Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die neue Entgeltordnung für den Sozial- und Erziehungsdienst

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "Die neue Entgeltordnung für den Sozial- und Erziehungsdienst"—  Präsentation transkript:

1 Die neue Entgeltordnung für den Sozial- und Erziehungsdienst
Informationsveranstaltung in Ulm Sozial- und Erziehungsdienst

2 Themen: Vorgeschichte Forderungen zur Entgeltordnung
Forderungen zur Gesundheitsförderung Weiterer Ablauf/Aktionen Sozial- und Erziehungsdienst

3 Sozial- und Erziehungsdienst

4 Sozial- und Erziehungsdienst

5 Beschäftigte in der Sozialen Arbeit
Hohe Identifikation und Engagement, Gewachsene Anforderungen versus Schlechte Arbeitsbedingungen und unzureichende Bezahlung daher: Sozial- und Erziehungsdienst

6 Vorgeschichte: Übergangsregelungen des TVÜ
Vereinbarung in Tarifabschluss ÖD 2008 Beschluss der Bundestarifkommission ÖD am Sozial- und Erziehungsdienst

7 Vereinbarung in Tarifabschluss ÖD 2008
Um unangemessene und ungewollte Exspektanzverluste im Verhältnis zum abgelösten BAT/BAT-O zu vermeiden, die dadurch eintreten können, dass die laufenden Verhandlungen zur Entgeltordnung nicht rechtzeitig zu einem Ergebnis geführt werden können, werden die Tarifvertragsparteien nach Abschluss der Tarifrunde übergangsweise insbesondere die Eingruppierung für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst ohne Präjudizwirkung für die Verhandlung der Entgeltordnung vereinbaren. Sozial- und Erziehungsdienst

8 Beschluss der Bundestarifkommission
Verhandlungen unverzüglich aufnehmen für die Berufsgruppen des bisherigen Tarifvertrages „Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst“ (Teil G der Anlage 1a) Grundlange - EG 9 für Erzieher/-innen und die - EG 10 Für Sozialarbeiter/–pädagogen/-innen Beschluss zur Höhe der Forderungen Ansatz für Mitgliederdiskussion und Mitgliedermobilisierung Verhandlungskommission beschließt und verhandelt endgültig Verhandlungen Sozial- und Erziehungsdienst keine vorzeitigen Verhandlungen zum ver.di-Modell neue EntgeltO Sozial- und Erziehungsdienst

9 Prinzipien bei der Erstellung der Eingruppierungsvorschläge
Nutzen von Funktionsmerkmalen Orientierung am ver.di-modell (Grundmerkmal und Zusatzmerkmal) Sozial- und Erziehungsdienst

10 Prinzipien bei der Erstellung der Eingruppierungsvorschläge
Aufwertung zu Lasten Differenzierung Zusatzqualifikationen vergütungsrelevant machen Sozial- und Erziehungsdienst

11 Verhandlungskommission hat Forderungen beschlossen
20.01. Verhandlungskommission hat Forderungen beschlossen Kinderpflegerin, Soz.Assistentin EG7 Erzieherin EG9 Soz.Päd./ Soz.Arb. EG10 Soz.Päd./ Soz.Arb. mit Garantenstellung EG11 Fachkraft f. Arb. U. Berufsförderung EG10 Sozial- und Erziehungsdienst

12 EG7 (1.960,76 bis 2.570,19 €) Kinderpflegerin/ Kinderpfleger, Sozialassistentin/ Sozialassistent, Sozialpädagogische Assistentin/ Assistent, Sozialhelferin/ Sozialhelfer, Familienpflegerin/ Familienpfleger, Heilerziehungshelferin/ Heilerziehungshelfer oder Heilerziehungspflegehelferin/ Heilerziehungspflegehelfer mit entsprechender Tätigkeit Sozial- und Erziehungsdienst

13 EG9 (2.237,38 bis 3.423,37 €) Erzieherin/ Erzieher, Heilerziehungspflegerin/ Heilerziehungspfleger, Heilerzieherin/ Heilerzieher mit entsprechender Tätigkeit Sozial- und Erziehungsdienst

14 EG10 (2.533,08 bis 3.730,74 €) Erzieherin/ Erzieher, Heilerziehungspflegerin/ Heilerziehungspfleger, Heilerzieherin/ Heilerzieher mit entsprechender Tätigkeit in Einrichtungen der Heimerziehung [1] sowie in sonstigen betreuten Wohnformen oder in der Jugendarbeit gemäß § 11 SGB VIII, im Bereich des Förder- und Sonderschulwesens einschließlich Internate [1] gilt auch für stationäre Einrichtungen für Behinderte nach SGB IX Sozial- und Erziehungsdienst

15 EG10 (2.533,08 bis 3.730,74 €) Beschäftigte als Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung [1] mit entsprechender Tätigkeit [1] Darunter fallen auch die bisherigen Eingruppierungsmerkmale der Angestellten oder Meister im handwerklichen Erziehungsdienst Sozial- und Erziehungsdienst

16 EG10 (2.533,08 bis 3.730,74 €) Sozialarbeiterin/ Sozialarbeiter, Sozialpädagogin/ Sozialpädagoge, Heilpädagogin/ Heilpädagoge mit entsprechender Tätigkeit Sozial- und Erziehungsdienst

17 EG11 (2.628,47 bis 4.117,59 €) Sozialarbeiterin/ Sozialarbeiter, Sozialpädagogin/ Sozialpädagoge mit entsprechender Tätigkeiten und Aufgaben der Vermeidung von Maßnahmen der Gefahrenabwehr, welche beim Misslingen mit einem Eingriff in die Grundrechte von Minderjährigen oder Erwachsenen (z.B. §1666 BGB Kindeswohlgefährdung) verbunden sind, einschließlich der Durchführung von Maßnahmen der Gefahrenabwehr.   (Gilt auch für Tätigkeiten im sozial-psychiatrischen Dienst bei vergleichbaren Aufgaben.) Sozial- und Erziehungsdienst

18 EG11 (2.628,47 bis 4.117,59 €) Sozialarbeiterin/ Sozialarbeiter, Sozialpädagogin/ Sozialpädagoge , Heilpädagogin/ Heilpädagoge mit entsprechender Tätigkeit in Einrichtungen der Heimerziehung[1], in stationären oder teilstationären Einrichtungen sowie in sonstigen betreuten Wohnformen oder in der Kinder- und Jugendarbeit gemäß § 11 SGB VIII oder an Schulen mit vergleichbaren Anforderungen. (Gilt auch für Tätigkeiten in psychiatrischen, forensischen und kriminalpräventiven Einrichtungen) [1] gilt auch für stationäre Einrichtungen für Behinderte nach SGB IX. Sozial- und Erziehungsdienst

19 EG11 (2.628,47 bis 4.117,59 €) Sozialarbeiterin/ Sozialarbeiter, Sozialpädagogin/ Sozialpädagoge , Heilpädagogin/ Heilpädagoge mit entsprechender Tätigkeit in der Ausübung der Personensorge, der Vermögenssorge . Sozial- und Erziehungsdienst

20 EG12 (2.723,86 bis 4.504,44 €) Sozialarbeiterin/ Sozialarbeiter, Sozialpädagogin/ Sozialpädagoge , Heilpädagogin/ Heilpädagoge mit Leitungsaufgaben bis zu 8 Beschäftigten . Sozial- und Erziehungsdienst

21 EG13 () Sozialarbeiterin/ Sozialarbeiter, Sozialpädagogin/ Sozialpädagoge , Heilpädagogin/ Heilpädagoge mit Leitungsaufgaben gegenüber mehr als 8 Beschäftigten. Sozial- und Erziehungsdienst

22 EG11 (2.628,47 bis 4.117,59 €) + 150€ Sozialarbeiterin/ Sozialarbeiter, Sozialpädagogin/ Sozialpädagoge , Heilpädagogin/ Heilpädagoge die als ständige Vertreterin des/ der Leiter/in bis zu 8 Beschäftigten. . Sozial- und Erziehungsdienst

23 EG12 (2.723,86 bis 4.504,44 €) Sozialarbeiterin/ Sozialarbeiter, Sozialpädagogin/ Sozialpädagoge , Heilpädagogin/ Heilpädagoge die als ständige Vertreterin des/ der Leiter/in gegenüber mehr als 8 Beschäftigten. . Sozial- und Erziehungsdienst

24 EG11 (2.628,47 bis 4.117,59 €) Fachberaterin/ Fachberater, Jugendhilfeplanerin/ Jugendhilfeplaner (wenn kein wissenschaftlicher Abschluss, sonst nach Anlage 1a allgemeiner Teil zum BAT, bzw. Allgemeiner Teil TVÖD-EGO) Sozial- und Erziehungsdienst

25 Tageseinrichtungen für Kinder
Leiterin/ Leiter von Tageseinrichtungen für Kinder EG10 (2.533,08 bis 3.730,74 €) EG11 (2.628,47 bis 4.117,59 €) bei mindestens 10 Unterstellungsverhältnissen oder 120 Kinder oder 5 Gruppen EG12 (2.723,86 bis 4.504,44 €) bei mindestens 20 Unterstellungsverhältnissen oder 240 Kinder oder 10 Gruppen Sozial- und Erziehungsdienst

26 Stellvertretende Leiterin/ Leiter von Tageseinrichtungen für Kinder
Gleiche Systematik wie Leitung, nur jeweils eine Stufe tiefer. in der EG 9 mit einer Leitungszulage 150€. Sozial- und Erziehungsdienst

27 Kinder- und Jugendlichen-psychotherapeutin/-psychotherapeut
mit entsprechender Tätigkeit analog §51, BT-B Sozial- und Erziehungsdienst

28 Protokollnotiz zum Funktionsmerkmal „Erzieher/-innen mit entsprechender Tätigkeit“:
„Wird die Mindestqualifikation für Beschäftigte, die dieses Funktionsmerkmal erfüllen, durch landesgesetzgeberische Entscheidung auf das Ausbildungsniveau eines Bachelor-Abschlusses angehoben, so folgt daraus ab dem Zeitpunkt, zu welchem diese Entscheidung wirksam wird, eine um eine Entgeltgruppe höhere Eingruppierung. Das selbe gilt auch für die das Funktionsmerkmal „Erzieherinnen/ Erzieher in Einrichtungen der Heimerziehung sowie sonstigen betreuten Wohnformen oder in der Jugendarbeit gemäß § 11 SGB VIII“ oder „Heilpädagogen/-innen mit entsprechender Tätigkeit“ erfüllenden Beschäftigten.“ Sozial- und Erziehungsdienst

29 Fußnote zum Thema „Zusatzqualifikation“ zu jeder EG:
Zusatzqualifikationen, für deren Erwerb eine Qualifizierungszeit in einem Umfang von mindestens 200 Unterrichtsstunden erforderlich ist, begründen den Anspruch auf Zahlung einer Zulage von mtl. 100,- Euro. Bei mindestens 400 Unterrichtsstunden beträgt die monatliche Zulage 200,- Euro. Ab einer Dauer von mindestens 600 Unterrichtsstunden ist der/die Beschäftigte eine Entgeltgruppe höher als das jeweils zutreffende Funktionsmerkmal eingruppiert. Die Zusatzqualifikation muss erforderlich sein. Förderliche Zusatzqualifikationen können berücksichtigt werden. Sozial- und Erziehungsdienst

30 Fußnote zum Thema „Zusatzqualifikation“ zu jeder EG:
Erforderlich ist eine Zusatzqualifikation stets dann, wenn ihr Vorliegen eine Voraussetzung für die Realisierung einer einrichtungs- oder arbeitsplatzbezogenen Konzeption bildet. Hat der Arbeitgeber im Rahmen des § 5 TVöD dem Erwerb einer Zusatzqualifikation zugestimmt, welche die Kenntnisse und / oder Fertigkeiten erweitert, oder diese Zusatzqualifikation für die Übernahme oder die Ausübung einer Tätigkeit vorgeschrieben, so ist die Erforderlichkeit ebenfalls gegeben. Zusatzqualifikationen, die bereits für die Erfüllung des Funktionsmerkmals erforderlich sind, lösen keine weiteren Ansprüche aus. Sozial- und Erziehungsdienst

31 20.01. Verhandlungskommission hat Forderungen beschlossen und Arbeitgebern übergeben Die erste Verhandlungsrunde hat stattgefunden. Sozial- und Erziehungsdienst

32 Die Bundesberatungskommission hat sich am 05. März 2009 getroffen
Themen: Vervollständigung der Forderungen (Leitungen, Zusatzqualifikation) Tarifvertrag für betriebliche Gesundheitsförderung Sozial- und Erziehungsdienst

33 Sozial- und Erziehungsdienst

34 Arbeitskampffähigkeit
Verhandlungen ohne Kündigung der BAT Anlage 1a Wir brauchen die Arbeitskampffähigkeit Arbeitskampffähigkeit erreichen über weitere, eigenständige Forderung Sozial- und Erziehungsdienst

35 Weitere Forderung Tarifvertrag zur Gesundheitsförderung
Individueller Anspruch auf Gefährdungsanalyse Informations- und Beteiligungsrechte hinsichtlich der erforderlichen Maßnahmen AK Gesundheitsförderung Demographisches Element Sozial- und Erziehungsdienst

36 Begleitung der Tarifrunde
Enge Kooperation FB 3 und FB 7 Rückkopplungsprozess und Einbeziehung „Fachleute“, „Beratungsgremien“ auf Bundes- und Landesebene Kampagne „Sozial- und Erziehungsdienst“ Sozial- und Erziehungsdienst

37 Sozial- und Erziehungsdienst

38 Geplante Aktivitäten Bis Ende März betriebliche Mobilisierung
Zweite Verhandlungsrunde - regionale Aktion in Frankfurt - Bundesweite Solidarität („Frankfurt ist überall“) Sozial- und Erziehungsdienst

39 Geplante Aktivitäten Bis Ende März betriebliche Mobilisierung
hierzu: Flugblatt mit Forderungen  Flugblätter für die Berufsgruppen - Kitas / ErzieherInnen - Soziale Dienste - Offene Jugendarbeit - Schulsozialarbeit - Behindertenarbeit / Werkstätten Sozial- und Erziehungsdienst

40 Geplante Aktivitäten Bis Ende März betriebliche Mobilisierung
hierzu: Erster Elternbrief für Kitas Internetauftritt: Plakate mit Motiv - Erzieherin – - Sozialpädagoge Sozial- und Erziehungsdienst

41 Geplante Aktivitäten Bis Ende März betriebliche Mobilisierung
hierzu: …… und jede Menge Beitrittsformulare Sozial- und Erziehungsdienst

42 Geplante Aktivitäten 3./4. April „Kasseler Konferenz“ 21. April Dritte Verhandlungsrunde April Wenn notwendig: Warnstreiks ! ab Mai Wenn notwendig: Streik! Sozial- und Erziehungsdienst

43 Tariffragen sind Machtfragen!
Sozial- und Erziehungsdienst

44 Weitere Informationen unter:
Vielen Dank! Weitere Informationen unter: oder über Sozial- und Erziehungsdienst


Herunterladen ppt "Die neue Entgeltordnung für den Sozial- und Erziehungsdienst"

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen