Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Geschichte der Ehe und der Scheidung

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "Geschichte der Ehe und der Scheidung"—  Präsentation transkript:

1 Geschichte der Ehe und der Scheidung
Mathias Schmoeckel, Bonn, Studiengang Mittelalterstudien 2015

2 Zentrale Fragen Einfluss des Christentums auf das Recht?
V.a. Einfluss der Reformation – Unterschiede dadurch in Europa? Bis heute?

3 Inhaltsverzeichnis I. Entwicklung des Prinzips der unauflösbaren Ehe
II. Einfluss der Reformation III. Gesetzgebung in Europa bis zum 20. Jh.

4 Beispiel vorab Seit 2005 in Schottland ein „do it yourself procedure“ für Scheidung Wichtig nur : Registrierung von Ehe/ Scheidung Wie seit Reformation: Der Schmied von Gretna Green Ehe als bürgerlichrechtlicher Vertrag?

5 I. Unauflösbarkeit 1. Antike a. Bibel b. Römisches Recht
c. Kirchenväter d. Gesetzgebung der Kaiser e. Oströmische Tradition

6 I. Unauflösbarkeit : 1.a. Bibel
Deut 24.1f: Wenn jemand ein Weib nimmt und ehelicht sie, und sie nicht Gnade findet vor seinen Augen, weil er etwas schändliches an ihr gefunden hat, so soll er einen Scheidebrief schreiben und ihr in die Hand geben und sie aus seinem Haus entlassen. 2 Wenn sie dann aus seinem Hause gegangen ist und hingeht und wird eines andern Weib.

7 I. Unauflösbarkeit : 1.a. Bibel
Mt 5.32: Ich aber sage euch: Wer sich von seinem Weibe scheidet (es sei denn um Ehebruch), der macht, daß sie die Ehe bricht; und wer eine Abgeschiedene freit, der bricht die Ehe.(erneut in:) Lc 16.18: Wer sich scheidet von seinem Weibe und freit eine andere, der bricht die Ehe; und wer die von dem Manne Geschiedene freit, der bricht auch die Ehe. Aber: Mt 19.7: Da sprachen sie: Warum hat denn Mose geboten, einen Scheidebrief zu geben und sich von ihr zu scheiden? 1Cor 7.15: So aber der Ungläubige sich scheidet, so laß ihn scheiden. Es ist der Bruder oder die Schwester nicht gefangen in solchen Fällen. Im Frieden aber hat uns Gott berufen. („privilegium Paulinum“)

8 I. Unauflösbarkeit : 1.a. Bibel
Bandbreite der Interpretation: Teilweises Verbot Völliges Verbot (diplomatisch verborgen) Keine Neuerung, nur moralische Erziehung? privilegium Paulinum = Ausnahme?

9 I. Unauflösbarkeit , 1.b. Römisches Recht
Sources: Ulpian D : “Nuptias non concubitus, sed consensus facit” Modestin D : “Non enim coitus matrimonium facit, sed maritalis affectio” Gab es wirklich ein römisches Eherecht – oder war die Ehe eher eine private Angelegenheit? Jedenfalls : kein Vertrag (soweit keine dos), keine Beschränkung der Scheidung im klass. Röm. Recht!

10 I. Unauflösbarkeit , 1.c. Kirchenväter
Alle sexuellen Beziehungen Sünde? Restriktive Tendenz, auch ggü. Ehe Besonders bei Ambrosius und Augustinus: Berufung auf Deut 24.1 konträr zum christlichen Glauben - « haec moraliter »

11 Unauflösbarkeit, 1.d. Gesetzgebung der Kaiser
Von Konstantin bis Justinian versuchen Gesetze, die Scheidung nach der Lehre der Kirchenväter zu gestalten, Widersprüche : Nov. 22, 117 Bes. Fall: Soldat, der im Krieg vermißt wird

12 I. Unauflösbarkeit , 1.e. Oströmische Tradition
Ostkirche erkennt Scheidung als legitim an, verschiedene Scheidungsgründe, Geht von Justinians Gesetzgebung aus, Zusätzliche Scheidungsgründe, sogar medizinische (Lepra, Geisteskrankheit)

13 I. Unauflösbarkeit 2. Mittelalter und kanonisches Recht a. Bußbücher
b. Dotierte Ehe c. matrimonium ratum d. Ehe als Sakrament e. Ergebnis: stark kritisiert! (Erasmus, Luther…)

14 I. Unauflösbarkeit , 2.a. Bußbücher
Tradition der irischen/ keltischen Kirche (incl. Bretagne!): große Klöster dominieren Land, mit Unterstützung von Bischöfen und Kleinkönigen, Bußbücher als Handbücher für Befragung der Bevölkerung: welche möglichen Vergehen, welche standardisierten Bußen, Homogenisierung! Autorität von Ambrosius und Augustinus dominierend, Scheidungsgründe reduziert, Ideal der Unauflösbarkeit entwickelt sich Aber Sitten in Europa sehr verschieden!

15 I. Unauflösbarkeit , 2.b. Dotierte Ehe
Tradition des römischen Rechts: Notwendigkeit eines formellen Vertrags dos muss bei Scheidung zurückgegeben werden, Scheidung bleibt möglich, aber schwierig, Ab 9. Jh. will Kirche nur noch dotierte Ehe akzeptieren: Scheidung des Königs Lothar von Teutberga

16 I. Unauflösbarkeit , 2.c. matrimonium ratum
Hincmar von Reims: nur konsummierte Ehe unauflösbar = Einheit des Fleisches: Naturali ratione mulier portio corporis viri est, ac per hoc vir in muliere se ipsum diligit; quo modo si fornicetur in se ipsum peccat, quia duo in carne una sunt. Quae nuptiae, licet inter ingenuos et inter aequales paterno arbitrio desponsatione atque dotatione praecedente fuerint celebratae, etiamsi sexuum commixtio eas subsequeretur, legitimam coniugii copulam optinere non possent sine separatione propter incestus crimen, […]. In copula vero coniugali, in qua desponsatione, dotatione et nuptiarum sacramento, intercedente coniugii non poterit solutio fieri, sicut evangelica et apostolica testatur auctoritas et omnium catholicorum doctorum chorus.

17 I. Unauflösbarkeit , 2.d. Ehe als Sakrament
Paschasius Radbertus, Abt von Corbie: Mann muss seine Frau lieben wie Christus seine Kirche, das „sacramentum“ ist hier groß! Hugo von S. Victor/ Petrus Lombardus: Sakramentenlehre: Taufe, Eucharistie, Konfirmation, Buße, Krankenölung, Ordination, Ehe = äußere Zeichen im Leben durch die Gott seine Christen segnet

18 I. Unauflösbarkeit , 2.e. Ergebnis
Doktrin unsicher in den vorgratianischen Kanones-Sammlungen, sammeln unterschiedliche/ widersprüchliche Positionen, aber zunehmend gegen Scheidung, Dekretalen beeinflusst durch Sakramentenlehre, Gratian lässt eine Unsicherheit

19 II. Reformation Lutherische Theologie Von Melanchthon zu Calvin
Ein neues Eherecht: Jurisprudenz, Gesetzgebung, Jurisdiktion Gegenreform: Konzil von Trient Diskussion im 17. Jh. Argumentation im Naturrecht Neuer Weg des Code civil

20 II. Reformation, 1. Lutherische Theologie
„Zweireiche-Lehre“ Alles Menschliche Teil des weltlichen Regiments Ehe – vorlapsal, aber durch Sündenfall korrumpiert, (Liebe wird durch Unterwerfung der Frau unter Mann ersetzt), erinnert aber immer noch an das ursprüngliche Ideal Ehe ist weltliche Ordnung, führt aber zum Glauben « Sihe, so greyffistu hie fur das erst, daß der eheliche stand von natur iagt und zwinget hyneyn ynn das aller ynnerlichts, hohist, geystlich weßen, nemlich zum glauben » Geschlechtliche Beziehung legitim, nötig und von Gott gewollt: „coniugium est divina et legitima coniunctio maris et foeminae spe prolis, vel saltem vitandae fornicationis et peccati causa ad gloriam Dei. Finis ultimus est obedire Deo, et mederi peccato, invocare Deum, quaerer amare, educare prolem ad gloriam Dei, habitare cum uxore in timore Domini, et ferre crucem: Quod si non sequitur proles, tamen tua uxore contentus vivas, et vites vagas libidines.”

21 II. Reformation, 1. Lutherische Theologie
Ehe kein Sakrament, dieses der Einsetzung durch Christ selbst vorbehalten (Eucharistie, Taufe), keine gleichwertigen Versprechungen in Bibel, Organisation obliegt dem Fürsten, bleibt ein « ein weltlich Ding »: « Es kan ia niemand leucken das die ehe ein eusserlich weltlich ding ist / wie kleider vnd speise / haus vnd hoff / weltlicher oberkeit unterworffen / wie das beweisen / so viel keiserliche rechte daruber gestellet.  »

22 II. Reformation, 2. Von Melanchthon zu Calvin
Huldrych Zwingli: Notwendigkeit einer strikten Ordnung: gegen Römische Kirche und für neue Ordnung in Zürich, scharfe Strafen (nach Vorbild des AT) für Ehebruch: Todesstrafe, keine Scheidung außer bei Ehebruch! Philippe Mélanchthon: Ehe kein Sakrament?, unter die Aufsicht der Konsistorien gestellt (statt kirchlicher Gerichtsbarkeit); Strafe des Ehebruchs: Exil statt Todesstrafe, Jean Calvin: mutua obligatio, gleiches Recht für Eheleute

23 II. Reformation, 3. Ein neues Eherecht
Jurisprudenz: verbindet neue Theologie mit römischem Recht, Luther: Scheidung bei Ehebruch weil Ehe schon tot (und wenige ähnilche Fälle) strikte Tendenz (Hieronymus Schürff): Nur Trennung von mensa et thoro (Tich und Bett) Großzügige Tendenz: Scheidung auch für böswillige Verlassung, Verletzungen (römisches Recht), Beleidigungen, Krankheiten

24 II. Reformation, 3. Ein neues Eherecht
Gesetzgebung: Unterschiede der Territorien in Herangehensweise und Regelung, Z.B.: Nürnberg 1525: neues Ehe-Register = wid in protestantischen Territorien rezipiert, Vereinheitlichende Tendenz: Kirchenordnungen von Johannes Bugenhagen ab 1528 (Braunschweig), (Policeyordnungen folgen dem Muster)

25 II. Reformation, 3. Ein neues Eherecht
Rechtsprechung: Sachsen errichtet 1530/40 Konsistorien, besonders für Ehesachen, wird oft kopiert (auch in Genf) Aus Fallsammlung entsteht systematisches Eherecht,

26 II. Reformation, 4. Gegenreform: Konzil von Trient
1547: bestätigt sakramentale Natur der Ehe, wird jetzt erst offizielle Lehre der röm. Kirche 1663: Weiterentwicklung zur Sakramentenlehre: Freie Zustimmung zur Hochzeit als Grundlage der Ehe Streit über heimliche Ehen/ Natur der Ehe/ Formen der Ehe, Problem in Trient Lehrmeinungen trotz verschiedener Positionen zu bestimmen, Ehe durch freien Konsens der Ehepartner, aber im Beisein eines Priesters mit 2 o. 3 Zeugen,

27 II. Reformation, 5. Diskussion bis zum 17. Jh.
Diskussion um strengere oder mildere Politik Differenz zwischen Theologie und regionaler Entwicklung Johann Gerhard: freie Scheidung nur bei Bogomiles und Widertäufern, Zustimmung der Eheleute sicher nicht ausreichend, Jurisprudenz von Benedict Carpzov & Justus Henning Boehmer

28 II. Reformation, 6. Argumentation mit Naturrecht
Grotius: großzügiger, Positionen der Hugenotten ähnlich denen der Lutheraner Samuel Pufendorf, Ehe als freie Recht – aber Scheidung begrenzt aus moralischen/ ethischen Motiven, Christian Wolff, Ehe als bürgerlicher Vertrag – also auch Scheidung (actus contraius) frei nach Willen der Parteien gemäß Naturrecht!

29 III. Europäische Entwicklung
Römisch-katholische Länder Ausnahmen von Österreich und Frankreich England Schottland Irland USA Dänemark Deutschland

30 III. Europäische Entwicklung 1. röm-kath. Länder
Kanones des Konzils von Trient unm. in Polen, Spanien, den italienischen Staaten und Südamerika übernommen, 1. Ausnahme: Österreich verbot 1550 heimliche Hochzeiten, „Ehepatent “von Joseph II.: staaliche Registrierung der Ehen, wie bürgerliicher Vertrag, aber Beachtung des kanon.R. i.ü. (Hochzeitsvoraussetzungen, Unauflösbarkeit), selbst ABGB wiederholt nur Dekret von1780, Scheidung nur für Nicht-Kaholiken (§§ 111,115)

31 III. Europäische Entwicklung, 2. röm-kath. Länder: Frankreich
Diskussionen über Scheidung für Protestanten ab 1770 (Portalis), Zivilehe für Nicht-Katholiken ab 1787 « Déclaration des droits de l‘homme et du citoyens », 1789: Freiheit für Ehe, Vertrag, Gleichheit zwischen Mann und Frau, Engagierte Diskussion auch nach 1789–symbolische Gesetzgebung

32 III. Europäische Entwicklung, 2. Frankreich
Händler und Frauen verlangen Scheidung, G vom : Scheidung wegen Ehebruch, Mißhandlung, Beleidigung, böswillige Verlassung,, 1804 Code civil: wie 1792 1816 aufgehoben, wiedereingeführt durch „Loi Naquet“ 1884, begrenzt erneut durch das Régime von Vichy, 1975 Einführung des Zerrüttungsprinzips,

33 II. Europäische Entwicklung, 3.England
Ehetrennungen von Heinrich VIII in Übereinstimmung mit kanonischem Recht Scheidung offiziell eingeführt 1553 – obwohl dafür schon vorher Martin Bucer Für Ehebruch, für Mann bei Inzest, Bigamie, Sodomie, Bestialität ode Weigerung, Ehe zu vollziehen; Nur Parliament gewährt Scheidung bis 1856, „divorceless society“

34 II. Europäische Entwicklung, 4. Schottland
Notwendige Öffentlichkeit : Zeugen, öffentliches Register, gilt auch für Scheidung Scheidung gewährt für Ehebruch, böswillige Verlassung, Gleiche Rechte für Eheleute,

35 II. Europäische Entwicklung, 5. Irland
Englisches common law: Scheidung durch Parliament, sehr teuer « divorceless society » – Ausnahmen aus Adel/ reicher Bourgeoisie, 1936 Scheidung völlig durch Verfassung verboten (im Süden), Wiedereingeführt erst 1996

36 II. Europäische Entwicklung, 6. USA
Englisches commun law, abhängig von Staaten Vor Unabhängigkeit: Scheidung im Norden/ keine im Süden, Wird im Norden immer üblicher im 19. Jh., Moralisten verlangen Abschaffung, Bevölkerung will einfacheres Verfahren, Besonders einfach in New York vor 1900, öffentlicher Skandal durch Werbung eines Anwalts: „Divorce quietly, desertion, drunkenness, any cause, advice free.“

37 II. Europäische Entwicklung, 7. Dänemark
Reformation 1536 Nils Hemmingsen zur Scheidung 1572 „Libellus de coniugio, repudio et divortio“ Danske lov 1683: Scheidung wegen Ehebruch, böswillige Verlassung, sonst König vorbehalten, Todesstrafe für Ehebruch bis 1866 = Scheidung bleibt eine Ausnahme, => Wenig tatsächliche Unterschiede im Recht der Frühen Neuzeit zwischen Staaten unterschiedlicher Konfession?

38 II. Europäische Entwicklung, 8. Deutschland
1896: BGB folgt Code civil als Scheidungsrund: Ehebruch, Verbrechen gegen Ehepartner, böswillige Verlassung, gewichtige Erkrankung, sonst Respekt ggü. Kirchlichem Recht verlangt, (§ 1586 BGB a.F.) 1938 « EheG »: einfache Scheidung, rassistische Motive, Scheidung durch Zustimmung/ Zerrüttungsprinzip « EheG » von 1946 durch Alliierte

39 II. Europäische Entwicklung, 8. Deutschland
Reforme 1976: Zerrüttungsprinzip als Regelfall Entscheidender Einfluss der „EKD“ 2013 „Positionspapier“ der EKD: Ende der hervorgehobenen Stellung der Ehe/ Gleichwertigkeit aller Formen des Zusammenlebens, Patchwork-family?

40 Vorab-Beispiel : „do it yourself procedure“ in Schottland
Ein „protestantisches“ Recht? Ehe als zivilrechtlicher Vertrag? - consensus facit nuptias/ moderner Begriff (wie „Vertrag“), bes. durch Pufendorf & Wolff Bedeutung der Eintragung in der protestantischen Tradition, überall rezipiert Freies Recht der Bürger Ehevertrag zu schließen und wieder zu lösen – bis heute anders in röm.-kath. Tradition

41 Geschichte der Ehe/ Scheidung zeigt:
Ehe kann von Theologie abhängen Unterschiede des Eherechts durch Konfession (Religion) Traditionen bis heute, Manchmal verborgen, vielfach ignoriert in unserer Gesellschaft, Zu Recht?


Herunterladen ppt "Geschichte der Ehe und der Scheidung"

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen