Betriebsmittel in der Hand seiner Leiter vereinigt, die sämtlichen eigenberechtigten ständischen Funktionäre aber, die früher zu Eigenrecht darüber verfügten, enteignet und sich selbst in seiner höchsten Spitze an deren Stelle gesetzt hat.“ Prof. Dr. Ludwig Siep - Einführung in die politische Philosophie 7

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II. Kritische Fragen: 1. Setzt Weber einen Begriff von historischem Fortschritt voraus (Rationalisierung, „Entzauberung“, Verwissenschaftlichung etc.), der nicht wertneutral ist? 2. Kann man den Staat rein auf die Mittel seiner Selbstbehauptung reduzieren? Sind nicht Räuberbanden, Piraten etc., d.h. eine Fülle von Gruppen, die vorübergehend an physischer Gewalt überlegen waren, gerade deshalb keine Staaten, weil sie keine Ziele hatten, die über Bereicherung oder eben Gewaltüberlegenheit selber hinaus reichte? Steckt im Begriff des „Monopols“ nicht zumindest das (erreichte) Ziel der „Befriedung“ von privater Gewalt? 3. Wie verhält sich das Dilemma des modernen Staates nach Weber - nämlich in einem „stählernen Gehäuse“ der Bürokratie sowohl die persönliche Verantwortung der politischen Führer wie die Grundrechte und die Demokratie zu gefährden – zu einer „wertfreien“ Behandlung („Grundtatsache“) des Staates? Ohne die Menschenrechte und eine die Bürokratie kontrollierende Demokratie „vermöchten wir heute (nicht) zu leben“ (WuG 836). Gibt es dann nicht eine konkurrierende normative Theorie des modernen Staates? Und die Forderung, dass diese Normen „überleben“? Prof. Dr. Ludwig Siep - Einführung in die politische Philosophie 8

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4. Können solche Definitionen von den Folgen her wertneutral sein? Weber wollte starke, aber verantwortliche Politiker mit bestimmten Werten (auch: Solidarität für die Gemeinschaft). Vgl. MW, „Politik als Beruf „etc. Eine weitere berühmte Unterscheidung seines Denkens ist daher die zwischen „Gesinnungs-“ und „Verantwortungsethik“: Man ist für die Folgen seines Handelns verantwortlich, nicht für die Reinheit seiner Prinzipien (gegen Pazifismus). Er wollte auch, dass die Menschenrechte und die Demokratie (wenn auch mit starken politischen Führern) gegen die erdrückende Tendenz zur Bürokratisierung erhalten bliebe. Die Wirkung seines Denkens ging aber überwiegend vom instrumentellen Begriff des Staates und der (charismatischen) Herrschaft aus („Führerprinzip“). Wie weit muss ein Wissenschaftler die Wirkung seines Werkes „verantworten“? Prof. Dr. Ludwig Siep - Einführung in die politische Philosophie 9

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III. Carl Schmitt ( ), Der Begriff des Politischen (1932) Bestimmung des Staates vom Politischen her. Charakteristikum des Politischen: Unterscheidung zwischen Freund und Feind. Durch die Bestimmung eines Feindes und die Abwehr eines Feindes bis hin zur physischen Vernichtung erhalten die menschlichen Assoziationen ihren „höchsten Intensitätsgrad“. 2. Das Politische ist ein existentieller Selbstbehauptungs- und Abgrenzungsprozess, normalerweise von Völkern: „Feind ist nur eine wenigstens eventuell, d.h. der realen Möglichkeit nach kämpfende Gesamtheit von Menschen, die eben einer solchen Gesamtheit gegenübersteht. Feind ist nur der öffentliche Feind, <der ...> insbesondere auf ein ganzes Volk Bezug hat.“ 3. Ein Volk wird zur politischen Einheit oder zum Staat, indem es über den öffentlichen Feind entscheidet. Mit diesem besteht die Möglichkeit des physischen Kampfes, wenn er für die Existenz und Unabhängigkeit des Volkes gefährlich wird. Zur Identitätsbildung eines Volkes ist ein Feind vorausgesetzt, der möglicherweise zum Gegenstand kriegerischer Handlungen wird. Prof. Dr. Ludwig Siep - Einführung in die politische Philosophie 10

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4. Definition: „Zum Staat als einer wesentlichen politischen Einheit gehört das jus belli, d.h. die reale Möglichkeit, im gegebenen Fall kraft eigener Entscheidung den Feind zu bestimmen und ihn zu bekämpfen.“ (45) 5. Der Staat muss aber nicht die entscheidende (höchste) politische Entität sein und bleiben. Es ist auch ein internationaler Bürgerkrieg (Klassenkampf) oder ein Partisanenkrieg möglich, der dann die „intensivere“ Assoziation von Menschen konstituiert. 6 Von diesem „Ernstfall“ der physischen „Vernichtung“ des anderen her ist das Politische zu verstehen, von daher bekommen alle „normalen“ politischen Begriffe ihre Bedeutung: „Erstens haben alle politischen Begriffe, Vorstellungen und Worte einen polemischen Sinn; sie haben eine konkrete Gegensätzlichkeit im Auge, sind an eine konkrete Situation gebunden, deren letzte Konsequenz eine (in Krieg oder Revolution <!> sich äußernde) Freund-Feindgruppierung ist, und werden zu leeren gespenstischen Abstraktionen, wenn diese Situation entfällt. Worte wie Staat, Republik, Gesellschaft, Klasse, ferner: Souveränität, Rechtsstaat, Absolutismus, Diktatur, Plan, neutraler oder totaler Staat usw. sind unverständlich, wenn man nicht weiß, wer in concreto durch ein solches Wort getroffen, bekämpft, negiert und widerlegt werden soll.“ Prof. Dr. Ludwig Siep - Einführung in die politische Philosophie 11

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7. Schmitt versteht die Begriffe nicht, wie Aristoteles, von ihrem telos, der normalen Gestalt einer polis (Staat) her, sondern vom Extremfall, dem identitätsverbürgenden Gegensatz. Diese extreme Situation (den Ernstfall, den Ausnahmezustand, durch dessen Verhängung die oberste Gewalt im Staat definiert wird) darf nicht mit dem Normalfall verwechselt werden: „Es ist also keineswegs so, als wäre das politische Dasein nichts als blutiger Krieg und jede politische Handlung eine militärische Kampfhandlung ... und könnte das politisch Richtige nicht gerade in der Vermeidung des Krieges liegen. Die hier gegebene Definition ist weder bellizistisch noch militaristisch, noch imperialistisch noch pazifistisch...“. Aber sie bezeichnet eben den Steigerungsgrad menschlichen Lebens, von dem her der Normalfall als Annäherung oder als Verlust bezeichnet wird: „Eine Welt, in der die Möglichkeit eines solchen Kampfes restlos beseitigt oder verschwunden ist, ein endgültig pazifizierter Erdball, wäre eine Welt ohne Unterscheidung von Freund und Feind und infolgedessen eine Welt ohne Politik.“ Prof. Dr. Ludwig Siep - Einführung in die politische Philosophie 12

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8. Schmitts Position steht in radikalem Gegensatz zu Aristoteles und zu Hobbes: Politik ist nicht die Überwindung von Feindschaft durch gemeinsame Gesetzgebung oder durch Etablierung einer Friedensgewalt, sondern die durch die Möglichkeit des Kampfes zwischen Gruppen intensivierte Existenz. Eine Form des Existentialismus und der Ästhetisierung des Politischen („Spannung“). Der moderne liberale Individualismus und die Gleichgültigkeit aller Werte und „Kulturbereiche“ soll überwunden werden. Die politische Gemeinschaft hat eine quasi religiöse Form und Bedeutung: „In Wahrheit gibt es keine politische „Gesellschaft“ oder „Assoziation“, es gibt nur eine politische Einheit, eine politische Gemeinschaft, .. die etwas spezifisch anderes und gegenüber den übrigen Assoziationen etwas Entscheidendes ist“ (45). (vgl. F. Toennies, Gesellschaft und Gemeinschaft) Prof. Dr. Ludwig Siep - Einführung in die politische Philosophie 13

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IV. Kritik Einseitigkeit des Verständnisses des Politischen. Einseitiger Zweck: Intensivierung des Gemeinschaftsbewusstseins (bei Weber einseitiges Mittel: Gewalt). Adäquate politische Philosophie muss den Staat nach den umfassenden Zwecken der menschlichen Fähigkeiten und Interessen bestimmen. (Aristoteles: Ziele der Polis umfassen und ermöglichen die Ziele der Individuen und der Gruppen) Das Streben nach einseitigen starken Gefühlen ist beim Individuum so zerstörerisch wie beim Staat. Es wird den mannigfaltigen Möglichkeiten nicht gerecht – nicht den individuellen und nicht den mannigfaltigen Gruppen. Abgrenzung kann zur Identitätsbildung nötig sein – aber nur nicht-zerstörerische wird den anderen gerecht. Gerechtigkeit als Achtung der Rechte, Toleranz gegenüber kulturellen Differenzen, Bedingung des Gedeihens einer Mannigfaltigkeit von menschlichen Vermögen und kulturellen Leistungen ist ein umfassenderer und zentralerer Wert des Staates als „Intensität“, „Spannung“ des menschlichen Lebens. Prof. Dr. Ludwig Siep - Einführung in die politische Philosophie 14

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4. Keine wissenschaftliche Aussage über die Natur des Menschen und die Notwendigkeit des Staates, allenfalls eine Empfehlung für partielle Wertegemeinschaften (für die „intensive Gefühle“ höchste Kosten rechtfertigen). 5. Folgen auch dieser angeblich wertfreien Theorie sind problematisch: Verstärkung bestimmter Regungen des Menschen durch theoretische Rechtfertigung („Es ist überall und immer so“). Pro: Als sozialpsychologische Beschreibung partikulärer Gruppen heute so aktuell wie Viele Menschen suchen ihre Identität in einer Gruppe, die sich durch Feindschaften definiert. An ethnischen oder religiösen Zugehörigkeiten kristallisiert sich eine Gruppenidentität, die sich durch Feindschaft gegen andere Gruppen stabilisiert. Bekannt aus fast allen Stammes-, Religions-, und ethnischen Konflikten, die nach dem Zusammenbruch der großen ideologischen Systeme wieder zunehmen. Vor allem junge Menschen in armen Ländern suchen ihrem Leben durch diese „Spannung“ der Feindschaft und des Krieges einen Sinn zu geben. (Gelegentlich auch der „Kick“, nach dem Saturierte suchen). Prof. Dr. Ludwig Siep - Einführung in die politische Philosophie 15


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