Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Eine DICOM-Treffen-Geschichte

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "Eine DICOM-Treffen-Geschichte"—  Präsentation transkript:

1 Eine DICOM-Treffen-Geschichte
Datenschutz: gestern, heute, morgen – Implikationen für Anwender und IT-Systeme Eine DICOM-Treffen-Geschichte Inspired by Charles dickens Dr. Bernd Schütze Dicom-Treffen 2015 – Streng vertraulich, Vertraulich, Intern – Autor / Thema der Präsentation

2 Dr. Bernd Schütze Studium Zusatz-Ausbildung Berufserfahrung
Studium Informatik (FH-Dortmund) Studium Humanmedizin (Uni Düsseldorf / Uni Witten/Herdecke) Studium Jura (Fern-Uni Hagen) Zusatz-Ausbildung Zusatzausbildung Datenschutzbeauftragter (Ulmer Akademie für Datenschutz und IT-Sicherheit) Zusatzausbildung Datenschutz-Auditor (TüV Süd) Zusatzausbildung Medizin-Produkte-Integrator (VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut) Berufserfahrung 10 Jahre klinische Erfahrung 20 Jahre IT im Krankenhäusern 20 Jahre Datenschutz im Gesundheitswesen Mitarbeit in wiss. Fachgesellschaften Deutsche Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie e.V. (GMDS) Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung e.V. (GDD) Gesellschaft für Informatik (GI) Mitarbeit in Verbänden Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands e.V. (BvD) Berufsverband Medizinischer Informatiker e.V. (BVMI) Fachverband Biomedizinische Technik e.V. (fbmt) HL7 Deutschland e.V.

3 Die Frage nach den vergangenen DICOM-Treffen…
Du weißt schon, dass du a bisserl nervst mit Deinem „Datenschutz“… 17. Dicom-Treffen 2015

4 DICOM-Treffen 2011/2012: Die „Orientierungshilfe“ KIS
März 2011: Erste Version der Orientierungshilfe „Krankenhausinformationssysteme“ Herausgeber: Unterarbeitsgruppe Krankenhausinformationssysteme der Arbeitskreise „Gesundheit und Soziales“ sowie „Technische und organisatorische Datenschutzfragen“ der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder März 2014: Zweite Version veröffentlicht Kritikpunkte u.a Praxisferne Frage des Umgangs mit der Orientierungshilfe Positive Ergebnisse der OH KIS Die Diskussion bzgl. Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben im Gesundheitswesen wurde „angekurbelt“ Was hat die Diskussion beim DICOM-Treffen in Gang gebracht? Stellungnahme der GMDS Kommentierung der GMDS Datenschutz-AG 17. Dicom-Treffen 2015

5 2011/2012: Die „Orientierungshilfe“ KIS
17. Dicom-Treffen 2015

6 2011/2012: Die „Orientierungshilfe“ KIS
17. Dicom-Treffen 2015

7 2012: Die „Orientierungshilfe“ KIS – Round-Table-Frage „Auftragsdatenverarbeitung“
Im Round-Table-Gespräch zeigte sich, dass ADV-Verträge eine Herausforderung darstellen Vertrag benötigt bei Wartung/Fernwartung Einsatz externes Schreibbüro Externe Datenvernichter („Akten-Shredderer“) Arbeitsgruppe von 4 Verbänden (BvD, bvitg, GDD und GMDS) erstellte „Muster“-ADV_vertrag 17. Dicom-Treffen 2015

8 2012: Die „Orientierungshilfe“ KIS – Round-Table-Frage „Auftragsdatenverarbeitung“
17. Dicom-Treffen 2015

9 „Muster“ ADV-Vertrag: erläuternde Kapitel
17. Dicom-Treffen 2015

10 „Muster“ ADV-Vertrag: Kommentierung zu den jeweiligen Abschnitten
Optionen und Alternativen gekennzeichnet 17. Dicom-Treffen 2015

11 DICOM-Treffen 2013: Internetbasierte Austauschplattformen

12 2013: Internetbasierte Austauschplattformen
Zu beachtende datenschutzrechtliche Anforderungen unklar Uneinheitliche Anforderungen von Bundesland zu Bundesland? Welche Rahmenbedingungen gibt es? Arbeitsgruppe erstellt Empfehlungen für Datenaustauschplattformen GDD (Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit) GMDS IHE Deutschland 17. Dicom-Treffen 2015

13 2013: Internetbasierte Austauschplattformen
Working Progress 17. Dicom-Treffen 2015

14 Es wurde ein Problem festgestellt
Es wurde ein Problem festgestellt. Windows wurde heruntergefahren, damit der Computer nicht beschädigt wird. Der Anwender wird geweckt. Wenn Sie diese Fehlermeldung zum ersten Mal angezeigt bekommen, sollten Sie den Computer neu starten und weiterschlafen. Wenn diese Meldung weiterhin angezeigt wird, müssen Sie folgenden Schritten folgen: Stellen Sie sicher, dass ausreichend Festplattenspeicherplatz verfügbar und Ihr Schlafraum abgedunkelt ist. Deaktivieren Sie den Treiber oder fragen Sie den Hersteller nach einem Update, falls ein Treiber in der Nachricht angegeben ist. Tauschen Sie ggfs. den Traum aus, wenn dieser Sie geweckt hat. Fragen sie den Hardwarehersteller nach BIOS-Updates. Deaktivieren Sie BIOS-Speicheroptionen wie Caching oder Shadowing. Schalten Sie den Fernseher aus und initialisieren Sie die Matrix neu. Schütteln Sie Ihr Kopfkissen wie auch die Bettdecke auf. Hüpfen Sie dreimal auf dem rechten Bein, damit Sie wieder müde werden. Technische Informationen: *** STOP: 0x E (0xC , 0xF , 0xBA3D0818, 0x ) *** Schlafstörung.SYS Adresse base at , Datestamp Speicherbild des Traumes wird im Unterbewusstsein erstellt. Abbild des Traumes wurde erstellt. Wenden Sie sich an Morpheus oder Neo bzw. den zuständigen Traumgott. Legen Sie eine meditative Pause ein.

15 Die Frage nach dem gegenwärtigem DICOM-Treffen…
Ihnen ist schon klar, was das alles für uns bedeuten kann…? 17. Dicom-Treffen 2015

16 Die §203 StGB Herausforderung…
Aktuelle Lage Krankenhausarzt hat i.d.R. keinen Einfluss auf Vertragsgestaltung bzgl. Fernwartung von Systemen/Medizingeräten Krankenhausarzt ist entsprechend §203 StGB für Einhaltung ärztlicher Schweigepflicht verantwortlich Unklare Rechtsgrundlage: Kann externer Mitarbeiter bei Fernwartung als „Gehilfe“ angesehen werden? Kann ADV-Vertrag entsprechend Landesrecht als Offenbarungsbefugnis angesehen werden? 17. Dicom-Treffen 2015

17 Die §203 StGB Herausforderung…
Praxisrelevanz… Strafrechtlich Wenige Urteile (<4 in 20 Jahren) Zivilrechtlich Immer wieder Urteile, z.B. LG München, Urteil vom , AZ: /91 Ein Arzt ist auch gegenüber BerufskollegInnen, die eine/n Patientin/en gleichfalls behandeln, an die ärztliche Schweigepflicht gebunden OLG Düsseldorf, Urteil vom , AZ: 20 U 139/95 Ein Unternehmen handelt wettbewerbswidrig gegenüber Marktteilnehmern, wenn die angebotene Dienstleistung unter Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht seitens der Krankenhäuser erfolgt oder erfolgen soll (Marktteilnehmer verklagte Archiv-Anbieter) OLG Frankfurt, Urteil vom , AZ: 8 U 67/99 Die ärztliche Schweigepflicht verbietet nicht die Aufklärung über die Aids-Erkrankung des Lebenspartners und die bestehende Ansteckungsgefahr, wenn der Kranke erkennbar uneinsichtig ist und die Bekanntgabe verbietet. VG Braunschweig, Urteil vom , AZ: 6 B 331/00 Kein Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht bei der Mitteilung einer Alkoholabhängigkeit gegenüber der Verkehrsbehörde zum Schutz anderer bei der Uneinsichtigkeit des Fahrerlaubnisinhabers. OLG Karlsruhe, Urteil vom , AZ: 14 U 45/04 Die ärztliche Schweigepflicht bezieht sich auch auf die Identität des Patienten BSG, Urteil vom , AZ: B 3 KR 24/07 R Die Ärzte eines Krankenhauses sind zur Befolgung von gesetzlich vorgesehenen und landesvertraglich konkretisierten Auskunfts- und Mitwirkungspflichten "befugt" im Sinne von § 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB LG Flensburg, Urteil vom , AZ: 4 O 54/11 Externe Dritte, wie z. B. auch Softwarewartungsunternehmen, dürfen lediglich zum Zwecke der Softwarepflege und -wartung herangezogen werden, wenn sichergestellt ist, dass sie hierdurch keinen Zugriff auf die Patientendaten erlangen können 17. Dicom-Treffen 2015

18 Die §203 StGB Herausforderung…
Lösungsansatz… Anpassung der MBO-Ä 17. Dicom-Treffen 2015

19 Die §203 StGB Herausforderung…
Lösungsansatz… Anpassung der MBO-Ä Folge: Bei strafrechtlicher Beurteilung wohl nicht relevant Kammerrechtlich Wartung/Fernwartung kein Verstoß gegen Schweigepflicht Zivilrechtliche Fälle: je nach individueller Fragestellung für Beurteilung des Falles relevant: Befugte oder Unbefugte Offenbarung – Einschätzung kann hiervon abhängen 17. Dicom-Treffen 2015

20 Nach zwei „Besuchen“ brauchte ich eine meditative Pause…
17. Dicom-Treffen 2015

21 Die Frage nach den zukünfigen DICOM-Treffen…
Manchmal hab ich das Gefühl, es macht ihm auch noch Spaß… 17. Dicom-Treffen 2015

22 Was uns die Zukunft wohl Gutes bringt…?
IT-Sicherheitsgesetz Regelmäßige (externe) Audits Meldepflicht von Beeinträchtigungen der IT-Infrastruktur, die zu einem Ausfall oder der Beeinträchtigung der kritischen Infrastruktur des Krankenhauses führen kann Meldepflicht für „erhebliche“ Sicherheitsvorfälle Benennung von „Warn- und Alarmierungskontakten“ gegenüber BSI EU Datenschutzverordnung Bundes- und Landesrecht (ja, auch Kirchenrecht) wird in weiten Fällen außer Kraft gesetzt, da EU-Verordnung direkt gilt Unklar Wie wird künftig eine Patienteneinwilligung möglich sein? Braucht man einen Datenschutzbeauftragten? 17. Dicom-Treffen 2015

23 Diskussion Ich verstehe dieses Gerede über die Vorratsdatenspeicherung nicht. Kein Mensch will wissen mit wem ich telefoniere oder wo ich mich aufhalte… Doch – ich! 17. Dicom-Treffen 2015


Herunterladen ppt "Eine DICOM-Treffen-Geschichte"

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen