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EUROPÄISCHE UNION Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums ELER- Jahrestagung 2015: Bereich: „Förderung der ländlichen.

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1 EUROPÄISCHE UNION Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums ELER- Jahrestagung 2015: Bereich: „Förderung der ländlichen Entwicklung Im Rahmen von LEADER“ 29. Juni 2015 – HVHS Seddiner See

2 ELER. LebensWert Land.Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums Mit der LEADER-Förderung sollen Maßnahmen umgesetzt werden, die die Leistungsfähigkeit des ländlichen Raums erhalten und gezielt stärken, insbesondere durch den Erhalt und/oder die Schaffung von Arbeitsplätzen. Ziel ist die Verbesserung bzw. Sicherung der Lebensperspektive aller dort lebenden Altersgruppen. Die Förderung im Rahmen dieser Richtlinie soll eine regionale nachhaltige Entwicklung unterstützen.

3 ELER. LebensWert Land.Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums Fördergegenstände der Richtlinie LEADER vom 13. Januar 2015 : Regionalmanagement (Teil II A) Unterstützung, Sensibilisierung der lokalen Akteure (Teil II B) Nationale und transnationale Kooperationen lokaler Aktionsgruppen sowie Vorbereitung von Kooperationen (Teil II C) Umsetzung von investiven Vorhaben im Rahmen der regionalen der regionalen Entwicklungsstrategie (Teil II D) Zuwendungsempfänger : Juristische Personen des öffentlichen Rechts natürliche Personen und juristische Personen des privaten Rechts Lokale Aktionsgruppen als rechtsfähige Zusammenschlüsse von Akteuren im ländlichen Raum

4 ELER. LebensWert Land.Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums Fördergegenstände der Richtlinie LEADER vom 13. Januar 2015 : Förderausschlüsse: u. A.: Erwerb von Produktions- und Lieferrechten sowie von Gesellschaftsanteilen, Ablösungen von Verbindlichkeiten, Erbabfindungen, Kreditbeschaffungskosten, Leasingkosten und Kosten für den Mietkauf und Gebühren für eine Beratung in Rechtssachen, Betriebs- und Folgekosten im Zusammenhang mit investiven Maßnahmen sowie Kosten für den laufenden Betrieb von Einrichtungen und Ersatzbeschaffungen, Erwerb von Gegenständen bis zu einem Wert von 410 € (netto) im investiven Bereich Mehrwertsteuer für Personen, welche vorsteuerabzugsberechtigt sind.

5 ELER. LebensWert Land.Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums Veränderungen seit Programmeinreichung 07/2014  Änderungen: Streichung aller Tatbestände aus Art. 20 VO (EU) 1305/2013 und Umsetzung der ILE über LEADER- Methode Qualifizierung der Gebietskulisse insbesondere für SUW  Gründe: Konsequente Umsetzung des LEADER Ansatzes, Projektauswahl erfolgt in den LAG‘en

6 ELER. LebensWert Land.Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums Besondere Hinweise  Zuweisung des Budgets an die LAG für den Förderzeitraum  Formgebundene Förderanträge können auf der Grundlage der geltenden Förderrichtlinie nach Durchführung der Projektauswahl und Bevotung bei der Bewilligungsbehörde dem Landesamt für ländliche Entwicklung und Flurneuordnung eingereicht werden.

7 ELER. LebensWert Land.Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums Klaus Richter Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg Referat 31


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