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EUROPÄISCHE UNION Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums ELER- Jahrestagung 2015: Bereich: „Wasser“ – Frau Bednarczyk.

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Präsentation zum Thema: "EUROPÄISCHE UNION Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums ELER- Jahrestagung 2015: Bereich: „Wasser“ – Frau Bednarczyk."—  Präsentation transkript:

1 EUROPÄISCHE UNION Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums ELER- Jahrestagung 2015: Bereich: „Wasser“ – Frau Bednarczyk 29. Juni 2015 – HVHS Seddiner See

2 ELER. LebensWert Land.Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums Eckdaten der Fördermaßnahmen „Wasser“  Fördergegenstände  Förderausschlüsse  Projektauswahlkriterien  Bewilligungsbehörde und Verfahren  Finanzielle Ausstattung (  Umfang der ELER-Mittel jährlich)

3 ELER. LebensWert Land.Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums Fördergegenstände  Verwaltungsvorschrift Hochwasserschutz  investiver Hochwasserschutz, Deich-/ Wasserbau  konzeptioneller Hochwasserschutz, Hochwasserrisikomanagement  UVZV 1 - Sanierung, Ersatzneubau, Umbau und Rückbau von landeseigenen wasserwirtschaftlichen Anlagen  Verwaltungsvorschrift Gewässersanierung  Wasserrahmenrichtlinie und Gewässerentwicklungskonzepte  UVZV 2 - Gewässerausbau nach §89 Absatz 2 BbgWG  Richtlinie Gewässersanierung und Landschaftswasserhaushalt

4 ELER. LebensWert Land.Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums Förderausschlüsse  von einer Förderung sind i. d. Regel ausgeschlossen:  die regelmäßige Gewässerunterhaltung  Bau von Verwaltungsgebäuden; Beschaffung von Kraftfahrzeugen und Geräten  Grunderwerb landwirtschaftlich nutzbarer Flächen in Hochwasserrückhaltebecken und - poldern,  Hochwasserschutzanlagen zum Schutz neuer oder geplanter Siedlungs- und Industrie- gebiete  Geldzahlungen anstelle von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen  Gerichts- und Anwaltskosten bei Klagen des Antragsstellers gegen das Land Brandenburg

5 ELER. LebensWert Land.Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums Projektauswahlkriterien Ausschnitt-ENTWURF  Projektauswahlverfahren vor Bewilligung  Auswahl erfolgt anhand von Auswahlkriterien mittels festgelegten Punktesystemen  Bewilligung der Anträge erfolgt in absteigender Reihenfolge  Mindestschwelle und Maximalpunktwerte

6 ELER. LebensWert Land.Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums Bewilligungsbehörde und Verfahren  Bewilligungsbehörde ist die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)  Antrag inkl. fachlichem Votum (durch WWA) an ILB  Verfahren bei UVZV: Vorhaben sind durch WWA an GUV zu übertragen, Antrag an ILB ergeht erst nach Votum und Übertragung, WWA erhält Kopie der Finanzierungszusage

7 ELER. LebensWert Land.Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums Finanzielle Ausstattung  der Bereich Wasser verfügt  über rund 50-60 Mio. € brutto jährlich  finanzieller Hauptanteil – Deichbau mit ca. 35-45 Mio. € brutto jährlich  an zweiter Stelle - UVZV 1 mit ca. 8-12 Mio. € brutto jährlich  danach relativ gleichrangig  UVZV 2 (3-6 Mio. € brutto jährlich),  GewSan (3-6 Mio. € brutto jährlich)  sowie LWH (3-4 Mio. € brutto jährlich)

8 ELER. LebensWert Land.Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums Katrin Bednarczyk Tel.: 0331 / 866 78 12; E-Mail: katrin.bednarczyk@mlul.brandenburg.de Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg Referat 21


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