Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Bundesteilhabegesetz – Aktuelle Entwicklungen

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "Bundesteilhabegesetz – Aktuelle Entwicklungen"—  Präsentation transkript:

1 Bundesteilhabegesetz – Aktuelle Entwicklungen
LAG WfbM Niedersachsen Großburgwedel, 21. November 2014 Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust Bundesgeschäftsführerin Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. Die verschiedenen Versionen für den Titel finden Sie auf den Seiten 1-3. Hier können Sie sich entscheiden zwischen Layouts mit und ohne Bildern. Um mehr Folien einzufügen bitte Folie mit gewünschtem Layout duplizieren: Einfügen -> Folie duplizieren – Nicht gewünschte Folien löschen

2 Gliederung Einführung Schritte zum Bundesleistungsgesetz und ASMK
Eckpunkte der BVLH für ein Bundesteilhabegesetz Koalitionsvertrag, ASMK und Verbände Zeitplan und Grundlagen des Gesetzgebungsverfahrens AG BTHG beim BMAS mit Überblick über die Eckpunkte der Sitzungen, v.a. Teilhabe am Arbeitsleben Finanzplanung

3 Einführung - Sozialpolitische Entwicklungen
Kostensteigerungen in der Eingliederungshilfe, Kommunen suchen nach Entlastung  Sparbemühungen Suche nach neuer Steuerung bei den Sozialhilfeträgern Behindertenrechtskonvention  Inklusion, Selbstbestimmung Weltweite Deinstitutionalisierungsbestrebungen Personenzentrierung als Prinzip Zusage des Bundes sich an den Kosten zu beteiligen

4 Einführung - Bundesleistungsgesetz
Idee schon seit mehr als 10 Jahren 2004: Konkretisierung durch Bundesteilhabegeld-Vorschlag (Deutscher Verein) iHv 553,- € Jahrelang eindeutige Ablehnung des Bundes sich an der Finanzierung zu beteiligen Mai 2011: Entwurf für ein „Gesetz zur Sozialen Teilhabe“ der behinderten Juristinnen und Juristen (FbJJ) Mai 2012: Antrag Bayerns im Bundesrat auf Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes

5 Schritte zum Bundesleistungsgesetz
ASMK-Prozess zur Reform der Eingliederungshilfe, seit 2007 Grundlagenpapier, Frühjahr 2012 Bayrischer BR-Antrag zum Bundesleistungsgesetz, Mai 2012 Fiskal-Pakt-Einigung, Juni 2012 „(Deshalb) werden Bund und Länder unter Einbeziehung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ein neues Bundesleistungsgesetz in der nächsten Legislaturperiode erarbeiten und in Kraft setzen, das die rechtlichen Vorschriften zur Eingliederungshilfe in der bisherigen Form ablöst“ Bundesratsbeschluss, März 2013 Länderarbeitsgruppe zur Klärung der (finanziellen) Auswirkungen, Papier September 2013, Amtschefkonferenz, ASMK Koalitionsvertrag Dezember 2013

6 ASMK Rasche finanzielle Entlastung oberste Priorität Zeitfenster für gesetzliche Regelung klein -> Präferenz für Bundesteilhabegeld, Gefahr Umsatzsteuerpunkt Aufgreifen inhaltlicher Punkte - offen, inwieweit diese in den Hintergrund geraten, Grundlagenpapier von der Ausrichtung her „Sparpapier“, Ergänzungen vom Herbst 2013 in vielen Punkten wenig konkret

7 Eckpunkte für ein Bundesteilhabegesetz der BVLH (April 2013)
EGH frei vom Einsatz von Einkommen und Vermögen Ergänzendes Teilhabegeld Anrechnungsfreie pauschale Geldleistung zum Ausgleich behinderungsbedingter Teilhabebeeinträchtigungen, die im Zuge der Bedarfsfeststellung und der Übertragung in einen bestimmten Leistungsumfang nicht punktgenau erfasst werden können. Höhe in Anlehnung an § 31 BVG (100 – 200 €). Reform im SGB IX

8 Mindestinhalte eines Bundesteilhabegesetzes:
Personenzentrierung Offener Leistungskatalog Individuelle Bedarfsdeckung, keine Altersgrenze Partizipative Bedarfsfeststellung und Teilhabeplanung nach einheitlichen Kriterien Leistungen aus einer Hand – gesetzliche Beauftragung im Rahmen einer Gesamtplanung Transparente Beratung durch leistungsträgerunabhängige, staatlich anerkannte Beratungsstellen – Folge der Personenzentrierung: Erhöhter Bedarf an Beratung und Begleitung.

9 Teilhabe am Arbeitsleben
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben unabhängig vom Ort der Leistungserbringung Gleichberechtigter Zugang zur Arbeitswelt für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf Zuordnung von Leistungen Fachleistungen der Eingliederungshilfe (§53 ff. SGB XII); bedarfsdeckend, unabhängig vom Wohnort; auch Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags Hilfen zum Lebensunterhalt (§41 ff. und§27 ff. SGB XII) Behinderungsbedingte Mehrbedarfe: Öffnungsklausel bei Pauschalierung; Kosten der Unterkunft bei gemeinschaftlichem Wohnen

10 Vertragsrecht (§§ 75 ff. SGB XII)
Leistungsdreieck bleibt bestehen (Ausnahme: Persönliches Budget) Keine Vereinbarung über Grundpauschale (Grundsicherung, HLU) Overhead-, Sach- und Investitionskosten sind Bestandteile der Fachleistung, soweit sie der Leistungserbringung zuzuordnen sind.

11 Abgrenzungsfragen: Soziale Pflegeversicherung (§ 14 f. SGB XI) und Hilfe zur Pflege (§ 61 ff. SGB XII) Pflegekassen müssen Rehabilitationsträger (§ 6 Abs. 1 SGB IX) werden. Gleichberechtigter Zugang zu Pflegeleistungen unabhängig vom Aufenthaltsort:§ 55 SGB XII und§ 43a SGB XI müssen geändert werden. Kinder- und Jugendhilfe (§ 35 a SGB VIII) Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche ist ebenfalls als Nachteilsausgleich auszugestalten.

12 Koalitionsvertrag - Präambel Starke Kommunen:
„Mit einem Bundesteilhabegesetz wollen wir die Kommunen bei der Eingliederung von Menschen mit Behinderung stärker als bisher finanziell unterstützen“ (Seite 10). „Darüber hinaus sollen die Kommunen im Rahmen der Verabschiedung eines Bundesteilhabegesetzes im Umfang von fünf Milliarden Euro jährlich von der Eingliederungshilfe entlastet werden. Bereits vor der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes beginnen wir mit einer jährlichen Entlastung der Kommunen in Höhe von einer Milliarde Euro pro Jahr.“ (Seite 88) „Wir werden ein Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderung (Bundesteilhabegesetz) erarbeiten. … Dabei werden wir die die Neuorganisation der Ausgestaltung der Teilhabe zugunsten der Menschen mit Behinderung so regeln, dass keine neue Ausgabendynamik entsteht“. (Seite 95)

13 Eingliederungshilfe reformieren – Modernes Teilhaberecht entwickeln
Wir werden deswegen unter Einbeziehung der Bund-Länder-Finanz- beziehungen ein Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen erarbeiten. Dabei werden wir die Einführung eines Bundesteilhabegeldes prüfen.“ „Wir wollen die Menschen, die aufgrund einer wesentlichen Behinderung nur eingeschränkte Möglichkeiten der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft haben, aus dem bisherigen „Fürsorgesystem“ herausführen und die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickeln. (Seite 111) „Wir wollen den Übergang zwischen Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und dem ersten Arbeitsmarkt erleichtern, Rückkehrrechte garantieren und die Erfahrungen mit dem „Budget für Arbeit“ einbeziehen.“ (Seite 110)

14 Die Leistungen sollen sich am persönlichen Bedarf orientieren und entsprechend eines bundeseinheitlichen Verfahrens personenbezogen ermittelt werden. Leistungen sollen nicht länger institutionenzentriert, sondern personenzentriert bereitgestellt werden. Wir werden das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention berücksichtigen. Menschen mit Behinderung und ihre Verbände werden von Anfang an und kontinuierlich am Gesetzgebungsprozess beteiligt.“ (Seite 111)

15 ASMK-Prozess geht weiter
2013 und 2014 hat die Länder AG zum BTHG unter Beteiligung des BMAS weitergetagt. Bislang liegen vor: Grundlagenpapier von Ergänzung von 2013; am 26./ 27. Nov tagt die ASMK erneut. Inhalte der vorliegenden ASMK Papiere Personenzentrierung; Trennung der Fachleistung von den HLU; Konzentration der EGH auf ihren Kernbereich; Kriterien für Bedarfsermittlung, stärkere Einbeziehung der Leistungsberechtigten; Einführung eines federführenden Leistungsträgers zur Verbesserung der Zusammenarbeit; Entwicklung alternativer Formen zur Teilhabe am Arbeitsleben; Lohnkostenzuschuss; andere Anbieter Bundesteilhabegeld (660 €, 127 € anrechnungsfrei, Kindergeld einbezogen)

16 DBR, BAGFW, KFV Deutsche Behindertenrat (DBR), die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) und die Konferenz der Fachverbände (KFV) legen eine einheitliche Verbändeposition zum Bundesteilhabegesetz vor (Mai 2014, siehe Anlage). Inhalte Bundesteilhabegesetz im Rahmen des SGB IX Leistungen der Eingliederungshilfe sind einkommens- und vermögensunabhängig zu leisten Die Teilhabeleistungen müssen bedarfsdeckend und in einem offenen Leistungskatalog und für alle Lebensbereiche und Lebensphasen erbracht werden

17 Das Wunsch und Wahlrecht muss uneingeschränkt gelten
Zugang zu den Teilhabeleistungen erfolgt über eine individuelle und partizipative Bedarfsermittlung, es sind bundeseinheitliche Verfahrensschritte zur Bedarfsfeststellung festzulegen Rechtsanspruch auf plurale, leistungsträgerunabhängige Beratung Zusätzlich zu den individuell erforderlichen Teilhabeleistungen ist ein weiterer Nachteilsausgleich in Form einer ergänzenden, pauschalierten Geldleistung vorzusehen.

18 Zeitplan 2014: Informelle Gespräche, parteiinterne Arbeitsgruppen
ASMK-Runde mit BMAS, parallel AG Behindertenverbände Gesprächsrunde Behindertenbeauftragte (Bund und Länder mit BAGüS), Fachverbände und BAGüS Ab Sommer 2014 hat Beteiligungsprozess in hochrangiger Arbeitsgruppe durch das BMAS begonnen 2015: BMAS will Bundesteilhabegesetz erarbeiten. 2016: Gesetzgebungsverfahren 2016/ 2017/2018 ?: Inkrafttreten

19 Grundlagen des Gesetzgebungsverfahrens
Inhalte (u. a.) offene Diskussionen von Seiten des BMAS Suche nach Lösungen noch nicht abgeschlossen konstruktive Mitarbeit der Verbände gewünscht Bundesteilhabegesetz als Artikelgesetz entweder im SGB IX oder als SGB XIII/XIV Reform des SGB IX?

20 Grundlagen des Gesetzgebungsverfahrens
2. Einführung neuer Leistungen? politisch schwer durchsetzbar, weil … keine neue Ausgabendynamik (Koalitionsvertrag) 5 Mrd. Euro dienen Entlastung der Kommunen und nicht der Einführung neuer Leistungen neue Leistungen politisch wohl nur möglich, wenn im System selbst Finanzen frei werden Ausbau einer flächendeckenden Beratungsstruktur als eine der wichtigsten angestrebten Leistungsverbesserung aus Sicht der BVLH

21 Grundlagen des Gesetzgebungsverfahrens
3. Einsatz der Bundesmittel in Höhe von 5 Mrd. Euro? 5 Mrd. Euro an Einführung des Bundesteilhabegesetzes gekoppelt vorab: 1 Mrd. Euro an Kommunen (ab 2015) Art. 104a GG zu beachten – Bund kann nur Geldleistung finanzieren Aktuell verschiedene Optionen in der Diskussion

22 kritische Töne aus dem BMAS zum Teilhabegeld i. S. d
kritische Töne aus dem BMAS zum Teilhabegeld i. S. d. ASMK, nach Ablehnung Scholz-Schäuble Renaissance? mögliche Alternativen zum Einsatz der Bundesmittel Entlastung der Kommunen außerhalb der Eingliederungshilfe Finanzierung der Mehrkosten bei Aufhebung des § 43a SGB XI teilweise Bundesfinanzierung der Teilhabe am Arbeitsleben

23 Arbeitsgruppe beim BMAS
Teilnehmer Vertreter der Menschen mit Behinderung Große Beteiligung über DBR, auch dabei BAG WfbM, Werkstatträte Als Leistungserbringer auch Fachverbände, BAG FW Länder, kommunale Seite und Sozialpartner Bayern, Bremen, RLP, Saarland und HH, Städtetag, Landkreistag, Städte und Gemeindebund, BAGüS GKV, RV, UV, BA, DGB, Arbeitgeber, KMK

24 Arbeitsgruppe beim BMAS
2. Zeitplan 9 Sitzungen vom 10. Juli 2014 – 14. April 2015 Sitzungen thematisch geplant, am 14. Oktober Teilhabe am Arbeitsleben Unterlagen mit verschiedenen Handlungsoptionen Protokoll mit persönlichen Beiträgen und Verständigungen Unterlagen veröffentlich unter Unterarbeitsgruppe zur Statistik Referentenentwurf im Sommer/Herbst 2015

25 Eckpunkte 2. Sitzung Personenkreis: Weiterhin zweistufiger Zugang
Abgrenzung Fachleistung – existenzsichernde Leistungen Bedarfsermittlung und -feststellung mit Trennung von Verfahren (bundeseinheitlich) und Instrumenten (bundeseinheitliche Kriterien), unklar ob im SGB IX oder bei der EGH neu geregelt, Personenzentrierte Leistungen erfordern mehr Beratung, wegen Kostenfolgen umstritten: Beratung durch Leistungsträger, Peer-Beratung oder professionelle Beratungsangebote

26 Eckpunkte Teilhabe am Arbeitsleben
Alternative Anbieter Budget für Arbeit mit Minderleistungsausgleich und Unterstützungsleistung, Rückkehrrecht in die WfbM (solange volle Erwerbminderung besteht) Aufhebung der Zugangsvoraussetzung eines „Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung“ für die WfbM (mit oder RV-Beitrag, mit oder ohne BB-Bereich) Ausbau der beruflichen Orientierung, der Förderung von IF und Weiterentwicklung der Ausgleichsabgabe

27 Eckpunkte Teilhabe am Arbeitsleben II
Erhöhung der Entlohnung/des Arbeitsförderungsentgelts in Verbindung mit Anhebung der 325 Euro Grenze Bundeszuschuss für Werkstattbeschäftigte (Geldleistung des Bundes) ABGELEHNT: Übertragung der Verantwortung für die Teilhabe am Arbeitsleben an die BA

28 Finanzplanung des Bundes
Der Bund hat in seiner mittelfristigen Finanzplanung beschlossen 2015 – 2017 je 1 Mrd. € den Kommunen zur Entlastung bei der EGH zur Verfügung zu stellen. Die 5 Mrd. € stehen nach der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes erst im Jahr 2018 zur Verfügung. Zeitweise Bestrebungen in der SPD, die 5 Mrd. € bereits in 2017 zu zahlen. Scholz-Schäuble-Papier mit neuem Vorschlag zur finanziellen Entlastung der Kommunen – Auswirkungen auf das BTHG?

29 Nun doch alles wieder anders
Nun doch alles wieder anders? Bund-Länder-Finanzausgleich Zurück auf Los von A. Funk ( Tagesspiegel) Bund-Länder-Finanzen: Gespräche sind festgefahren. Die Verhandlungen sind festgefahren: Kanzlerin Merkel stoppt mit Horst Seehofer einen Kompromissvorschlag von Finanzminister Schäuble. Und eine Ländergruppe rebelliert - auch da ist Bayern dabei. Bei den Verhandlungen zwischen Bund und Ländern über den künftigen Finanzausgleich deutet sich Bewegung an – allerdings nach dem Motto „Zurück auf Los“. Der Grund: Die wesentlichen Punkte eines Kompromissvorschlags, den Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und der Hamburger Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) im Oktober vorgelegt hatten, stehen nach einer Intervention von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und wegen der Ablehnung durch eine Ländermehrheit wieder zur Disposition. Das „Schäuble-Scholz-Papier“ sei tot, lautete am Dienstag eine Einschätzung in den Ländern. Mit der Ablehnung der Vorschläge von Schäuble und Scholz seien die Verhandlungen nun in eine gewisse Ziellosigkeit geraten, hieß es.

30 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit,
ich freue mich auf die Diskussion!


Herunterladen ppt "Bundesteilhabegesetz – Aktuelle Entwicklungen"

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen