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BSO Vortrag 2014.

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Präsentation zum Thema: "BSO Vortrag 2014."—  Präsentation transkript:

1 BSO Vortrag 2014

2 Allgemeine Sorgfaltspflichten der Schiffsführer
Über die Vorschriften der BSO hinaus haben die Schiffsführer alle Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, in Bezug auf. Gefährdung und Belästigung von Menschen Sachbeschädigungen Behinderung der Schifffahrt und Berufsfischerei Umweltschutz

3 Höchstgeschwindigkeiten
Der Schiffsführer hat die Fahrgeschwindigkeit grundsätzlich so einzurichten, dass er jederzeit in der Lage ist seinen Verpflichtungen im Verkehr Genüge zu leisten.

4 auf der freien Seefläche 40 km/h oder 21,85 kn
in der 300 m Uferzone km/h oder 5,4 kn auf dem alten Rhein km/h oder 5,4 kn auf dem Seerhein km/h oder 5,4 kn auf dem Hochrhein Bergfahrt 10 km/h Talfahrt 20 km/h in der Fussacher Bucht 10 km/h in Fahrrinnen 10 km/h im Hafengelände des MBSV 4 Km/h (Schritttempo)

5 300 m Uferzone Wasserschifahren verboten
Parallelfahren zum Ufer mit Motorbooten verboten Höchstgeschwindigkeit 10 km/h

6 Vorrangregeln

7 Vorrangsituation kreuzende Kurse
Einsatzfahrzeug im Einsatz (Blaulicht) Vorrangschiffe mit grünen Ball/grünes Toplicht Berufsfischer mit weißem Ball Segelfahrzeuge unter Segel Ruderboote Motorboote

8 Segelboote unter Segel
Motorboote Der von Rechts kommende hat Vorrang Segelboote unter Segel 2. Backbordbug vor Steuerbordbug (Großsegel) Lee vor Luv

9 Begegnen/Überholen Beim Begegnen und Überholen dürfen Fahrzeuge, deren Kurse die Gefahr eines Zusammenstoßes ausschließen ihren Kurs oder Geschwindigkeit nicht so ändern, daß die Gefahr eines Zusammenstoßes entstehen könnte !! Wenn die Kurse zweier Fahrzeuge entgegengesetzt oder nahezu entgegengesetzt sind (15°) und die Gefahr eines Zusammenstoßes nicht auszuschließen ist, muss jeder nach Steuerbord ausweichen – Vorbeifahrt Backbord/Backbord. Überholen ist beidseitig möglich Mindestabstand 50m oder größtmöglicher Abstand. Der Überholte hat Kurs und Geschwindigkeit beizubehalten.

10 Lichterführung

11 Fahrzeuge mit Maschinenantrieb
Toplicht (Buglicht) 225 Grad Seitenlichter (rot/grün) 112,5 Grad Hecklicht 135 Grad

12 Fahrzeuge ohne Maschinenantrieb
Segelfahrzeuge unter Segel führen ein weißes, Gewöhnliches Rundumlicht Segelfahrzeuge unter Segel können das Hecklicht und die Seitenlichter in einer auf der Mastspitze zusammengefassten Dreifarben-Leuchte führen

13 Ausnahmen Weißes Rundumlicht kann anstelle von Toplicht/Seitenlichter und Hecklicht gesetzt werden bei folgenden Fahrzeugen. Segelboote unter Segel Fahrzeuge mit weniger als 4,4kW Leistung Fahrzeuge der Berufsfischer am Netz Geschleppte oder gekuppelte Fahrzeuge Zweifarbenleuchte kann gesetzt werden wenn sie vorne Mittschiffs befestigt ist. Die Dreifarbenleuchte darf von Segelfahrzeugen unter Segeln auf dem Masttop gefahren werden

14 Besonderheiten in der Fußacher Bucht

15

16 Verbot mit Booten aller Art im Schilfbereich sowie in die gesperrte
Wasserfläche zu fahren oder darin zu ankern Schilf und Schlickflächen ganzjähriges Betreten verboten Surfverbot vom1.10 – 15.5. Liegeverbot von 23:00 – 04:00h Fahrverbot außerhalb der Fahrrinne Höchstgeschwindigkeit 10km/h Unnötige Lärmerzeugung vermeiden Veranstaltungsverbot Verbot Pflanzen aller Art zu beschädigen

17 Fahren in Fahrrinnen Höchstgeschwindigkeit 10km/h
Segelboote haben keinen Vorrang aufgrund der Tatsache, dass sie Segelboote sind Längsverkehr hat Vorrang Überholen nur bei ausreichendem Platz, der Überholte darf nicht behindert werden Mindestabstand 100m beim Durchqueren Schädlichen Wellenschlag vermeiden

18 Schifffahrtszeichen

19

20

21

22 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit


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