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Grundsätze der Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen ZEvA Zentrale Evaluations- und Akkreditierungsagentur Hannover.

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Präsentation zum Thema: "Grundsätze der Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen ZEvA Zentrale Evaluations- und Akkreditierungsagentur Hannover."—  Präsentation transkript:

1 Grundsätze der Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen ZEvA Zentrale Evaluations- und Akkreditierungsagentur Hannover

2 ZEvA Zentrale Evaluations- und Akkreditierungsagentur Hannover 1995 Gründung als gemeinsame Einrichtung der niedersächsischen Universitäten und Fachhochschulen mit dem Ziel, eine flächendeckende und systematische Evaluation von Lehre und Studium zu implementieren seither ca. 150 Evaluationsverfahren in nahezu allen Disziplinen (Ausnahme etwa Medizin) vorwiegend in Niedersachsen, aber auch z.B. in Bremen, Berlin, Hamburg, Brandenburg 1998 Einrichtung einer zusätzlichen Abteilung für die Akkreditierung von Studiengängen auf Antrag von Hochschulen aus dem gesamten Bundesgebiet

3 ZEvA Zentrale Evaluations- und Akkreditierungsagentur Hannover 2000 Akkreditierung als erste deutsche Akkreditierungsagentur durch den Akkreditierungsrat (Bonn) mit dem Auftrag, auf Antrag von Hochschulen Studiengänge mit den Abschlüssen Bachelor und Master zu akkreditieren („Gütesiegel“ des Akkreditierungsrates) seither ca. 55 Akkreditierungsverfahren in Mathematik/Naturwissenschaft- en, Ingenieurwissenschaften, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Sprach- und Kulturwissenschaften, vorwiegend außerhalb Niedersachsens 2002 Beginn der zusätzlichen Akkreditierung von PhD- Programmen und Studienangeboten von Berufsakademien („Gütesiegel“ der ZEvA)

4 Allgemeine Verfahrensgrundsätze für die Akkreditierung Die Verfahren müssen sich an internationalen Standards orientieren. Die Akkreditierung soll zeitlich befristet erfolgen. Die Verfahren müssen sich auf die Setzung von mindestens zu erreichenden Qualitätsstandards konzentrieren. Akkreditierung geht einher mit der Abkehr von dem Koordinierungsinstrument der Rahmenprüfungsordnung. Verfahren werden im Zusammenwirken der Hochschulen mit Wissenschaftsorganisationen, dem Staat, den Fachverbänden und der Berufspraxis organisiert. Die von der KMK am 5. März 1999 beschlossene Strukturvorgabe für die Einrichtung der neuen Studiengänge sollen für eine fachlich-inhaltliche Bewertung zugrunde gelegt werden.

5 ZEvA-Profil der Akkreditierung Verknüpfung von Evaluation und Akkreditierung Überfachlicher Charakter der Akkreditierung Hochschulen sind Träger der ZEvA Kooperationsvereinbarungen mit fachlich ausgerichteten Akkreditierungsverbünden

6 Abgeschlossene ZEvA-Akkreditierungsverfahren Niedersachsen: Versorgungstechnik Wirtschaftswissenschaften Sozialwissenschaften Kommunikationswissenschaften Umweltwissenschaften Rechtsinformatik Hessen: Mechanik Politikwissenschaft Wirtschaftswissenschaften Maschinenbau Mathematik/Informatik Hessen: Wirtschaftswissenschaften Medizintechnik Rheinland-Pfalz: Informatik, Geoinformatik Wirtschaftswissenschaften Berlin: Ingenieurwissenschaften Mecklenburg-Vorpommern: 28 Fächer einer Philosophischen Fakultät Rechtswissenschaften Schleswig-Holstein: Informatik Sachsen: Politikwissenschaft

7 Abgeschlossene ZEvA-Akkreditierungsverfahren Hamburg: Fahrzeugtechnik Naturwissenschaftliche Technik Wirtschaft Brandenburg: Umweltingenieurwissenschaften

8 Ca. 80 laufende ZEvA-Akkreditierungsverfahren Baden-Württemberg: Bauingenieurwesen Berlin: Verwaltungsmanagement Bauingenieurwesen Bioinformatik Wirtschaftswissenschaften Brandenburg: Architektur Forstwissenschaften Hessen: Wirtschaftswissenschaften Gesundheitswissenschaften Sozial- und Kulturwissenschaften Computerwissenschaften Agrarwissenschaften Mecklenburg-Vorpommern: Mathematik/Computerwissenschaften Architektur Gesundheitswissenschaften Agrarwissenschaften Niedersachsen: Wirtschaftswissenschaften Bauingenieurwesen Architektur Computerwissenschaften Sozialwissenschaften Maschinenbau Mathematik/Informatik Informations- u. Kommunikationswissenschaften Physik Gartenbau

9 Laufende ZEvA-Akkreditierungsverfahren Rheinland-Pfalz: Anglistik Biologie Sachsen-Anhalt: Ingenieurwissenschaften Schleswig-Holstein: Physiotherapie Gesundheitswissenschaften

10 Verfahrensablauf Erste Stufe Hochschule richtet Antrag über Ministerium an ZEvA. Ministerium prüft Übereinstimmung mit konzeptioneller Bildungsplanung ggf. landesspezifischer Strukturvorgaben. ZEvA nimmt die Vorprüfung entgegen, ermittelt die Kosten und vereinbart den zeitlichen Ablauf. Zweite Stufe ZEvA Prüfung der Unterlagen, Vorschlag für die Peer review und das Audit Team an die Ständige Akkreditierungskommission (SAK) SAK Benennung der Gutachter Gutachter Peer-review, vorläufiger Bericht mit Vorschlag für die Empfehlung an die Hochschule Hochschule Stellungnahme zum Berichtsentwurf Dritte Stufe Gutachter Abschlussbericht mit Vorschlag für die Empfehlung an die Hochschule. SAK Votum zur Akkreditierung

11 Verfahrensablauf Akkreditierungsentscheidungen: Mögliche Varianten 1.Uneingeschränkte Akkreditierung (derzeit 10 bis 15 %) 2.Konditionale Akkreditierung (70 bis 80 %) (Erfüllen bestimmter Auflagen). 3.Vorläufige Ablehnung. In diesem Fall erhält die Hochschule erneut Gelegenheit, vor der SAK gehört zu werden (10 bis 15 %)

12 ZEvA-Leitlinien Die Absolventen müssen die an sie gerichteten Erwartungen (aus Hochschule, Arbeitsmarkt, Gesellschaft) erfüllen, der verliehene Hochschulgrad muss ein verlässlicher Indikator für die Erfüllung der entsprechenden Anforderungen sein. Die Prüfungen müssen Niveau und Standards erreichen, die die Verleihung des Hochschulgrades rechtfertigen. Das Curriculum muss geeignet sein, die für die Prüfungen erforderlichen Qualifikationen und das entsprechende Wissen zu vermitteln. Die hierfür notwendigen Ressourcen müssen bereit stehen; Studien-, Lehr- und Prüfungsorganisation müssen angemessene Bedingungen erfüllen. Die Bildungsziele müssen so klar definiert sein, dass sie eine Orientierung für das Curriculum darstellen.

13 ZEvA-Standards Anwendungsorientierte Studiengänge Bachelor Vermittlung von Wissenschaftlichen Grundlagen (30%), Methoden (20%) und Fachkenntnissen (50%) als anwendungsorientierte Grundausbildung für den Einstieg die berufliche Praxis Befähigung zur verantwortlichen Wahrnehmung von Aufgaben im Bereich Entwicklung, Applikation, Vertrieb Breites Fachwissen Praxissemester eingeplant Anwendungsorientierte Abschlussarbeit Befähigung zur Weiterqualifikation in Masterprogrammen Master Vermittlung von Fach- und Methodenkenntnissen (20%), Spezialkenntnissen (40%), Entwicklungskompetenzen (40%) für höherqualifizierte und häufig spezialisierte berufliche Tätigkeiten Umfassende Befähigung zur Wahrnehmung verantwortlicher Aufgaben in leitenden Funktionen im Bereich Entwicklung, Applikation, Vertrieb Problemlösungskompetenz Bedingte Befähigung zur Weiterqualifikation in PhD- Programmen

14 ZEvA-Standards Forschungsorientierte Studiengänge Bachelor Vermittlung von wissenschaftl. Grundlagen (50%), Methoden (20%) und Fachkenntnissen (30 %) als forschungsbasierte Grundausbildung für den Einstieg in die berufliche Praxis Befähigung zur aktiven Teilnahme an Forschungsaufgaben Breites Grundlagenwissen Praktika erwünscht Fachorientierte Abschlussarbeit Befähigung zur Weiterqualifikation in Masterprogrammen Master Vermittlung von Fach- und Methodenkenntnissen (40%), Spezialkenntnissen (30%) und Forschungskompetenzen (30%) für höherqualifizierte berufliche Tätigkeiten Umfassende Befähigung zur aktiven Teilnahme an Forschungsaufgaben Theoretisch-analytische Fähigkeiten Befähigung zur Weiterqualifikation in PhD- Programmen

15 ZEvA-Standards Weitere Standards: Forschungsorientierung muss neben den Studieninhalten und Studienformen durch das wissenschaftliche Profil des Lehrkörpers und durch Forschungsaktivitäten des Lehrkörpers gewährleistet sein. Anwendungsorientierung muss, neben den Studieninhalten und Studienformen (Praxissemester, Projekte, anwendungsorientierte Abschlussarbeiten), durch das wissenschaftliche Profil und durch praxisnahe Schwerpunkte sowie Entwicklungsaktivitäten des Lehrkörpers gewährleistet sein. Die Zugangsvoraussetzungen sowie die Auswahlkriterien für die Zulassung müssen durch eine (staatlich genehmigte) Ordnung abschließend geregelt sein. Modularisierung und die Verwendung von ECTS auf der Basis differenzierter und transparenter Kriterien für die studentische Arbeitsbelastung müssen in der Prüfungsordnung verbindlich geregelt sein. Jedes Modul, für das Kreditpunkte vergeben wird, muss studienbegleitend abgeprüft werden (mit Wiederholungsprüfung zu Beginn des Folgesemesters). Der Lehrkörper muss eine ausreichende wissenschaftliche Pluralität aufweisen. Das Profil des Studiengangs und die Abschlussbezeichnung müssen eine klare Kohärenz aufweisen.

16 Joint Quality Initiative Germany Spain Denmark Ireland Sweden Belgium/Flanders Netherlands Austria Norway United Kingdom

17 BaMa Descriptors Bachelor’s degrees are awarded to students who: have demonstrated knowledge and understanding in a field of study that builds upon and supersedes their general secondary education, and is typically at a level that, whilst supported by advanced textbooks, includes some aspects that will be informed by knowledge of the forefront of their field of study; can apply their knowledge and understanding in a manner that indicates a professional approach to their work or vocation, and have competences typically demonstrated through devising and sustaining arguments and solving problems within their field of study; have the ability to gather and interpret relevant data (usually within their field of study) to inform judgements that include reflection on relevant social, scientific or ethical issues; can communicate information, ideas, problems and solutions to both specialist and non-specialist audiences; have developed those learning skills that are necessary for them to continue to undertake further study with a high degree of autonomy

18 BaMa Descriptors Master’s degrees are awarded to students who: have demonstrated knowledge and understanding that is founded upon and extends and/or enhances that typically associated with Bachelor’s level, and that provides a basis or opportunity for originality in developing and/or applying ideas, often within a research context; can apply their knowledge and understanding, and problem solving abilities in new or unfamiliar environments within broader (or multidisciplinary) contexts related to their field of study; have the ability to integrate knowledge and handle complexity, and formulate judgements with incomplete or limited information, but that include reflecting on social and ethical responsibilities linked to the application of their knowledge and judgements; can communicate their conclusions, and the knowledge and rationale underpinning these, to specialist and non-specialist audiences clearly and unambiguously; have the learning skills to allow them to continue to study in a manner that may be largely self-directed or autonomous.

19 ZEvA Zentrale Evaluations- und Akkreditierungsagentur Hannover Wilhelm-Busch-Str. 22 D-30167 Hannover Telefon: + 49 511 762-8287 (Sekretariat Akkreditierung) Fax: + 49 511 762-8289 E-mail: akkredsek@zeva.uni-hannover.de Website: www.zeva.org


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