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6. Österreichische Gesundheitsförderungskonferenz

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Präsentation zum Thema: "6. Österreichische Gesundheitsförderungskonferenz"—  Präsentation transkript:

1 6. Österreichische Gesundheitsförderungskonferenz
„Mehr Spaß mit Maß“ – ein Projekt zur Gesundheitsförderung und Alkoholprävention in der Region setting Gemeinde Workshopbeitrag von Martin Hefel

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3 „Mehr Spaß mit Maß“ Gastronomie Handel Verkehr Ärzte Mädchen
Multiplikator/innen Weitere Zielgruppen Alkohol Statistik Sucht Recht Vorarlberg

4 Funktionen und Bedeutung
Genussmittel Medizin Nahrungsmittel Problemlöser Soziales Schmiermittel Belohnung Selbstbelohnung Symbolische und Rituelle Bedeutung Alkohol als Droge

5 Wirtschaftsfaktor Steuereinnahmen durch Verkauf
Umsatz 2003 in D - 15 Milliarden € Potente Getränkeindustrie erschließt neue Zielgruppen: Jugendliche (z.B. Alcopops) Frauen (z.B. Bier)

6 Geschichtliche Dimension

7 Alkoholische Mischgetränke
Alcopops / Premix Cider Süßgetränke gemischt mit Spirituosen Apfel und Obstwein gemischt mit Frucht-säften / -sirup Frankreich – Zusatzsteuer seit 1997 – Verdoppelung Schweiz – Strafsteuer seit 2003 – Vervierfachung Preis Deutschland – Strafsteuer ab 1.Juli 2004 – ca. 0,84€ auf 0,3 Liter mit 5,5Volumsprozent Österreich – Diskussion jetzt im Ministerium begonnen – LRG – klärt evt. Initiativantrag ab Hanfgetränke Bier und Hanf Hanfgetränke Bier und Säfte / Aromazusätze

8 Sucht in Österreich Stoffgebunden: Nicht stoffgebunden:
Essstörungen (Anorexie, Bulimie) Spielsucht Konsumsucht Internet, etc.

9 Alkoholproblematik in Österreich
Auf diese Gruppe entfällt 2/3 (!) des gesamten Verbrauchs Jährlich ca Tote!

10 Wiederholte Alkoholräusche bei Jugendlichen
Zunahme des Rauschtrinkens Trends zu Premix Mischgetränken damit liegt Österreich im europäischen Spitzenfeld. 13% der Gesamtmortalität bei Jugendlichen in Westeuropa wird dem Alkohol zugeschrieben (Quelle: Health Behavior of School-Aged Children (HBSC), Dür&Hutter, 1997)

11 Jugend & Alkohol – Das erste Mal
Quelle: ORF-Umfrage 2004

12 Alkoholkonsum 15-Jährige mind. 1x pro Woche

13 Nikotinkonsum 15-Jährige mind. 1x pro Woche

14 Szenen in Vorarlberg Nimmt stark zu Binge Drinking (Komatrinken)
Kifferszene Nimmt langsam zu Kokainszene Geht langsam zurück XTC Szene ? Derzeit ungewiss ? Heroinszene „Keine Drogenverseuchten aber auch nicht Drogenfreie Schulen, Jugendzentren etc. – Aufenthaltsorte von Jugendlichen“

15 SUCHT Suchtspirale MISSBRAUCH KONSUM GEWÖHNUNG SOZIALES UMFELD
PERSÖNLICHKEIT Permanenter Stress ohne Erholung ungünstige Verhältnisse in Familie/Schule/Arbeit niedrige Frustrationstoleranz geringer Selbstsicherheit geringe Konfliktfähigkeit MISSBRAUCH KONSUM SUCHT (SUCHT)-MITTEL GESELLSCHAFT GEWÖHNUNG Konsumorientierung Leistungsorientierung negative Zukunftsbilder Ständige Ablenkung - Oberflächlichkeit Kultureller Umgang Dosis Erhältlichkeit

16 Vorbilder wirken und verändern. Beginne bei dir selbst -
Vorbild mit mehr Spaß mit Maß. Stiftung Maria Ebene Projektleitung Univ. Prof. Prim. Dr. Reinhard Haller Projektkoordination Angelika Manahl Projektcoach Hefel Martin Weitere Infos unter .....

17 Auftraggeber und Kostenträger
LR Dr. Bischof auf Basis eines einstimmigen Landtagsbeschlusses - XXVII. Landtag Fond Gesundes Österreich (FGÖ) includiert 100% Evaluation 67% Sozialfonds (Land Vorarlberg) 4% Landesmittel: LRG Frauenreferat 3% Fond Gesundes Vorarlberg (FGV) 9% Mittel Sektoren: Gemeinden, Handel, Gastronomie, Bundesministerium für Verkehr, Verkehrssicherheitstopf Land 14% Betriebe

18 Projektstruktur Gemeinden Sektoren / Umsetzer
Projektpartner regional Betriebe Institutionen Bevölkerung Jugendliche Eltern / Familien Gemeinden Handel Gastronomie Multiplikatoren Sektoren / Umsetzer Gastronomie – Harald Furtner Ärzte – Reinhard Haller Handel – Julius Moosbrugger Multiplikator/innen - Supro Verkehr – Stefan Bickel Frauen – Martina Eisendle Support durch Projektträger Stiftung Maria Ebene Projektleitung Reinhard Haller Projektkoordination Angelika Manahl Projektsekretariat Michaela Titton Projektcoach Martin Hefel Auftraggeber: Land Vorarlberg Fördergeber: FGÖ, Land Vorarlberg, FGV Sponsoren: BM Verkehr Legende: Zielgruppen Akteure Projektträger Sonstige

19 Mehr Spaß mit Maß Gastronomie Mistery shopping Personal-schulungen
Netzwerk Bob Handel Mistery shopping Personal-schulungen Verkehr FahrschulenSchulungen Schulungen Betr/Schule Bob Ärzte Netzwerk Intoxikation Kommunikationsschulung Materialien Hot Line Mädchen Workshops Bar Schulungen DJane Multiplikatoren Informations- materialien Internettool div. Produkte Bob

20 Von der Region in die Gemeinde
8 Regionalplanungsgemeinschaften Bregenzerwald (24 Gemeinden) Walgau - Bezirk Bludenz (1 Stadt, 11 Gemeinden) Walgau - Bezirk Feldkirch (8 Gemeinden) Bodensee (1 Stadt, 16 Gemeinden) Vorderland (11 Gemeinden) Großes Walsertal (6 Gemeinden) Stand Montafon (10 Gemeinden) Klostertal (1 Stadt, 4Gemeinden)

21 Gemeindebeteiligung - Ziele
Die Gemeinden wissen um ihre Verantwortung in der Gesundheitsförderung und Prävention beteiligen sich an der Gesamtmaßnahme, unterstützen, fördern und überwachen die sektorale Umsetzung vor Ort befassen bezüglich Teilnahme, Maßnahmen und Kostenbeteiligung einen Gemeindevertretungsbeschluss erarbeiten eine lokale Alkoholcharta setzen eine Arbeitsgruppe vor Ort ein betreiben eine präventive Förderungspolitik gehen mit gutem Beispiel voran – Vorbilder wirken!

22 Gemeindebeteiligung - Arbeitsgruppe
Beschreiben der konkreten lokalen Situation Erarbeiten der lokalen Leitlinien zur Verminderung der Abgabe an Kinder und Jugendliche sowie des Rauschtrinkens Auswahl der Maßnahmen aus der Gemeindemappe Vorschläge an die GV der lokalen Umsetzung, Maßnahmen, Kosteninvestitionen, inclusive der lokalen Motoren (verantwortliche Machtpromotoren vor Ort) Realisierung der Umsetzung – z.B: Auftaktveranstaltung in Hard Bisher wurden von den Bürgermeistern als AG die Sozial- und Jugendausschüsse eingesetzt

23 Gemeindebet. - Auftaktveranstaltung
Bürgermeister lädt Multiplikatoren (siehe Sektoren) ein Bürgermeister erklärt den Willen und die Intention der Gemeinde und den Gemeindevertretungsbeschluss LR Dr. Bischof bzw. Prof. Haller erklären die fachlichen Hintergründe für das Handeln und die Möglichkeiten Sicherheitsdirektor bzw. SID Stellvertreter bzw. Abteilungsleiter Recht LRG erklären den Kontext aus rechtlicher Sicht – mit Schwerpunkt Vereine Projektcoach bzw. Proj. Koordinatorin oder Supro Leiter erklären die Gemeindemappe

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25 Bisher 421 Personen geschult!
Gastronomie Ziele Umfangreiches alkoholfreies Getränkeangebot Getränkeangebot wird attraktiv beworben Attraktive Preisgestaltung bei AF-Getränke Strikte Einhaltung des Jugendgesetzes Kein Ausschank erkennbar alkoholisierte Gäste Verzicht auf Aktionen und Maßnahmen, die den exzessiven Konsum von Alkohol fördern Teilnahme an themenbezogenen Schulungen und Informationsveranstaltungen Bisher 421 Personen geschult!

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28 Handel Ziele - die Kassier/innen
fühlen sich sicher im Umgang mit Jugendlichen, die Alkohol erwerben möchten handhaben den Alkoholverkauf an Jugendliche einheitlich („... alle machen’s gleich“) werden von anderen Mitarbeiter/innen bzw. der Geschäftsleitung in ihrem Vorgehen unterstützt haben ausreichende Materialien als Begleitmaßnahme zur Verfügung Bisher 412 Personen geschult! Und 545 Personen unterwiesen!

29 In Gastronomie, Handel und bei Veranstaltungen
Mistery shopping In Gastronomie, Handel und bei Veranstaltungen Ziele Kontrolle Positive Bestärkung Festhalten von Veränderungen

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31 Bisher geschult 775 Personen!
Verkehr Ziele Senkung der Anzeigen §5 STVO bei Jugendlichen Auseinandersetzung mit dem eigenen Trinkverhalten - Alkoholmündigkeit Nicht Trinker – Heimfahrer – positives Image Bereitstellen von Materialien und Infos für verschiedenste Multiplikator/innen Sicheres Nachhausekommen bei Jugendveranstaltungen Bisher geschult 775 Personen!

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34 Ärzte Ziele Schulungsangebote für Ärzte
Gezielte Interventionen bei jugendlichen Intoxikierten Ärztliche Kurzintervention in der Praxis Ausbau der Gesundenuntersuchung

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36 Mädchen Ziele Attraktive alkoholfreie Alternative mit D`janes
Mixausbildung – Music and drinks Angebote zur Auseinandersetzung mit dem Trinkverhalten von jungen Frauen

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38 Multiplikator/innen Ziele
Angebote zum Transport des Themas im eigenen Tätigkeitsbereich (Kabarett, Vorträge, Workshops, Projekte.....) Instrumente zur eigenständigen Bearbeitung des Themas Austausch und Vernetzung zum Thema

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41 Maßnahmen gegen Alkoholmissbrauch Maßgebende Rechtsvorschriften
Gewerbeordnung Jugendgesetz Veranstaltungsgesetz Gemeindegesetz

42 Jugendgesetz Erziehungsberechtigte und Aufsichtspersonen
Pflichten der Unternehmer Ausweispflicht Pflichten der Allgemeinheit Aufenthalt an allgemein zugänglichen Orten Betriebsanlagen und ähnliche Räume Genuss- und Suchtmittel

43 Pflichten der Unternehmer (§9 JugendG)
Jugendgesetz Pflichten der Unternehmer (§9 JugendG) Sorge tragen, dass die auf ihre Tätigkeiten anwendbaren Bestimmungen des Jugendgesetzes beachtet werden. Einwirkung auf Kinder und Jugendliche in zumutbarer Weise, z.B. durch Aufklärung, Feststellung des Alters, Verweigerung des Zutrittes sowie Verweisung aus Räumlichkeiten oder von Grundstücken.

44 Ausweispflicht (§10 JugendG)
Jugendgesetz Ausweispflicht (§10 JugendG) Wenn eine Person bei einem Verhalten angetroffen wird, das Kindern oder Jugendlichen bis zu einem bestimmten Alter nicht gestattet ist, muss sie im Zweifelfalle ihr Alter nachweisen. Pflicht besteht gegenüber jenen Personen,… die die Einhaltung des Jugendgesetzes zu überwachen oder auf die Einhaltung dieses Gesetzes hinzuwirken haben

45 Pflichten der Allgemeinheit (§11 JugendG)
Niemand darf Personen, die als Kinder oder Jugendliche erkennbar sind, die Übertretung der Bestimmungen des Jugendgesetzes ermöglichen oder erleichtern

46 Aufenthalt an allgemein zugänglichen Orten
Jugendgesetz Aufenthalt an allgemein zugänglichen Orten Keine Be- schränkung m. AP. bis 12 J. 12 – 14 Allgemein zugängl. Orte bis 22 h und ab 5 h bis 23 h und ab 5 h bis 24 h und ab 5 h bis 02 h und ab 5 h Über- nachten außer Haus nur mit Erlaubnis des EB nur mit Erlaubnis des EB nur mit Erlaubnis des EB nur mit Erlaubnis des EB Alkohol- und Tabak in der Öffentlichkeit verboten in der Öffentlichkeit verboten in der Öffentlichkeit verboten nicht verboten Auto- stopp verboten, wenn Lenker nicht pers. bekannt verboten, wenn Lenker nicht pers. bekannt gestattet gestattet

47 Genuss- und Suchtmittel (§17 JugendG)
Jugendgesetz Genuss- und Suchtmittel (§17 JugendG) Alkoholische Getränke und Tabakwaren dürfen Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr zum Konsum durch Personen dieser Altergruppe nicht … angeboten weitergegeben oder überlassen werden Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr dürfen alkoholische Getränke und Tabakwaren nicht konsumieren!

48 Hilfe zur Alterskontrolle

49 Gesetzliche Regelungen für Vereinsfeste
Veranstaltungsgesetz Baugesetz Kanalisationsgesetz/Wasserrechtsgesetz Abfallwirtschaftsgesetz Jugendgesetz/Gewerberecht Lebensmittelrecht; sanitäre Anlagen

50 Pflichten des Veranstalters
Veranstaltungs- und Gemeindegesetz Pflichten des Veranstalters (§2 VeranstaltungsG) … hat dafür zu sorgen, dass […] die Bestimmungen des Gesetzes und der Anordnungen eingehalten werden. Muss Sorge tragen, dass… … unzumutbare Belästigungen der Nachbarschaft und schwerwiegende Beeinträchtigungen der Umwelt vermieden und … die Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs auf öffentlichen Straßen aus Anlass der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt werden.

51 Anordnung, Untersagung
Veranstaltungs- und Gemeindegesetz Anordnung, Untersagung (§3 VeranstaltungsG) Wenn bei der Durchführung von Veranstaltungen, die nicht bewilligungspflichtig sind, erhebliche Gefährdungen […] oder nachteilige Auswirkungen zu befürchten sind, hat die Gemeinde dem Veranstalter mit Bescheid, die zu deren Vermeidung notwendigen Maßnahmen aufzutragen.

52 Ortspolizeiliche Verordnung (§18 GemeindeG)
Veranstaltungs- und Gemeindegesetz Ortspolizeiliche Verordnung (§18 GemeindeG) Die Gemeinde hat das Recht,… zur Abwehr unmittelbar zu erwartender oder zur Beseitigung bestehender das Gemeinschaftsleben störender Missstände ortspolizeiliche Verordnungen zu erlassen sowie deren Nichtbefolgung als Verwaltungsübertretung zu erklären.

53 Dreiländereck Vorarlberg

54 Vorarlberg – eine Region mit 96 Kirchtürmen + 96 Dorffürsten
96 Kommunen, 4 Bezirke Einwohner Ganzes Land ist Zollgrenzbezirk Primäre Wirtschaftszweige: Tourismus, 85% Fläche Landwirtschaft, Industrie - nach Wien an 2. Stelle in Österreich

55 Medienlandschaft Medienhaus Vorarlberg Eigentümer aller Tages-, Wochenzeitungen, des Internets, Privatradios und größter Vorarlberger Privattelefonanbieter ORF Vorarlberg Radio und Hörfunk

56 Rahmenbedingungen Charakteristisch - Alemannische Mentalität: „Schaffa, schaffa Hüsle boua und nit uf di Modla schoua, Katz verkofa, selba musa“ Jede/r Vorarlberger/in ist in 1,8 Vereinen, 46% sind ehrenamtlich tätig und 72% bei mindestens einem Verein Subsidiarität ist politischer Grundsatz – soziale Dienste über freie Träger, Gelder über Sozialfonds (Gemeinden und Landesregierung) Klare Strukturen, schnelle Wege, keine überflüssigen Formalitäten – direkte Kommunikation – „Alle verschwiegert und verschwägert - “

57 Politik Landeshauptmann (ÖVP) Landesstatthalter (FPÖ)
1 Landesrätin, 4 Landesräte (ÖVP) Schlanker Verwaltungsapparat Gesundheitsförderungskultur (Leopold Bischof) Plattform Gesundheitsförderung – Vernetzung der Politik mit den vier Hauptanbietern (aks, IFS, Stiftung Maria Ebene – Supro, PI – Bund und Land)


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