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Veröffentlicht von:August Lars Engel Geändert vor über 8 Jahren
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gemeinsam die Zukunft gestalten Die neue Versicherungsvermittlerrichtlinie Vorstand HausVerein der selbstständigen Versicherungskaufleuten Deutscher Ring e.V. Infosammlung aus Quellen der DIHK; BVK,
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gemeinsam die Zukunft gestalten Rechtslage ab 22. Mai 2007 * Anzeigepflicht gem. § 14 GewO Erlaubnis gem. § 34 GewO Registrierung Entzug der Erlaubnis Gewerbeuntersagung bei Unzuverlässigkeit
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gemeinsam die Zukunft gestalten Warum neue Regeln ? Förderung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr Verbraucherschutz - Niederlassungsfreiheit - EU Gebiet - EWR Gebiet - Informationspflicht - Dokumentationspflicht - Haftpflichtversicherung - Kundengeldsicherung - Sanktionen - Beschwerde / Schlichtung - Sachkundenachweis
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gemeinsam die Zukunft gestalten Aufgaben der IHK 1.Genehmigungsfunktion (Erlaubnis) 2.Prüfungsfunktion (Sachkunde) 3.Registrierung (Datenpflege) 4.Überwachungsaufgaben Berichtigung, Änderung Überprüfung bei konkreten Verdachtsfällen, z.B. bei Hinweisen vom Gewerbeamt, Versicherungsunternehmen, Versicherungsnehmern Entzug der Erlaubnis
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gemeinsam die Zukunft gestalten Wer ist betroffen ? Versicherungsvertreter (gebunden) Versicherungsvermittler / -makler (ungebunden) Produktakzessorische Vermittler Versicherungsberater
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gemeinsam die Zukunft gestalten 410.000 Versicherungsvermittler 400.000 gebundene Vermittler (Einfirmenvermittler) Direkte Registiererung durch Versicherungsunternehmen 7.000 Versicherungsmakler 3.000 ungebundene Versicherungsvertreter 150 Versicherungsberater Registrierung durch IHK (mit Erlaubnisverfahren) Eintragung in Vermittlerregister nach § 11a GewO Registrierungspflicht
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