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Patientenverfügung – der vorletzte Wille Aktuelle Rechtslage und Tendenzen Jürgen Walther Universitätsklinikum Heidelberg Klinische Sozialarbeit.

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Präsentation zum Thema: "Patientenverfügung – der vorletzte Wille Aktuelle Rechtslage und Tendenzen Jürgen Walther Universitätsklinikum Heidelberg Klinische Sozialarbeit."—  Präsentation transkript:

1 Patientenverfügung – der vorletzte Wille Aktuelle Rechtslage und Tendenzen Jürgen Walther Universitätsklinikum Heidelberg Klinische Sozialarbeit

2 Terri Schiavo * 03. Dezember 1963  31. März 2005 Piergiorgio Welby * 26. Dezember 1945  20. Dezember 2006 Der vorletzte Wille in der öffentlichen Diskussion

3 Mit einer Patientenverfügung wäre das nicht passiert ? ! ?

4 Vorsorgeinstrumente Betreuungsverfügung Vorsorgevollmacht Patientenverfügung oder Patiententestament §§

5 Rechtslage Gerichtsurteile Bundesgerichtshof 13.09.1994 Oberlandesgericht Frankfurt 15.07.1998 Landgericht München I 18.02.1999 Bundesgerichtshof 17.03.2003 und weitere

6 Diskussionsgrundlagen Positionspapiere Arbeitsgruppe „Patientenautonomie am Lebensende“ (Juni 2004) Zwischenbericht „Patientenverfügungen“ der Enquete-Kommission Ethik und Recht der modernen Medizin (September 2004) Eckpunkte zur Stärkung der Patientenautonomie (November 2004) Gesetzentwurf Zypries (November 2004) Gesetzentwurf Bosbach, Röspel et.al. (März 2007)

7 weitere Positionspapiere Standards zu Patientenverfügungen Humanistischer Verband Deutschlands 12 Fragen zur Prüfung von Vorsorgedokumenten Deutsche Hospiz Stiftung Empfehlungen der Bundesärztekammer und der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer zum Umgang mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in der ärztlichen Praxis Bundesärztekammer Göttinger Thesen AG „Sterben und Tod“ der Akademie für Ethik in der Medizin

8 Unterschiedliche Positionen in der aktuellen Diskussion Bosbach/Röspel: schriftliche Form, Reichweitenbeschränkung Zypries/Stünker: uneingeschränktes Selbsbestimmungsrecht, also keine Reichweitenbegrenzung; Kauch: schriftliche Form, keine regelmäßige Aktualisierung, keine Beratungspflicht;

9 Zusammenfassung noch keine abschließende gesetzliche Regelung Vorgaben bezüglich der Form haben lediglich empfehlenden Charakter Genehmigungspflicht des VormG bei der Beendigung lebenserhaltender Maßnahmen ist ungeklärt Grundsätzliche Konfliktlinie Lebensschutz versus Selbstbestimmungsrecht

10 Infos aus dem Internet http://www.bmj.bund.de/enid/Familienrecht /Patientenautonomie_ox.htmlhttp://www.bmj.bund.de/enid/Familienrecht /Patientenautonomie_ox.html Bundesjustizministerium http://www.patientenverfuegung.de/ Humanistischer Verband Deutschland http://www.hospize.de/ Deutsche Hospiz Stiftung

11 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Jürgen Walther Universitätsklinikum Heidelberg Klinische Sozialarbeit


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