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21.02.200914. Mitgliederversammlung GIH LV-Thüringen EnEV 2009 – Herausforderungen an die Energieberater Was wird sich ändern?

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Präsentation zum Thema: "21.02.200914. Mitgliederversammlung GIH LV-Thüringen EnEV 2009 – Herausforderungen an die Energieberater Was wird sich ändern?"—  Präsentation transkript:

1 21.02.200914. Mitgliederversammlung GIH LV-Thüringen EnEV 2009 – Herausforderungen an die Energieberater Was wird sich ändern?

2 21.02.200914. Mitgliederversammlung GIH LV-Thüringen Neubau-Anforderungen (Gewerbe - DIN 18599)

3 21.02.200914. Mitgliederversammlung GIH LV-Thüringen Neubau-Anforderungen (Wohnungsbau)

4 21.02.200914. Mitgliederversammlung GIH LV-Thüringen Verschärfte Höchstwerte: Q P Der maximale Primärenergiebedarf wird nicht mehr mithilfe der A/V-abhängigen Tabelle bzw. Formel ermittelt, sondern – wie bereits im Nichtwohnungsbau üblich – mit einem Referenzgebäudeverfahren. Dabei wird der maximal erlaubte Primärenergiebedarf anhand eines in Geometrie, Gebäude- nutzfläche und Ausrichtung identischen Gebäudes berechnet, das eine durch die Verordnung festgelegte energetische Qualität der Gebäudehülle und der Anlagentechnik besitzt. Dieser Primärenergiebedarf ist gegenüber der EnEV 2007 um 30 Prozent verringert.

5 21.02.200914. Mitgliederversammlung GIH LV-Thüringen Verschärfte Höchstwerte: Q P

6 21.02.200914. Mitgliederversammlung GIH LV-Thüringen Verschärfte Höchstwerte: Q P

7 21.02.200914. Mitgliederversammlung GIH LV-Thüringen Verschärfte Höchstwerte: H T´

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10 21.02.200914. Mitgliederversammlung GIH LV-Thüringen Die Energieeinsparverordnung (EnEV) macht das Niedrigenergiehaus zum Standard für Neubauten. Der Energieausweis ist für Objekt- und Wohngebäude vorgeschrieben. Der Energieausweis gibt Auskunft über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden.

11 21.02.200914. Mitgliederversammlung GIH LV-Thüringen Altbau-Anforderungen

12 21.02.200914. Mitgliederversammlung GIH LV-Thüringen Verschärfte Höchstwerte: Modernisierung Strengere Werte gelten zukünftig nicht nur für Neubauten, sondern auch für bestehende Gebäude bei einer Änderung. Die bisher in Anlage 3 der EnEV festgelegten Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten bei erstmaligem Einbau, Ersatz und Erneuerung von Bauteilen sind im Entwurf ebenfalls gesenkt. Diese Anforderungen müssen bereits erfüllt werden, wenn 10 anstatt bisher 20 Prozent einer Bauteilfläche gleicher Orientierung geändert werden.

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14 21.02.200914. Mitgliederversammlung GIH LV-Thüringen U W = 1,3 W/m²K

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20 21.02.200914. Mitgliederversammlung GIH LV-Thüringen Mehr Schlagkraft für die EnEV

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22 21.02.200914. Mitgliederversammlung GIH LV-Thüringen Mehr Schlagkraft für die EnEV Bezirksschornsteinfegermeister sollen gemäß dem neuen § 26b künftig überprüfen, ob die Nachrüstverpflichtungen und die Anforderungen der EnEV beim Einbau einer neuen Anlage (Regelung zur Nachtabsenkung, Regelung der Umwälzpumpe, Anforderungen an Verteilungsleitungen und Armaturen) eingehalten wurden. Ist dies nicht der Fall, setzt der Bezirksschornsteinfegermeister dem Bauherrn oder Eigentümer eine Frist zur Nacher- füllung. Wird diese nicht eingehalten, wird die zuständige Behörde vom Bezirksschornsteinfeger- meister darüber unterrichtet.

23 21.02.200914. Mitgliederversammlung GIH LV-Thüringen Der weitere Zeitplan In Kraft treten der neuen EnEV für den 01. Januar 2009 geplant 27. Mai 2008: Abstimmung zum Entwurf im Kabinett Vorlage im Bundesrat noch vor der Sommerpause Zustimmung zur Verordnung im vierten Quartal 2008 und damit das Inkrafttreten wäre damit zum Wunschtermin 1. Januar 2009 möglich. Wahrscheinlich ab 01.07.2009

24 21.02.200914. Mitgliederversammlung GIH LV-Thüringen Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Ihre Fragen bitte! Umweltzentrum des Handwerks Thüringen In der Schremsche 3 07407 Rudolstadt Tel.: 03672 377 180 Fax: 03672 377 188 info@umweltzentrum.de www.umweltzentrum.de


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