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Kostenerstattung bei Roger /

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Präsentation zum Thema: "Kostenerstattung bei Roger /"—  Präsentation transkript:

1 Kostenerstattung bei Roger /
drahtlosen Kommunikationsanlagen

2 In vielen Hörsituationen des Alltags
… reicht ein Hörgerät allein häufig nicht aus!

3 Schallempfindungsschwerhörigkeit
Reduzierte Frequenzauflösung = reduzierte Phonemwahrnehmung Inhalt eines Wortes / Satzes (v.a. unter Störlärm) bleibt häufig ein Rätsel Schein / Wein / Kein / Tein / Fein /… Gesunde Haarzellen Beschädigte Haarzellen

4 Welchen Einfluss hat ein Hörverlust auf den SNR-Verlust?
Hearing loss pure tone average (0.5, 1, 2 kHz) dB SNR Loss (dB) Source: Killion 1997

5 Welchen Einfluss hat ein Hörverlust auf den SNR-Verlust?
Hearing loss pure tone average (0.5, 1, 2 kHz) dB SNR Loss (dB) Source: Killion 1997

6 Kristallklare Übertragung bei Störlärm & Distanz
Roger für Erwachsene Roger für Kinder

7 Wer sind Roger Kandidaten?
Kinder mit Hörgeräten in Schulen Kinder mit Hörgeräten in Freizeit Erwachsene mit Hörgeräten in Beruf und Freizeit Kinder und Erwachsene mit einem Cochlea Implantat Kinder und Erwachsene mit einem einseitigen Hörverlust Kinder und Erwachsene mit anderen Krankheitsbildern (AVWS, ADHS, Autistischer Spektrumsstörung, …)

8 Kostenerstattung Roger nach Altersgruppen
Kostenträger Kleinkinder Krankenkasse Kinder Jugendliche In Ausbildung Agentur für Arbeit / Arbeitgeber / Hochschule (z.B. Studentenwerk) Erwachsene im Beruf Agentur für Arbeit (< 15 Beitragsjahre), Rentenversicherung (> 15 Beitragsjahre) Integrationsfachdienste/-ämter Erwachsene in Pension

9 Die neue Hilfsmittelrichtlinie (HilfsM-RL)
Roger / FM ist (neu) verordnungsfähig (§19) Es gilt §19 HilfsM-RL (Grundbedürfnisse) §19 Grundbedürfnisse bei Kindern: „Schulische Ausbildung“ AVWS ist verordnungsfähig (§25, Abs 2)

10 Die neue Hilfsmittelrichtlinie (HilfsM-RL)
Roger verordnungsfähig bei Erwachsenen? (§19) Ja, es gilt §19 HilfsM-RL (Grundbedürfnisse)

11 Kleinkinder/Kinder/Jugendliche
Kostenerstattung durch Krankenkasse HNO-Arzt verordnet Einreichung unter Nennung §19, HilfsM-RL Wichtig Kind in Förderschule?  Roger/FM-System wird i.d.R. gestellt. Außerhalb Schulzeit  Krankenkasse §19, Grundbedürfnisse („Schulische Ausbildung“) Generell gilt auch SGB V, § 33 („Verbot der Benachteiligung“, „Barrierefreies Hören“)

12 In Ausbildung Kostenerstattung durch Agentur für Arbeit
„ durch Studentenwerk „ durch Arbeitgeber HNO-Arzt verordnet Einreichung unter Nennung §19, HilfsM-RL Wichtig Generell gilt auch SGB V, § 33 („Verbot der Benachteiligung“, „Barrierefreies Hören“) §19, Grundbedürfnisse („Ausbildung“)

13 Erwachsene im Beruf Kostenerstattung Agentur für Arbeit (< 15 Beitragsjahre) Kostenerstattung durch Rentenversicherung (> 15 Beitragsjahre) Kostenerstattung Integrationsfachdienst/amt HNO-Arzt verordnet (hilfreich) Wichtig Integrationsfachdienst beurteilt Hörsituation vor Ort Integrationsamt gibt Kosten nach Prüfung frei Generell gilt auch SGB V, § 33 („Verbot der Benachteiligung“, „Barrierefreies Hören“)

14 Erwachsene in Rente Kostenerstattung durch Krankenkasse (möglich)
HNO-Arzt verordnet Klare Nennung von HilfsM-RL, § 19 Ggf. Widerspruchschreiben Wichtig Generell gilt auch SGB V, § 33 („Verbot der Benachteiligung“, „Barrierefreies Hören“) Ggf. Widerspruchschreiben: Grundbedürfnisse (§19 !!!) z.B. selbstständige Haushaltsführung, Arztbesuche, Kommunikation, usw.

15 Zusammenfassung Kleinkinder/Kinder/Jugendliche
Volle Übernahme durch gesetzl./private Krankenkasse Auszubildende, Studenten Volle Übernahme durch Agentur für Arbeit / Arbeitgeber / Studentenwerk / … Erwachsene in Beruf Volle Übernahme durch Agentur für Arbeit / Rentenversicherung / Integrationsfachdienst/-amt Rentner Chance der Kostenübernahme durch Krankenkasse. Argumentation über Grundbedürfnisse! WHO4!

16 Herzlichen Dank


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