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Veröffentlicht von:Wibeke Langs Geändert vor über 9 Jahren
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Der Mindestlohntarif (MLT)
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Ergebnis: MLT gilt seit 1.Oktober 2014 Gehaltsschema für 40 Stunden-Woche: Erstes Berufshalbjahr: 2002,20 € brutto (1410,83 € netto) 1. und 2.Berufsjahr: 2160,40 € brutto (1493,14 € netto) Ab dem 3.Berufsjahr: 2423,90 € brutto (1630,22 € netto)
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Was gilt als Berufsjahre? Zeit in der einschlägige Tätigkeiten ausgeübt wurden (auch in anderen Praxen) Karenzzeit ist höchstens 12 Monate als Dienstzeit anrechenbar
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Zulagen Schmutzzulage: 73,82 € monatlich bei außerordentlicher Verschmutzung von Körper und Bekleidung Abgeltung der Rufbereitschaft: mindestens 1,63 € pro Stunde für die Zeiten der Rufbereitschaft
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Überstundenarbeit Überstunden außerhalb der Zeit zw. 22-06 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen: Grundstundenlohn + 50% Überstunden zw. 22-06 Uhr und an Sonn- und Feiertagen : Grundstundenlohn +100%
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Gehalt Bei Teilzeitbeschäftigung erhält Arbeitgeber einen aliquoten Teil: 1/173 des vorgeschriebenen Bruttogehalts mal den Arbeitsstunden Gehaltsvorrückung erfolgt am ersten des Monats Arbeitgeber muss genaue Gehaltsabrechnung an Arbeitnehmer übergeben
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Weitere Bestimmungen Sonderzahlungen: 13. und 14.Monatsgehalt (1.Juni, 1.Dez.) Bei Fahrten mit Privatauto gebührt das amtliche Kilometergeld
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