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Semantische Integritätsbedingungen  AIFB SS2001 1 3.3 Überwachung von Integritätsbedingungen (1/3) Dem DBMS muß mitgeteilt werden, wann eine Integritätsbedingung.

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Präsentation zum Thema: "Semantische Integritätsbedingungen  AIFB SS2001 1 3.3 Überwachung von Integritätsbedingungen (1/3) Dem DBMS muß mitgeteilt werden, wann eine Integritätsbedingung."—  Präsentation transkript:

1 Semantische Integritätsbedingungen  AIFB SS2001 1 3.3 Überwachung von Integritätsbedingungen (1/3) Dem DBMS muß mitgeteilt werden, wann eine Integritätsbedingung ausgewertet werden soll. Dies geschieht durch die Auslöseregel. Die Auslöseregel einer Integritätsbedingung (IB) kann sein: operationsabhängig: Die Prüfung soll bei bestimmten Operationen ausgeführt werden, z.B. beim Ändern, Einfügen, Löschen (unverzögerte IB). periodisch: Das System überprüft periodisch (z.B. stündlich, täglich) die Einhaltung der Integritätsbedingung (verzögerte IB). Benutzer- oder DB-Administrator-initiiert (verzögerte IB).

2 Semantische Integritätsbedingungen  AIFB SS2001 2 3.3 Überwachung von Integritätsbedingungen (2/3) Transaktion: Logische Verarbeitungseinheit, die integritätsbewahrend ist. (Integrität kann eventuell erst nach Ausführung mehrerer Operationen erfüllt werden.) begin of transaction end of transaction (BOT) (EOT) konsistenter inkonsistente konsistenter Zustand Zwischenzustände Zustand möglich Problem der Abwägung: Laufzeitverhalten (Kosten) durch Auswertung der IB  Korrektheit der Daten.

3 Semantische Integritätsbedingungen  AIFB SS2001 3 3.3 Überwachung von Integritätsbedingungen (3/3) Reaktionen bei Feststellung einer Integritätsverletzung: 1. Markierung der unzulässigen Daten, Warnung (soft integrity constraint). 2. Meldung an zuständige Stelle (z.B. periodischer Zustandsbericht), i.a. zusammen mit 1. 3. Behandlung als Fehler, Verweigerung der verlangten Änderung, u.U. Prozeß rückgängig machen; verursachender Benutzer wird informiert. 4. Unterbrechung der Verarbeitung, Meldung. 5. Versuch einer Korrektur.


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